Bundesgerichtshof
Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle
Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
Allgemeine Wirkungen (Insolvenzordnung)
Zuständigkeit für die Feststellung
Feststellung der Forderungen (Insolvenzordnung)
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens (Zivilprozessordnung)
ZPOBlog
31. Juli 2014