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Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die Neuregelung in Kraft.
Allgemeine Regelungen
Zulassungsverfahren
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
Fahrzeugregister
Durchführungs- und Schlussvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen FZV (a.F.)(+++ Textnachweis ab: 11.2.2011 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 37/99 (CELEX Nr: 31999L0037) +++)