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Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die Neuregelung in Kraft.
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Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach § 17 FZV |
Das vorstehende Kennzeichen ist |
Vorname, Name, Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz |
für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. |
Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift |
Seiten 2 ff.
lfd Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeug- hersteller | FIN | Hubraum | Erst- zulassung | Zul. Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max. km/h | ||
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Vorne | Mitte | Hinten | ||||||||
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Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge |
Zwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs b) Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs |
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
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