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Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die Neuregelung in Kraft.
1Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. 3I S. 988), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. 4I S. 2258) geändert worden ist, außer Kraft.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
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