Dieses Werk ist nicht mehr in Kraft

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Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die Neuregelung in Kraft.

Anlage 6 FZV (a.F.)

(zu § 11 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr

Bei der Darstellung von Anlagen / Anhängen kann es zu Fehlern kommen.

1(Fundstelle: BGBl. I 2011, 206 - 207;
bzgl. 3der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)

Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5


Standangaben Gesetz

Keine Aktualisierung...
Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 24. September 2023 14:43

Außer Kraft...
Diese Norm ist nicht mehr in Kraft! Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die <a href="/gesetze/fzv/" title="FZV Neu">Neuregelung in Kraft</a>.

G. Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 2.3.2023 I Nr. 56


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 6 FZV (a.F.):

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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