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Außerkraftgetreten gemäß Art. 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 199) am 01.09.2023; gleichzeitig trat die Neuregelung in Kraft.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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28.07.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
30.06.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
10.03.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
08.03.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
01.07.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
30.06.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
19.05.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
06.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
05.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
02.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
31.12.2020 | Synopse |
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