Einleitende Vorschriften
Befähigung zum Richteramt
Richterverhältnis
Unabhängigkeit des Richters
Besondere Pflichten des Richters
Ehrenamtliche Richter
Allgemeine Vorschriften
Richtervertretungen
Dienstgericht des Bundes
Richter des Bundesverfassungsgerichts
Richter im Landesdienst
Änderung von Bundesrecht
Überleitung von Rechtsverhältnissen
Schlußvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen DRiG(+++ Textnachweis Geltung ab: 16.9.1981 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. DRiG Anhang EV;
teilweise nicht mehr anzuwenden +++)