§ 104 DRiG

Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 03:05

G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2023 I Nr. 389
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.4.1972 I 713;

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