Einleitende Vorschriften
Befähigung zum Richteramt
Richterverhältnis
Unabhängigkeit des Richters
Besondere Pflichten des Richters
Ehrenamtliche Richter
(+++ Textnachweis Geltung ab: 16.9.1981 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. DRiG Anhang EV;
teilweise nicht mehr anzuwenden +++)