1Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. 2Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2023 I Nr. 389
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.4.1972 I 713;
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