BT-Drucksache 18/6393

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/6185, 18/6386 - Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6393
18. Wahlperiode 14.10.2015

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae,
Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Matthias Gastel, Kai Gehring,
Britta Haßelmann, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Christian Kühn (Tübingen),
Renate Künast, Monika Lazar, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic,
Cem Özdemir, Özcan Mutlu, Omid Nouripour, Lisa Paus, Brigitte Pothmer,
Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws,
Dr. Gerhard Schick, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

– Drucksachen 18/6185, 18/6386 –

Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Über 60 Millionen Menschen sind weltweit durch Krieg, Verfolgung und exis-
tenzielle Not gezwungen worden, ihre Heimat zu verlassen. Fast alle von ihnen
halten sich in den jeweiligen Konfliktregionen auf. Ein immer noch kleiner Teil
der Flüchtlinge sucht Schutz in der Europäischen Union. Dennoch stehen die
Bundesrepublik Deutschland und die weiteren EU-Mitgliedstaaten vor einer
der größten Herausforderungen der jüngeren Geschichte. Es geht darum, ob die
EU auch künftig Solidarität, Menschlichkeit und Freizügigkeit als ihr gemein-
sames Fundament versteht und damit die EU ihre Bewährungsprobe als Werte-
gemeinschaft besteht.

Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine menschenrechtliche, völkerrecht-
liche und humanitäre Verpflichtung. Dieser Grundsatz muss sich gerade jetzt
bewähren. Alle Versuche, das Grundrecht auf Asyl auszuhöhlen oder gar abzu-
schaffen, sind entschieden zurückzuweisen. Die Menschen, die bei uns Schutz
suchen, haben einen Anspruch auf ein faires, unvoreingenommenes und zügi-
ges Verfahren. Ebenso gilt es in allen Belangen, die Kinder und Jugendliche
betreffen, die ihnen von der UN-Kinderrechtskonvention gegebenen Rechte zu
wahren.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806185.pdf
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2. Viele Menschen suchen Schutz in Deutschland, weil sie auf unsere Demokratie

vertrauen und oft auch, weil sie hier bereits Angehörige und Freunde haben und
daher darauf setzen, sich hier schnell integrieren zu können.

Die hohe Zahl der Menschen, die sich nach Deutschland flüchten, stellt die Be-
hörden, insbesondere die Kommunen, ebenso wie Wohlfahrtsverbände und
Hilfsorganisationen immer wieder vor immense Herausforderungen. Dass es
dennoch gelingt, den ankommenden Menschen Unterkunft und Versorgung be-
reitzustellen, liegt nicht zuletzt an der großartigen Hilfs- und Spendenbereit-
schaft der Bevölkerung, an den Vereinen, Verbänden und Kirchen, die Hilfe
organisieren und insbesondere an den zahllose Menschen, die sich als Freiwil-
lige im tagtäglichen Einsatz für Schutzsuchende engagieren. So hat sich oft
spontan und selbstorgansiert eine echte Willkommenskultur herausgebildet, die
es zu würdigen, zu stärken und zu verstetigen gilt.

3. Die letzten Monate waren geprägt von Empathie, Aufnahmebereitschaft und
viel Improvisation auf allen Seiten. Das alles wird auch in Zukunft benötigt.
Jetzt gilt es aber, über die primär auf Nothilfe ausgerichteten Aktivitäten hinaus
einen Schritt nach vorne zu gehen und Willkommenskultur in eine Willkom-
mensinfrastruktur münden zu lassen, die insbesondere bei Bildung, Arbeits-
welt, Wohnen und gesellschaftlicher Integration und sozialer Teilhabe ansetzt.
Der Aufbau einer Willkommensinfrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Bund, Länder und Kommunen sollten die Wirtschaft, die sich längst
für Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration engagiert, und die Zivilgesell-
schaft in ihrer gesamten Breite, Vereine und Initiativen, Verbände, Gewerk-
schaften, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Sport und
Kultur, einladen, sich an einem Pakt für nachhaltige Integration zu beteiligen.

Die Herausforderungen bei der Integration beginnen erst jetzt. Viele der Flücht-
linge werden auf Dauer bleiben, sie können deutsche Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger von morgen werden. Es sind Frauen und Männer, die bewusst in
Deutschland leben, arbeiten und ihren Kindern hier eine gute Zukunft schaffen
wollen, es kommen junge Flüchtlinge, die hier aufwachsen werden. Das ist eine
riesige Chance für unser Land. Es wird auch Konflikte und Reibungen geben.
Wir können diese meistern, wenn wir die Integrationsaufgaben jetzt gemeinsam
angehen. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Unser Land wird jünger
und vielfältiger, es wird sich verändern, ebenso werden dies die Menschen tun,
die nun neu nach Deutschland kommen. Grundlage unseres Zusammenlebens
ist das Grundgesetz, sind Menschenwürde, Freiheit, Nichtdiskriminierung und
die gleichberechtigte Teilhabe aller in einer offenen, demokratischen Gesell-
schaft.

4. Soll Integration gelingen, braucht es verstärkte Anstrengungen gegen Rassis-
mus und Rechtsextremismus, die die Grundlagen unseres Zusammenlebens an-
greifen. Attacken auf das Asylrecht und populistische Forderungen sind gefähr-
lich und bieten den Nährboden für rassistische Hetzparolen, die von allen De-
mokratinnen und Demokraten gemeinsam zurückgewiesen werden müssen. Die
zahlreichen Brandanschläge auf Unterkünfte sowie die Berichte über Anfein-
dungen gegen Flüchtlinge und deren Unterstützerinnen und Unterstützer geben
Anlass zu großer Sorge. Menschen, die vor Verfolgung, vor Gefahr für Freiheit,
Leib und Leben zu uns geflohen sind, haben ein Recht darauf, dass alles gesell-
schaftlich und rechtsstaatlich Mögliche unternommen wird, sie und alle ande-
ren Menschen vor Diskriminierung, vor Anfeindungen und der Bedrohung
durch rechte Gewalt wirksam zu schützen.

5. Die Bundesregierung hatte lange Zeit die Augen verschlossen vor den wach-
senden Flüchtlingszahlen und keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen,
weder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch bei der
Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen. Länder und Kommunen wurden
allein gelassen. Es ist viel Zeit vergeudet worden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6393

Von daher ist zu begrüßen, dass nun durch den Druck der Bundesländer einige
lange überfällige und vielfach geforderte Maßnahmen umgesetzt werden. An
erster Stelle steht dabei die strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes
an den Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge ab 2016. Ins-
gesamt sollen Länder und Kommunen um mehr als 4 Mrd. Euro entlastet wer-
den. Zudem werden Mittel zur Verfügung gestellt, die für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge und für den Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt werden
können und sollen. Es ist gut, dass der Bund damit nun endlich deutlich mehr
Verantwortung übernimmt.

Ein erster Schritt ist auch, dass der Bund im Bereich Wohnen die Mittel für die
soziale Wohnraumförderung um 500 Mio. Euro auf eine Milliarde in den nächs-
ten vier Jahren erhöht. Diese Summe ist eine erste Finanzspritze, reicht aber bei
weitem nicht aus. Nötig wären nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes
mindestens 2 Milliarden Euro jährlich. Auch die Möglichkeit für Staatsangehö-
rige der Westbalkanstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland
arbeiten zu dürfen, weist in die richtige Richtung. Vielen wird der Zugang zum
Arbeitsmarkt aber weiterhin versperrt bleiben, da keine Möglichkeit geschaffen
wird, nach Deutschland einzureisen, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen.

Flüchtlinge wollen arbeiten. Und ein Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz ist die
beste Integration in unsere Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich
den besseren Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und zu Integ-
rationskursen für viele Flüchtlinge. Was allen Ankündigungen zum Trotz fehlt
ist die Abschaffung der bürokratischen Vorrangprüfung, die von der Bundes-
agentur für Arbeit, Unternehmen und Verbänden unisono als überflüssiges Hin-
dernis kritisiert wird. Auch das geforderte sichere Bleiberecht während der
Ausbildung wird nicht umgesetzt.

6. Insgesamt leistet das Gesetzespaket der Regierungskoalition den Schritt zur
Willkommensinfrastruktur nur unzureichend. Es enthält zudem eine Reihe von
Gesetzesverschärfungen, die mit einer menschenrechtsorientierten Flüchtlings-
politik nicht in Einklang zu bringen sind, die abzulehnen sind und obendrein
widersinnige Integrationshemmnisse aufbauen. Dazu zählen insbesondere die
verlängerte Verpflichtung von Asylsuchenden zum Verbleib in Erstaufnahme-
einrichtungen, Anspruchseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz
und die Ausweitung der Liste angeblich „sicherer Herkunftsstaaten“.

Keine der vorgesehenen Regelungen entlastet das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) oder trägt zur beschleunigten Bearbeitung von Asyl-
anträgen bei. Die Reduzierung der weiterhin viel zu langen Bearbeitungszeiten
– von oftmals mehreren Jahren – sind jedoch der Dreh- und Angelpunkt auch
für eine wirksame Entlastung der Länder und Kommunen.

Dem politischen Ziel, Asylverfahren schneller und innerhalb von drei Monaten
abzuschließen widerspricht die Verlängerung der Verpflichtung, in einer Auf-
nahmeeinrichtung zu verbleiben, von höchstens drei auf höchstens sechs Mo-
nate und in Fällen von Flüchtlingen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaa-
ten“ bis zum Abschluss des Verfahrens. Dies ist ein falsches Signal und birgt
zudem die Gefahr, dass sich die Situation innerhalb der Erstaufnahmeeinrich-
tungen nochmals drastisch verschlechtert und zuspitzt. Wer Menschen unter-
schiedlichster Herkunft mit häufig traumatischen Erfahrungen zwingt, für län-
gere Zeiträume auf engstem Raum zusammenzuleben, schafft die Vorausset-
zungen für Konflikte. Die Ausstattung von Aufnahmeeinrichtungen ist durch
die große Beanspruchung derzeit oftmals provisorisch; sie sind zudem derzeit
enorm überbelegt. In diesen Einrichtungen steht Asylsuchenden oft keine Pri-
vatsphäre zur Verfügung, was zu Spannungen und Gewaltausbrüchen zwischen
einzelnen Bewohnern oder Bewohnergruppen führen kann. Für Kinder und Ju-
gendliche ist diese Situation besonders belastend. Durch den längeren Verbleib
in den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Kinder und Jugendliche deutlich

Drucksache 18/6393 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
länger auf den Schulbesuch warten. Zusätzlich zu Kriegserfahrungen und der
nervenzehrenden Flucht, kann die Situation in den Einrichtungen den Gesund-
heitszustand der Kinder noch verschlechtern. Sie leben oft auf engstem Raum
mit ihren Familien und fremden Menschen, der Gefahr von Diskriminierung
und Gewalt ausgesetzt. Die Mehrzahl der Kinder leidet unter sozialer Isolation,
der Trennung von Bezugspersonen und dem unklaren Aufenthaltsstatus. Für
Frauen und alleinstehende Mütter mit Kindern besteht in den Einrichtungen das
Risiko von Belästigungen und sexualisierter Gewalt. Hiergegen sind konkrete
Schutzkonzepte in den Unterkünften erforderlich. Die längere Verweildauer in
der Erstaufnahme mit ihren gravierenden Folgen trifft alle Asylsuchenden, auch
diejenigen mit „guter Bleibeperspektive“ wie beispielsweise Syrerinnen und
Syrer und deren nachziehende Familienangehörige. Sie verhindert den Auszug
sogar in Fällen, in denen Asylsuchende bei Verwandten, Freunden oder anderen
aufnahmebereiten Menschen unterkommen könnten – mitunter sogar kostenlos.

Die Dauer der Residenzpflicht soll sich auf bis zu sechs Monaten verlängern.
Für den gleichen Zeitraum sollen Leistungen so weit wie möglich als Sachleis-
tungen gewährt werden. Damit werden die Betroffenen bevormundet und schi-
kaniert. Eine Entlastung der Unterbringungssituation schafft dies nicht. Im Ge-
genteil: Die Regelung führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand und ist oben-
drein teurer. Zudem ist sie verfassungsrechtlich zweifelhaft, weil die Ausge-
staltung der Leistungen migrationspolitisch begründet wird.

Nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition erhalten bestimmte – im Üb-
rigen abweichend von der Verabredung der Bundeskanzlerin mit den Regie-
rungschefinnen und -chefs der Länder definierte – Personengruppen nur noch
Leistungen für Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheits-
pflege. Zudem sollen diese als Sachleistungen erbracht werden, was abwei-
chend von den Beschlüssen nicht mit dem Vorbehalt eines vertretbaren Ver-
waltungsaufwandes verknüpft und somit nicht eindeutig als Ermessensspiel-
raum der Länder formuliert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil vom 18.07.2012 deutlich gemacht, dass das aus der Menschenwürde ab-
geleitete Existenzminimum sowohl aus dem physischen wie auch dem sozio-
kulturellen Existenzminimum besteht. Eine Absenkung von Leistungen unter
das Niveau des menschenwürdigen Existenzminimums aus migrationspoliti-
schen Erwägungen verbietet das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich.

Unzureichend ist, dass keine Regelung zur Einführung einer bundeseinheitli-
chen Gesundheitskarte getroffen wurde, die Leistungen abdeckt, die über die
Regelungen des jetzigen Asylbewerberleistungsgesetzes hinausgehen, und vom
Bund finanziert wird. Jetzt wird ein Flickenteppich an unterschiedlichen Leis-
tungsniveaus entstehen. Außerdem ist die geplante verpflichtende Kennzeich-
nung der Gesundheitskarte nicht nur stigmatisierend, sondern auch wirklich-
keitsfremd. Letztlich würde die Verantwortung für eine Behandlung oder deren
Verweigerung auf die Arztinnen und Arzte verlagert. Das SGB V sieht schon
heute nur Leistungen vor, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind
und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Sinnvoll wäre die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um Flücht-
lingen eine würdige Mindestsicherung und den Zugang zum vollständigen
Leistungskatalog der Krankenkassen zu gewähren.

Die hohen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einstufung
von Albanien, Kosovo und Montenegro als „sichere Herkunftsstaaten“ sind
nicht gegeben. Roma und weitere Minderheiten werden im Kosovo und in Al-
banien in vielen Bereichen diskriminiert. Häufig erhalten sie keinen oder nur
erschwerten Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnung. Es kommt zu Übergrif-
fen gegen Roma, Journalisten, Lesben, Schwulen, Transsexuelle, Transgender
und Intersexuelle, ohne dass staatliche Stellen Schutz vor Verfolgungshandlun-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6393

gen bieten bzw. bieten können. Zudem konnte nie der Nachweis erbraucht wer-
den, dass die Einstufung Serbiens, Bosnien-Herzegowinas und Mazedoniens
im November letzten Jahres zu einer Verringerung der Antragszahlen geführt
hätte. Das Kosovo kann nicht als sicher bezeichnet werden, wenn gleichzeitig
die Bundeswehr im Rahmen des KFOR Einsatzes dort weiterhin für Sicherheit
sorgen soll.

Folge der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ist nach dem Gesetzentwurf
der Regierungskoalition nicht nur wie bislang die Einschränkung von Rechts-
schutzmöglichkeiten, sondern auch die Einschränkung sozialer und wirtschaft-
licher Rechte (unbegrenzter Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen; Sachleis-
tungsprinzip; Residenzpflicht; Arbeitsverbot; Ausschluss von Integrationsleis-
tungen).

Die grundsätzliche Problematik des Konstrukts der „sicheren Herkunftsstaa-
ten“ zeigt sich auch an Staaten, die bereits auf der deutschen Liste stehen, wie
Ghana und Senegal. In beiden Staaten sind einvernehmliche gleichgeschlecht-
liche Handlungen strafbar. Angesichts dessen kann keine Rede davon sein, dass
in diesen Staaten generell und durchgängig keine asylrelevante Verfolgung zu
befürchten ist. Nach Angaben der EU-Kommission liegt die durchschnittliche
Anerkennungsquote für Antragsteller aus dem Senegal in der EU daher auch
bei 34,3 %.

7. Zu warnen ist vor weiteren Verschärfungen im Rahmen der Umsetzung von
EU-Richtlinien. Die EU-Aufnahmerichtlinie und die Asylverfahrensrichtlinien
hätten bis zum 20. Juli 2015 ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden müs-
sen. Doch in Deutschland ist die Frist verstrichen, ohne dass ein Umsetzungs-
gesetz auf den Weg gebracht wurde. Die ausstehende und notwendige Umset-
zung der Richtlinien darf jedoch kein Einfallstor für weitere Verschärfungen
im deutschen Asylrecht werden. Unausgegorene Vorschläge – wie Schnellasyl-
verfahren und die Einrichtung von Transitlagern an den deutschen Grenzen –
können nicht mit der Notwendigkeit der Richtlinienumsetzung begründet wer-
den.

8. In den Nachbarländern Syriens und des Iraks steigt die Zahl der Flüchtlinge
weiter an. Um einer Situation entgegenzuwirken, in der sich mehr Menschen
aus den Nachbarstaaten veranlasst sehen, nach Europa aufzubrechen, ist es not-
wendig, die Erstaufnahmestaaten deutlich stärker zu unterstützen und den Bür-
gerkrieg in Syrien im Rahmen von internationalen Verhandlungen unter Feder-
führung der Vereinten Nationen beizulegen. In dieser Situation sind die Unter-
stützungsprogramme des UNHCR und des World Food Programme chronisch
und strukturell unterfinanziert mit der Folge, dass Nahrungsmittelrationen ge-
kürzt werden mussten und der Schulunterricht ausfallen muss.

Die Fluchtbewegungen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, Pakistan oder Erit-
rea über Griechenland und den Westbalkan, aber auch die Flucht über das Mit-
telmeer nach Italien sind die direkte Folge eines viel umfassenderen Problems.
Es ist klar, dass diese Situation nicht durch ein Land allein gelöst werden kann;
es muss eine gemeinsame europäische Antwort geben, basierend auf Solidari-
tät.

Flüchtlinge müssen die Möglichkeit zur legalen Einreise erhalten. Dazu braucht
es humanitäre Aufnahmeprogramme, eine großzügige Erteilung von Visa und
unbürokratische Familienzusammenführungen. Das macht die Aufnahme kal-
kulierbarer und steuerbarer und entzieht den Schleppern die Geschäftsgrund-
lage. Das Flüchtlingsdrama und die Schlepperkriminalität können nicht militä-
risch gelöst werden. Vielmehr erhöht sich die Gefahr, dass Schlepper auf für
die Flüchtlinge noch gefährlichere Routen ausweichen werden und dass es zu
bewaffneten Auseinandersetzungen kommt.

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9. Die Flüchtlingsaufnahme ist eine gesamteuropäische Aufgabe. Es kann nicht

dabei bleiben, dass die große Mehrheit der Schutzsuchenden in nur wenigen
EU-Mitgliedsländern Aufnahme findet, während andere Mitgliedsländer sich
explizit weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, und sich ihrer Verantwortung ent-
ziehen. Der mit dem Dublin-System verbundene Ansatz ist gescheitert und
muss durch ein neues solidarisches System der Verantwortungsteilung in Eu-
ropa unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität und der Bedürfnisse der
Flüchtlinge ersetzt werden. Wenn die EU-Mitgliedstaaten erreichen wollen,
dass Flüchtlinge in dem Land bleiben, in das sie umgesiedelt wurden, müssen
sie dafür sorgen, dass sie dort menschenwürdig untergebracht und versorgt wer-
den und sich nicht gezwungen sehen, mangels Lebensgrundlage und Perspek-
tive innerhalb Europas weiter zu flüchten. Die Verteilung in Europa darf keine
Lotterie sein. Von annähernd gleichen Anerkennungsverfahren und -chancen
und menschenwürdiger Aufnahme und Versorgung überall in Europa sind wir
jedoch noch meilenweit entfernt. Bei der Verteilung müssen zudem die An-
knüpfungspunkte der Flüchtlinge berücksichtigt werden. Wer bereits Familie
in einem Mitgliedstaat hat, will verständlicherweise dort hin. Wer die Sprache
spricht oder soziale Bindungen hat, dem fällt die Integration leichter. Das ist
auch für die Mitgliedstaaten ein Vorteil.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft auf einen Pakt zum
Aufbau einer Willkommensinfrastruktur zur Integration und gesellschaftlichen Teil-
habe zu verständigen. Dieser Pakt soll insbesondere folgende Eckpunkte umfassen:

1. Echte Integration gelingt nur mit einer breiten Bildungsoffensive, zumal schät-
zungsweise die Hälfte der Flüchtlinge jünger als 25 Jahre ist. Die Bildungsof-
fensive muss frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung
umfassen. Kein Kind, kein Jugendlicher und junger Erwachsener darf verloren
gehen. Wir müssen allen, die hier leben, ob schon lange oder erst seit kurzem,
zeitnah und unabhängig von Herkunft und Geschlecht, Einstiege und Aufstiege
eröffnen.

Der Bund muss Länder und Kommunen dabei unterstützen, geflüchteten Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Zukunft und Perspektiven zu er-
öffnen. Unser Bildungssystem braucht daher dringender denn je einen gemein-
schaftlichen Kraftakt und zusätzliche Mittel für mehr Plätze und mehr Personal
in Kitas, Schulen, Berufs- und Hochschulen. Sprachbildung, inklusive Pädago-
gik und Lehre der Vielfalt muss für alle Bildungseinrichtungen selbstverständ-
lich sein. Familien brauchen Sozialarbeit, damit sie sich im deutschen Bil-
dungssystem zurecht- und in die Gesellschaft hineinfinden. Psychologische
Unterstützung muss bei Bedarf hinzukommen.

Die Bundesländer können diese wichtigen und zukunftsweisenden Aufgaben
samt zugehöriger Kosten nicht alleine schultern. Um sofort im Bereich der Bil-
dung eine verlässliche Verantwortungsübernahme seitens des Bundes zu ge-
währleisten, ist als eine erste Unterstützungsmaßnahme ein 10-Milliarden-
Euro-Programm über zehn Jahre zur Unterstützung der Länder zu initiieren.
Bildung ist der Schlüssel für Integration und muss daher zur gesamtstaatlichen
Aufgabe werden, um Chancen und gesellschaftliche Teilhabe für alle zu schaf-
fen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot aus der Verfassung gestrichen.

2. Es muss endlich Rechtssicherheit für Auszubildende und Betriebe durch ein
gesichertes Bleiberecht für Asylsuchende und Geduldete in der Berufsausbil-
dung und für anschließende Weiterbeschäftigung geschaffen werden. Das gilt
auch für ein Studium.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6393
3. Barrieren beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende müssen beseitigt

werden. So muss die Vorrangprüfung abgeschafft werden. Sofern sie die sons-
tigen Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts erfüllen, sollen Asylsuchende und
Geduldete ihren Aufenthaltsstatus für den Zugang zum Arbeitsmarkt wechseln
dürfen, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Flüchtlingsschutzes führt.
Dadurch wird auch das BAMF entlastet, da eine Entscheidung über den Asyl-
antrag entbehrlich wird. Gleichzeitig muss die Anerkennung ausländischer Bil-
dungs- und Berufsabschlüsse erleichtert und beschleunigt werden. Damit die
Jobcenter die Vermittlung von Arbeitslosen mit den zusätzlichen Aufgaben für
die Flüchtlinge vereinbaren können, werden dringend mehr Beraterinnen und
Berater in den Jobcentern benötigt.

4. Unternehmen und ihre Verbände, ganz besonders auch die Industrie- und Han-
delskammern und Handwerkskammern, weisen zu Recht auf die Chancen hin,
die insbesondere in Hinblick auf die Altersstruktur der Flüchtlinge für den Ar-
beitsmarkt gegeben sind. Die Kammern verfügen zusammen mit den bei ihnen
organisierten Unternehmen über hervorragende Strukturen, Flüchtlingen einen
Eintritt in das Arbeitsleben zu erleichtern. Deshalb sollten Wirtschaft und Kam-
mern ihren Teil der Verantwortung tragen. Es muss eine enge Zusammenarbeit
mit der Wirtschaft für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt geben.
Dazu könnte ein „Deutschlandfonds für Integration“, getragen von Unterneh-
men und dem Staat, aufgelegt werden. Der Fonds sollte Kommunen und Initi-
ativen offenstehen, um zum Beispiel Sprachförderung und berufliche Aus- und
Weiterbildungen für Menschen zu finanzieren, die keine oder geringe deutsche
Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen vorzuweisen haben, unabhän-
gig davon, ob sie gerade erst nach Deutschland gekommen sind oder schon hier
leben.

5. Der Bund muss finanziell zu ausreichend preiswertem Wohnraum beitragen
und zwar dort, wo es gute Integrationsbedingungen gibt. Dieser bezahlbare
Wohnraum wird dringend gebraucht, sowohl von Flüchtlingen mit Bleibeper-
spektive als auch von bereits hier lebenden Menschen. Dafür sollten bewährte
hohe Qualitätsstandards gelten. Anforderungen an Energieeffizienz und den
Einsatz erneuerbarer Energien dürfen dabei nicht unterlaufen werden. Jetzt gilt
es die Weichen für einen Wohnungssektor mit dauerhaft bezahlbarem Wohn-
raum für Menschen mit kleinen Einkommen zu stellen, damit keine weitere
Verdrängung stattfindet. Es dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wieder-
holt und anonyme Großsiedlungen am Rande der Städte errichtet werden. Die
Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau müssen auf mindestens zwei Mil-
liarden Euro im Jahr aufgestockt werden.

6. Integrationshemmende Vorschriften, die weiterhin unnötig Kapazitäten beim
BAMF sowie bei anderen Behörden binden und damit die Dauer von Asylver-
fahren verlängern, müssen beseitigt werden. Dazu zählt insbesondere:

• Obligatorische Widerrufsverfahren ersatzlos abschaffen. Das zwingende
Widerrufsverfahren nach § 73 Absatz 2a Asylverfahrensgesetz, wonach das
BAMF drei Jahre nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erneut prü-
fen muss, ob die Anerkennung widerrufen wird, hat im Jahr 2014 die Kapa-
zitäten des BAMF in rund 16.000 Verfahren gebunden und dabei in weniger
als 5 % der Fälle zu einem Widerruf geführt.

• Pauschale Anerkennung und Gruppenverfahren für Schutzsuchende aus Sy-
rien, Irak, Eritrea und Somalia ohne Einschränkung der Rechte ermögli-
chen: Schutzsuchende aus diesen Ländern mit sehr hohen Anerkennungs-
quoten sollten unmittelbar einen Schutzstatus erhalten, der ihnen die Rechte
aus der Genfer Flüchtlingskonvention und des Flüchtlingsrechts der EU,
einschließlich des Rechts auf Familiennachzug, gewährt.

Drucksache 18/6393 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
• Altfallregelung schaffen für lang andauernde Asylverfahren: Bei einem zu
bewältigenden Stau an nicht entschiedenen Asylanträgen von einer Viertel-
million nach Stand Juli 2015 braucht es einen klaren Schritt. Asylsuchende,
die länger als ein Jahr im Verfahren sind, müssen die Möglichkeit auf eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

• Dublin-Verfahren aussetzen: Das Verfahren nach der Dublin-III-Verord-
nung sollte zumindest vorübergehend nach Bulgarien, Italien und Ungarn
ausgesetzt werden. Damit würden auch die Verwaltungsgerichte entlastet,
die regelmäßig Überstellungen in diese Länder aussetzen.

7. Für die Aufnahmeeinrichtungen müssen Gewaltschutzkonzepte auch in ziel-
gruppenspezifischer Ausgestaltung gefördert werden, um möglichen negativen
Folgen des beengten Lebens ohne wirkliche Privatsphäre entgegenzuwirken
und insbesondere die Situation von Kinder, Jugendlichen, Frauen und Men-
schen mit Diskriminierungsrisiko besser zu berücksichtigen.

8. Die Ermöglichung einer Gesundheitskarte für interessierte Bundesländer kann
nur ein erster Schritt sein. Eine gute medizinische und psychotherapeutische
Versorgung ist ein humanitäres Gebot und ein besonders wichtiger Faktor für
gelingende Integration. Die psychotherapeutische und psychosoziale Versor-
gung muss ausgebaut werden. Es muss sichergestellt werden, dass sie die not-
wendige Versorgung zeitnah erhalten wird und falls notwendig Kosten für
Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler übernommen werden. Die
bundesweite Einbeziehung von Flüchtlingen in die Regelversorgung der ge-
setzlichen Krankenversicherung bleibt ein wichtiges Ziel. Weiterhin muss eine
menschenwürdige soziale Absicherung sichergestellt sein, am besten durch die
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ziel muss es sein, die Leis-
tungen der Mindestsicherung an die der Grundsicherung anzupassen und sozi-
ale wie kulturelle Teilhabe durch Geldleistungen sicherzustellen.

9. Das bürgerschaftliche Engagement gerade auch im Bereich der Flüchtlingsauf-
nahme und -integration muss verstetigt, die Initiativen – soweit sie dies wollen
– müssen beim Aufbau langfristigerer Strukturen unterstützt und auch finanzi-
ell gefördert werden, um z. B. Schulungen anzubieten. Die Menschen die zu
uns kommen sowie die bestehenden zivilgesellschaftlichen Organisationen wie
Vereine und Verbände oder Stiftungen sollten ermutigt und unterstützt werden,
aufeinander zuzugehen, um Integration und Teilhabe von Anfang zu fördern.
Dabei sollte gerade das Empowerment von Flüchtlingen einschließlich der
Selbstorganisation und -hilfe gefördert werden, damit sie sich, ihre Kompeten-
zen und ihre Interessen in die Gesellschaft einbringen können.

10. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Men-
schenfeindlichkeit muss als Daueraufgabe nachhaltig gestaltet und finanziell
strukturell abgesichert werden, wobei die Unabhängigkeit zivilgesellschaftli-
chen Engagements nicht ausgehöhlt werden darf. Es sind zivilgesellschaftliche
Ansätze zu stärken, um Hassparolen in der Öffentlichkeit effektiv entgegenzu-
wirken, sowie engagiert alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche
Hetze vorzugehen, Täter und Täterinnen zu ermitteln und zur Verantwortung
zu ziehen. Es braucht zudem ein bundesweites Netz zivilgesellschaftlicher Op-
ferberatungsstellen, wo Betroffene rechter Gewalt, potenzielle Opfer und deren
Angehörige kompetent und zeitnah beraten werden können.

11. Ein modernes Einwanderungsgesetz gehört jetzt erst recht auf die Tagesord-
nung. Deutschland braucht endlich einen kohärenten legislativen Rahmen, um
Einwanderung und Integration nachhaltig zu gestalten. Wenn man die Teilhabe
von Einwandererinnen und Einwanderern umfassend fördern will, sollten die
entsprechenden Vorschriften so zusammengefasst sein, dass diese sinnvoll und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6393

übersichtlich ineinandergreifen können – vom Integrationskurs, über die Zu-
gänge zu Arbeit und Bildung bis hin zu den politischen Teilhaberechten und
dem Staatsangehörigkeitsrecht.

Es müssen unkompliziert und transparent legale Wege der Arbeitsmigration er-
öffnet werden, die internationaler Mobilität in Zeiten der Globalisierung ge-
recht werden. So kann Einwanderung einen Beitrag leisten und gegen den Al-
terungsprozess in unserer Gesellschaft und den drohenden Fachkräftemangel
hilfreich sein. Mithilfe eines Einwanderungsgesetzes können auch grund- und
menschenrechtliche Schutzpositionen von Einwandererinnen und Einwande-
rern – insbesondere im Schutzes von Privat- und Familienlebens – besser zur
Geltung gebracht werden als bisher.

Berlin, den 13. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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