BT-Drucksache 17/9839

Paradigmenwechsel im Konzept zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amtes vom September 2011

Vom 23. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9839
17. Wahlperiode 23. 05. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Rainer Arnold, Sabine
Bätzing-Lichtenthäler, Heinz-Joachim Barchmann, Doris Barnett, Klaus Barthel,
Klaus Brandner, Willi Brase, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Edelgard
Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. Peter Danckert, Martin Dörmann, Garrelt Duin,
Ingo Egloff, Siegmund Ehrmann, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Gabriele
Fograscher, Dagmar Freitag, Michael Gerdes, Martin Gerster, Iris Gleicke, Günter
Gloser, Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann,
Michael Hartmann (Wackernheim), Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks,
Dr. Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Oliver Kaczmarek, Johannes Kahrs,
Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Dr. Bärbel Kofler, Daniela Kolbe (Leipzig),
Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Kirsten Lühmann,
Petra Merkel (Berlin), Dr. Rolf Mützenich, Dietmar Nietan, Manfred Nink, Thomas
Oppermann, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Gerold
Reichenbach, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Karin Roth (Esslingen),
Michael Roth (Heringen), Marianne Schieder (Schwandorf), Werner Schieder
(Weiden), Carsten Schneider (Erfurt), Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer,
Dr. Martin Schwanholz, Rolf Schwanitz, Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang
Thierse, Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Rüdiger Veit, Andrea Wicklein,
Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Dieter Wiefelspütz, Uta Zapf, Brigitte Zypries,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Paradigmenwechsel im Konzept zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
des Auswärtigen Amtes vom September 2011

Im September 2011 hat das Auswärtige Amt ein neues Konzept zur Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) vorgestellt. Mit diesem Konzept zeichnet
sich ein Paradigmenwechsel der grundlegenden Strategien der AKBP ab. Das
Konzept des Auswärtigen Amts definiert AKBP explizit als „Cultural Diplo-
macy“. In diesem Sinne wird die AKBP als ein Instrument der Interessenver-
tretung in der deutschen Außenpolitik verstanden – im Dienst der Diplomatie.
Entsprechend stellt das Konzept des Auswärtigen Amts fest, dass die konzep-
tionelle Steuerung der AKBP dem Auswärtigen Amt obliegt. Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik ist aber nicht einseitig als Instrument zu verstehen, das den

Einfluss Deutschlands in der Welt sichert und darauf abzielt, was Deutschland
direkt nützt. Ihre Aufgabe ist vielmehr ein ergebnisoffener Austauschprozess.

Die „Gründung neuer Partnerschaften“ stellt mit Bezug auf den globalen Wett-
bewerb eines der Kernziele des AKBP-Konzeptes dar. Das AKBP-Konzept legt
dabei ein besonderes Gewicht auf Werbemaßnahmen wie Deutschlandjahre.

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Diese sollen sich zunächst auf die aufstrebenden BRICS-Staaten (Brasilien,
Russland, Indien, China, Südafrika) konzentrieren, dann „umfassend“ auf die
Länder der G20.

Weiter stellt das AKBP-Konzept ein Ungleichgewicht der Aktivitäten in Europa
fest und sieht vor, Aktivitäten der AKBP in Osteuropa zu stärken. Zwar gibt es
an, dass Bewährtes erhalten bleiben soll. Die staatliche Förderung kultureller
Auslandspräsenzen soll aber dort zurücktreten, wo bereits kulturelle Beziehun-
gen in hoher Dichte vorhanden sind. Die regionale Präsenz der Goethe-Institute
soll neu ausgerichtet werden. Damit stellt sich die Frage, ob beispielsweise mit
Schließungen von Goethe-Instituten in Westeuropa zu rechnen sein wird.

Im Zusammenhang mit einer europäischen Außenkulturpolitik sieht das AKBP-
Konzept des Auswärtigen Amts vor, europäische Institute in Kooperation ein-
zurichten, um Synergien zu schaffen, nicht aber, um das Bild einer gemeinsamen
europäischen kulturellen Identität zu vermitteln. Auch an dieser Stelle geht es
wesentlich um Wettbewerbsaspekte, den „globalen Wettbewerb der Kulturen
und Ideen“. Das Konzept definiert nicht näher, in welcher Weise dies geschehen
soll und wie diese Institute an bereits vorhandene Strukturen anknüpfen sollen.

Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse kündigt das Auswärtige Amt in sei-
nem AKBP-Konzept an, Maßnahmen der AKBP im Inneren einzuschränken
und gegebenenfalls einzustellen. Dies widerspricht einer Auffassung der AKBP
als „Zweibahnstraße“. Außen- und Innenaktivitäten wirken in beide Richtungen.
Die AKBP muss als ein Fenster des kulturellen Dialogs sowohl nach innen als
auch nach außen verstanden werden. Institutionen wie das Haus der Kulturen
der Welt in Berlin praktizieren dieses Verständnis seit Jahren sehr erfolgreich
und sollten darin vom Auswärtigen Amt auch weiterhin unterstützt werden.

Auch in der Außenbildungspolitik zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Bil-
dungspartnerschaften betrachtet das AKBP-Konzept offenbar vor allem unter
dem Aspekt des demografischen Wandels und Fachkräftemangels in Deutsch-
land. Die regionale Verteilung der Auslandsschulen soll sich künftig stärker an
außenpolitischen Interessen orientieren. Stipendienprogramme sollen künftig
nur eine Anschubfinanzierung erhalten. Die Herkunftsländer von Stipendiaten
sollen stärker in die Finanzierung einbezogen werden.

Die Internationale Sportförderung findet in der Konzeption des Auswärtigen
Amts vom September 2011 keine Erwähnung mehr. Auch der Sport hat jedoch
im Kontext der AKBP seit Jahrzehnten eine bedeutsame Rolle übernommen.
Sport führt Menschen zusammen, trägt zur Überwindung von sozial, sprachlich
oder kulturell bedingten Barrieren bei und baut nachweislich nachhaltige Netz-
werke auf. „Sport spricht alle Sprachen“ und ist deshalb ein unverzichtbares In-
strument einer erfolgreichen AKBP. Dies muss auch in Zukunft sichergestellt
werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemein

1. Was sind die wesentlichen Gründe für die Erarbeitung eines neuen Konzeptes
zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik?

2. In welcher Form wurden die Erfahrungen und Ergebnisse der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik – im Wesentlichen dargelegt in den jährlichen
Berichten der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
– seit der Vorlage der „Konzeption 2000“ zur Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik berücksichtigt?

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3. Welchen Begriff von „Cultural Diplomacy“ hat die Bundesregierung im Zu-
sammenhang der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik?

Welcher Begriff von „Culture“ und welcher Begriff von „Diplomacy“ ist da-
bei zugrunde gelegt?

4. Welcher Begriff des „Instruments“ liegt zugrunde, wenn das Auswärtige
Amt in seinem AKBP-Konzept von September 2011 aussagt, dass Bildung,
Austausch und Dialog Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik sind?

5. Welcher Begriff von Kunst und Kultur liegt dieser Aussage (siehe Frage 2)
zugrunde, um zwischen Instrument und Instrumentalisierung unterscheiden
zu können?

6. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage aus dem AKBP-Konzept
des Auswärtigen Amts, dass die Strukturen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik noch zu sehr den Bedingungen ihrer Entstehung in der
Nachkriegszeit verpflichtet sind, wenn doch die Mittlerorganisationen lau-
fend ihre Aktivitäten an neue gesellschaftliche Entwicklungen wie gegen-
wärtig z. B. den arabischen Frühling anpassen?

7. Wie begründet die Bundesregierung diesen Wechsel vor dem Hintergrund,
dass die Nachkriegsordnung in Europa und die Rolle Deutschlands darin
eine der Grundlagen für die Entwicklung der Strukturen der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik in ihrer heutigen Form bildet?

8. Was kennzeichnet nach Ansicht der Bundesregierung ein „wirklichkeitsge-
treues Deutschlandbild“, welches sie gemäß dem AKBP-Konzept im Aus-
land vermitteln will?

9. Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die Realitäten des
21. Jahrhunderts, an die gemäß dem AKBP-Konzept die Strukturen und
Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik angepasst werden
sollen?

10. Wie und mit welchen Zielen sollen die Strukturen der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst wer-
den?

11. Was sind die erfolgskritischen Faktoren für eine Anpassung der Strukturen
und Instrumente an die Realitäten des 21. Jahrhunderts?

12. Warum bezieht sich das AKBP-Konzept nicht auch auf den „Kulturstand-
ort“ Deutschland, wenn es bei der Umsetzung außenpolitischer Ziele als
Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik definiert, für den
Wirtschafts-, Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland zu wer-
ben?

13. Warum verwendet das AKBP-Konzept in diesem Kontext (siehe Frage 11)
den Begriff Standort, welcher der Begrifflichkeit der Wirtschaft entstammt,
und warum klammert es dabei den Bezug auf Deutschland als gewachsene
Kulturnation, als Wertegemeinschaft und aus geschichtlicher Erfahrung ge-
wachsener Staat aus?

14. In welcher Weise setzt die Bundesregierung die UNESCO-Konvention zum
Schutz der kulturellen Vielfalt als Referenzsystem politischen Handelns
ein?

15. Gibt es, abgesehen von der Evaluation einzelner Maßnahmen und Projekte,
Überlegungen zu einer umfassenden Evaluation der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik, und wenn ja, welche?

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16. Wie wurden die Rückmeldungen der Mittlerorganisationen im Anschluss an
seine Veröffentlichung in das AKBP-Konzept im weiteren Verlauf aufge-
nommen, und wie und mit welchem Zeitplan wird es hinsichtlich seiner
Umsetzung weiterentwickelt und überarbeitet?

17. Wie wird der Deutsche Bundestag in die Weiterentwicklung des Konzepts
eingebunden?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den im Jahr 2009 eingeführten interna-
tionalen kulturellen Freiwilligendienst „kulturweit“, und welche Verände-
rungen sind geplant, um dem großen Interesse an und der Nachfrage nach
„kulturweit“ noch besser zu entsprechen?

II. Globalisierung/“neue Kraftzentren“

19. In welcher Weise und worauf konkret will die Bundesregierung in Bezug
auf die Aussage im AKBP-Konzept Einfluss nehmen, nach der es für
Deutschland darum gehe, „Einfluss in der Welt zu sichern“?

20. Warum findet im AKBP-Konzept Deutschlands Rolle als Partner in der Kul-
tur keine Erwähnung in dem Zusammenhang, dass seine Rolle als Partner in
Politik und Wirtschaft und bei der Lösung globaler Fragestellungen gestärkt
werden soll, um die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik anzupassen
und zu verbessern?

21. Wie setzt die Bundesregierung Deutschland im Rahmen der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik in das Verhältnis zu den aufstrebenden globalen
„Kraftzentren“, und welchen Herausforderungen steht Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung in diesem Verhältnis gegenüber?

22. Auf welche Bereiche plant die Bundesregierung ihre Aktivitäten im Rah-
men der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Bezug auf die globalen
„Kraftzentren“ zu konzentrieren und nach welchen Kriterien?

23. Plant die Bundesregierung Werbemaßnahmen für Deutschland wie
„Deutschlandwochen“ oder „Deutschlandjahre“ in Zukunft zu verstärken,
und wenn ja, in welchem Umfang?

24. Wie fügen sich die Kampagnen „Deutschlandwochen“ und „Deutschland-
jahre“ in die Strategien und Ziele des Auswärtigen Amts zur Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik ein?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von „Deutschlandjahren“
und einzelnen großangelegten Projekten oder Kampagnen wie die Aufklä-
rungsausstellung in Peking im Vergleich zu einer kontinuierlichen Kultur-
vermittlungsarbeit?

26. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung „Deutschlandjahre“ in
den G20-Ländern durchzuführen, und was ist das Kriterium dieser Länder-
auswahl?

27. Wurden die „Deutschlandjahre“ (z. B. in China) hinsichtlich ihrer Effizienz
des Mitteleinsatzes, der Nachhaltigkeit oder des Erreichens des Zielpubli-
kums evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

28. Wie schätzt die Bundesregierung die langfristige Wirkung und Nachhaltig-
keit von einzelnen groß angelegten Projekten wie „Kunst der Aufklärung“
in Relation zu ihrem Aufwand ein?

29. Ist daran gedacht, im Auswärtigen Amt ein Referat „Deutschlandjahre“ ein-
zurichten?

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III. Mittlerorganisationen/kulturelle Auslandspräsenzen

30. Welche Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
wurden im Vorfeld der Veröffentlichung des AKBP-Konzeptes in seine
Erstellung eingebunden, und in welcher Form sind deren Beiträge in die
Konzeption eingeflossen?

31. In welcher Weise soll das Auswärtige Amt die Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik politisch und konzeptionell koordinieren und steuern, wie es
im AKBP-Konzept vorgesehen ist?

32. Wie soll dabei die Steuerung bzw. Abstimmung zwischen den Mittlerorga-
nisationen vonstatten gehen, und wie sollen die Zielgruppen in die Entwick-
lung von Maßnahmen (die ja vor allem ihnen nutzen sollen) eingebunden
werden?

33. Welche Rolle spielt nach Einschätzung das Partnernetzwerk der Mittler-
organisationen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik?

34. Inwiefern ist eine regierungsferne Auslandskulturarbeit möglich, wenn
Mittlerorganisationen teilweise sehr eng geführt werden und die ihnen zu-
gewiesenen Ressourcen ständig zurückgehen?

35. Welche Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
haben in welchen Zeiträumen bzw. zu welchen Zeitpunkten seit der Nach-
kriegszeit Strukturreformen durchgeführt?

36. Mit welchen Zielsetzungen haben die Mittlerorganisationen diese Struktur-
reformen durchgeführt?

37. Treffen die Aussagen aus dem AKBP-Konzept, die sich auf die Mittlerorga-
nisationen beziehen, in gleicher Weise auf alle Mittlerorganisationen zu,
und wenn nein, welche nicht?

38. In welcher Weise kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) Einfluss auf die inhaltlichen Angebote
der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
nehmen, wenn es die Koordinierung der ODA-Aktivitäten (ODA = Official
Development Assistance) der Bundesregierung übernimmt, auch im Hin-
blick darauf, dass die Bundesregierung plant, die ODA-Mittel zu kürzen?

39. Inwieweit sind Mittlerorganisationen von der Aussage aus dem AKBP-
Konzept betroffen, dass die staatliche Förderung dort zurücktreten soll, wo
immer es der Umfang des kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austau-
sches zulässt?

40. Sollen die Planungen des Auswärtigen Amts, die staatliche Förderung zu-
rücktreten zu lassen und verstärkt auf Finanzmittel aus privaten Quellen zu-
rückzugreifen, auch die institutionelle Förderung von Mittlerorganisationen
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik betreffen, und wenn ja, in wel-
chem voraussichtlichen Umfang?

41. Wie wird die Bundesregierung zukünftig die Unabhängigkeit der überwie-
gend als Vereine organisierten Mittlerorganisationen sicherstellen?

42. Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung den Erfolg der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik, und wie bewertet sie in diesem Zu-
sammenhang die Zahl der Auslandspräsenzen?

43. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Sport als lang-
jähriger erfolgreicher Partner in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspoli-
tik im Konzept von September 2011 keine Erwähnung mehr findet?

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44. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den sportbezogenen Kurz-
und Langzeitprojekten im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen in
den Zielländern bei?

45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der sportbezogenen
Projekte in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik?

46. Nach welchen Kriterien und in welcher Weise soll die regionale Präsenz der
Goethe-Institute neu ausgerichtet werden, wie dies im AKBP-Konzept an-
gekündigt wird?

47. Sind Verlagerungen in der regionalen Präsenz der Goethe-Institute aus Län-
dern geplant, um die Präsenz in anderen Ländern zu stärken, und wenn ja,
um welche Länder handelt es sich dabei?

48. Sind auch Schließungen von Goethe-Instituten vorgesehen, und wenn ja,
nach welchen Kriterien?

49. Wie soll die stärkere Vernetzung des Netzes kultureller Auslandspräsenzen
mit den deutschen Auslandsvertretungen konkret ausgestaltet werden, die
im AKBP-Konzept vorgesehen ist?

50. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich im Bericht der Bundes-
regierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2010/2011 mit dem
Erlernen der deutschen Sprache auf einen einseitigen Bildungsbegriff fo-
kussiert und Projekte in der kulturellen Bildung sowie Leitziele wie „Kultur
und Entwicklung“ und „Demokratie“ vernachlässigt?

51. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang aus der in der Tickermeldung vom 21. März 2012 zitierten Aus-
sage des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs,
dass die „famosen Goethe-Institute“ lieber Sprachkurse für Jugendliche im
Ausland organisieren sollten „als irgendwelche linke Dichterlesungen“?

Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?

IV. Aktivitäten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Inneren

52. Wie begründet die Bundesregierung, dass Aktivitäten der Auswärtigen Kul-
tur- und Bildungspolitik im Inneren eingeschränkt und gegebenenfalls ein-
gestellt werden sollen, wenn Innen- und Außenaktivitäten doch zwei Seiten
derselben Medaille sind?

53. Wie vereinbart die Bundesregierung den Widerspruch, einerseits „Dialog,
Austausch und die Zusammenarbeit“ oder „Menschen nach Deutschland
bringen“ zu wollen, und andererseits Aktivitäten im Inland beenden zu wol-
len?

54. Nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung zu entscheiden, welche
Aktivitäten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Inland einge-
schränkt und gegebenenfalls eingestellt werden sollen?

55. Für welche Organisationen, die im Inland Aktivitäten der Auswärtigen Kul-
tur- und Bildungspolitik durchführen, sieht die Bundesregierung Einschrän-
kungen oder eine Einstellung der Aktivitäten im Inland vor, und in welchen
Bereichen?

56. Wird das Haus der Kulturen der Welt von Einschränkungen bzw. einer Ein-
stellung von Inlandsaktivitäten betroffen sein, und wenn ja, inwiefern?

57. Plant die Bundesregierung auch die institutionelle Förderung bei den In-
landaktivitäten einzuschränken oder gegebenenfalls einzustellen, und wenn
ja, bei welchen Organisationen, und nach welchen Kriterien?

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58. Werden Festivals von Einschränkungen oder einer Einstellung der Inlands-
aktivitäten betroffen sein, und wenn ja, welche, und nach welchen Kriterien?

V. Außenbildungspolitik

59. Auf welche Länder und Regionen plant die Bundesregierung vor dem Hin-
tergrund des demografischen Wandels und des prognostizierten Fachkräfte-
mangels in Deutschland ihre Aktivitäten zur Außenbildungspolitik zu kon-
zentrieren?

60. Auf welche demografischen Prognosen in welcher Höhe in Bezug auf die
zukünftige Zahl deutscher Studienanfänger in Deutschland greift die Bun-
desregierung zurück, wenn sie gemäß dem AKBP-Konzept plant, ihren
Rückgang durch eine höhere Anzahl Studierender aus dem Ausland zu
kompensieren (auch in absoluten Zahlen)?

61. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass die
Angebote der Außenbildungspolitik auch eine Chance für Menschen aus
bildungsärmeren Ländern darstellen und nicht nur ein Instrument ist, um
kluge Köpfe nach Deutschland zu holen?

V a) Außenwissenschaft

62. Plant die Bundesregierung für die Mittlerorganisationen der Außenbil-
dungspolitik wie dem Deutschen Akademischen Austauschdienst oder der
Alexander von Humboldt-Stiftung regionale Neuausrichtungen der Akti-
vitäten in Bezug auf den demografischen Wandel in Deutschland, und wenn
ja, nach welchen Kriterien, und in welchen Ländern?

63. Plant die Bundesregierung für die Mittlerorganisationen der Außenbil-
dungspolitik wie dem Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. oder
der Alexander von Humboldt-Stiftung inhaltliche Neuausrichtungen der
Aktivitäten in Bezug auf den demografischen Wandel in Deutschland?

64. Welche (Mittler-)Organisationen der Außenwissenschaft plant die Bundes-
regierung wann im Pakt für Forschung und Innovation mit einzubeziehen,
der von der Bundesministerin a. D. Edelgard Bulmahn initiiert wurde und
eine überjährige Finanzierungssicherheit für Forschungsorganisationen vor-
sieht?

V b) Auslandsschulwesen

65. In welcher Weise soll sich die regionale Verteilung der Auslandsschulen in
Zukunft stärker an außenpolitischen Interessen Deutschlands orientieren,
wie dies im AKBP-Konzept des Auswärtigen Amts vorgesehen ist?

66. Wie plant das Auswärtige Amt die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens „zu
den verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und Finanzierungspflichten
von Bund und Ländern im Auslandsschulwesen“ von Prof. Dr. Dr. h. c.
Ulrich Battis vom 15. Januar 2012, nach dem die Zuständigkeit für die Be-
zahlung der Versorgungszuschläge für Auslandsdienstlehrkräfte und verbe-
amtete Ortslehrkräfte bei den Ländern liegt, gegenüber den Ländern durch-
zusetzen?

67. Wie vertragen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die im Bericht
der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2010/
2011 zum Auslandsschulwesen formulierten Leitlinien, wonach die Begeg-
nung mit Gesellschaft und Kultur des Gastlandes im Vordergrund steht, mit
der neuen Zielsetzung, nach der die deutschen Auslandsschulen vorrangig

einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels in Deutschland leisten
sollen?

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68. Hält die Bundesregierung die im neuen AKBP-Konzept formulierte Ziel-
stellung für realistisch, das Auslandsschulwesen durch eine stärkere Betei-
ligung der Bundesländer weiterzuentwickeln, angesichts der Tatsache, dass
sich die Länder ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Pensionsrückstel-
lungen nicht nur für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK), sondern inzwischen
auch für beurlaubte Ortslehrkräfte (OLK) entziehen?

69. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung im Haushalt, damit die
übergangsweise Übernahme der Finanzierungspflichten der Länder in Be-
zug auf die Pensionsrückstellungen nicht zu Lasten des Schulfonds geht?

70. Wann wird die Bundesregierung den Entwurf für das mehrfach noch für
diese Legislaturperiode zugesagte Auslandsschulfinanzierungsgesetz vorle-
gen, das Haushaltstransparenz schaffen und den Schulen verlässliche Pla-
nungs- und Finanzierungssicherheit geben soll?

71. Wird die Bundesregierung ihr erklärtes Interesse an einer Ausweitung des
Netzes der deutschen Auslandsschulen, von der sie sich einen Beitrag zur
Behebung des Fachkräftemangels verspricht, auch mit einem entsprechen-
den Aufwuchs der Haushaltsmittel unterlegen, und wenn ja, in welchem
voraussichtlichen Umfang?

72. Wie soll sichergestellt werden, dass die Erwartung der Bundesregierung an
das Reformkonzept zur Neuordnung der Förderungsstruktur der Deutschen
Schulen im Ausland erfüllt wird, wonach die „Förderung verlässlich, trans-
parent und unbürokratisch“ gestaltet wird?

73. Wie verträgt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die im Reform-
konzept zur Neuordnung der Förderungsstruktur der Deutschen Schulen im
Ausland geäußerte Erwartung, wonach die Schulen in Leistung und Attrak-
tivität gestärkt werden, mit der erklärten Umsteuerung der Förderung bei
neuen Schulen vom Abitur zum GIB-Abschluss (Gemischtsprachiges Inter-
nationales Baccalauréat)?

74. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die auf dem Qualitäts-
merkmal des deutschen Abiturs basierende Attraktivität der deutschen Aus-
landsschulen auf den internationalen Bildungsmärkten durch die verstärkte
Förderung des GIB-Abschlusses Schaden nimmt, wenn die Schüler gleich
auf eine englischsprachige Schule gehen können, da der Anreiz des deut-
schen Abiturs fehlt?

75. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass langfristig der Stellenwert
des deutschen Abiturs im deutschen Auslandsschulwesen gesichert bleibt,
wenn sie eine verstärkte Förderung des GIB plant und Schulvereine oder
(Gast-)Länder eine Einführung des deutschen Abiturs an einzelnen Schulen
selber finanzieren sollen und damit ein Attraktivitätsverlust des Abiturs ver-
bunden ist?

76. Wie sollen die Programmlehrkräfte des Bundes nach Umsetzung des Re-
formkonzeptes eingesetzt werden, und wie gehen diese Lehrkräfte in die
Förderung ein?

77. In welcher Form sind bei der Entscheidung über zu fördernde Abschlüsse
an neuen Schulen die Schulen und Eltern eingebunden, und inwieweit fin-
den die jeweiligen Standortbedingungen Berücksichtigung?

78. Wann ist mit dem Beschluss der Budgetierungs-Richtlinien zu rechnen?

79. Werden die Gesamtmittel für die deutschen Auslandsschulen, die sich aus
personeller und finanzieller Förderung sowie Bauzuschüssen zusammenset-
zen, auch nach Einführung der Budgetierung weiterhin auf demselben

Niveau zur Verfügung stehen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9839

80. In welcher Form finden die jeweiligen Standortbedingungen (z. B. Kosten-
niveau, Angebot an OLK) in den Berechnungsmodellen für das Budget Be-
rücksichtigung?

81. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung der von ihr
vorgelegten Berechnungsmodelle durch den Weltverband Deutscher Aus-
landsschulen e. V. (WDA), wonach unter dem Strich erheblich weniger Mit-
tel bei den Schulträgern ankommen?

82. Wie wird der Förderzeitraum für jede Schule definiert, und ist der Förder-
zeitraum für jede Schule gleich lang?

83. Ist für alle Auslandsschulen eine dreijährige Planungssicherheit vorgese-
hen, und zu welchem Zeitpunkt wird die Anschlussförderung vereinbart?

84. Wie erfolgt die Auszahlung des Budgets, und wie hoch ist dabei der Arbeits-
und Zeitaufwand für den Schulträger?

85. Wird die Bundesregierung für Schulen, die nach der Budgetierung deutliche
Mittelkürzungen hinnehmen müssen, diese aber aufgrund schwieriger
Standortbedingungen nicht ausgleichen können, einen Notfonds vorsehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

86. Nach welchen Kriterien und mit welchen Zielen wird in den Berechnungs-
modellen das Bundesinteresse an den unterschiedlichen Abschlüssen defi-
niert?

87. Wie begründet sich der neue Ansatz bei der Förderung von Schulgeld-
ermäßigungen aus sozialen Gründen in Höhe von 3 Prozent des hälftigen,
nicht geförderten Unterrichtsaufwandes gegenüber der bisherigen Erstat-
tung in einer Höhe von 5 Prozent der Schulgeldeinnahmen, und wie hoch
sind effektiv die Unterschiede in der Förderung?

88. Wie plant die Bundesregierung Sonderfördermaßnahmen wie z. B. die Neue
Sekundarstufe in Südafrika, die gerade erfolgreich eingeführt wurde, wei-
terzuführen?

VI. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in Osteuropa und Westeuropa

89. Nach welchen Kriterien wird im AKBP-Konzept des Auswärtigen Amts die
Aussage getroffen, es herrsche ein Ungleichgewicht der Präsenzen in Ost-
und Westeuropa?

90. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert von Zuverlässigkeit und
Nachhaltigkeit bei den etablierten Strukturen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik in Westeuropa?

91. Welche Strategien verfolgt das Auswärtige Amt in Bezug auf die Aufteilung
von Aktivitäten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Osteuropa
und Westeuropa?

92. Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert der Kultur- und Sprach-
arbeit der Goethe-Institute in Frankreich und Italien und ihre Rezeption
durch die Bevölkerung ein?

93. Plant die Bundesregierung Schließungen von Instituten oder Schulen bzw.
die Einstellung von Projekten in Westeuropa zugunsten von Aktivitäten in
Osteuropa, und wenn ja, welche Schließungen bzw. Einstellungen?

94. Welche Strategien und längerfristigen Programme sollen in den verschiede-
nen Regionen Osteuropas zuzüglich Russlands verfolgt werden, die nicht
direkt mit der Stärkung und Verbreitung der deutschen Sprache zu tun

haben?

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95. Wie sind Aktivitäten aus der Partnerschulinitiative zwischen Westeuropa
und Osteuropa aufgeteilt?

96. Wie viele deutsche Auslandsschulen gibt es in welchen westeuropäischen
Ländern?

97. Wie viele deutsche Auslandsschulen gibt es in welchen osteuropäischen
Ländern?

98. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in welchen westeuropäischen
Ländern an deutschen Auslandsschulen unterrichtet?

99. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in welchen osteuropäischen
Ländern an deutschen Auslandsschulen unterrichtet?

VII. Europäische Außenkulturpolitik

100. Wie begründet die Bundesregierung, dass die gemeinsame Europäische
Außenkulturpolitik in ihrem Konzept „Europa erklären – Europa diskutie-
ren. Ein Konzept für Europa-Kommunikation 2012“ keine Rolle spielt?

101. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Aufga-
ben einer gemeinsamen Europäischen Auswärtigen Kulturpolitik?

102. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der Europäischen Außen-
kulturpolitik für die europäische Integration ein?

103. Welche konkreten Vorstellungen bzw. Konzeptionen hat die Bundesregie-
rung in Bezug auf die Einrichtung gemeinsamer europäischer Kulturinsti-
tute?

104. Welche Initiativen, systematischen Kontakte und Gespräche zur Einrich-
tung gemeinsamer europäischer Kulturinstitute gibt es bereits zu anderen
europäischen Staaten, die Kulturmittlernetze unterhalten?

105. Was meint die Formulierung „europäische Kulturinstitute“ aus dem
AKBP-Konzept des Auswärtigen Amts konkret, z. B. solche als ein neues
Modell kultureller Vertretung oder die Kohabitation einzelner nationaler
Kulturinstitute, wie bereits mehrfach praktiziert?

106. Wie und womit setzt sich die Bundesregierung konkret im EUNIC-Netz-
werk (EUNIC = European Union National Institutes for Culture) ein?

107. Meint „EUNIC-Netzwerk“ in diesem Zusammenhang die deutschen
Bünde in Berlin und Stuttgart (Clusterebene) oder die EUNIC-Zentrale in
Brüssel (Heads-Ebene)?

108. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
des Europäischen Parlaments „über die kulturellen Dimensionen der aus-
wärtigen Politik der EU“ und die darin formulierten Forderungen an die
Europäische Kommission?

109. In welcher Form wird die kulturelle Dimension beim Aufbau des Euro-
päischen Auswärtigen Dienstes berücksichtigt werden, und wie setzt sich
die Bundesregierung dafür ein?

VIII. Zivile Konfliktprävention und -bewältigung

110. Aus welchem Grund führt der Bericht der Bundesregierung zur Auswärti-
gen Kultur- und Bildungspolitik 2010/2011 die Konfliktprävention nicht
mehr unter den Kernzielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
auf wie es in den vorangegangenen Berichten noch der Fall war?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9839

111. Auf welche Weise bzw. mit welchen Instrumenten will die Bundesregie-
rung erkennen, welche Staaten und Gebiete konfliktgefährdet sind, um
noch frühzeitiger als bisher mit Kultur- und Bildungsprogrammen akuten
Krisen vorbeugen zu können, wie dies im AKBP-Konzept vorgesehen ist?

112. Was versteht die Bundesregierung unter Kulturdialogprojekten im Zusam-
menhang mit den Schwerpunkten Krisenprävention/Stabilisierung in Kri-
senregionen/Angebote für Transformationspartnerschaften aus dem
AKBP-Konzept, und was zeichnet diese Kulturdialogprojekte aus?

113. Wann sind diese Kulturdialogprojekte als erfolgreich zu werten, und wie
werden Qualitätsstandards garantiert?

114. Inwieweit werden die Nachbarstaaten Zentralasiens und Pakistan in die
Strategien des Auswärtigen Amts in der Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik im Rahmen der Übergabe in Verantwortung in Afghanistan
einbezogen?

115. Wie ist die Formulierung „könnte“ in der Aussage aus dem AKBP-Kon-
zept zu verstehen, dass eine Medieninitiative zur vierten Säule der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik ausgebaut werden könnte?

116. Plant die Bundesregierung die Aktivitäten der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik in den Ländern des arabischen Frühlings und die entspre-
chenden Mittel aus dem Haushaltstitel 687 18-024 Wissenschaftspartner-
schaften in Transformationsländern Nordafrika/Nahost (Stipendien) über
den vorerst veranschlagten Zeitraum von zwei Jahren hinaus zu verstetigen
bzw. auszubauen, und wenn ja, über welchen Zeitraum, und in welcher
Höhe?

IX. Finanzierung

117. Wird sich durch die geplante neue Verteilung von Aufgaben zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem BMZ eine stärkere Rolle des BMZ in der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik ergeben, und wenn ja, in welcher
Weise, und in welchen Bereichen?

118. Wie plant das Auswärtige Amt Stetigkeit und überjährige Verlässlichkeit
bei der Finanzierung von Strukturen der Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik dort zu gewährleisten, wo nach den Plänen aus dem AKBP-
Konzept des Auswärtigen Amts die staatliche Förderung zurückgefahren
werden soll?

119. Welche Beispiele für ein stabiles, längerfristiges Sponsoring durch private
Geldgeber bzw. öffentlich-private Partnerschaft im Bereich der Auswärti-
gen Kultur- und Bildungspolitik lassen sich für die letzten fünf Jahre an-
führen, abgesehen von den öffentlich-privaten Partnerschaften bei den
„Deutschlandjahren“?

120. Welche Beispiele für ein privates Sponsoring im Rahmen größerer Pro-
jekte oder von Programmen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspoli-
tik lassen sich für die letzten fünf Jahre anführen?

121. Welche privaten Stiftungen investieren in größerem Umfang im Bereich
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik?

122. Was versteht die Bundesregierung unter der im AKBP-Konzept an mehre-
ren Stellen in Aussicht gestellten stärkeren Beteiligung der Wirtschaft in
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik z. B. in Bezug auf Mitspra-
che, Finanzierung oder Steuerung?
123. Wie verteilen sich die Mittel aus privaten Quellen in der Auswärtigen Kul-
tur- und Bildungspolitik auf ausländische und inländische Geldgeber?

Drucksache 17/9839 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
124. In welchen Branchen sind die privaten Geldgeber überwiegend tätig, die in
die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik investieren?

125. Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ressorts erhält die Auswärtige Kul-
tur- und Bildungspolitik gegenwärtig finanzielle Mittel, und in welcher
Höhe, abgesehen von den Mitteln aus dem Haushalt des Auswärtigen
Amts?

126. In welcher Höhe werden im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich Mittel aus
dem Sonderprogramm Bildung und Forschung in den Haushalt der Aus-
wärtigen Kultur- und Bildungspolitik einfließen?

127. In welchen Haushaltstiteln wird es im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich
Aufwüchse durch die Mittel aus dem Sonderprogramm für Bildung und
Forschung geben, und voraussichtlich in welcher Höhe?

Berlin, den 23. Mai 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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