BT-Drucksache 17/243

Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen

Vom 15. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/243
17. Wahlperiode 15. 12. 2009

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Karin Binder,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Martina Bunge, Sevim Dag˘delen, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann,
Nicole Gohlke, Diana Golze, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Inge
Höger, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jutta
Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch,
Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Petra Pau, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-
Schäfer, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak, Katrin Werner, Jörn
Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die bisherige Rechtslage für die Finanzierung von Schutzeinrichtungen für
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ist unzulänglich. Es existiert auf
bundesgesetzlicher Ebene keine ausreichende rechtliche Verpflichtung zur
Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder.

2. Die Finanzierung der Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen
und deren Kinder bedarf dringend einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Re-
gelung, damit die Betroffenen in allen Bundesländern gleiche Chancen auf
Zugang zu Frauenhäusern erhalten und die Bundesrepublik Deutschland ih-
ren Verpflichtungen aus dem 1985 ratifizierten Abkommen zur Beseitigung
jeglicher Diskriminierung von Frauen (CEDAW-Abkommen) endlich nach-
kommt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der

– die Finanzierung der Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen
und deren Kinder einzelfallunabhängig, kostendeckend und bundeseinheit-
lich sichert. Zu den einzelfallunabhängigen Finanzierungskosten gehören da-

bei sowohl die Kosten für die räumliche, personelle und sachliche Ausstat-
tung der Frauenhäuser als auch Mittel für die Sensibilisierung der Öffentlich-
keit sowie die Aufklärungs- und Präventionsarbeit der Frauenhäuser und de-
ren Vernetzung;

– gewährleistet, dass alle schutzsuchenden Frauen und deren Kinder unabhän-
gig von ihrer finanziellen oder leistungsrechtlichen Stellung im gesamten

Drucksache 17/243 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bundesgebiet Aufnahme und professionelle Hilfe in Schutzeinrichtungen fin-
den können;

– die Finanzierung der Frauenhäuser aus einer Hand sicherstellt und die finan-
zielle Verantwortung dafür zwischen Bund und Ländern regelt.

Berlin, den 15. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Frauenhäuser sind unverzichtbare Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen
und deren Kinder. Sie bieten ihnen in einer extremen Notsituation Schutz, Un-
terkunft und individuelle Hilfe und Beratung. Damit unterstützen diese Schutz-
einrichtungen Frauen dabei, für sich und ihre Kinder eine gewaltfreie Lebens-
perspektive aufzubauen.

Der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen hat
in seinen Empfehlungen zum 6. Staatenbericht die Bundesregierung im Februar
2009 nachdrücklich aufgefordert, dass Frauenhäuser im gesamten Bundesge-
biet bedarfsgerecht ausgestattet werden (u. a. auch für behinderte Frauen zu-
gänglich) und allen Frauen offenstehen müssen, unabhängig von deren finan-
zieller oder leistungsrechtlicher Situation.

Die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Finanzierung von Frauen-
häusern, sonstigen Zufluchtseinrichtungen sowie entsprechenden Unterstüt-
zungsangeboten sind grundsätzlich Sache der Länder und Kommunen. Dies
führt aber in der Realität dazu, dass der freie Zugang zu entsprechenden Schutz-
einrichtungen nicht für alle von häuslicher und sexualisierter Gewalt betrof-
fenen Frauen und deren Kinder garantiert ist. Dies zeigte eine Anhörung des
Deutschen Bundestages in der 16. Wahlperiode.

Gewichtige Gründe hierfür liegen in der unzureichenden und nicht bundesein-
heitlich geregelten finanziellen Situation der Frauenhäuser. Damit alle betroffe-
nen Frauen und deren Kinder einen gleichwertigen Zugang zu Schutz und Hilfe
im gesamten Bundesgebiet erhalten, sind bundeseinheitliche Finanzierungs-
regelungen daher unerlässlich.

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