Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 18.12.2018, Az. 2 BvR 1265/18

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2018, 264

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

BEFANGENHEIT ABLEHNUNG EINES RICHTERS

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Gegenstand

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG


Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen den [X.] [X.] und die [X.]innen [X.] und [X.] wird verworfen, ohne dass es einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten [X.] bedürfte und diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen wären (vgl. [X.] 131, 239 <252 f.>; [X.]K 8, 59 <60>). Denn es ist offensichtlich unzulässig. Das Vorbringen des Beschwerdeführers enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 [X.] offensichtlich ebenso wenig begründen, wie der Umstand, dass in dem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 1265/18

18.12.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Hamm, 16. Oktober 2017, Az: III-1 Vollz (Ws) 394/17, Beschluss

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 18.12.2018, Az. 2 BvR 1265/18 (REWIS RS 2018, 264)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 264


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 1265/18

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1265/18, 18.12.2018.


Az. 1 Vollz (Ws) 394/17

Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 394/17, 16.10.2019.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

III ZA 41/18

2 BvR 1242/19

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