URHEBER- UND MEDIENRECHT GLEICHSTELLUNG RENTE BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) SOZIALRECHT SOZIALSTAAT HARTZ IV GEBÜHREN GEZ Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt L... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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30.05.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Prozesskostenhilfebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 5. Februar 2010, Az: 4 Bf 26/10.Z, Beschluss
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 656/10 (REWIS RS 2011, 6168)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 6168
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 Ta 567/02 (Landesarbeitsgericht Hamm)
1 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
201 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
XII ZB 61/04 (Bundesgerichtshof)
(2) 6 EVY 4/02 (Oberlandesgericht Hamm)
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