Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl der Verlegung eines Strafgefangenen nach dessen Haftentlassung - Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung - unzureichende Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes durch fehlerhafte Auslegung des Rechtsschutzantrags gem § 114 Abs 2 S 1 StVollzG
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