BUNDESGERICHTSHOF (BGH) BEAMTENRECHT DIENSTRECHT RICHTER BUNDESFINANZHOF (BFH) Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses
Der Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 25. August 2016 wird in Satz 1 der Randnummer 2 (unter Gründe: [X.] 1.) wie folgt berichtigt (Änderung unterstrichen): Die Beschwerdeführerin ist seit 2005 Richterin am [X.] und seit 2013 stellvertretende Vorsitzende.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
08.12.2016
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 16. Februar 2016, Az: 6 CE 16.246, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 08.12.2016, Az. 2 BvR 877/16 (REWIS RS 2016, 1139)
Papierfundstellen: NJW 2017, 547 REWIS RS 2016, 1139
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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