Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.07.2016
Nichtannahmebeschluss: Strafurteil wegen Rechtsbeugung verletzt nicht die richterliche Unabhängigkeit als hergebrachter Grundsatz des Richteramtsrechts (Art 33 Abs 5 GG) - fachgerichtliche Auslegung des § 339 StGB nicht zu beanstanden
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