Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses
ÖffnenNichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen - hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - keine verdeckte Disziplinarmaßnahme - keine Verletzung von Art 97 GG
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