Bundespatentgericht, Urteil vom 24.07.2023, Az. 4 Ni 22/22 (EP)

4. Senat | REWIS RS 2023, 7040

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Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 1 926 224

([X.] 2006 045 384)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 24. Juli 2023 durch [X.], den Richter [X.], die Richterin [X.] und [X.] sowie Dipl.-Ing. Tischler

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 1 926 224 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig erklärt.

I[X.] Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II[X.] [X.] ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist Inhaberin des [X.] 926 224 (Streitpatent), das – laut Streitpatentschrift unter Inanspruchnahme der [X.] Priorität [X.] 200502057 vom 17. August 2005 – am 13. Juli 2006 angemeldet worden ist. Die Erteilung des [X.]n Patents ist am 6. Mai 2015 veröffentlicht worden. Das in [X.] gefasste Streitpatent ist in Kraft.

2

Das [X.] führt das Streitpatent unter dem Aktenzeichen 60 2006 045 384.1. Es trägt die Bezeichnung

3

„OUTER-LOOP POWER CONTROL METHOD AND DEVICE FOR WIREL[X.]S COMMUNICATION SYSTEMS”

4

und in der [X.] Übersetzung:

5

„Aussenschleifen-Leistungssteuerungsverfahren und Vorrichtung für drahtlose Kommunikationssysteme“

6

und umfasst in der erteilten Fassung zehn Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 1. Oktober 2021 in vollem Umfang angreift.

7

Die Patentansprüche 1 bis 4 sind auf ein Verfahren zur Leistungsregelung der äußeren Schleife (outer-loop power control method) gerichtet, die Ansprüche 5 bis 10 auf eine Vorrichtung zur Leistungsregelung der äußeren Schleife (outer-loop power control device). Der das Verfahren betreffende unabhängige Patentanspruch 1 und der die Vorrichtung betreffende nebengeordnete unabhängige Patentanspruch 5 lauten in der erteilten Fassung:

8

1. An [X.] technology-based wireless communication systems, [X.] phases:

9

estimating a received desired signal-to-interference ratio based on a received data signal (107, 108) coming from a base station (102, 103) or from a mobile station (104),

establishing a first desired signal-to-interfer-ence ratio target (SIRtarget) that is an estimation of a required desired signal-to-interference ratio (SIRrequired) during the normal mode of the outer loop,

detecting (402) the wind-up of the outer loop,

establishing a second desired signal-to-interference ratio target (SIRtarget) during the wind-up of the outer loop,

detecting the beginning (403) of the unwinding of the outer loop, [X.] (SIRtarget) at the beginning (403) of the unwinding of the outer loop so as to adjust its value for outer-loop power control in normal mode, which is the mode being before detecting (402) the wind-up of the outer loop and before a quality degradation starts (410).

5. An [X.], [X.] in any of claims 1 to 4.

Die Patentansprüche 2 bis 4 und 6 bis 10 sind unmittelbar oder mittelbar auf die Patentansprüche 1 bzw. 5 rückbezogen; wegen ihres Wortlauts wird auf die Akte verwiesen.

Die Klägerin ist der Ansicht, der jeweilige Gegenstand gemäß den Patentansprüchen 1 und 5 sei unzulässig erweitert gegenüber dem Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, die Erfindung sei nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass der Fachmann sie ausführen könne und der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig. Die Gegenstände nach den Patentansprüchen 1 und 5 seien gegenüber dem Stand der Technik bereits nicht neu. Darüber hinaus seien auch die Gegenstände der angegriffenen abhängig formulierten Patentansprüche neuheitsschädlich vorweggenommen oder beruhten zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Die Klägerin stützt ihr Vorbringen u. a. auf folgende Entgegenhaltungen:

[X.] 2007/020304 [X.] ([X.] in Spanisch)

N3a EP 1 926 224 [X.] ([X.] Übersetzung der N3)

NK1 WO 01/20806 [X.] – Laakso

NK2 EP 1 487 132 [X.] – Murata

[X.] [X.] 2003/0148769 [X.] – Chi

NK6 [X.] 2004/0058699 [X.] – Jonsson

[X.] EP 1 684 444 [X.] – Chang

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 1 926 224 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise, die Klage abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen die Fassung des Streitpatents nach dem Hilfsantrag, überreicht mit [X.] vom 15. Dezember 2022, richtet,

mit der Maßgabe, dass der Antrag als geschlossener Anspruchssatz gestellt wird.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerin entgegen und ist der Auffassung, der Gegenstand des Streitpatents gehe nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus, die Erfindung sei so deutlich und vollständig offenbart, dass der Fachmann sie ausführen könne und der Gegenstand gemäß den Patentansprüchen 1 und 5 des Streitpatents sei gegenüber dem Stand der Technik neu und beruhe auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Der Gegenstand des Streitpatents sei wenigstens in der verteidigten Fassung nach dem eingereichten Hilfsantrag schutzfähig.

Nach dem Hilfsantrag aus dem [X.] vom 15. Dezember 2022 bleibt Patentanspruch 5 unverändert und in Patentanspruch 1 ersetzt die Beklagte lediglich ein „for“ durch ein „to“, so dass die Passage lautet:

„… detecting the beginning (403) of the unwinding of the outer loop, [X.] (SIRtarget) at the beginning (403) of the unwinding of the outer loop so as to adjust its value for to outer-loop power control in normal mode, …”.

Die Klägerin tritt auch dem Hilfsantrag entgegen und sieht auch die Gegenstände nach den Patentansprüchen 1 und 5 in der Fassung des [X.] als unzulässig erweitert, nicht ausführbar und nicht patentfähig an.

Der Senat hat den Parteien einen Hinweis vom 19. September 2022 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme gesetzt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 24. Juli 2023 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

A.

Die Klage auf Ni[X.]htigerklärung des [X.]s ist zulässig und begründet.

[X.] erweist si[X.]h in der erteilten Fassung als ni[X.]ht re[X.]htsbeständig, denn es ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben. Au[X.]h in der Fassung na[X.]h dem Hilfsantrag erweist si[X.]h das [X.] als ni[X.]ht s[X.]hutzfähig.

I. Zum Gegenstand des [X.]s (in erteilter Fassung), zur Aufgabe, zum Fa[X.]hmann und zur Auslegung

1. Das [X.] betrifft ein Verfahren zur Regelung der Sendeleistung einer [X.]obilfunkbasisstation oder eines mobilen Endgerätes in einem [X.]. Die Regelung der Sendeleistung ermögli[X.]ht es den Geräten, auf die si[X.]h ständig ändernden Eigens[X.]haften des [X.] ([X.]hannel [X.]onditions) zwis[X.]hen Basisstation und [X.] zu reagieren. Ziel ist es, die gewüns[X.]hte Qualität einer bestimmten Verbindung (link) zwis[X.]hen [X.] und Basisstation ([X.]) mit der minimal dazu erforderli[X.]hen Sendeleistung zu gewährleisten (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0002, 0008, 0011).

[X.] nennt drei bekannte Verfahren zur Regelung der Sendeleistung, die für [X.] (Wideband Code Division [X.]ultiple A[X.][X.]ess) der dritten [X.]obilfunkgeneration (3G-Netze) gemeinsam implementiert sind. Dabei handelt es si[X.]h um die Leistungssteuerung über eine offene S[X.]hleife für das Random-A[X.][X.]ess-Verfahren (open loop, [X.]. 2 [X.] 24-28), die Leistungsregelung über eine innere ges[X.]hlossene S[X.]hleife ([X.]losed or inner loop, [X.]. 2 [X.] 29-47) und die Leistungsregelung über eine äußere ges[X.]hlossene S[X.]hleife ([X.] bzw. [X.], [X.]. 2 [X.] 49 - [X.]. 3 [X.] 6). In einem 3G-Netzwerk wirken insbesondere die Leistungsregelungen der inneren und der äußeren S[X.]hleife zusammen. Die kontinuierli[X.]he Anpassung der Sendeleistung ist in [X.]n notwendig, weil alle Nutzer den glei[X.]hen Frequenzberei[X.]h verwenden und ihre Codes ni[X.]ht vollständig orthogonal sind (d. h. es zu Interferenzen kommt). Daher soll die jeweilige Sendeleistung mögli[X.]hst auf das [X.]inimum bes[X.]hränkt werden, das zum Errei[X.]hen der angestrebten Übertragungsqualität bzw. zulässigen Fehlerrate notwendig ist (vgl. [X.], Abs. 0007 und 0008).

Das insbesondere beim Verbindungsaufbau verwendete [X.] (offene S[X.]hleife) spielt im vorliegenden [X.] keine Rolle. Das [X.] (Verfahren der inneren S[X.]hleife; im [X.] teilweise als „ges[X.]hlossene S[X.]hleife“ / „Closed-loop“ bezei[X.]hnet) umfasst, dass das empfangende Gerät ([X.]obil- oder Basisstation) das [X.] (signal-to-interferen[X.]e ratio) des empfangenen Signals ([X.]re[X.], [X.]measured) mit einem Zielwert eines Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) verglei[X.]ht, der zum Errei[X.]hen einer erforderli[X.]hen Dienstqualität ([X.]) für die jeweilige Verbindung in der äußeren S[X.]hleife festgelegt und an die innere S[X.]hleife übergeben wird. Der Empfänger sendet im Rahmen der inneren S[X.]hleife eine Leistungskontrollinformation (power [X.]ontrol bits) an den jeweiligen Sender (Basis- oder [X.]), um anzuzeigen, ob die Sendeleistung erhöht oder gesenkt werden muss. Die Sendeleistung wird vom jeweiligen Sender (Basis- oder [X.]) dann entspre[X.]hend – im Rahmen seiner [X.]ögli[X.]hkeiten – angepasst.

Das [X.] (Verfahren der äußeren S[X.]hleife) ist deutli[X.]h langsamer als das [X.], wirkt aber über die Festlegung des [X.] ([X.]target) für das Signal-zu-Interferenzverhältnis mit diesem zusammen. Das [X.] dient dazu, eine gewüns[X.]hte Übertragungsqualität aufre[X.]ht zu erhalten. Als Kriterium dient dabei in WCD[X.]A die Rahmenfehlerrate (frame error rate, [X.]) oder Blo[X.]kfehlerrate (blo[X.]k error rate, BLER). Für eine bestimmte, gewüns[X.]hte Rahmen- oder Blo[X.]kfehlerrate sind abhängig von den Umgebungsbedingungen unters[X.]hiedli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnisse nötig. Daher wird das Signal-zu-Interferenz-Verhältnis mittels Vorgabe eines variablen [X.] ([X.]target) an die Umgebungsbedingungen angepasst (vgl. [X.], Abs. 0010). Aus der gewüns[X.]hten Rahmenfehlerrate (oder Blo[X.]kfehlerrate) ergibt si[X.]h ein erforderli[X.]hes [X.]indest-Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]required), das zum Aufre[X.]hterhalten einer gewüns[X.]hten Übertragungsqualität ni[X.]ht unters[X.]hritten werden soll („… the so-[X.]alled required desired signal-to-interferen[X.]e ratio ([X.]required), whi[X.]h is defined as a theoreti[X.]al minimum of the re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio [[X.]re[X.]] [X.] [[X.]target].“; vgl. [X.], Abs. 0043). Wenn si[X.]h die Übertragungsbedingungen verbessern, kann der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis (target [X.], [X.]target) (und damit, mittels Regelung der inneren S[X.]hleife, die Sendeleistung des Senders) verringert werden. Die Verringerung des [X.] erfolgt in kleineren S[X.]hritten als die Erhöhung. Dies ist in [X.]ur 4 der Anlage [X.] (= [X.] 2003/0148769 [X.]) dargestellt, die im [X.] zitiert ist:

Abbildung

[X.]ur 4 aus Anlage [X.]

Bei einer plötzli[X.]hen Vers[X.]hle[X.]hterung der Übertragungsbedingungen (ohne dass die Verbindung abbri[X.]ht) kann es dazu kommen, dass trotz angeforderter Erhöhung des [X.] für das [X.] ([X.]target) dieser Wert beim Empfänger (gemessenes Signal-zu-Interferenzverhältnis, measured [X.], [X.]re[X.], [X.]measured) ni[X.]ht errei[X.]ht wird, da si[X.]h die Umgebungsbedingungen weiter vers[X.]hle[X.]htert haben oder der Sender die maximale Sendeleistung (für das entspre[X.]hende Signal) bereits errei[X.]ht hat. Dies hat zur Folge, dass der vorgegebene Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]target) dur[X.]h die äußere S[X.]hleife weiter erhöht wird. Wird dur[X.]h eine plötzli[X.]he Verbesserung der Übertragungsbedingungen dieser Zielwert beim Empfänger errei[X.]ht, führt dies aufgrund der stark erhöhten Sendeleistung zu einer erhöhten Interferenz auf dem Kanal und damit zu einer Störung anderer Verbindungen (vgl. [X.], Abs. 0013 bis 0015).

Aus der Anpassung des [X.] für das [X.] ([X.]target) ergibt si[X.]h das Problem, dass dieser immer weiter ansteigen kann, wenn der Sender ni[X.]ht in der Lage ist, die Sendeleistung entspre[X.]hend zu erhöhen (bzw. si[X.]h die Übertragungsbedingungen weiter vers[X.]hle[X.]htern). Dieser Zustand wird als „[X.]“ bezei[X.]hnet und im [X.] vom Normalbetrieb in einem „Normalmodus“ (normal mode) unters[X.]hieden. Dieses Verhalten ist bspw. in [X.]ur 5 der im [X.] zitierten Anlage [X.] dargestellt:

Abbildung

[X.]ur 5 aus Anlage [X.]

Aus dem [X.] resultiert ein weiteres Problem aufgrund der unters[X.]hiedli[X.]hen S[X.]hrittgröße beim Erhöhen und beim Verringern des [X.] für das [X.] ([X.]target). Dieses Problem besteht darin, dass das Verringern („[X.]“) na[X.]h einem [X.] viel langsamer erfolgt als das Erhöhen und damit ein Annähern an das erforderli[X.]he, nunmehr stark reduzierte Signal-zu-Interferenzverhältnis sehr lange dauern kann.

Zur Lösung des ersten Problems zitiert das [X.] die [X.] 2003/0148769 [X.] (= Anlage [X.]) und die [X.] 2004/0058699 [X.] (= Anlage [X.]), wel[X.]he ein Begrenzen der Erhöhung des [X.] für das [X.] vorsehen, wenn ein [X.] erkannt wird. Hiervon ausgehend befasst si[X.]h das [X.] insbesondere mit dem zweiten Problem der Dauer des [X.]-Prozesses.

2. Dem [X.] liegt demna[X.]h die Aufgabe zugrunde, die Konvergenzzeit der Regelung der Sendeleistung in der äußeren S[X.]hleife am Ende des [X.] zu verringern und unnötige Interferenzen zu vermeiden, wel[X.]he, bei einem [X.], gefolgt von einem [X.], zwangsläufig die Übertragungskapazität des Kommunikationssystems beeinträ[X.]htigen (vgl. [X.], Abs. 0003 und 0004).

3. Zuständiger Fa[X.]hmann ist ein Ingenieur der Na[X.]hri[X.]hten- oder Informationste[X.]hnik mit Universitätsabs[X.]hluss (Diplom oder [X.]aster) und mehrjähriger Berufserfahrung sowie eins[X.]hlägigen Kenntnissen auf dem Gebiet der Entwi[X.]klung von [X.], der mit den Standards und dem aktuellen Stand der Standardisierungsprozesse auf diesem Gebiet vertraut ist.

4. Die unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 5 sind wie folgt zu gliedern.

Der Patentanspru[X.]h 1 lautet unter dem Hinzufügen einer Gliederung sowie in der dur[X.]h den Senat überarbeiteten Übersetzung unter Korrektur eines offensi[X.]htli[X.]hen Übersetzungsfehlers (signal-to-interferen[X.]e ratio) und der Verwendung fa[X.]hübli[X.]her Begriffe (Übersetzung gemäß [X.]s[X.]hrift jeweils in Klammern):

Abbildung

Der Patentanspru[X.]h 5 lautet:

Abbildung

5. Der Fa[X.]hmann legt den Patentansprü[X.]hen 1 und 5 folgendes Verständnis zugrunde:

5.1 Der Patentanspru[X.]h 1 des [X.]s ist auf ein Verfahren zur Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife (outer-loop power [X.]ontrol method) für auf der CD[X.]A-Te[X.]hnologie (Code Division [X.]ultiple A[X.][X.]ess) basierende drahtlose Kommunikationssysteme geri[X.]htet ([X.]erkmal 1). Dem Fa[X.]hmann ist bekannt, dass eine s[X.]hnelle und genaue Leistungsregelung für [X.] no[X.]h wi[X.]htiger als für [X.] und FD[X.]A-Systeme ist (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0007). Die äußere S[X.]hleife der Leistungsregelung versu[X.]ht, einen Zielwert für eine Fehlerrate für eine gewüns[X.]hte Dienstqualität (quality of servi[X.]e) einzuhalten und variiert dafür in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen einen entspre[X.]henden Zielwert [X.]target für das Signal-zu-Interferenzverhältnis (signal-to-interferen[X.]e ratio, [X.]). Das empfangende Gerät verglei[X.]ht in der inneren S[X.]hleife (inner loop) der Leistungsregelung diesen Zielwert [X.]target mit einem selbst ermittelten, „empfangenen“ Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]re[X.], [X.]measured) und ents[X.]heidet anhand des Verglei[X.]hsergebnisses, ob es dem sendenden Gerät eine Aufforderung zum Erhöhen oder Senken der Sendeleistung signalisiert. Der Fa[X.]hmann versteht, dass dieses selbst ermittelte Signal-zu-Interferenzverhältnis insofern ein „empfangenes“ Signal-zu-Interferenzverhältnis ist, als dass seine empfängerseitige Bere[X.]hnung auf empfangenen Nutz- und Störsignalen beruht. Als Fehlerrate für die Vorgabe und Anpassung des [X.] für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]target) in der äußeren S[X.]hleife wird die Rahmenfehlerrate (Frame Error Rate, [X.]) bzw. die Blo[X.]kfehlerrate (Blo[X.]k Error Rate, BLER) verwendet, die für eine Verbindung (link) ermittelt wird („A [X.]riterion or a measurement of the quality of a link is the frame error rate ([X.]) or equivalently, [X.] error rate (BLER), whi[X.]h is a fun[X.]tion of the desired signal-to-interferen[X.]e ratio ([X.]). … Thus, in order to rea[X.]h a quality of servi[X.]e in a [X.]ertain fading environment, the target ( [X.] target ) needs to be adjusted to the suitable value for that environment.”; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0010).

Für die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife wird ein (empfangenes) [X.] ([X.] re[X.] , [X.] measured ) auf Basis eines empfangenen Datensignals ges[X.]hätzt, das von einer Basis- oder einer [X.] stammt ([X.]erkmal 2). Das so ermittelte Signal-zu-Interferenzverhältnis ist ein [X.]aß für die Qualität der Verbindung zwis[X.]hen Basis- und [X.].

Es wird ein erster (gewüns[X.]hter) Zielwert für ein [X.] („a first desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target )“) erstellt, der eine S[X.]hätzung eines erforderli[X.]hen (gewüns[X.]hten) Signal-zu-Interferenzverhältnis („a required desired signal-to-interferen[X.]e ratio ( [X.] required )“) während des Normalmodus der äußeren S[X.]hleife ist ([X.]erkmal 3). Dies dürfte so zu verstehen sein, dass ein erster Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis festgelegt wird, der auf dem – im Sinne eines theoretis[X.]hen [X.]inimums – erforderli[X.]hen Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] required ) im Normalbetrieb basiert. Dieses erforderli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnis ist eine S[X.]hätzung, wel[X.]he die für die jeweilige Datenverbindung ermittelte Fehlerrate (Frame Error Rate bzw. Blo[X.]k Error Rate) auf einen Zielwert einregeln soll („… the so-[X.]alled required desired signal-to-interferen[X.]e ratio ( [X.] required ), whi[X.]h is defined as a theoreti[X.]al minimum of the re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio [X.].“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0043). [X.] unters[X.]heidet jedenfalls zwis[X.]hen drei Betriebsmodi der äußeren S[X.]hleife – dem in [X.]erkmal 3 genannten Normalmodus, sowie dem [X.]-[X.]odus und dem [X.]-[X.]odus – („… normal operation, [X.] …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0003).

Das Verfahren umfasst einen Verfahrenss[X.]hritt zum Erkennen des [X.] der äußeren S[X.]hleife ([X.]erkmal 4). Ein [X.] ist dadur[X.]h [X.]harakterisiert, dass das gemessene Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] re[X.] , [X.] measured ) der Erhöhung des [X.] für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) dur[X.]h die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife (outer loop power [X.]ontrol / [X.]) ni[X.]ht mehr folgt, weil beispielsweise in der inneren S[X.]hleife der Leistungsregelung die Sendeleistung ni[X.]ht mehr weiter erhöht werden kann. Somit kann die (gewüns[X.]hte) Ziel-Fehlerrate ni[X.]ht errei[X.]ht werden, und die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife würde den Zielwert für das [X.] ([X.] target ) immer weiter erhöhen (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0012 und 0013). Für das Erkennen des [X.] verweist das [X.] auf die Patentanmeldung [X.] 2003/0148769 [X.] (Anlage [X.]), wel[X.]he einen S[X.]hwellenwert (threshold) bzw. Abstand (margin) für die Differenz zwis[X.]hen gemessenem [X.] ([X.] re[X.] , [X.] measured ) und Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) vorsieht. Beim Übers[X.]hreiten dieses S[X.]hwellenwertes wird vom Vorliegen eines [X.] ausgegangen und der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) wird auf einen bestimmten Wert begrenzt (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0020). Das Erkennen des [X.] markiert au[X.]h den Übergang vom Normal- in den [X.]-[X.]odus („… on[X.]e su[X.]h situation is dete[X.]ted, [X.] mode …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0039). Diese Vorgehensweise bei der Erkennung der [X.]-Situation findet si[X.]h au[X.]h im Ausführungsbeispiel des [X.]s wieder („… using a dete[X.]tion margin ([X.]) between said desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) and the re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0044, Anspru[X.]h 3 und [X.]. 4: Begrenzung von [X.]target auf den Wert 406 zum Zeitpunkt 402).

Entgegen der Ansi[X.]ht der Beklagten führt eine Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (quality degradation) – im Sinne des Unters[X.]hreitens des mindestens erforderli[X.]hen [X.]ses ([X.] required ) dur[X.]h den gemessenen Wert ([X.] re[X.] , [X.] measured ) (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0012) – ni[X.]ht zwangsläufig zu einem [X.]. Au[X.]h eine Erhöhung des [X.] für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) führt ni[X.]ht zwangsläufig zu einem [X.]. Denn sofern das gemessene Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] re[X.] , [X.] measured ) den Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) wieder errei[X.]ht bzw. ihm folgen kann, bevor ein Kriterium zum Erkennen des [X.] erfüllt ist (d. h. bspw. ein S[X.]hwellenwert (threshold) bzw. ein Abstand (margin) der Differenz zwis[X.]hen gemessenem [X.] und Zielwert für das [X.] übers[X.]hritten wird), wird kein [X.] erkannt und das System verbleibt im Normalmodus (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0020, 0039 und 0044).

Aus Si[X.]ht der Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife besteht entgegen dem Verständnis der Beklagten au[X.]h kein Unters[X.]hied zwis[X.]hen dem Beginn des [X.], d. h. dem Beginn des [X.]-[X.]odus, und dem Erkennen des [X.]. Denn erst wenn ein entspre[X.]hendes Kriterium erfüllt ist, kann aus Si[X.]ht der Regelung von einem [X.] gespro[X.]hen werden. Dem [X.] sind au[X.]h keine Kriterien zu entnehmen, anhand derer die Regelung zwis[X.]hen dem Beginn eines [X.] und dem [X.] selbst unters[X.]heidet.

Während des [X.] der äußeren S[X.]hleife wird ein zweiter (gewüns[X.]hter) Zielwert für ein [X.] („a se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target )“) erstellt ([X.]erkmal 5). Das [X.]erkmal 5 versteht der Fa[X.]hmann daher so, dass ab dem [X.]oment des Erkennens eines [X.] der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) einen anderen Wert annimmt, als wenn ni[X.]ht in die äußere S[X.]hleife eingegriffen würde, denn in diesem Fall würde während eines [X.] der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) immer weiter steigen. In der Bes[X.]hreibung ist ni[X.]ht wörtli[X.]h von einem „zweiten“ Zielwert die Rede, sondern von einem „gesetzten Wert“ (set value; Abs. 0045). Für das Ausführungsbeispiel handelt es si[X.]h bei diesem Zielwert um den in Absatz 0045 erwähnten und in der [X.]ur 4 gezeigten Wert 406, auf den der Zielwert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.] target ) im Ausführungsbeispiel während der Dauer des [X.]-[X.]odus begrenzt bzw. gesetzt wird und der aus dem Stand der Te[X.]hnik bekannt ist (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0020 und 0023).

Das Verfahren umfasst weiter das Erkennen des Beginns des [X.] der äußeren S[X.]hleife ([X.]erkmal 6). Im Ausführungsbeispiel des [X.]s zu [X.]ur 4 wird zum Erkennen des Beginns des [X.] (Zeitpunkt 403) – also zum Erkennen des Endes des [X.]-[X.]odus – der glei[X.]he [X.]e[X.]hanismus bzw. die glei[X.]he Bedingung wie beim Erkennen des [X.], d. h. zu Beginn des [X.] (Zeitpunkt 402), verwendet. Der Beginn des [X.] wird im Ausführungsbeispiel daher als jener Zeitpunkt (403) erkannt, an dem die Differenz des (zweiten) [X.] und des gemessenen Signal-zu-Interferenzverhältnisses den Abstand [X.] (dete[X.]tion margin) wieder unters[X.]hreitet (vgl. [X.]s[X.]hrift, [X.]. 4, Abs. 0041, 0042 und 0044). Das gemessene [X.] (re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio / [X.]re[X.] bzw. [X.]measured) hat dann wieder den Wert errei[X.]ht, den es beim Erkennen des [X.] (Zeitpunkt 402) hatte. Der [X.]e[X.]hanismus zum Erkennen des Beginns des [X.] der äußeren S[X.]hleife ist in [X.]erkmal 6 ni[X.]ht festgelegt und ni[X.]ht darauf bes[X.]hränkt, dass der glei[X.]he [X.]e[X.]hanismus wie bei der Erkennung des [X.] verwendet wird.

Abbildung

[X.], [X.]. 4 (farbli[X.]he Hervorhebungen dur[X.]h den Senat ergänzt)

Das Verfahren na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 ist gekennzei[X.]hnet dur[X.]h das [X.]odifizieren des zweiten gewüns[X.]hten [X.] für das [X.] ([X.] target ) zu Beginn des [X.] der äußeren S[X.]hleife, um dessen Wert für die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife im Normalmodus anzupassen ([X.]erkmal 7).

Der zweite Teilsatz des [X.]erkmals 7 s[X.]heint in der erteilten Fassung dem Wortlaut na[X.]h nur eine Zwe[X.]kangabe zu umfassen („so as to adjust its value for outer-loop power [X.]ontrol in normal mode“). Absatz 0041 der [X.]s[X.]hrift nimmt auf einen geeigneten Zielwert Bezug („… su[X.]h that it is adjusted to a suitable value for outer-loop power [X.]ontrol operating in normal mode.”) und Absatz 0027 der [X.]s[X.]hrift („… and therefore the power is rapidly adjusted to the outer loop in normal mode.”), spri[X.]ht, ebenso wie die ursprüngli[X.]he Formulierung in der Patentanmeldung, von einer Anpassung an den Normalmodus („… so as to adjust [X.] ratio ([X.]) [X.] in normal mode.“; vgl. [X.], Anspru[X.]h 1).

Da die Auslegung des Patentanspru[X.]hs stets geboten und au[X.]h dann ni[X.]ht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Anspru[X.]hs eindeutig zu sein s[X.]heint (st. Rspr. u. a. [X.], Urteil vom 12. [X.]ai 2015 – [X.], [X.], 875 Rn. 16 (na[X.]h juris) – [X.]), ist au[X.]h die erteilte Fassung so auszulegen, dass der Zielwert für das [X.] ([X.] target ) zu Beginn des [X.] an den Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) während des Normalbetriebs angepasst werden soll. Die Bes[X.]hreibung befasst si[X.]h nämli[X.]h auss[X.]hließli[X.]h mit der Frage, wie der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) beim Erkennen des [X.], d. h. zu Beginn des [X.], s[X.]hnell auf einen Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) des vorherigen Normalbetriebs zurü[X.]kgeführt werden kann. Die Anpassung des [X.] für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) ist daher so zu verstehen, dass der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) so geändert wird, dass er näherungsweise einem Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) im Normalmodus entspri[X.]ht („… as [X.]lose as possible …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0026 und 0030) und damit mögli[X.]hst nahe des mindestens erforderli[X.]hen [X.]ses ([X.] required ) liegt.

Der [X.]odus, in dem si[X.]h die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife vor dem Erkennen des [X.] ([X.]erkmal 7.1) und vor dem Beginn einer Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (quality degradation) ([X.]erkmal 7.2) befindet („whi[X.]h is the mode being before dete[X.]ting (402) the wind-up of the outer loop and before a quality degradation starts (410)“), ist der Normalmodus der Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife. Aus dem Zielwert für das [X.] ([X.] target ) in dem dur[X.]h die [X.]erkmale 7.1 und 7.2 bes[X.]hriebenen Zeitberei[X.]h der Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife im Normalmodus (normal mode) ergibt si[X.]h der Werteberei[X.]h, in dem der geänderte Zielwert für das [X.] ([X.] target ) für das [X.] liegen soll. Im Ausführungsbeispiel gemäß der [X.]ur 4 rei[X.]ht dieser Zeitberei[X.]h bis zu dem mit dem Bezugszei[X.]hen 410 gekennzei[X.]hneten Zeitpunkt des Beginns der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung.

[X.] geht vom Eintreten einer Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung aus, wenn der Wert des gemessenen [X.]ses ([X.] re[X.] , [X.] measured ) unter den Wert des mindestens erforderli[X.]hen Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.] required ) fällt, der mit einer maximal tolerierbaren „Frame Error Rate“ ([X.]) oder „Blo[X.]k Error Rate“ ([X.]) korrespondiert (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0010, 0012, 0030 und 0043; [X.]. 4, Bezugszei[X.]hen 410). Da es zum [X.] immer dann kommt, wenn eine anhaltende Vers[X.]hle[X.]hterung der Übertragungsqualität eintritt, die dur[X.]h die Leistungskontrolle (d. h. dur[X.]h eine Erhöhung des Zielwertes für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]target) und der dazu erwarteten Erhöhung der Sendeleistung des Senders) ni[X.]ht mehr kompensiert werden kann, geht eine sol[X.]he Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung einem [X.] stets voraus. Ein [X.] könnte zwar theoretis[X.]h au[X.]h unabhängig von der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (Zeitpunkt 410), d. h. unabhängig von dem Unters[X.]hreiten des mindestens erforderli[X.]hen Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.] required ), auftreten. Dies würde aber eine Ausgangssituation voraussetzen, die normalerweise – d. h., wenn si[X.]h die Änderung des Zielwertes für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) am Wert des erforderli[X.]hen Signal-zu-Interferenzverhältnisses orientiert – ni[X.]ht vorkommen dürfte (vgl. Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], [X.]. 4) oder die auf anderen [X.]e[X.]hanismen beruht (vgl. bspw. Dru[X.]ks[X.]hriften [X.], NK12).

Gemäß der [X.] soll der Zielwert für das [X.] ([X.] target ) zu Beginn des [X.] der äußeren S[X.]hleife an dessen Wert für die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife im Normalmodus angepasst werden. Au[X.]h im Normalmodus sind weder der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) no[X.]h der Wert für das mindestens erforderli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] required ) konstant. Dementspre[X.]hend spri[X.]ht das [X.] im allgemeinen Teil der Bes[X.]hreibung davon, dass der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) zumindest mögli[X.]hst nahe an einem Wert liegt, den der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) im Normalmodus vor Beginn des [X.] hatte („… at the beginning of the unwinding the mentioned target ( [X.] target ) is equaled to a value that is suitably [X.]lose to the value that the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) had prior to the beginning of the wind-up.“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0026).

Die [X.] definiert somit den zu wählenden Zielwert für das [X.] ([X.] target ) zu Beginn des [X.] als einen Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) aus dem Normalmodus vor einem Zeitpunkt gemäß den Bedingungen der [X.]erkmale 7.1 und 7.2. Der Anspru[X.]h lässt dabei offen, wie dieser Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) selbst bestimmt wird. Allein die Bes[X.]hreibung zu [X.]ur 4 und der entspre[X.]hende Patentanspru[X.]h 4 des [X.]s ma[X.]hen dazu nähere Angaben und sehen eine Bere[X.]hnung des [X.] für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) zu Beginn des [X.] vor, indem ein vorbestimmter Erkennungsabstand ([X.]) von dem während des [X.] festgelegten Zielwert (406) für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) abgezogen wird („… the value of the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) obtained after subtra[X.]ting the dete[X.]tion margin ([X.]) from the set value (406) during the wind-up …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0045). Der so bere[X.]hnete Wert entspri[X.]ht allerdings keinem Zielwert für das [X.] ([X.] target ) während des Normalmodus vor dem [X.] (Zeitpunkt 402) bzw. vor dem Beginn der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (Zeitpunkt 410), sondern dem gemessenen Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] measured ) zum Zeitpunkt des Erkennens des [X.] (Zeitpunkt 402). Dieser Wert dürfte – je na[X.]h Ausmaß der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung – einem Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) im Normalmodus au[X.]h ni[X.]ht nahekommen, wie es beispielsweise die Absätze 0026, 0030, 0042 und 0044 der [X.]s[X.]hrift vorsehen. Im Zusammenhang mit der vorstehend genannten Bere[X.]hnung sieht das [X.] au[X.]h das Reduzieren des Zielwertes für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.] target ) beim Beginn des [X.] um jeden kleineren oder größeren Wert als dem Erkennungsabstand [X.] als erfindungsgemäß an („Any redu[X.]tion greater or less than said dete[X.]tion margin ([X.]) is [X.]onsidered to be [X.]overed by this invention.“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0045).

5.2 Der nebengeordnete Patentanspru[X.]h 5 ist auf eine Vorri[X.]htung zur Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife für drahtlose Kommunikationssysteme geri[X.]htet, die mindestens eine programmierbare elektronis[X.]he Vorri[X.]htung aufweist, die na[X.]h dem in einem der Ansprü[X.]he 1 bis 4 bes[X.]hriebenen Verfahren arbeitet. [X.] sieht vor, dass das Verfahren zur Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife im [X.] ([X.]) und im Nutzerendgerät (user equipment / mobile station / remote terminal) realisiert wird (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0034).

II. Zur erteilten Fassung (Hauptantrag)

[X.] ist insgesamt für ni[X.]htig zu erklären, da die Gegenstände der erteilten unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 5 ni[X.]ht patentfähig sind. Denn insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben.

Der Gegenstand gemäß dem auf ein Verfahren zur Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife geri[X.]hteten Patentanspru[X.]h 1 – und damit au[X.]h der auf eine Vorri[X.]htung zur Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife für drahtlose Kommunikationssysteme geri[X.]htete Patentanspru[X.]h 5 – der erteilten Fassung ist zwar ausführbar und geht mit einer Eins[X.]hränkung au[X.]h ni[X.]ht über die ursprüngli[X.]he [X.] hinaus, ist allerdings jedenfalls ni[X.]ht neu gegenüber der Entgegenhaltung [X.] ([X.] - [X.]).

1. Die erteilten Patentansprü[X.]he 1 und 5 erweisen si[X.]h als zulässig.

1.1 Der mit Änderungskennzei[X.]hnungen gegenüber dem ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Patentanspru[X.]h 1 versehene und na[X.]h [X.]erkmalen gegliederte erteilte Patentanspru[X.]h 1 lautet:

1 An outer-loop power [X.]ontrol method for CD[X.]A te[X.]hnology-based wireless [X.]ommuni[X.]ation systems, [X.] phases:

2 estimating a re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio ( [X.] re[X.] ) based on a re[X.]eived data signal (107, 108) [X.]oming from a base station (102, 103) or from a mobile station (104),

3 establishing a first desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ([X.]target) that is [X.]lose to an estimation of a required desired signal-to-interferen[X.]e ratio ([X.]req uired ) during the normal mode of the outer loop,

4 dete[X.]ting the beginning (402) of the wind-up of the outer loop,

5 establishing a se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ([X.]target) during the wind-up of the outer loop,

6 dete[X.]ting the beginning (403) of the unwinding of the outer loop,

[X.]hara[X.]terized by

7 further [X.]omprising modifying the se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ([X.]target) at the beginning (403) of the unwinding of the outer loop so as to adjust [X.] ratio ( [X.] target ) to its value for outer-loop power [X.]ontrol in normal mode ,

7.1 whi[X.]h is the mode being before dete[X.]ting (402) the wind-up of the outer loop

7.2 and before a quality degradation starts (410) .

1.2 Die [X.]erkmale 7.1 und 7.2 dienen dazu, den Zeitberei[X.]h des Normalmodus zu definieren. Demna[X.]h liegt der Normalmodus vor, wenn zum einen der [X.]-[X.]odus no[X.]h ni[X.]ht erkannt, d. h. no[X.]h ni[X.]ht detektiert wurde und zum anderen eine Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung no[X.]h ni[X.]ht begonnen hat.

Ursprungsoffenbart ist – wie im Zusammenhang mit der Auslegung des Patentanspru[X.]hs 1 erläutert – ein zeitli[X.]h nahtloser Übergang des Normalmodus in den [X.]-[X.]odus, wobei der Zeitpunkt des Beginns der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung vor dem Erkennen / Beginn des [X.]-[X.]odus liegt. Da ni[X.]ht jede Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung notwendigerweise zum Erkennen / Beginn eines [X.]-[X.]odus führt, ist au[X.]h das Zeitintervall zwis[X.]hen dem Beginn der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung und dem ggfs. na[X.]hfolgenden Erkennen / Beginn eines [X.]-[X.]odus ein Teil des Normalmodus.

Das [X.]erkmal 7.1 definiert somit in Übereinstimmung mit der Ursprungsoffenbarung in den Anmeldeunterlagen, dass der Normalmodus jener [X.]odus ist, der vor dem Erkennen / Beginnen des [X.]-[X.]odus herrs[X.]ht. [X.]erkmal 7.1 geht somit in zulässiger Weise auf die ursprüngli[X.]he [X.] zurü[X.]k.

Dur[X.]h das [X.]erkmal 7.2 wird der Zeitraum, in dem der Normalmodus herrs[X.]ht, weiter einges[X.]hränkt auf einen Teilberei[X.]h des Zeitraums vor dem Erkennen / Beginnen des [X.]-[X.]odus, nämli[X.]h auf den Zeitberei[X.]h vor Beginn einer Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung. Gemäß den Anmeldeunterlagen ist dieser Zeitpunkt der beginnenden Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung dadur[X.]h definiert, dass das mindestens erforderli[X.]he [X.] ([X.]req) dur[X.]h den gemessenen Wert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]re[X.], [X.]measured) unters[X.]hritten wird (vgl. Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], Abs. 0012).

Das [X.]erkmal 7.2 ist zwar ni[X.]ht ursprungsoffenbart, da der Fa[X.]hmann die dort genannte Bes[X.]hränkung des Zeitberei[X.]hs des Normalmodus der [X.] ni[X.]ht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörig entnehmen konnte. Jedo[X.]h bes[X.]hränkt es den Gegenstand der erteilten Fassung gegenüber dem Gegenstand der Anmeldung.

Ein [X.]erkmal, das in den ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Unterlagen ni[X.]ht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Strei[X.]hung oder Ersetzung dur[X.]h ein von der ursprüngli[X.]hen [X.] gede[X.]ktes [X.]erkmal zu einer Erweiterung des S[X.]hutzberei[X.]hs führen würde, wie im vorliegenden Fall das [X.]erkmal 7.2, kann im Patentanspru[X.]h verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Eins[X.]hränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt ([X.], Bes[X.]hluss vom 21. Oktober 2010 – [X.], [X.], 40 Rn. 13 – Winkelmesseinri[X.]htung; [X.], Urteil vom 17. Februar 2015 - [X.], [X.], 573 Rn 46 - 50 – Wundbehandlungsvorri[X.]htung).

Bei der Prüfung der Patentfähigkeit ist das ni[X.]ht-ursprungsoffenbarte [X.]erkmal insoweit außer Betra[X.]ht zu lassen, als es ni[X.]ht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden darf ([X.], Urteil vom 17. Februar 2015 – [X.], [X.], 573 Rn. 37, 42 – Wundbehandlungsvorri[X.]htung; Bes[X.]hluss vom 21. Oktober 2010 – [X.], [X.], 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinri[X.]htung; Urteil vom 21. Juni 2011 – [X.], [X.], 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement).

1.3 Die weiteren Änderungen in Patentanspru[X.]h 1 sind dur[X.]h die ursprüngli[X.]he Anmeldung getragen.

Die Strei[X.]hung des Bezugszei[X.]hens ([X.]re[X.]) im Zusammenhang mit dem empfangenen gewüns[X.]hten Signal-zu-Interferenzverhältnis (re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio) im [X.]erkmal 2 stellt eine redaktionelle [X.]aßnahme dar, die zu keiner inhaltli[X.]hen Änderung des [X.]erkmals 2 führt.

Das geänderte [X.]erkmal 3 wird vom Fa[X.]hmann in den ursprüngli[X.]hen Unterlagen ([X.]) mitgelesen, da das zugrundeliegende erforderli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]required) ein S[X.]hätzwert ist und gemäß angemeldetem Patentanspru[X.]h 1 der Zielwert für das Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]target) im Normal-[X.]odus diesem erforderli[X.]hen Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]required) entspre[X.]hen soll (vgl. [X.], Abs. 0042 [X.]. 9 [X.] 39 bis 49).

Das geänderte [X.]erkmal 4 ist den ursprüngli[X.]hen Unterlagen (vgl. [X.], Abs. 0020) zu entnehmen, da das Erkennen des [X.] immer voraussetzt, dass ein vorgegebenes Kriterium erfüllt ist. Erst wenn dieses Kriterium erfüllt ist, kann aus Si[X.]ht der Regelung von einem [X.] gespro[X.]hen werden, der damit mit dem Erkennen au[X.]h beginnt. Ein allgemeines Erkennen des [X.] gemäß dem geänderten [X.]erkmal 4 entspri[X.]ht spra[X.]hli[X.]h au[X.]h Absatz 0038 der Bes[X.]hreibung der Anmeldeunterlagen ([X.]).

Die Änderungen im [X.]erkmal 7 stehen im Wesentli[X.]hen im Zusammenhang mit der Änderung in [X.]erkmal 5 und sind der spra[X.]hli[X.]hen Unters[X.]heidung zwis[X.]hen den jeweils zugewiesenen Zielwerten des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) in Normal- und [X.]-[X.]odus ges[X.]huldet, da es in jedem Zustand (Normal- und [X.]-[X.]odus) immer nur einen Zielwert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) gibt.

Die im [X.]erkmal 7 von „adjust … to“ in „adjust … for“ geänderte Formulierung wird aufgrund ihrer Bedeutung im Kontext der Bes[X.]hreibung des [X.]s weiterhin im Sinne von „adjust … to“ verstanden (vgl. vorstehende Ausführungen zur Auslegung des Patentanspru[X.]hs 1).

1.4 Die [X.]ur 4 des [X.]s wurde gegenüber der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 ([X.]) dahingehend verändert, dass

- der Verlauf des Zielwertes des [X.]ses zwis[X.]hen dem Zeitpunkt, zu wel[X.]hem das gemessene [X.] ([X.]re[X.], [X.]measured) das mindestens erforderli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]required) unters[X.]hreitet, und dem Zeitpunkt des Erkennens des [X.], d. h. dem Zeitpunkt des Beginns des [X.]-[X.]odus, abgeändert wurde; und

- das Bezugszei[X.]hen 410 ergänzt wurde.

Abbildung

Bei verständigem Analysieren der Lehre der ursprüngli[X.]hen Anmeldung erkennt der Fa[X.]hmann, dass der in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 dargestellte Verlauf des [X.] des [X.]ses zwis[X.]hen dem Zeitpunkt, zu wel[X.]hem das gemessene [X.] ([X.]re[X.], [X.]measured) das mindestens erforderli[X.]he Signal-zu-Interferenzverhältnis ([X.]required) unters[X.]hreitet, und dem Zeitpunkt des Erkennens des [X.], d. h. dem Zeitpunkt des Beginns des [X.]-[X.]odus, offensi[X.]htli[X.]h fehlerhaft und au[X.]h im Widerspru[X.]h zu dem ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Patentanspru[X.]h 1 ist. Gestützt wird diese Erkenntnis dur[X.]h den in der [X.]ur 5 der Anlage [X.] (= [X.] 2003/0148769 [X.]) dargestellten Verlauf des Zielwertes des Signal-zu-Interferenzverhältnisses zwis[X.]hen diesen beiden Zeitpunkten; die Anlage [X.] wird in den Anmeldeunterlagen im Zusammenhang mit der Bes[X.]hreibung des Standes der Te[X.]hnik zitiert.

Abbildung

Bei dem in dem Ausführungsbeispiel gemäß der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 dargestellten Verlauf springt der Zielwert des [X.]ses ([X.]target) in einem einzigen S[X.]hritt bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung, d. h. no[X.]h während des Normalmodus und somit vor dem Beginn des [X.]-[X.]odus (Zeitpunkt 402) auf jenen Wert 406, den er während des [X.]-[X.]odus beibehält. Zu Beginn des [X.], d. h. zum Zeitpunkt 403, wird der Zielwert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) dann sprunghaft um den Wert [X.] reduziert.

Während im Stand der Te[X.]hnik die Reduzierung des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) na[X.]h einem [X.] übli[X.]herweise stufenweise mittels einer Vielzahl kleiner Reduzierungss[X.]hritte erfolgt (vgl. Anlage [X.], [X.]ur 5), soll diese Reduzierung gemäß der in den Anmeldeunterlagen bes[X.]hriebenen Vorgehensweise zu Beginn des [X.] dur[X.]h eine verglei[X.]hsweise große Reduzierung des Zielwertes des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) erfolgen, um dadur[X.]h eine Reduzierung der Systemkapazität aufgrund unnötiger Interferenzen mögli[X.]hst zu vermeiden (vgl. [X.], Absätze 0015 und 0045).

Gemäß dem Ausführungsbeispiel der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 erfolgt zu Beginn des [X.], d. h. zum Zeitpunkt 403, eine Reduzierung des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) um den Wert [X.] (vgl. [X.], Absatz 0043), wobei in den Anmeldunterlagen explizit erläutert wird, dass au[X.]h andere Reduzierungswerte zu Beginn des [X.] mögli[X.]h sind (vgl. [X.], Absatz 0044, letzter Satz).

Hinsi[X.]htli[X.]h des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) zu Beginn des [X.] wird in den ursprüngli[X.]hen Anmeldeunterlagen ledigli[X.]h ausgeführt, dass dieser auf einen geeigneten Wert im Normalmodus reduziert werden soll (vgl. [X.], Abs. 0016: „[…] de[X.]reasing the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) to the suitable value […]“; Abs. 0017: „[…] de[X.]reasing for the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ), after the des[X.]ribed [X.]ondition has ended, i.e. after the wind-up […]”; Abs. 0025: „[…] modify the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) at the end of the wind-up [X.]ondition, or in other words, [X.] started.”; Abs. 0043: “This me[X.]hanism thus allows the value of the desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) to again take a value that is very [X.]lose to the original value (401) that it had prior to the beginning (402)of the wind-up.”; Abs. 0045: „Any redu[X.]tion greater or less than said dete[X.]tion margin ([X.]) is [X.]onsidered to be [X.]overed by this invention.”).

Den ursprüngli[X.]hen Anmeldeunterlagen können keine Vorgaben dahingehend entnommen werden, dass der im Verglei[X.]h zu dem Zielwert des [X.]ses ([X.]target) während des [X.]-[X.]odus reduzierte Zielwert, wel[X.]her zu Beginn des [X.] eingestellt wird, einem Zielwert entspre[X.]hen muss, der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten zeitli[X.]hen Teilabs[X.]hnitts des Normalmodus vorlag, wel[X.]her dem [X.]-[X.]odus vorausging.

Da der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hte Patentanspru[X.]h 1 – in Übereinstimmung mit der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Bes[X.]hreibung – definiert, dass zu Beginn des [X.] der Zielwert des [X.]ses ([X.]target) gegenüber dem Zielwert während des [X.]-[X.]odus zu verändern ist („[…] modifying the se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ([X.]) at the beginning (403) of the unwinding […]“), was der Fa[X.]hmann aus den o. g. Gründen mit einer Reduzierung des Zielwertes glei[X.]hsetzt, und es die ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hte Bes[X.]hreibung aus den ebenfalls o. g. Gründen zulässt, dass als Zielwert des [X.]ses ([X.]target) zu Beginn des [X.] z. B. jener Zielwert gewählt werden kann, wel[X.]her unmittelbar vor dem Beginn des [X.]-[X.]odus, d. h. am Ende des Normalmodus, vorlag, erkennt der Fa[X.]hmann, dass der in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 zwis[X.]hen dem Beginn der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung und dem Beginn des [X.]-[X.]odus (Zeitpunkt 402) dargestellte Verlauf des Zielwertes des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) der te[X.]hnis[X.]hen Lehre der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Anmeldung widerspri[X.]ht. Denn in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 ist der Zielwert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) unmittelbar vor dem Beginn des [X.], d. h. am Ende des Normalmodus, und während des [X.] identis[X.]h und mit dem Bezugszei[X.]hen 406 gekennzei[X.]hnet.

Würde der Fa[X.]hmann als Zielwert des [X.]ses ([X.]target) zu Beginn des [X.] in Übereinstimmung mit der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Bes[X.]hreibung jenen Zielwert wählen, der am Ende des Normalmodus vorlag, d. h. den in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 mit dem Bezugszei[X.]hen 406 gekennzei[X.]hneten Zielwert, so würde dies entgegen der Forderung der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Anmeldung zu keiner Veränderung, d. h. zu keiner Reduzierung, des Zielwertes des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) zu Beginn des [X.] führen.

Dies berü[X.]ksi[X.]htigend, erkennt der Fa[X.]hmann, dass der in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 dargestellte Verlauf des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) zwis[X.]hen dem Zeitpunkt des Beginns der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung und dem Beginn des [X.]-[X.]odus (Zeitpunkt 402) offensi[X.]htli[X.]h fehlerhaft ist. Vielmehr erwartet der Fa[X.]hmann zwis[X.]hen diesen beiden Zeitpunkten einen – typis[X.]herweise in mehreren Stufen – ansteigenden Verlauf des Zielwertes des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target), wobei der Zielwert unmittelbar vor dem Beginn des [X.] kleiner als der Zielwert zu Beginn und während des [X.] ist. Aus dem Stand der Te[X.]hnik, z. B. Anlage [X.], sind dem Fa[X.]hmann entspre[X.]hende stufenförmige Verläufe des [X.] des Signal-zu-Interferenzverhältnisses ([X.]target) zwis[X.]hen den beiden o. g. Zeitpunkten bekannt.

Der in der [X.]ur 4 der [X.]s[X.]hrift gegenüber der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 angepasste Verlauf des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) zwis[X.]hen den beiden o. g. Zeitpunkten dient somit der Korrektur dieser offensi[X.]htli[X.]hen Unri[X.]htigkeit.

Die Ersetzung dieses offensi[X.]htli[X.]h fehlerhaften Verlaufs des Zielwertes des [X.]ses ([X.]target) dur[X.]h einen stufenförmigen Verlauf, wie er aus dem Stand der Te[X.]hnik bekannt ist, führt zu keiner unzulässigen Erweiterung.

Wie bereits ausgeführt, geht einem [X.] eine Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (quality degradation) der Übertragung voraus, die – wie in ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten [X.]ur 4 dargestellt – mit dem Absinken des gemessenen [X.]-Wertes ([X.] measured ) einhergeht.

Zur Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (quality degradation) ist den ursprüngli[X.]hen Unterlagen ([X.]) zu entnehmen, dass in diesem Fall die gemessene „Frame Error Rate“ ([X.] re[X.] ) größer als der Zielwert ([X.] target ) dieser Fehlerrate ist („[X.] ([X.]) [X.] ([X.]) […] The result of this [X.]ir[X.]umstan[X.]e is that the re[X.]eived frame error rate ( [X.] re[X.] ) is greater than the target frame error rate ( [X.] target ), i.e. the quality of the link is degraded”; vgl. [X.], Abs. 0011, 0012). Zum Verhältnis zwis[X.]hen „Frame Error Rate“ ([X.]) und [X.] (signal-to-interferen[X.]e ratio, [X.]) ist Absatz 0042 der ursprüngli[X.]hen Unterlagen ([X.]) zu entnehmen, dass das erforderli[X.]he [X.] ([X.] required ) als der theoretis[X.]he [X.]inimalwert definiert ist, bei dem der Zielwert der „Frame Error Rate“ ([X.] target ) no[X.]h erfüllt ist (“[…] required desired signal-to-interferen[X.]e ratio ([X.]), whi[X.]h is defined as a theoreti[X.]al minimum of the re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio ( [X.] re[X.] ) [X.] ( [X.] target )”; vgl. [X.], Abs. 0042). Ausgehend von der Definition von „[X.] required " in Absatz 0042 liest der Fa[X.]hmann in Verbindung mit der Bes[X.]hreibung der Definition der Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung na[X.]h Absatz 0011-0012 in den ursprüngli[X.]hen Unterlagen ([X.]) mit, dass ein Unters[X.]hreiten des erforderli[X.]hen Signal-Interferenz-Verhältnisses ([X.] required ) dur[X.]h das gemessene Signal-Interferenz-Verhältnis ([X.] measured bzw. [X.] re[X.] ) eine Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung (quality degradation) bedeutet, wie nunmehr im [X.] mit Bezugszei[X.]hen 410 bes[X.]hrieben ist.

Das Hinzufügen des [X.] in [X.]ur 4 zum Kennzei[X.]hnen des Beginns einer Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung, wenn „[X.]measured" unter den Wert von „[X.]required" fällt, stellt daher keine unzulässige Erweiterung dar.

1.5 In der Bes[X.]hreibung des [X.]s wurde im Absatz 0044 im Verglei[X.]h zu dem korrespondierenden Absatz 0043 in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Bes[X.]hreibung ([X.]) ergänzt, dass es si[X.]h bei dem Normalmodus um den [X.]odus vor dem Erkennen (402) des [X.] der äußeren S[X.]hleife und vor dem Beginn (410) einer Qualitätsvers[X.]hle[X.]hterung handelt („[…] prior to the beginning (402) of the wind-up and before a quality degradation starts (410).“).

Diese Ergänzung korrespondiert mit den [X.]erkmalen 7.1 und 7.2 des erteilten Patentanspru[X.]hs 1.

Es gelten daher die im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 getätigten Ausführungen.

1.6 Die Frage der Ursprungsoffenbarung der Gegenstände der Patentansprü[X.]he 2 bis 10 na[X.]h [X.] kann dahinstehen, da der Gegenstand des erteilten Patentanspru[X.]h 1 in erteilter Fassung (= Hauptantrag) jedenfalls letztli[X.]h ni[X.]ht patentfähig ist.

2. Der Gegenstand des [X.]s ist so deutli[X.]h und vollständig offenbart, dass der Fa[X.]hmann ihn ausführen kann.

Insbesondere führt der von der Klägerin vorgebra[X.]hte Einwand, wona[X.]h das [X.] ni[X.]ht spezifiziere, wann der [X.] gemäß [X.]erkmal 4 des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 beginne, und der Fa[X.]hmann daher die im [X.]erkmal 7 des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 geforderte Anpassung des [X.] des zweiten gewüns[X.]hten [X.]ses zu Beginn des [X.] auf den Zielwert, der zum Zeitpunkt vor dem Erkennen des [X.] der äußeren S[X.]hleife im Normalmodus vorlag, ni[X.]ht na[X.]harbeiten könne, zu keiner anderen Beurteilung.

Wie bereits im Zusammenhang mit der Auslegung des [X.]erkmals 4 des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 erläutert, ist ein [X.] nämli[X.]h dadur[X.]h [X.]harakterisiert, dass das gemessene [X.] ([X.] re[X.] , [X.] measured ) der Erhöhung des [X.] ([X.] target ) dur[X.]h die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife (outer loop power [X.]ontrol / [X.]) ni[X.]ht mehr folgt, weil beispielsweise in der inneren S[X.]hleife der Leistungsregelung die Sendeleistung ni[X.]ht mehr weiter erhöht werden kann. Somit kann die (gewüns[X.]hte) Ziel-Fehlerrate ni[X.]ht mehr errei[X.]ht werden und die Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife würde, ohne Gegenmaßnahmen, den Zielwert für das [X.] immer weiter erhöhen (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0012 und 0013). Für das Erkennen des [X.] verweist das [X.] auf die Patentanmeldung [X.] 2003/0148769 [X.] (Anlage [X.]), wel[X.]he einen S[X.]hwellenwert (threshold) bzw. Abstand (margin) für die Differenz zwis[X.]hen gemessenem [X.] ([X.] re[X.] ,, [X.] measured ) und Zielwert ([X.] target ) vorsieht. Beim Übers[X.]hreiten dieses S[X.]hwellenwertes wird vom Vorliegen einer [X.]-Situation ausgegangen und das Signal-zu-Interferenz-Zielverhältnis wird auf einen bestimmten Wert begrenzt (vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0020). Das Erkennen des [X.] markiert au[X.]h den Übergang vom Normal- in den [X.]-[X.]odus („… on[X.]e su[X.]h situation is dete[X.]ted, [X.] mode …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0039). Diese Vorgehensweise bei der Erkennung der [X.]-Situation findet si[X.]h au[X.]h im Ausführungsbeispiel gemäß der [X.]ur 4 des [X.]s wieder („… using a dete[X.]tion margin ([X.]) between said desired signal-to-interferen[X.]e ratio target ( [X.] target ) and the re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio …“; vgl. [X.]s[X.]hrift, Abs. 0044, Anspru[X.]h 3 und [X.]. 4: Begrenzung von [X.]target auf den Wert 406 zum Zeitpunkt 402).

Aus Si[X.]ht der Leistungsregelung der äußeren S[X.]hleife besteht entgegen dem Verständnis der Klägerin au[X.]h kein Unters[X.]hied zwis[X.]hen dem Beginn des [X.], d. h. dem Beginn des [X.]-[X.]odus, und dem Erkennen des [X.]. Denn erst wenn ein entspre[X.]hendes Kriterium erfüllt ist, kann aus Si[X.]ht der Regelung von einem [X.] gespro[X.]hen werden. Dem [X.] sind au[X.]h keine Kriterien zu entnehmen, anhand derer die Regelung zwis[X.]hen dem Beginn eines [X.]-[X.]odus und dem [X.] selbst unters[X.]heidet.

Entgegen der Ansi[X.]ht der Klägerin ist somit der Zeitpunkt des Erkennens des [X.], d. h. der Zeitpunkt des Beginns des [X.]-[X.]odus, in der [X.]s[X.]hrift für den Fa[X.]hmann eindeutig und na[X.]hvollziehbar definiert.

Da im Empfänger zu jedem Zeitpunkt die zu berü[X.]ksi[X.]htigenden Werte für die [X.]se [X.]target, [X.]measured und [X.]required vorliegen müssen, um das mit dem erteilten Patentanspru[X.]h 1 beanspru[X.]hte Verfahren ausführen zu können, stellt es zur Überzeugung des Senats für den Fa[X.]hmann eine Selbstverständli[X.]hkeit dar, die jeweiligen Werte für das Signal-zu-Interferenzverhältnis [X.]target abzuspei[X.]hern, um im Falle des Beginns eines [X.] auf einen geeigneten Wert des Signal-zu-Interferenzverhältnisses [X.]target vor dem Beginn des [X.], d. h. während des Normalmodus, zurü[X.]kgreifen zu können.

Die Frage der Ausführbarkeit kann jedo[X.]h dahinstehen, denn es fehlt den Gegenständen der einander nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1 und 5 jedenfalls an der erforderli[X.]hen Patentfähigkeit.

3. Der Gegenstand der nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1 und 5 ist jeweils aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] - [X.]) vorbekannt. Die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] steht dem Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung demna[X.]h neuheitss[X.]hädli[X.]h entgegen, wobei aus dem [X.]erkmal 7.2 keine Re[X.]hte abgeleitet werden können.

Ein mit Wirkung für die [X.] erteiltes europäis[X.]hes Patent ist ni[X.]ht deshalb für ni[X.]htig zu erklären, weil ein Patentanspru[X.]h ein [X.]erkmal enthält, das in den ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Unterlagen ni[X.]ht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, sofern dieses [X.]erkmal, wie hier, zu einer Bes[X.]hränkung des [X.] (und ni[X.]ht zu einem Aliud führt). Bei der Prüfung der Patentfähigkeit ist das ni[X.]ht-ursprungsoffenbarte [X.]erkmal insoweit außer Betra[X.]ht zu lassen, als es ni[X.]ht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden darf ([X.], Urteil vom 17. Februar 2015 – [X.], [X.], 573 Rn. 37, 42 – Wundbehandlungsvorri[X.]htung; Bes[X.]hluss vom 21. Oktober 2010 – [X.], [X.], 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinri[X.]htung; Urteil vom 21. Juni 2011 – [X.], [X.], 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement). So kann ein Gegenstand, der dur[X.]h das erteilte Patent zwar offenbart, von ihm aber ni[X.]ht ges[X.]hützt ist, im Patentni[X.]htigkeitsverfahren ni[X.]ht na[X.]hträgli[X.]h in das Patent einbezogen und unter S[X.]hutz gestellt werden ([X.], Urteil vom 14. September 2004 – [X.], [X.], 145 Rn. 41- elektronis[X.]hes [X.]odul).

3.1 Der erteilte Patentanspru[X.]h 1 geht zwar dur[X.]h die Aufnahme des [X.]erkmals 7.2 – wie zuvor ausgeführt – über die ursprüngli[X.]he [X.] hinaus, wie sie der Veröffentli[X.]hung der Anmeldung in englis[X.]her [X.]ra[X.]he (Anlage [X.]a) zu entnehmen ist. Soweit allerdings dur[X.]h das [X.]erkmal 7.2 der S[X.]hutzberei[X.]h bes[X.]hränkt ist, hat dieses [X.]erkmal bei der Prüfung der Patentfähigkeit insoweit außer Betra[X.]ht zu bleiben, als es ni[X.]ht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden kann ([X.], Urteil vom 17. Februar 2015 - [X.] – Wundbehandlungsvorri[X.]htung).

3.2 Der Gegenstand der nebengeordneten Patentansprü[X.]he 1 und 5 ist jeweils unter dem gebotenen Außera[X.]htlassen des [X.]erkmales 7.2 aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ([X.] / [X.]) vorbekannt.

3.2.1 Die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] betrifft die Leistungsregelung in W-CD[X.]A Systemen mit äußerer und innerer S[X.]hleife (vgl. Titel, [X.], [X.] 21, 53) und befasst si[X.]h mit Problemen dieser Leistungsregelung, bspw. bei der vorübergehenden Abs[X.]hattung dur[X.]h Gebäude (vgl. Abs. 0040). Aus der Problembes[X.]hreibung mit Bezugnahme auf den Stand der Te[X.]hnik in Abs. 0040 wird deutli[X.]h, dass si[X.]h die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.], wie au[X.]h das [X.], mit der Frage befasst, wie na[X.]h einem [X.] (bes[X.]hrieben am Beispiel einer Abs[X.]hattung des [X.]obilgeräts dur[X.]h ein Gebäude) eine s[X.]hnellere Anpassung an einen Normalbetrieb errei[X.]ht werden kann.

3.2.2 In den Worten des [X.]s entnimmt der Fa[X.]hmann der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die folgenden [X.]erkmale des Patentanspru[X.]hs 1:

1 An outer-loop power [X.]ontrol method for CD[X.]A te[X.]hnology-based wireless [X.]ommuni[X.]ation systems, [X.] phases:

[Transmission power [X.]ontrol method for W-CD[X.]A wireless [X.]ommuni[X.]ation systems; vgl. Titel; in Verbindung mit [X.]; vgl. Abs. 0006]

2 estimating a re[X.]eived desired signal-to-interferen[X.]e ratio based on a re[X.]eived data signal [X.]oming from a base station or from a mobile station,

[Eine [X.]-[X.]esseinheit (Bezugszei[X.]hen 14 in [X.]. 1 und 4) bestimmt das [X.] [X.]: [X.] measurement unit 14; vgl. Abs. 0059, 0061 und 0072, [X.]. 1 und 4;

in Verbindung mit: In order to follow up a [X.]hange in number of interfering users and a momentary flu[X.]tuation [X.], [X.]. In [X.], [X.] ratio ([X.]) is measured on the re[X.]eiving side and the measured [X.] is [X.]ompared with a target [X.],; vgl. Abs. 0003]

3 establishing a first desired signal-to-interferen[X.]e ratio target that is an es-timation of a required desired signal-to-interferen[X.]e ratio during the normal mode of the outer loop,

[In [X.], [X.] ratio ([X.]) is measured on the re[X.]eiving side and the measured [X.] is [X.]ompared with a target [X.], whereby [X.]ontrol is exer[X.]ised in su[X.]h a manner that the [X.] on the re[X.]eiving side will approa[X.]h the target [X.]; vgl. Abs. 0003;

in Verbindung mit: Control that thus [X.]hanges the target [X.] adaptively in order to a[X.]hieve the desired quality is well known as outer-loop transmission power [X.]ontrol ([X.]); vgl. Abs. 0007;

Die gewüns[X.]hte Qualität (desired quality) ist anhand der Blo[X.]kfehlerrate (blo[X.]k error rate / BLER) in der [X.] bestimmt und korrespondiert mit einem erforderli[X.]hen [X.] (vgl. Abs. 0006, 0007).

Ein „Normalmodus“ („normal mode“) ist zwar ni[X.]ht explizit definiert, wird aber vom Fa[X.]hmann basierend auf der Abgrenzung des normalen Betriebs (ordinary oparation) gegenüber der Situation bei einer Vers[X.]hle[X.]hterung der Übertragungsqualität (hohe BLER) mitgelesen; vgl. Abs. 0087.]

4 dete[X.]ting the wind-up of the outer loop,

[Dur[X.]h die Überwa[X.]hung der Blo[X.]kfehlerrate (BLER) wird eine Situation erkannt, in der diese, bspw. dur[X.]h Abs[X.]hattung, stark ansteigt; vgl. Abs. 0085 bis 0087 und Problembes[X.]hreibung in Abs. 0040]

5 establishing a se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target during the wind-up of the outer loop,

[Der Zielwert für das [X.] wird in diesem Fall s[X.]hnell erhöht: At su[X.]h time rapid updating of the target [X.] on the + side is [X.]arried out so that the downlink power from the base station will in[X.]rease; vgl. Abs. 0087]

6 dete[X.]ting the beginning of the unwinding of the outer loop,

[Dur[X.]h Erkennen des Verlassens der Abs[X.]hattung (anhand der Blo[X.]kfehlerrate) wird der Beginn des [X.] erkannt; vgl. Abs. 0083 und 0089]

7 further [X.]omprising modifying the se[X.]ond desired signal-to-interferen[X.]e ratio target at the beginning of the unwinding of the outer loop so as to adjust its value for outer-loop power [X.]ontrol in normal mode,

7.1 whi[X.]h is the mode being before dete[X.]ting the wind-up of the outer loop.

[Na[X.]h dem Erkennen des Beginns des [X.] wird der Zielwert für das [X.] s[X.]hnell gesenkt: [X.], a transition is made to the initial state and [X.]ontrol for updating target [X.] shown in [X.]. 13 is performed to rapidly lower the target [X.] (step 203); vgl. Abs. 0090 und au[X.]h Abs. 0044.

Der Zielwert für das [X.] wird auf einen Initialwert (initial value) gesetzt: [X.] a demand for ex[X.]essive downlink power is sensed, exer[X.]ises [X.]ontrol that shifts the state to the initial state again and lowers the [X.] rapidly down to the [X.] [X.]onvergen[X.]e point …; vgl. Abs. 0083 und au[X.]h Abs. 0050.

Bei diesem Zielwert für das [X.] handelt es si[X.]h um einen vorab feststehenden Wert und ni[X.]ht um einen Zielwert, der unmittelbar vor dem [X.] verwendet wurde. Die [X.]erkmale 7 und 7.1 fordern jedo[X.]h nur einen Zielwert für das [X.], wie er im Normalmodus verwendet wurde, ni[X.]ht aber, dass dieser dem unmittelbar vor dem [X.] verwendeten Zielwert entspri[X.]ht. Denn der Normalmodus und damit indirekt au[X.]h der zu Beginn des [X.]s zu verwendende Zielwert für das [X.] ist im erteilten Patentanspru[X.]h 1 ledigli[X.]h dadur[X.]h bestimmt, dass es si[X.]h beim Normalmodus um den Zustand vor dem [X.] ([X.]erkmal 7.1) handelt.

Damit umfasst der so bes[X.]hriebene Normalmodus aber au[X.]h einen vorausgehenden Initialisierungszustand mit einem [X.] für das [X.] (initial value), wie ihn beispielsweise die [X.]ur 13 der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] zum Stand der Te[X.]hnik zeigt. Die Höhe des [X.] na[X.]h [X.]ur 13 steht der Vorwegnahme der [X.]erkmale 7 und 7.1 ni[X.]ht entgegen, da die Abbildung keine Aussage über den erforderli[X.]hen Wert beim [X.] oder direkt vor dem [X.] zulässt (zumal es si[X.]h bei der Darstellung nur um eine Verans[X.]hauli[X.]hung des Standes der Te[X.]hnik handelt). Die Höhe des [X.] na[X.]h der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] ist zudem im Zusammenhang mit der Anforderung in Absatz 0083 zu sehen, mögli[X.]hst s[X.]hnell zum sog. [X.]-Konvergenzpunkt zu gelangen (…exer[X.]ises [X.]ontrol that shifts the state to the initial state again and lowers the [X.] rapidly down to the [X.] [X.]onvergen[X.]e point, …; vgl. Abs. 0083).

Damit sind der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] die [X.]erkmale 7 und 7.1 des Gegenstands des erteilten Patentanspru[X.]hs 1 zu entnehmen.]

Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ist daher aus der Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] vorbekannt.

II. Zur Fassung na[X.]h dem Hilfsantrag

In der Fassung na[X.]h dem Hilfsantrag erweist si[X.]h der Gegenstand des [X.]s, soweit angegriffen, ebenfalls als ni[X.]ht s[X.]hutzfähig. Die Patentansprü[X.]he 1 und 3 na[X.]h dem Hilfsantrag enthalten nur Klarstellungen, die den Gegenstand na[X.]h Hilfsantrag ni[X.]ht eins[X.]hränken und infolgedessen au[X.]h die Patentfähigkeit ni[X.]ht begründen können (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. [X.]) und a) i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ).

1. Gegenüber dem [X.] ist im Patentanspru[X.]h 1 nur das [X.]erkmal 7 wie folgt geändert:

Abbildung

Der Patentanspru[X.]h 1 in der Fassung des [X.] ist mangels Bes[X.]hränkung ni[X.]ht zulässig.

Das Patentni[X.]htigkeitsverfahren dient der Ni[X.]htigerklärung eines Patents, soweit bei ihm ein gesetzli[X.]h vorgesehener und vom Ni[X.]htigkeitskläger geltend gema[X.]hter [X.] vorliegt, und eröffnet in diesem Umfang dem Patentinhaber die in der Sa[X.]he veranlassten Verteidigungsmögli[X.]hkeiten; es dient aber ni[X.]ht darüber hinaus der Gestaltung des Patents etwa dur[X.]h Klarstellungen; diese Funktion ist vielmehr einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (so s[X.]hon [X.], Urteil vom 23. Februar 1988 – [X.], [X.], 757 Rn.58 ff. (na[X.]h juris) – Düngerstreuer).

Der Patentanspru[X.]h 1 gemäß dem Hilfsantrag enthält au[X.]h na[X.]h den Ausführungen der Beklagten nur eine Klarstellung, da sie damit der vom Senat im qualifizierten Hinweis angespro[X.]hene spra[X.]hli[X.]he Ungenauigkeit begegnen will, und stellt damit keine Bes[X.]hränkung des Patentanspru[X.]hs 1 dar.

Da es an einer Bes[X.]hränkung des Anspru[X.]hsgegenstands fehlt, gelten hinsi[X.]htli[X.]h der fehlenden Patentfähigkeit von Patentanspru[X.]h 1 zudem die Ausführungen zum Hauptantrag (erteilte Fassung) in glei[X.]her Weise.

2. Die ebenfalls angegriffenen Patentansprü[X.]he 2 bis 4 und 5 bis 10 na[X.]h Hilfsantrag bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte die Ansprü[X.]he na[X.]h Hilfsantrag ausweisli[X.]h der Antragstellung als ges[X.]hlossenen Anspru[X.]hssatz versteht und diesen als Ganzes verteidigt (vgl. [X.], Urteil vom 13. September 2016 – [X.], [X.], 57 – Datengenerator).

B.

Nebenents[X.]heidungen

Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Ents[X.]heidung über die vorläufige Vollstre[X.]kbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

4 Ni 22/22 (EP)

24.07.2023

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 24.07.2023, Az. 4 Ni 22/22 (EP) (REWIS RS 2023, 7040)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7040

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