Aktenzeichen X ZR 161/12

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ECLI:
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RCN:
RCN226KTDRU923RDYJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.02.2015

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung wegen eines nicht-ursprungsoffenbarten Merkmals - Wundbehandlungsvorrichtung

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 161/12
Bundesgerichtshof, X ZR 161/12, 17.02.2015.
Az. 4 Ni 15/10 (EU)
Bundespatentgericht, 4 Ni 15/10 (EU), 03.07.2012.
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