15. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 15139
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT PERSÖNLICHKEITSRECHT MENSCHENRECHTE NAMEN TRANSSEXUELLE OBERLANDESGERICHT HAMM Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.
Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen. Mehr hierzu.
Kostenlos
Alle Entscheidungen einsehen.
Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.
Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.
Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
Meta
22.02.2017
Oberlandesgericht Hamm 15. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017, Az. 15 W 2/17 (REWIS RS 2017, 15139)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15139
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 747/17, 17.10.2017.
Oberlandesgericht Hamm, 15 W 2/17, 22.02.2017.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 B 38/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Wichtiger Grund für eine Vornamensänderung
XII ZB 346/17 (Bundesgerichtshof)
Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen Transsexuellen auf Änderung des Personenstands
XII ZB 346/17 (Bundesgerichtshof)
Namensänderung, Hinzufügen, weiblicher Vornamen, Geburtenbuch, Standesamt, Verpflichtungsklage, wichtiger Grund, Krankhafte Störung, sexuelle Identität, Hinzufügung, Identitätsstörung