Aktenzeichen 1 BvR 747/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171017.1bvr074717
RCN:
RCNJ3RWQTJHBJ7SKTK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.10.2017

Nichtannahmebeschluss: Keine neue Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit des Begutachtungserfordernisses gem § 4 Abs 3 TSG geboten (siehe BVerfGE 128, 109) - jedoch Beschränkung der Begutachtung auf diejenigen Aspekte, die für die sachliche Aufklärung der in § 1 Abs 1 TSG normierten Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels notwendig sind - hier: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 747/17
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 747/17, 17.10.2017.
Az. 15 W 2/17
Oberlandesgericht Hamm, 15 W 2/17, 22.02.2017.
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.