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Meta
30.01.2015
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 30.01.2015, Az. AN 14 K 14.00440 (REWIS RS 2015, 16225)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 16225
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Namensänderung, Hinzufügen, weiblicher Vornamen, Geburtenbuch, Standesamt, Verpflichtungsklage, wichtiger Grund, Krankhafte Störung, sexuelle Identität, Hinzufügung, Identitätsstörung
Namensänderung durch Hinzufügen eines weiblichen Vornamens zu einem männlichen
6 B 38/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Wichtiger Grund für eine Vornamensänderung
Änderung des Vornamens
Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung