Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.02.2017, Az. 29 W (pat) 37/13

29. Senat | REWIS RS 2017, 15420

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" – Namen einer bekannten fiktiven Figur - zur Schutzfähigkeit None None None None


Leitsatz

Pippi Langstrumpf

Zur Schutzfähigkeit des Namens einer bekannten fiktiven Figur als Marke.

Tenor

hat der 29. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.], der Richterin [X.] und des Richters Dr. von Hartz

beschlossen:

1. Die Beschwerde des [X.] wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Meta

29 W (pat) 37/13

17.02.2017

Bundespatentgericht 29. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.02.2017, Az. 29 W (pat) 37/13 (REWIS RS 2017, 15420)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 15420


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. I ZB 25/17

Bundesgerichtshof, I ZB 25/17, 13.09.2018.


Az. 29 W (pat) 37/13

Bundespatentgericht, 29 W (pat) 37/13, 17.02.2017.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

28 W (pat) 1/20

29 W (pat) 510/17

29 W (pat) 508/20

29 W (pat) 21/19

28 W (pat) 549/19

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