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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren 1 BvL 3/21 wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
Meta
01.02.2023
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvL
vorgehend SG Düsseldorf, 13. April 2021, Az: S 17 AY 21/20, Vorlagebeschluss
§ 80 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.02.2023, Az. 1 BvL 3/21 (REWIS RS 2023, 523)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 523 BVerfGE 163, 254-298 REWIS RS 2023, 523
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
13 K 1555/18 (Verwaltungsgericht Arnsberg)
13 K 1553/18 (Verwaltungsgericht Arnsberg)
B 8 SO 14/17 R (Bundessozialgericht)
13 K 1554/18 (Verwaltungsgericht Arnsberg)
B 4 AS 33/17 R (Bundessozialgericht)
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Kosten für die Beschaffung eines ausländischen Reisepasses
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