Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.02.2023, Az. 1 BvL 3/21

1. Senat | REWIS RS 2023, 523

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) POLITIKER ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT FLÜCHTLINGE MENSCHENWÜRDE ASYL MIGRATION

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren 1 BvL 3/21 wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

Meta

1 BvL 3/21

01.02.2023

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvL

vorgehend SG Düsseldorf, 13. April 2021, Az: S 17 AY 21/20, Vorlagebeschluss

§ 80 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.02.2023, Az. 1 BvL 3/21 (REWIS RS 2023, 523)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 523 BVerfGE 163, 254-298 REWIS RS 2023, 523

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

L 8 AY 33/23

B 4 AS 4/22 R

B 5 R 75/23 B

B 4 AS 86/21 R

9 BN 1/23

B 4 AS 2/22 R

Zitiert

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