Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.01.2017, Az. IV R 55/11

4. Senat | REWIS RS 2017, 17521

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Gegenstand

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen - Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt


Leitsatz

1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.

2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.

Meta

IV R 55/11

12.01.2017

Bundesfinanzhof 4. Senat

Urteil

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. September 2011, Az: 8 K 239/11, Urteil

§ 8 Nr 1 Buchst e GewStG 2002, § 8 Nr 1 Buchst f GewStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 118 Abs 2 FGO, GewStG VZ 2008

Zitier­vorschlag: Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.01.2017, Az. IV R 55/11 (REWIS RS 2017, 17521)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 17521

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Referenzen
Wird zitiert von

1 BvL 8/12

1 BvR 821/13

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