4. Senat | REWIS RS 2017, 17521
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen - Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt
1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.
2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.
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12.01.2017
Urteil
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. September 2011, Az: 8 K 239/11, Urteil
§ 8 Nr 1 Buchst e GewStG 2002, § 8 Nr 1 Buchst f GewStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 118 Abs 2 FGO, GewStG VZ 2008
Zitiervorschlag: Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.01.2017, Az. IV R 55/11 (REWIS RS 2017, 17521)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17521
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