Aktenzeichen 1 BvR 821/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130506.1bvr082113
RCN:
RCNT82GHMG4SP9XJ6A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2013

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren - keine Bindung der obersten Bundesgerichte an Zweifel eines Instanzgerichts bzgl der Verfassungsmäßigkeit einer einschlägigen Norm, auch wenn diese im Wege eines Normenkontrollantrags (Art 100 Abs 1 GG) geäußert wurden - hier: Zweifel des FG Hamburg bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr 1 GewStG verpflichten BFH nicht zur Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 2 S 2 FGO

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