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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des [X.] steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des [X.] nicht entgegen.
Schäfer |
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Gericke |
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Wimmer |
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Hoch |
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[X.] |
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Meta
04.02.2020
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 13. November 2019, Az: 1 StR 58/19, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.02.2020, Az. 3 ARs 1/20 (REWIS RS 2020, 1523)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1523
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 3 ARs 1/20, 04.02.2020.
Bundesgerichtshof, 5 ARs 1/20, 06.02.2020.
Bundesgerichtshof, 1 StR 58/19, 01.09.2020.
Bundesgerichtshof, 1 StR 58/19, 13.11.2019.
Bundesgerichtshof, 4 ARs 1/20, 02.07.2020.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 9/20, 15.07.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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