Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 24.03.2022, Az. 1 BvR 125/22

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2022, 515

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Kammerbeschluss


Tenor

Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der [X.] des [X.] vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "[X.]" durch den Namen "[X.]" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "[X.] und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach [X.] und" eingefügt wird.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 125/22

24.03.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 9. März 2022, Az: 1 BvR 125/22, Nichtannahmebeschluss

§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 24.03.2022, Az. 1 BvR 125/22 (REWIS RS 2022, 515)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 515

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