Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.12.2018, Az. 2 BvR 328/18

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2018, 181

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 € (in Worten: zehntausend [X.]) und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 € (in Worten: fünftausend [X.]) festgesetzt.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 328/18

19.12.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend AG Soltau, 20. Februar 2018, Az: 6 XVII L 405, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.12.2018, Az. 2 BvR 328/18 (REWIS RS 2018, 181)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 181

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