Aktenzeichen 1 BvR 1395/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201215.1bvr139519
RCN:
RCNSZRZ6PDR8B8UQXE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2020

Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen - Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig - mangelnde Grundrechtsfähigkeit des Landkreises - Art 6 Abs 2 S 2 GG vermittelt kein materielles grundrechtsähnliches Recht

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 408/18
Bundesgerichtshof, XII ZB 408/18, 06.02.2019.
Az. 1 BvR 1395/19
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1395/19, 15.12.2020.
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