Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen - Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig - mangelnde Grundrechtsfähigkeit des Landkreises - Art 6 Abs 2 S 2 GG vermittelt kein materielles grundrechtsähnliches Recht
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