Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung im Unterbringungsverfahren (§§ 312ff FamFG) zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 7 GG) - Beschwerdebefugnis des im Unterbringungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) jedenfalls bzgl unmittelbar bevorstehender Zwangsmaßnahmen bejaht
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung im Hinblick auf die Möglichkeit einer Gehörsverletzung im Betreuungsverfahren
ÖffnenErlass einer eA zur Aussetzung eines Beschlusses im Unterbringungsverfahren bzgl der Untersuchung der betroffenen Person (§ 321 FamFG) in deren Wohnung - Verletzung von Art 13 GG möglich - Folgenabwägung
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