Aktenzeichen VIII ZR 258/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:080921BVIIIZR258.20.0
RCN:
RCN5B9Z7YJ8BSPVWUB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.09.2021

Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener Vernehmung eines Zeugen wegen widersprüchlichen Parteivortrags zur Aufklärung über Vorschäden des Fahrzeugs und/oder arglistige Täuschung zu einem erheblichen Vorschaden

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