Art 1 und Art 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nichtig - Zuführung nicht genutzter Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in einen "Energie- und Klimafonds" mangels Darlegung eines Veranlassungszusammenhangs zwischen außergewöhnlicher Notlage und Kreditermächtigung verfassungswidrig - zudem Verletzung der Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Vorherigkeit - Grundsatz der Vorherigkeit gilt grds auch für Nachtragshaushalte
ÖffnenEilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos - Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet - allerdings deutliches Überwiegen der mit einer eA verbundenen Nachteile im Rahmen der Folgenabwägung
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