Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Ablehnung eines Auskunftsanspruch betreffend Informationen, die bei der Behörde noch nicht vorhanden sind - hier: Informationsverschaffungsbegehren eines Journalisten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst
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