Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 4 Abs 1, Abs 2 GG durch Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche - mutmaßlicher Wille des Betroffenen bzgl postmortalem Achtungsanspruch bzw Schutz der Totenruhe berücksichtigungsfähig, wenn lediglich Schutzbereichsperipherie betroffen ist - Auflösung des Grundrechtskonflikts zwischen Religionsfreiheit und Schutz des Eigentums bzw der Berufsausübung im Wege der praktischen Konkordanz - Gegenstandswertfestsetzung
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