Aktenzeichen 2 BvE 5/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:es20141021.2bve000511
RCN:
RCN43K2CJBPHPH2KV7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 21.10.2014

Umfang und Grenzen des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Art 38 Abs 1 S 2, Art 20 Abs 2 S 2 GG) – hier: grundsätzliche Verpflichtung der Bundesregierung, auf entsprechende Anfragen hin mitzuteilen, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt hat oder eine Genehmigung nicht erteilt worden ist – keine Verpflichtung zur Erteilung darüber hinaus gehender Auskünfte oder zur Herausgabe von Informationen zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen

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