BT-Drucksache 18/7308

Nebeneinkünfte in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung in den Jahren 2011 bis 2015

Vom 18. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7308
18. Wahlperiode 18.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Hans-Christian Ströbele,
Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner,
Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nebeneinkünfte in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung in den Jahren 2011
bis 2015

Ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Ausübung
hoheitlicher Aufgaben. Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewährleisten,
sind auch den Nebentätigkeiten von Beamten enge Grenzen gesetzt. Nebentätig-
keiten sind nach dem Bundesbeamtengesetz zu untersagen, wenn diese z. B. „die
Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten
bringen“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des
Beamten beeinflussen“.
Zu dieser Thematik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2011 bereits
eine Kleine Anfrage bezüglich Nebentätigkeiten von Beschäftigten im Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 17/5983)
gestellt. Daran anknüpfend richtet sich diese Kleine Anfrage auf die Nebentätig-
keit von Beamten und Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie der je-
weils nachgeordneten Bereiche in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015.

Wir fragen die Bundesregierung:
Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015
und betreffen, wenn nicht anders angegeben, das Bundesministerium der Finan-
zen inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem
Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche. Die Fragen beziehen
sich sowohl auf Beamte als auch auf Beschäftigte der vorbezeichneten Behörden.

Wie viele Beamte und Beschäftigte beschäftigten das Bundesministerium der
Finanzen inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem
Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministe-
rium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche jeweils
in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom
1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und vom 1. Januar 2015 bis zum
31. Dezember 2015 (bitte jeweils nach Behörde, Unterabteilung, Abteilung
und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Drucksache 18/7308 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt
für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nach-
geordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2011 bis zum
31. Dezember 2011, vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012, vom
1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum
31. Dezember 2014 bzw. vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015
eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1 Num-
mer 2 bis 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fällt (bitte jeweils nach An-
zahl der Beamten bzw. Beschäftigten und Anzahl der Nebentätigkeiten ge-
gliedert nach den Nummern 2 bis 4 des § 100 Absatz 1 BBG sowie nach Be-
hörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe auf-
schlüsseln)?

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt
für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nach-
geordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 bzw.
vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils gegen Entgelt oder
einen geldwerten Vorteil eine Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1
Nummer 4 Alternative 1 und 2 BBG fällt (bitte jeweils nach Behörde, Abtei-
lung, Unterabteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, Anzahl der Beamten
und Anzahl der Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?

Wieviel Prozent der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannten
Nebentätigkeiten haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgaben-
bereich der vorgenannten Behörden (bitte die gleiche Differenzierung wie
bei den Fragen 2 und 3 vornehmen)?

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt
für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nach-
geordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 bzw.
vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils eine genehmigungs-
pflichtige Nebentätigkeit wahr (bitte je Behörde, Abteilung und Unterabtei-
lung sowohl die Anzahl der Beamten und Beschäftigten aufgeschlüsselt nach
Besoldungs- und Entgeltgruppe als auch die Anzahl der Nebentätigkeiten an-
geben)?

Wieviel Prozent der in der Antwort zu Frage 5 genannten Nebentätigkeiten
haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgabenbereich der vorge-
nannten Behörden?

Wie viele Beamte und Beschäftigte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt
nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgelt-
gruppe, verfügen über Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die je-
weils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in den folgenden Stu-
fen lagen:
 0-5 000 Euro
 5 000-10 000 Euro
 10 000-20 000 Euro
 20 000-30 000 Euro
 30 000-40 000 Euro
 40 000-50 000 Euro
 50 000-70 000 Euro?
Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten,
die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ein einzelner

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7308
 

Beamter bzw. Beschäftigter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, Un-
terabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Wie viele politische Beamte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt nach
Behörde, Abteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, verfügen über Gesamt-
einkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2011, 2012,
2013, 2014 und 2015 in den folgenden Stufen lagen:
 0-5 000 Euro
 5 000-10 000 Euro
 10 000-20 000 Euro
 20 000-30 000 Euro
 30 000-40 000 Euro
 40 000-50 000 Euro
 50 000-70 000 Euro
 70 000-90 000 Euro?
Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten,
die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ein einzelner
politischer Beamter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, und Besol-
dungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Wie viele Ausnahmen wurden in den Jahren 2011, 1012, 2013, 2014, 2015
gemäß § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG gewährt (bitte jeweils nach Behörde, Ab-
teilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

Wie hoch waren die durchschnittlichen Einkünfte aus den Nebentätigkeiten,
die in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgeführt sind, pro Beamten
bzw. Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabtei-
lung, Besoldungs- und Entgeltgruppe in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014
und 2015?

Wie stellen die Bundesbehörden sicher, dass die in § 99 Absatz 2 Nummer 2
bis 6 BBG aufgeführten Bedingungen eingehalten sind?

Wie viele genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind in den Jahren 2011,
2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils in den vorgenannten Behörden, differen-
ziert nach Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe (in
absoluten Zahlen und prozentual) gemeldet und nicht bewilligt worden, und
was waren die Gründe dafür?

Welches sind die zehn häufigsten Nebentätigkeiten (bitte jeweils angeben,
wie viele Personen der betreffenden Tätigkeit pro Jahr nachgingen, wieviel
Zeit diese Tätigkeit im Durchschnitt und maximal pro Auftrag und Person in
Anspruch nahm und welche Vergütung im Durchschnitt und maximal pro
Tätigkeit und Person gezahlt wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde,
Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe)?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den zehn Nebentätig-
keiten pro Behörde vor, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014
und 2015 am höchsten bezahlt wurden (bitte pro Nebentätigkeit angeben,
welcher Besoldungs- und Entgeltgruppe, Unterabteilung bzw. Abteilung der
Beamte oder Beschäftige angehörte, der die Nebentätigkeit wahrnahm, sowie
die Vergütungshöhe, die Stundenzahl, die Art der Nebentätigkeit und den
Aufraggeber dieser Nebentätigkeit nennen)?

Drucksache 18/7308 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

In wie vielen Fällen sind jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und
2015 zunächst ausgesprochene Genehmigungen später widerrufen oder vom
Umfang her reduziert worden (Angaben bitte in absoluten Zahlen und pro-
zentual machen und nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung aufschlüs-
seln)?

Wie viele Vorträge vor Unternehmen und Unternehmensverbänden, die in-
haltliche Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers
aufwiesen, wurden von den Beamten und Beschäftigten der genannten Be-
hörden im Rahmen von Nebentätigkeiten jeweils in den Jahren 2011, 2012,
2013, 2014 und 2015 gehalten?
Wie oft wurde dafür ein Entgelt gezahlt?

Wer waren die Auftraggeber, was war der Inhalt und wie hoch lag die Ent-
gelthöhe pro Vortrag, der in der Antwort zu Frage 16 genannt wurde?

Welches waren die zehn höchstbezahlten Vorträge pro Behörde (bitte pro
Vortrag den Auftraggeber, die Auftragnehmer – differenziert nach Behörde,
Unterabteilung bzw. Abteilung und die Besoldungs- und Entgeltgruppe –
und die Vergütungshöhe angeben)?

Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren in den genannten Behörden Ne-
bentätigkeiten untersagt, da durch diese dienstliche Interessen beeinträchtigt
wurden (bitte nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung sowie Besol-
dungs- und Entgeltgruppe differenzieren)?

Was waren die Gründe, in den letzten fünf Jahren Nebentätigkeiten zu unter-
sagen, und wie häufig wurden diese genannt?

Welche 20 Auftraggeber haben behördenübergreifend insgesamt die höchste
Vergütung für Nebentätigkeiten bezahlt (bitte die Auftraggeber sowie das
gesamte Volumen angeben, das diese jährlich für Nebentätigkeiten bezahlt
haben; wenn die Information nicht behördenübergreifend zur Verfügung
steht, bitte pro Behörde angeben)?

Welches sind die jeweils fünf Referate des BMF und der BaFin, die durch-
schnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt ha-
ben (bitte die Referate und die durchschnittlichen und die maximalen Vergü-
tungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht
sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?

Welches sind die jeweils drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF
und der BaFin, die durchschnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Ne-
beneinkünfte erzielt haben (bitte die Unterabteilungen, die durchschnittli-
chen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter
angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten
und Referatsleiter)?

In jeweils welchen Referaten des BMF und der BaFin arbeiteten jene zehn
Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte ver-
dienten (bitte die Referate, die Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der
jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)?

In jeweils welchen Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF und der
BaFin arbeiteten jene zehn Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen
für Nebeneinkünfte verdienten (bitte die Unterabteilung bzw. Abteilung, die
Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der
Personen angeben)?

Welche Artikel bzw. Aufsätze und Beiträge bzw. Fachartikel wurden von
Angehörigen der genannten Behörden verfasst (bitte jeweils den Titel, die
Vergütungshöhe, das Publikationsmedium sowie die Unterabteilung bzw.
Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe des Autors angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7308
 

Welche Nebentätigkeiten wurden von Angehörigen der Abteilung IV des
BMF ausgeübt (bitte jeweils Art, Inhalt, zeitlichen Umfang, Vergütungs-
höhe, Auftraggeber und Auftragnehmer, differenziert nach Unterabteilung
und Besoldungs- und Entgeltgruppe, angeben)?

Berlin, den 18. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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