BT-Drucksache 18/432

Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens

Vom 30. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/432
18. Wahlperiode 30.01.2014
Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Herbert Behrens, Karin Binder,
Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen,
Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Diana Golze, Annette Groth,
Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke,
Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig,
Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Kirsten
Tackmann, Azize Tank, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Kathrin
Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin
Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA
Freihandelsabkommens

Das derzeit verhandelte Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU)
und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership; TTIP) soll die
beiden leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt zu einer Freihandelszone
vereinen. Von der Europäischen Kommission und vom früheren Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebene Simulationsstudien
versprechen mehr Arbeitsplätze und ein höheres Wirtschaftswachstum für beide
Wirtschaftsräume. Doch die behaupteten Wohlfahrtsgewinne sind nach Auf-
fassung der Fragesteller das Ergebnis fragwürdiger Annahmen und fallen in der
Summe gering aus.
Die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen sind hingegen
enorm. In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und
nach unten angeglichen werden. Unternehmen aus den USA könnten bisher
unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen oder
Hormonfleisch auf den europäischen Markt bringen. Umgekehrt kritisieren
europäische Unternehmen schon lange US-amerikanische Regeln, die ihnen den
Zugang zum lukrativen Beschaffungsmarkt der öffentlichen Hand sowie die
schnelle Einführung von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und ande-
ren Konsumgütern erschweren. Auch unzählige arbeitsrechtliche Normen, öko-
logische und soziale Standards sind gefährdet.
Die Verhandlungen zum TTIP finden unter striktem Ausschluss der Öffentlich-
keit und damit der Betroffenen statt. Die Verhandlungsinhalte und erreichten
Ziele kennen nur die Verhandlungsparteien sowie mehr als 600 Unternehmens-
lobbyisten, die zentrale Dokumente prioritär erhalten und Zugang zu den Ver-
handlungen haben (Süddeutsche Zeitung vom 11. November 2013 „Wie die
Gentech-Lobby die Freihandelsgespräche ausnutzt“).

Drucksache 18/432 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ein weiteres Problem ist die mögliche Einführung eines Investor-Staat-
Schiedsgerichtsverfahrens, einer „Sondergerichtsbarkeit“ für Konzerne. Unter-
nehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite
schmälern könnte, milliardenschwere Schadenersatzklagen anstrengen. Statt
Richtern in einem rechtsstaatlichen Verfahren treffen wenige Wirtschaftsan-
wälte die Entscheidung. Schließlich wird in Studien (u. a. Stiftung Wissen-
schaft und Politik (SWP), Mai 2013; KfW Bankengruppe, Oktober 2013; GED/
Bertelsmann Stiftung 2013) darauf hingewiesen, dass durch das TTIP bedeu-
tende Handelsumlenkungen und Wohlfahrtsverluste für andere Handelspartner
der EU und der USA absehbar sind. Entsprechend würde das TTIP einen erheb-
lichen Anpassungsdruck insbesondere auf Entwicklungs- und Schwellenländer
erzeugen, ihrerseits Normen und Standards weiter zu senken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Öffentlichkeit, demokratische Entscheidungsfindung und Mitbestimmung

1. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, um der
Intransparenz der TTIP-Verhandlungen, wie sie auch vom Bundesminister
für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich, auf der IGW
(Internationale Grüne Woche) am 24. Januar 2014 in Berlin angesprochen
wurde, entgegenzuwirken und eine tatsächliche Beteiligungs- und Einfluss-
möglichkeit von Verbraucher- und Umweltorganisationen, des Deutschen
Bundestages und des Europäischen Parlamentes zu ermöglichen?

2. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen geplant oder umgesetzt, um die
PR-Strategie der Europäischen Kommission (European Commission PR stra-
tegy „Communicating on TTIP“ vom 25. November 2013) und insbesondere
die drei angesprochenen Herausforderungen der Kommunikation in den Mit-
gliedstaaten umzusetzen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

3. Wie begründet die Bundesregierung, dass mit dem signifikanten Abbau
„nichttarifärer Handelshemmnisse“ als vorrangiges Ziel des TTIP u. a.
deutsche und europäische soziale, ökologische, ökonomische Normen und
Standards verändert werden sollen, die ihrerseits einem demokratisch legiti-
mierten, parlamentarischen Prozess entspringen und über ein sehr enges
betriebswirtschaftliches Interesse nach Marktzugang, Absatzsteigerung und
Investitionsschutz hinausgehen?

4. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine offene Debatte mit den Bür-
gerinnen und Bürgern über den Sinn und Zweck von Standards und Normen
für das Wirtschaften, Arbeiten und Leben zu befördern?

5. Ist bei einem so weitreichenden Verfahrensansatz wie dem TTIP ein Volks-
entscheid in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten nicht zwingend, zumal da-
raus nach Auffassung der Fragesteller massive fiskalpolitische Effekte und
Eingriffe in die Budgethoheit der Parlamente resultieren könnten?

6. Könnten Grundgesetzänderungen erforderlich werden, um die vertraglichen
Verpflichtungen im Rahmen des TTIP zu erfüllen?

a) Falls ja, welche Artikel könnten davon betroffen sein?

b) Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/432
7. Gibt es für die Bundesregierung in den Bereichen Verbraucherschutz und
Produktstandards „rote Linien“ (beispielsweise gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel), bei deren Überschreiten ein Freihandelsvertrag mit den
USA keinesfalls akzeptabel und nicht durch Deutschland zu ratifizieren
wäre?
Wenn ja, welche sind das?
a) Sollte innerhalb des TTIP eine Vereinbarung über den etwaigen Vertrags-

ausstieg einzelner Partner getroffen werden, bzw. hat die Bundesregie-
rung Kenntnis über derartige Pläne?

b) Wenn nein, welche Ausstiegsszenarien gäbe es, falls eine spätere Regie-
rung eines Vertragspartnerlandes „aussteigen“ will?

8. Sind mögliche gesetzgeberische und fiskalpolitische Effekte des TTIP zu
den rund 25 Themenfeldern auf bestehende Gesetze und Verordnungen des
Bundes, der Länder und Kommunen erfasst worden?
Wenn ja, was war das jeweilige Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
a) Werden solche Wirkungsstudien in Auftrag gegeben und/oder bei den

betroffenen staatlichen Institutionen umfassend mögliche Effekte abge-
fragt?
Wenn nein, warum nicht?

b) Werden diese Studien veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?

9. Sollen nach einem möglichen Abschluss des TTIP die direkten und indirek-
ten Wirkungen auf ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards
laufend evaluiert werden?
a) Ist eine Anpassung des abgeschlossenen Vertrages vorgesehen, sollten

sich massive negative Effekte auf ökologische, soziale und menschen-
rechtliche Standards abzeichnen?

b) Sind solche Klauseln zur Überprüfung und nachträglichen Änderung
überhaupt Gegenstand der Verhandlungen?
Wenn nein, warum nicht?

10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Prognosen der zu den Wohl-
standsgewinnen vorliegenden Studien ausreichend belastbar sind, und wenn
ja, warum?
Können diese Studien eine differenzierte, evidenzbasierte Abwägung der
Vor- und Nachteile regulatorischer Änderungen von Standards und Normen
valide ersetzen (bitte begründen)?

11. Auf welchen Zeitraum bezieht sich das in Aussicht gestellte Zusatzeinkom-
men von 545 Euro für einen europäischen Durchschnittshaushalt durch das
TTIP, mit welchem die Bundesregierung in ihrer Broschüre „Neue Chancen
für Verbraucher und Unternehmen“ wirbt?
Auf Basis welchen jährlichen zusätzlichen Wachstums durch das TTIP
wurde dieser Wert berechnet?

12. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den ursprünglich von den Wirtschaftsverbänden BusinessEurope und
dem US Chamber of Commerce formulierten und dem nun auch von der
Europäischen Kommission eingebrachten Vorschlag, im Freihandels-
abkommen einen Mechanismus zu verankern, in dessen Rahmen solche
Fragen der Regulierung, über die bis zum Abschluss des TTIP keine Über-
einkunft erzielt werden konnte, weiterverhandelt werden?

Drucksache 18/432 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
13. Wie entgegnet die Bundesregierung der Befürchtung, die Auslagerung
wichtiger Regulierungsfragen in ein nachgelagertes Verfahren zum TTIP
könnte dazu führen, dass die dort behandelten Themen weitgehend unter
Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden?
a) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die öffentliche Auf-

merksamkeit für diese nachgelagerten Verfahren möglichst groß bleibt,
und wie will die Bundesregierung aktiv Transparenz und demokratische
Beteiligung an solchen Verfahren fördern?

b) Wie sollen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat daran beteiligt
werden?

14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Vorschlag von BusinessEurope und der US Chamber of Com-
merce, im Rahmen eines dem Abschluss des Abkommens nachgelagerten
Prüfmechanismus eine Kompatibilitätsanalyse für alle künftigen Regulie-
rungsvorhaben sowie für bestehende Regulierungen durchzuführen?

15. Welchen Einfluss hätten Wirtschaftsverbände, darunter BusinessEurope,
auf die konkrete Ausgestaltung eines solchen Prüfmechanismus, z. B. auf
die Festlegung der Prüffragen, und welche Schlussfolgerungen und Konse-
quenzen zieht die Bundesregierung aus dieser möglichen Sonderrolle?

16. Welche anderen Akteure (Verbände, Nichtregierungsorganisationen – NGOs
etc.) sollten nach Ansicht der Bundesregierung in ein solches Prüfverfahren
einbezogen werden, und welche Rolle sollte ihnen im Vergleich zu den
Wirtschaftsverbänden und Unternehmen zugestanden werden?

17. Wären nach Abschluss des TTIP solche Prüfmechanismen (siehe Frage 14)
nach Einschätzung der Bundesregierung demokratisch legitim, wenn der
auf demokratischem Wege gefasste Beschluss, ein Regulierungsvorhaben
auf den Weg zu bringen, generell unter Mitwirkung von Wirtschafts- und
anderen Interessenverbänden überprüft wird?

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, soziale, ökonomische und ökologische Stan-
dards und Normen
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Staatsstrukturprinzipien

des Grundgesetzes, wie sie in Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) nieder-
gelegt und in Artikel 79 Absatz 3 GG für unabänderlich erklärt sind, durch
Handelsabkommen nicht in ihrem Kern verändert werden können?

19. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich unbedenk-
lich, wenn möglicherweise in der Breite der Regelungsgegenstände des
TTIP entweder gar nicht mehr oder zumindest nicht in letzter Instanz eine
staatliche oder staatsähnliche Rechtsprechung eines Staatenverbundes ent-
scheidet, die „an Recht und Gesetz gebunden“ ist, wie es Artikel 20
Absatz 3 GG ausdrücklich vorschreibt?
Inwiefern wird das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bzw. verletzt?

20. Welche Definition von „nichttarifären Handelshemmnissen“ liegt den
TTIP-Verhandlungen zugrunde, und welche Regeln müssten in das Abkom-
men aufgenommen werden, um nationale Spielräume für die Verbesserung
von Arbeitsschutzrechten, Umweltschutz, Menschenrechten und sozialen
Sicherungssystemen nicht zu gefährden?
a) Was verstehen die unterschiedlichen Regierungen der EU-Mitgliedstaa-

ten nach Kenntnis der Bundesregierung unter „nichttarifären Handels-
hemmnissen“?

b) Was versteht die Bundesregierung unter „nichttarifären Handelshemm-
nissen“, und wie bringt sie ihre Position in die Verhandlung ein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/432
21. Vertritt die Bundesregierung in den laufenden TTIP-Verhandlungen die
Position, dass Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitnehmerschutzrechte
keine „nichttarifären Handelshemmnisse“ sind?
Wenn nein, warum nicht?

22. Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung für die Sicherung
menschenwürdiger Lohnuntergrenzen und für die künftigen Möglichkeiten
einer deutlichen Anhebung gesetzlicher Mindestlöhne, wenn, möglicher-
weise ähnlich wie in anderen Freihandelsabkommen, im TTIP solche ge-
setzlichen Lohnuntergrenzen als Verschlechterung der Wettbewerbs- und
Investitionsbedingungen international agierender Unternehmen ausgelegt
werden können?

23. Welche konkreten Regelungen schlägt die Bundesregierung vor, damit ge-
setzlich festgelegte Mindestlöhne nicht ausgehebelt bzw. etabliert werden
können?

24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Einwände von den
Verhandlungspartnern oder von beratenden Institutionen oder Verbänden
gegen die Souveränität nationaler Parlamente, Mindestlöhne im Rahmen
der demokratischen Meinungsbildung frei nach oben anheben zu können?
Wenn ja, welche und von wem genau?

25. Unterstützt die Bundesregierung die Position, dass demokratische Parla-
mente grundsätzlich die Möglichkeit haben müssen, alle Formen der Explo-
ration von Bodenschätzen zu beschränken und zu verbieten, ohne dass
hieraus Schadenersatzansprüche an Dritte resultieren?

26. Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Abschluss des TTIP auf die Gesetzgebung nationaler Parlamente, die Ex-
plorationsbedingungen grundsätzlich zu verändern, um beispielsweise
Aspekte des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und der Sicherung von
Lebensqualität zu sichern und zu verbessern?

27. Sind generelle Probleme oder mögliche Ansprüche nach Schadenersatz von
international agierenden Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregie-
rung zu erwarten, wenn z. B. der Abbau von Uranerzen, die Erdöl- oder
Erdgasexploration, einschließlich der aus Fracking und Teersanden bzw.
Ölschiefer, oder andere Formen der Rohstoffexplorationen nicht erwünscht
sind und verboten werden?

28. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass über die Anwendung des TTIP
der Import von Fracking-Gas in die EU möglicherweise massiv steigen
könnte, und wie ist nach ihrer Auffassung die Position aus dem Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass Fracking eine Technologie mit
erheblichem Risikopotential sei, mit diesem möglichen Ergebnis zu verein-
baren?

29. Inwiefern sind die EU und die Mitgliedstaaten nach Abschluss des TTIP
nach Einschätzung der Bundesregierung noch in der Lage, ein generelles
„Fracking-Verbot“ festzuschreiben?

30. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der durch das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Kanada
entstandenen Situation für die Verhandlungen des TTIP?
Wird in den Regelungen des TTIP ausgeschlossen, dass die Begrenzung
oder ein Verbot von „Fracking“ zur Anrufung eines Investor-Staat-Schieds-
gerichtsverfahrens und möglichen Schadenersatzforderungen führt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/432 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
31. Welche konkreten Regelungen im TTIP werden notwendig, um z. B. ein
generelles Fracking-Verbot festzuschreiben, den Ausstieg aus der Atom-
energie oder der Kohlestromproduktion gesetzlich zu regeln, ohne dass hier-
durch Klagen auf Schadenersatz von internationalen Konzernen gegen den
jeweiligen Nationalstaat oder die EU zu befürchten sind?

32. Wird gewährleistet, dass die in der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien
vom 23. April 2009 (Renewable Energy Directive) festgeschriebene nach-
haltige Erzeugung von Biomasse durch das TTIP nicht unterlaufen wird,
etwa indem die US-Agrokraftstoffindustrie eine gleichwertige Behandlung
von amerikanischen Bio-Kraftstoffen erzwingt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

33. Wird gewährleistet, dass die Handelspartner auch bei Geltung des TTIP
weiterhin den politischen Spielraum haben, um eine ökologisch orientierte
Steuerpolitik, Leistungsstandards, Kohlenstoff- und Umweltschutzbestim-
mungen, soziale Stromtarife, eine ökologische Beschaffungspolitik, Vor-
rangregelungen für erneuerbare Energien, ordnungspolitische Vorgaben für
umweltfreundliche Produkte und andere ökologisch orientierte Maßnahmen
durchzusetzen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

34. Wie wird gewährleistet, dass keine Regelungen mit Verweis auf mögliche
Handelsbarrieren unwirksam werden, die in der EU im Zuge der REACH-
Chemikalienverordnung (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation
and Restriction) zur Prüfung und zur Registrierung von zum Teil giftigen
(Alt-)Chemikalien erlassen wurden und bei denen nicht der Staat die Schäd-
lichkeit der Stoffe für Mensch und Umwelt nachweisen muss, sondern im
Rahmen des so genannten Vorsorgeprinzips innerhalb der EU die Unterneh-
men deren Unschädlichkeit bzw. ein niedriges Risiko nachweisen müssen?

35. Wie wird verhindert, dass die Euronorm für Auto-Emissionswerte oder die
EU-Strategie zur Begrenzung von Kunststoffen durch das TTIP ganz oder
teilweise unwirksam werden?

36. Wie wird verhindert, dass künftige Verbesserungen im Bereich des Arbeits-
schutzes, des Kündigungsschutzes, des Mutterschutzes sowie des Schutzes
bei Krankheit und auch die Verbesserung der sozialen und allgemeinen
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte durch die potentielle Forde-
rung nach Investitionsschutz und einer „Klage“ vor einem Schiedsgericht
verhindert bzw. unterlassen werden?

37. Welche konkreten Schritte werden unternommen, um die parlamentarische
Souveränität sicherzustellen, über die Höhe von Arbeitsschutzvorschriften
und Arbeitnehmerrechten zu entscheiden, ohne Schadenersatzansprüche be-
fürchten zu müssen?

38. Welche Effekte kann das TTIP auf die Erbringung und Regulierung von
Dienstleistungen haben?

39. Welche Bereiche bzw. Sektoren von Dienstleistungen sollen nach Auf-
fassung der Bundesregierung ausdrücklich von den Regelungen des TTIP
ausgenommen werden?

40. Schließt die Bundesregierung aus, dass von dem TTIP ein Privatisierungs-
und Wettbewerbsdruck auf die national regulierte Erbringung von sozialen
Dienstleistungen ausgeht?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, wie wird dies verhindert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/432
41. Welche Effekte könnte das TTIP auf die gesetzliche Kranken- und Pflege-
versicherung haben?
Sind diese als Träger sozialer Aufgaben aus den Regelungen des TTIP ex-
plizit ausgenommen?

42. Ist durch das TTIP ein weiterer Privatisierungsschub von Krankenhäusern,
Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu erwarten, wenn US-amerikanische
Anbieter bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gleichbehandelt wer-
den müssen?

43. Fühlt sich die Bundesregierung durch die Formulierung im Koalitionsver-
trag „Wir setzen uns für verbindlich festgeschriebene, international aner-
kannte menschenrechtliche, ökologische und soziale Mindeststandards wie
der ILO-Kernarbeitsnormen ein. Wir setzen uns deshalb für die Aufnahme
dieser Standards in allen Handelsabkommen der EU ein“ auch für die TTIP-
Verhandlungen gebunden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte verfolgt die Bundesregierung?

44. Wie wird gewährleistet, dass internationale Normen zum Schutz von Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechtsverbindliche Bestandteile des
TTIP-Vertragswerkes werden?

45. Wird die Bundesregierung den Vertrag nicht ratifizieren, wenn diese inter-
nationalen Bestimmungen (u. a. ILO-Kernarbeitsnormen) nicht rechtsver-
bindlich aufgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?

46. Ist für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Menschenrechts-
standards im TTIP ein Auswertungs- und Prüfmechanismus angedacht?
Wenn ja, wie soll dieser aussehen?
Wenn nein, warum nicht?
a) Ist ein entsprechender Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsver-

letzungen angedacht?
Wenn ja, wie soll dieser aussehen?
Wenn nein, warum nicht?

b) Sind im Vertragswerk bei Menschenrechtsverletzungen als Folge der
TTIP-Bestimmungen Sanktionierungsmöglichkeiten der Vertragsstaaten
angedacht?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?

47. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die UN-Leitprinzipien
über Wirtschaft und Menschenrechte im TTIP zu verankern?
a) Ist ein entsprechender Auswertungs- und Prüfmechanismus angedacht?

Wenn ja, wie soll dieser konkret ausgestaltet sein?
Wenn nein, warum nicht?

b) Ist ein entsprechender Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsver-
letzungen angedacht?
Wenn ja, wie soll dieser konkret ausgestaltet sein?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/432 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Internationale Abkommen und Auswirkung auf Drittstaaten
48. Wie schätzt die Bundesregierung das in Studien der Bertelsmann Stiftung,

der Stiftung Wissenschaft und Politik und der KfW Bankengruppe darge-
stellte Risiko ein, dass der Abschluss des TTIP auch Handelsumlenkungen
und damit verbundene Wohlstandsverluste für andere Handelspartner der
EU zur Folge haben könnte (bitte gesondert darstellen
a) für OECD-Staaten, Schwellenländer, Entwicklungsländer,
b) im Hinblick auf Staaten, die bereits mit der EU durch ein Freihandels-,

Wirtschaftspartnerschafts- oder Assoziierungsabkommen verbunden
sind, und solche, auf die das nicht zutrifft)?

49. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, mögliche negative Effekte des
TTIP auf Schwellen- und Entwicklungsländer genauer zu evaluieren und
durch entsprechende Vertragsklauseln auszuschließen?
Wenn nein, warum nicht?

50. Wie könnten sich Schwellen- und Entwicklungsländer nach Einschätzung
der Bundesregierung wirkungsvoll gegen mögliche Handelsumlenkungen
und Wohlfahrtsverluste infolge des TTIP schützen?

51. Inwiefern könnten die TTIP-Verhandlungen dazu führen, dass der Ab-
schluss anderer bilateraler oder biregionaler Verhandlungen (z. B. mit
Indien, dem MERCOSUR, den AKP-Staaten) beschleunigt wird?
Inwiefern wäre dies nach Ansicht der Bundesregierung wünschenswert?

52. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass sich die Staaten
oder Staatengruppen, die mit der EU über Handelsabkommen verhandeln,
veranlasst sehen könnten, ihren bisherigen Widerstand gegen die vertiefte
Liberalisierung in einzelnen problematisierten Bereichen, wie Investi-
tionen, Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung oder Patentschutz, aufzu-
geben, um die aus dem TTIP möglicherweise resultierenden Wettbewerbs-
nachteile in der EU auszugleichen?
Inwiefern wäre dies nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert?

53. Wie werden die TTIP-Verhandlungen die weiteren WTO-Verhandlungen
beeinflussen?
Inwiefern wäre dies nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert?

54. Welche Rolle spielen die Ziele der Doha-Entwicklungsagenda (insbeson-
dere die Verbesserung des Marktzugangs für Länder des Südens) und die
Millenniumsentwicklungsziele, denen sich die EU-Mitgliedstaaten und die
USA verpflichtet haben, in den TTIP-Verhandlungen?

55. Inwiefern ist eine laufende Überprüfung der entwicklungspolitischen Aus-
wirkungen des TTIP und des Zugangs von Schwellen- und Entwicklungs-
ländern zum EU-Binnenmarkt geplant, und wie wird diese Evaluierung
durchgeführt?

56. Könnte der Abbau von Handelshemmnissen für Fracking-Gas aus den USA
die Handelsbeziehungen mit Russland beeinträchtigen, das bisher wichtigs-
ter Energielieferant der EU ist?

57. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit einem liberalisierten
Gashandel zwischen den USA und der EU die russische Wirtschaft negativ
beeinflusst würde, da bis heute ein hoher Teil der Einnahmen aus dem Öl-
und Gasgeschäft dazu verwendet wird, die hohe russische Nachfrage nach
Investitionsgütern aus dem Ausland zu finanzieren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/432
58. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
im Hinblick auf das Interesse der US-amerikanischen Gasindustrie nach
einer Liberalisierung des Handels mit Fracking-Gas insbesondere unter dem
Aspekt, dass aktuell die Preise für Erdgas auf einem Tiefstand sind?

Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren
59. Was spricht für die Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels und eines In-

vestor-Staat-Schiedsgerichtsverfahrens (Investor-state dispute settlement –
ISDS) in die TTIP-Verhandlungen, obwohl den Unternehmen in den USA
und in der EU ein differenzierter Rechtsweg offensteht, um Streitfragen
rechtsstaatlich zu klären?

60. Welchen völkerrechtlichen Status würde ein solches Instrument im TTIP
bekommen, und wie sollten die Berufung des entsprechenden Gremiums,
die Auswahl einer Jury und die Frage der Berufung bzw. Revision geklärt
werden?

61. Welche Wirkung verspricht sich die Bundesregierung mit der Aufnahme des
ISDS in das TTIP, und trifft es zu, dass das frühere Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Vorfeld der Mandatserstellung der
EU treibende Kraft war, um den privaten Investitionsschutz ins Verhand-
lungsmandat zu integrieren?
Wenn ja, aus welchem Grund?

62. Trifft es zu, dass die Bundesregierung sich im Vorfeld der Mandatserteilung
auf Ebene der EU dafür ausgesprochen hat, auch „indirekte Enteignungen“
als Klagegrundlage im Rahmen des ISDS zu etablieren?
a) Wenn ja, welche Gründe sprechen für eine solche Positionierung des

BMWi bzw. lagen konkrete Forderungen deutscher Unternehmen vor,
die ihren Investitionsschutz in den USA problematisierten?

b) Wenn ja, welche Argumentation wurde vorgebracht, und welche konkre-
ten Anlässe gab es?

63. Trifft es zu, dass aktuelle Verhandlungsdokumente „indirekte Enteignun-
gen“ als Klagegrundlage im Rahmen des ISDS vorsehen?

64. Was versteht die Bundesregierung unter „indirekter Enteignung“?
65. Gibt es international und zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA

eine belastbare Definition und Einigkeit darüber, was genau mit „indirekter
Enteignung“ umschrieben werden soll?
Wer stellt gegebenenfalls das Vorliegen einer solchen „indirekten Enteig-
nung“ verbindlich und letztinstanzlich fest?

66. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung auch eine „indirekte Enteig-
nung“, wenn einer der Vertragspartner des TTIP sich vorbehält, bestimmte
Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausschließlich in öffentlich-
rechtlicher Rechtsform zu organisieren, und privaten Unternehmen insofern
den Zugang zu einer entsprechenden Tätigkeit nicht gewährt?

67. Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen zur „indirekten Ent-
eignung“ zu Artikel 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europä-
ischen Union (AEUV), in dem es unbedingt und ausnahmslos heißt: „Die
Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitglied-
staaten unberührt“?

68. Welchen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteignung“ im
TTIP auf „Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit“ nach Artikel 14
Absatz 3 GG und über die „Überführung in Gemeineigentum und in andere
Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Artikel 15 GG?

Drucksache 18/432 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
69. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung im TTIP-Abkommen und in
den Regelungen über etwaige Entscheidungen im Rahmen des Schieds-
verfahrens ISDS die Sozialbindung des Eigentums gewährleistet und von
Versuchen abgegrenzt sein, diese Sozialbindung zu einer „indirekten Ent-
eignung“ zu erklären und daraus Sanktionen wie Schadenersatzzahlungen
gegen einen der Vertragspartner abzuleiten?

70. Ist die Prüfung des Mehrwerts der Aufnahme eines Investitionsschutzkapi-
tels in das TTIP für deutsche Unternehmen (siehe Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 17/13070) begonnen worden?
Welche Ergebnisse liegen vor, bzw. wann gibt es eine abschließende Wer-
tung?

71. Wie will die Bundesregierung ihre Position zu Schiedsgerichtsverfahren
(wonach dies erst dann zu beschreiten sei, wenn der Rechtsweg in dem be-
troffenen Mitgliedstaat oder zum Europäischen Gerichtshof erschöpft ist),
die sie u. a. in einer Protokollerklärung zum TTIP-Verhandlungsmandat ge-
genüber der Europäischen Kommission abgegeben hat, durchsetzen?
a) Wie stehen die anderen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundes-

regierung dazu, und wie ist die konkrete Position der EU-Verhandlungs-
delegation?

b) Ist eine anderslautende Vereinbarung im Freihandelsabkommen ein Kri-
terium, diesem Vertrag am Ende nicht zuzustimmen?

72. Welche negativen Wirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregierung
ein Investitionsschutzkapitel für das gegenwärtige und zukünftige Verbrau-
cherschutzniveau in Europa und Deutschland haben?
a) Liegen der Bundesregierung entsprechende valide Untersuchungen vor?

Wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, wie kann ohne valide Entscheidungsgrundlage und Ab-

wägungen über die „Anpassung“ der für das Schutzniveau verantwort-
lichen nichttarifären Standards und Normen überhaupt verhandelt und
ein Investitionsschutz gewährt werden?

73. Wie sollen bestehende und/oder künftige Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern effektiv geschützt werden, und durch welche Bestimmungen
wird konkret verhindert, dass diese Normen und Standards als „nichttarifä-
res Handelshemmnis“ klassifiziert werden und auf dieser Grundlage ein In-
vestor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren gegen sie angestrengt wird?

74. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage, dass über ein solches Inves-
titionsschutzkapitel und das ISDS die Position der Unternehmen gegenüber
den Gesetzgebern der Vertragsstaaten massiv gestärkt wird, da im Vorfeld
der Gesetzgebung und Normensetzung die demokratische Entscheidungs-
freiheit beschränkt wird, wenn mögliche daraus resultierende Verfahren und
Ausgleichszahlungen bedacht werden müssen?
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-

rung aus der Aussage der Europäischen Kommission, dass eine Regu-
lierung und Regierungshandeln durch das TTIP zwar nicht verhindert
würden, aber unter Umständen dafür eben „Schadenersatz“ gezahlt wer-
den müsse?

b) Wie wäre eine Schadenersatzzahlung aus Steuermitteln rechtsstaatlich
und demokratisch zu legitimieren, vor dem Hintergrund, dass ISDS-Ver-
fahren nach Auffassung der Fragesteller keine nach rechtsstaatlichen
Kriterien festgelegten, transparenten „Gerichtsverfahren“ sind?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/432
75. Welche weiteren „Klagen“ im Rahmen des ISDS liegen außer des aktuellen
„Streitfalls Vattenfall gegen Deutschland“ vor?
a) Welche deutschen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregie-

rung bisher das ISDS auf Grundlage der bi- und multilateralen Handels-
abkommen gegen welche Staaten genutzt?

b) Über welches Forderungsvolumen wurde nach Kenntnis der Bundesre-
gierung verhandelt, und welche Zahlungen mussten in diesem Rahmen
an deutsche Unternehmen geleistet werden?

Verbraucherschutz
76. In welchen Bereichen bzw. Sektoren unterscheiden sich nach Kenntnis der

Bundesregierung die Verbraucherschutzstandards und -regelungen in der
EU und den USA erheblich, und welche konkreten Vor- oder Nachteile
könnten sich mit dem TTIP für die deutschen Verbraucherinnen und Ver-
braucher ergeben?

77. Welche Folgenabschätzung des Abkommens für deutsche Verbraucherin-
nen und Verbraucher wurde von der Bundesregierung durchgeführt, und wie
fließen diese Erkenntnisse in die Verhandlungen ein?
Inwiefern erfolgt durch das federführende Ressort eine Folgenabschätzung
für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher in Anlehnung an den Fort-
schrittsbericht 2008 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Beschluss des
Bundeskabinetts vom 29. Oktober 2008)?

78. Welche verbraucherschutzrelevanten Aspekte wurden in den bisherigen
TTIP-Verhandlungsrunden diskutiert?
a) Welche Übereinkünfte wurden erzielt, bzw. welche generelle Verständi-

gung gibt es?
b) Wo liegen die Differenzen der Verhandlungsdelegationen?
c) Inwiefern werden für die jeweiligen Sektoren bzw. Bereiche die hohen

Schutzstandards gesichert?
79. Wie wird sich die Bundesregierung konkret dafür einsetzen, dass die auf

EU-Ebene u. a. im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, der Ver-
sicherungsvermittlungsrichtlinie (IMD 2) und der Verordnung über die
Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs) aktuell diskutierten
und bestehenden Verbraucherschutzstandards im Finanzdienstleistungs-
bereich erhalten bleiben?

80. Wie will die Bundesregierung die Geltung der EU-Standards im Bereich des
Verbraucher- und Datenschutzes bei den TTIP-Verhandlungen sicherstellen
angesichts der Zielsetzung, nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Zulas-
sungsverfahren, Sicherheits- und Gesundheitsstandards) konsequent anzu-
gleichen und damit unter Umständen abzubauen?

81. Welche europäischen Zulassungs- und Testverfahren sollen im Rahmen des
TTIP konkret angeglichen werden?

82. Welche Positionen zum Verbraucherschutz hat die vorherige Bundesregie-
rung im Rahmen des handelspolitischen Ausschusses sowie im Handels-
ministerrat am 14. Juni 2013 vorgebracht (siehe Antwort zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14755)?
Wird die Bundesregierung diese Positionierung beibehalten, bzw. welche
neuen Positionen werden eingebracht?

Drucksache 18/432 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
83. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das jeweils höchste Verbrau-
cherschutzniveau der USA und der EU Maßstab für das Freihandelsabkom-
men wird?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

84. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das in der EU geltende Vor-
sorgeprinzip, insbesondere beim Einsatz von Chemikalien und Pestiziden,
bei der Sicherheit von Lebensmitteln, bei neuen Technologien und Ver-
fahren, bei Kinderbedarfsgegenständen und Kinderspielzeug sowie bei der
Verwendung von Nanotechnologie unabdingbarer Standard im TTIP wird?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

85. Welche Folgen könnte ein im TTIP verankerter „wissenschaftsbasierter An-
satz“ für den Verbraucherschutz in der EU haben?
Würde dieser Ansatz noch in vollem Umfang dem in der EU geltenden Vor-
sorgeprinzip entsprechen?

86. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Einfuhr von Fleisch aus den
USA in die EU zu verbieten, wenn die Tiere mit Wachstumshormonen be-
handelt worden sind?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

87. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass keine aus geklonten Tieren
oder deren Nachkommen hergestellten Lebensmittel in der EU in Umlauf
gebracht werden?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

88. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Chlorbehandlung von
Hähnchenfleisch in der EU weiter verboten bleibt und auch chloriertes
Hähnchenfleisch aus den USA nicht eingeführt werden darf?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

89. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der derzeitige Verbraucher-
schutzstandard in der EU bei Gentechnik auch für importierte US-Lebens-
mittel gelten muss?
a) Wenn ja, wie wird dies konkret geschehen?
b) Wenn nein, warum nicht?

90. Wird die Bundesregierung die Ratifizierung des TTIP-Abkommens ableh-
nen, wenn die europäischen und deutschen Verbraucherschutzstandards
(insbesondere die in den Fragen 86 bis 89 aufgeführten Bereiche) durch das
Abkommen nicht garantiert werden?
Wenn nein, warum nicht?

91. Welche konkreten Effekte für den deutschen und europäischen Verbraucher-
schutz könnte ein „gegenseitiges Anerkennen“ von Sicherheits-, Zulas-
sungs- und Gesundheitsstandards haben?
Ist diese Anerkennung aus Sicht der Bundesregierung eine Veränderung der
europäischen und deutschen Verbraucherschutzstandards „nach oben“ oder
„nach unten“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/432
92. Könnte eine solche Anerkennung bewirken, dass US-amerikanische Pro-
dukte und Dienstleistungen, die dem EU-Standard nicht entsprechen,
dennoch in die EU importiert und dort angeboten werden?

a) Wie und durch welche Kennzeichnungsregelungen würden die Ver-
braucherinnen und Verbraucher über daraus folgende Unterschiede in-
formiert?

b) Wie sollen künftig Behörden unter diesen Bedingungen ihren Pflichten
zur Marktaufsicht gerecht werden?

93. Bei welchen Lebensmitteln und Bedarfsprodukten befürwortet die Bun-
desregierung eine „gegenseitige Anerkennung“ oder „Harmonisierung“
von Standards, und in welchen nicht?

94. Inwiefern kann nach Abschluss des TTIP garantiert werden, dass deutsche
Verbraucherinnen und Verbraucher sich weiterhin auf einheitliche Hy-
giene- und Sicherheitsstandards in Deutschland berufen können?

Wie soll in diesem Kontext konkret mehr Transparenz hergestellt werden?

95. Wie wird gewährleistet, dass die Standards für Lebensmittel aus öko-
logischem Anbau (EU-Biolabel) und regionaler Herkunft nicht zugunsten
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und „angepasster bzw. harmoni-
sierter“ Standards aufgeweicht werden?

96. Welche rechtlichen Effekte wird die geplante Einrichtung eines so genann-
ten regulatory council innerhalb der Verhandlungen auf die Verbraucher-
politik in der EU und in Deutschland haben?

Welche konkreten Vor- und Nachteile für deutsche Verbraucherinnen und
Verbraucher könnten daraus resultieren?

97. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem möglichen Vorhaben der
Europäischen Kommission, in den TTIP-Verhandlungen bei bestimmten
Sektoren, wie Chemikalien, „regulatory compatibility“ anzustreben, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus
aus Verbraucherschutzperspektive?

98. Welche existierenden oder geplanten Verbraucherschutzregelungen der
EU wurden bereits im Vorfeld der Verhandlungen (also seit dem Jahr 2011)
zugunsten des Exports von Lebensmitteln aus den USA in die EU aufge-
geben?

99. Welche Verhandlungen und Kooperationen bezüglich gentechnisch ver-
änderter Organismen (GVO) werden derzeit im Rahmen der Verhandlun-
gen zum TTIP geführt, und welche Aufweichungen des Verbraucher-
schutzstandards in der EU sind dadurch möglich?

100. Arbeitet die Bundesregierung im Zuge der TTIP-Verhandlungen eng mit
deutschen Verbraucherverbänden und Unternehmen zusammen, um diese
umfassend zu informieren und die Sicherung der hohen EU-weiten und
deutschen Verbraucherschutzstandards zu beraten – vergleichbar dem
Ansatz der Europäischen Kommission, die dafür eine Art Ausschuss ge-
bildet hat (falls ja, bitte Rahmen, Anzahl der Treffen und Akteursgruppe
erläutern)?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 18/432 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Kultur, Medien, geistiges Eigentum, Bildung und Datenschutz
101. Welche Bereiche des Kultur- und Mediensektors werden in die Verhand-

lungen einbezogen?
102. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein – auch angesichts der Äuße-

rungen der Europäischen Kommission, die mediale Berichterstattung der
Mitgliedstaaten abstimmen bzw. „kontrollieren“ zu wollen (European
Commission PR strategy: „Communicating on TTIP“ vom 25. November
2013) –, dass es im Bereich Kultur und audiovisuelle Medien keine Ver-
einbarungen geben wird, die die kulturelle Vielfalt in Frage stellen würde?

103. Welche konkreten Auswirkungen könnte eine Einbeziehung der Bereiche
Kultur und Medien in das TTIP auf die bisherigen Förderstrukturen in
Deutschland haben?

104. Könnten vom Wegfall der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse
z. B. die Buchpreisbindung, der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kultur-
güter, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Filmförderung betroffen
sein?

105. Welche Folgen könnte das TTIP für die Kulturförderung in Bund und Län-
dern bis hin zu den Kommunen haben, etwa für kommunale Subventio-
nen?
a) Wenn bisher keine Folgeabschätzung vorliegt, wann wird diese in Auf-

trag gegeben und veröffentlicht?
b) Wenn keine geplant ist, warum nicht?

106. Welche konkrete Bedeutung und bindende Wirkung hat die UNESCO-
Konvention (UNESCO – United Nations Educational, Scientific and Cul-
tural Organization) zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen, der die Europäische Union im Jahr 2006 und Deutsch-
land im Jahr 2007 beigetreten ist, für die TTIP-Verhandlungen?

107. Wie kann diese Konvention die von nationalen Kulturverbänden und
Kulturschaffenden erwartete Schutzfunktion vor dem Hintergrund der ge-
planten Handelsvereinbarungen erfüllen?

108. In welchem rechtlichen Verhältnis steht die UNESCO-Konvention zu an-
deren Abkommen, wie z. B. dem WTO-Abkommen (WTO – World Trade
Organization) und bilateralen Freihandelsabkommen?
Kann sie in diesem Falle eine übergeordnete und rechtlich bindende Wir-
kung entfalten, ähnlich der UN-Menschenrechtskonvention (UN – United
Nations)?

109. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung im Verhandlungsprozess
für eine „Kulturelle Ausnahme“ im Kultur- und Medienbereich ein, um da-
mit die im UNESCO-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen in den
TTIP-Verhandlungen umzusetzen?

110. Was soll im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
konkret über das TTIP neu geregelt werden?
Welche Positionen vertritt die Bundesregierung zu den geplanten Ände-
rungen?

111. Welche Definition von „geistigem Eigentum“ vertritt die Bundesregie-
rung, und wie will sie „geistiges Eigentum“ im TTIP regeln?

112. Welche Bereiche des „geistigen Eigentums“ sollen verhandelt werden?
Welche Änderungen über das bestehende TRIPS-Abkommen (TRIPS –
Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectuel Property Rights) hin-
aus sind angedacht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/432
113. Sind Änderungen bzw. Anpassungen beim Schutz des „geistigen Eigen-
tums“ nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, und welche nach
Einschätzung der Bundesregierung bestehenden konkreten Probleme für
Handel und Investitionen machen dies erforderlich?

114. Ist die Haftung von Internet Service Providern (ISP) bei Urheberrechtsver-
stößen Gegenstand der TTIP-Verhandlungen?

Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung?

115. Sind Mindestregelschutzfristen von Werken der Literatur und Kunst
Gegenstand der Verhandlungen?

Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung?

116. Welche Regelungen im Bereich des Markenrechts sind Gegenstand der
Verhandlungen?

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung jeweils?

117. Soll eine überstaatliche Gerichtsbarkeit ggf. für die Rechtsprechung zum
Urheberrecht, zu Biopatenten und ähnlichem zuständig sein?

Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung jeweils?

118. Welche Regelungen im Bereich des Datenschutzes sind Gegenstand der
Verhandlungen?

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung in den jeweiligen Punk-
ten?

119. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die ausschließliche Einbindung
des Datenflusses (data flow) in die TTIP-Verhandlungen, ohne dabei den
Datenschutz mit zu verhandeln?

120. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Datenschutz-
regelungen der EU (EU-Datenschutz-GVO) baldmöglichst außerhalb der
TTIP-Verhandlungen abgeschlossen werden und der Datenschutz mit den
USA in einem völkerrechtlich verbesserten Abkommen geregelt wird?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

121. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die weitere Libe-
ralisierung von Dienstleistungen im Rahmen des TTIP im Hinblick auf die
Finanzierung des öffentlichen Bildungs- und Hochschulsystems sowie auf
das Angebot und die Vielfalt privater Bildungsanbieter in Deutschland?

122. Von welchen Auswirkungen auf Arzneimittelzulassungen geht die Bun-
desregierung aus (bitte sowohl auf Zulassungen innerhalb der EU sowie
auf mögliche gegenseitige Anerkennungen von Zulassungen eingehen)?

123. Von welchen Auswirkungen des TTIP auf Art, Umfang und Dauer von
Arzneimittelpatenten, Unterlagenschutz etc. geht die Bundesregierung aus
(bitte auch auf Auswirkungen auf Arzneimittelausgaben, auf die Markt-
chancen von Generika und Biosimilars und auf die Patentierung von
Molekülvariationen eingehen)?

124. Mit welchen Auswirkungen des TTIP auf die nationalstaatliche Nutzen-
bewertung von Arzneimitteln und andere Therapieverfahren rechnet die
Bundesregierung?

Drucksache 18/432 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
125. Mit welchen Auswirkungen auf die Möglichkeiten verschiedener Modelle
der Forschungsförderung und Lizenzvergabe rechnet die Bundesregierung
(etwa Forschungsfonds nach dem italienischen Modell, Produktentwick-
lungspartnerschaften – PDP, Equitable Licencing etc.)?

Berlin, den 29. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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