BT-Drucksache 18/1857

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern

Vom 24. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1857
18. Wahlperiode 24.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Mutlu Özcan, Lisa Paus, Brigitte Pothmer,
Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1006, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 06 Kapitel 06 03 Integration und Migration, Minderheiten und Ver-
triebene werden folgende Haushaltstitel erhöht:
– 684 12 „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursver-

ordnung“ um 50 Mio. Euro auf 294,077 Mio. Euro,
– 684 13 „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)“ um 8 Mio.

Euro auf 34,277 Mio. Euro,
– 684 14 „Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und

Spätaussiedlern“ um 2,5 Mio. Euro auf 19,487 Mio. Euro.

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/1857 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Die genannten Haushaltstitel im Integrationsbereich werden in Höhe von insgesamt 60,5 Mio. Euro zusätz-
lich aufgestockt. Damit sollen erhöhte Integrationskurs- und Beratungskapazitäten aufgebaut sowie qualitati-
ve Verbesserungen umgesetzt werden. So sollen die Sprachkurse für Asylerstantragstellerinnen und
-antragsteller bzw. erwachsene Geduldete geöffnet und die Honorierung von Lehrkräften für die Integrati-
onskurse verbessert werden. Die Migrationsberatung soll ausgebaut werden. Um der hohen Nachfrage an
denjenigen Kursangeboten besser gerecht werden zu können, die sich gezielt an solche Frauen richten, die
durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden können, gilt es schließlich, die dortigen
Kürzungen zurückzunehmen und den Maßnahmenbereich Frauenkurse im Titel 684 14 zusätzlich finanziell
zu stärken.
Noch in ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD integrationspolitisch hohe Erwartungen geweckt.
So soll z. B. zukünftig allen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern eine Erstberatung angeboten und die
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer besser vernetzt werden. Weitere qualitative Verbesserungen
wurden außerdem insbesondere bei den Integrationskursen versprochen. Das bezog sich auf die Bereiche
Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und Honorierung der Lehrkräfte.
Während der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 ging das Bundesinnenministerium (BMI) wegen aktu-
ell steigender Teilnehmerzahlen bei den Integrationskursen allein von einem finanziellen Mehrbedarf von
über 45 Mio. Euro aus. Um diese Finanzierungslücke zu schließen, aber auch um Verbesserungen im Bereich
Beratung und mit Blick auf syrische Kontingentflüchtlinge zu ermöglichen, spekulierte das Ministerium da-
rauf, bei der Aufteilung der so genannten prioritären Bildungsmittel berücksichtigt zu werden.
Die Hoffnung, dass diese zusätzlichen Mittel dem Integrationsbereich des BMI zu Gute kommen, erfüllte
sich jedoch nicht. Stattdessen verständigte sich die Regierungskoalition bei der so genannten Bereinigungs-
sitzung im Haushaltsausschuss am 5.6.2014 auf gerade mal 40 Mio. Euro mehr für die Integrationskurse.
Dies entspricht aber nicht mal der eigenen Zielsetzung, die zusätzlichen Kurskapazitäten – für 2014 rechnet
das BMI mit 140 000 neuen Teilnehmenden – auskömmlich zu finanzieren.
Durch die Aufstockungen im vorliegenden Antrag wird das vom Bundesinnenministerium selbst adressierten
Finanzierungsdefizit behoben. Gleichzeitig wird vorgesorgt für die oben genannten zusätzlichen Bedarfe zur
Öffnung der Integrationskurse und ein verbessertes Beratungs- und Kursangebot. Die Erhöhungen werden
über Einsparungen im Etat und dem noch schnelleren Abbau von Ausgaberesten beim Digitalfunk sowie über
den Abbau von umweltschädlichen Subventionen im Gesamthaushalt gegenfinanziert. Die Nettokreditauf-
nahme des Gesamthaushalts von 6,5 Mrd. Euro wird nicht überschritten.

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