BT-Drucksache 18/10398

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9980, 18/10264, 18/10307 Nr. 12, 18/10397 - Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen

Vom 22. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10398
18. Wahlperiode 22.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Anja Hajduk, Dr. Thomas
Gambke, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Volker Beck (Köln), Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Beate
Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9980, 18/10264, 18/10307 Nr. 12, 18/10397 –

Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Juni 2012 einigten sich Bund und Länder im Rahmen der Verhandlungen zum Eu-
ropäischen Fiskalpakt auf die Kostenbeteiligung des Bundes an der Eingliederungs-
hilfe. Im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbarte Union und SPD, wie dieser Kompro-
miss umgesetzt werden soll. Unter den „Prioritären Maßnahmen“ hält der Koalitions-
vertrag fest:
„Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundes-
teilhabegesetzes jährlich im Umfang von 5 Milliarden Euro von der Eingliederungs-
hilfe entlastet werden.“
Der vorliegende Gesetzentwurf weicht von dieser Vereinbarung ab. Die Kommunen
sollen nur 4 Milliarden Euro erhalten. Für die Bundesländer sind 1 Milliarde Euro vor-
gesehen. Insbesondere die finanzschwachen Kommunen sind dringend auf Unterstüt-
zung angewiesen, deshalb muss die vorgeschlagene Umsetzung korrigiert werden.
Außerdem hält der Beschluss des Bundesrates im Juni 2012 fest, dass Bund und Län-
der die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe aus Gründen der größeren
Herausforderungen der Kommunen in der „Konsolidierungspolitik“ und der wichtigen
Rolle „der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes“ einführen wer-
den. Deshalb halten wir den Vorschlag des Gesetzentwurfes, den Großteil der 4 Milli-
arden Euro über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer an die Kommunen wei-
terzugeben, für falsch. Hauptprofiteur der Einnahmen aus der kommunalen Umsatz-
steuer sind die finanzstarken Kommunen. Die strukturschwachen Städte, Kreise und

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Drucksache 18/10398 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gemeinden hätten viel mehr von einer höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten
der Unterkunft. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe wäre sachlich
auch ein guter Weg zur Entlastung der Kommunen, trifft aber auf Hindernisse bei der
Umsetzung, die in den nächsten Jahren nicht beseitigt werden können.
Die vorgeschlagene Verteilung der Bundesbeteiligung innerhalb der kommunalen Fa-
milie verfehlt das Ziel, insbesondere finanzschwache Kommunen zu unterstützen.
Eine Korrektur der Mittelverteilung zu Gunsten struktur- und finanzschwacher Kom-
munen ist notwendig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

• Die kommunale Familie erhält direkt 5 Milliarden Euro des Bundes.
• Die 5 Milliarden Euro werden über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den

Kosten der Unterkunft an die Kommunen weitergeleitet, um insbesondere finanz-
schwache Kommunen stärker zu unterstützen.

Berlin, den 21. November 2016

Katrin Göring-Eckard, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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