BT-Drucksache 17/9750

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Sabine Leidig, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksachen -17/6942, 17/8514 - Flughafen Berlin Brandenburg: Flugrouten, Lärmauswirkungen

Vom 23. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9750
17. Wahlperiode 23. 05. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Stüber, Dr. Gregor Gysi, Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn,
Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katrin Kunert, Caren Lay,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Stefan Liebich, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Kornelia Möller, Wolfgang Neskovic, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann,
Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Alexander Süßmair, Halina
Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Sabine Leidig, Herbert Behrens, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksachen 17/6942, 17/8514 –

Flughafen Berlin Brandenburg: Flugrouten, Lärmauswirkungen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) sollte am 3. Juni 2012
erfolgen, wurde aber am 8. Mai 2012 auf den 17. März 2013 verschoben, weil
die Brandschutzanlagen nicht rechtzeitig fertig geworden sind und somit keine
Genehmigung erfolgen konnte. Entgegen den Aussagen vom 8. Mai 2012 gab es
bereits vorher deutliche Hinweise darauf, dass die Brandschutzanlage nicht ge-
nehmigungsfähig ist und es erhebliche weitere Mängel gab. Bereits am 28. Fe-
bruar 2012 war die Flughafengesellschaft laut einem Protokoll darüber infor-
miert, dass die Betriebssicherheit nicht bis zum 3. Juni 2012 bescheinigt werden
könne („Früh gewarnt, stets ignoriert“, Berliner Morgenpost, 6. Mai 2012). Der
für die Betriebserlaubnis zuständige Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald
sagte: „Vor allem fehlte ein schlüssiges und handlungsfähiges Konzept für die
Vernetzung aller Sicherheitsanlagen, nicht nur für den Brandschutz“ (Berliner
Morgenpost, 12. Mai 2012). Und bereits am 29. März 2012 wurde berichtet, dass
die Arbeitsverträge am Flughafen Berlin-Tegel bis September 2012 verlängert

wurden („Neuer Airport in schweren Turbulenzen“, Berliner Kurier, 29. März
2012).

Bei den zukünftig von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern
des BER herrscht zu Recht großer Unmut über den unzureichenden Lärmschutz,
insbesondere in der Nacht, und die späte Festlegung der Flugrouten, die nun ent-
gegen den langjährigen Beteuerungen auch Gebiete betreffen, von denen zuvor
nie die Rede war. Obwohl Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundes-

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minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, den über-
raschend von den neuen Flugroutenplanungen Betroffenen versichert hatten:
„Wir kümmern uns darum, dass das, was versprochen wurde, auch eingehalten
wird. Was für den Wannsee erreicht wurde, müsse auch für den Müggelsee gel-
ten“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, www.maerkischeallgemeine.de/cms/
beitrag/12175406/62249/) und „Da hat man den Leuten zehn Jahre lang gesagt,
dass ihre Häuser nicht überflogen werden und plötzlich hat man andere Flug-
routen präsentiert. Das geht nicht.“ (Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, www.pnn.de/brandenburg-berlin/598247/),
ist es dabei geblieben, dass zukünftig viele Menschen unter Fluglärm leiden
müssen, die davon nichts geahnt hatten. Der Unmut dieser Menschen äußert sich
auch darin, dass elf Anwohnerinnen und Anwohner am 27. April 2012 eine
Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht haben,
mit dem die Eröffnung des BER so lange hinausgezögert werden soll, bis alle
Anspruchsberechtigten den ihnen laut Planfeststellungsbeschluss zustehenden
Lärmschutz erhalten haben.

Bei der Berechnung der den Betroffenen in der Tag-Lärmschutzzone zustehen-
den Lärmschutzmaßnahmen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB)/Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) die Annahme zugrunde ge-
legt, dass es in Innenräumen täglich sechs Mal lauter als 55 Dezibel (dB(A))
werden darf. Dies ist durch den Planfeststellungsbeschluss aber nicht gedeckt.
Darin heißt es, dass „die [Schallschutz-]Vorrichtungen zu gewährleisen [haben],
dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlosse-
nen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftre-
ten.“ (Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin Schönefeld,
2004, Kap. 10.1.8.3.1). Die FBB/BFG hat am 19. April 2012 beim Brandenbur-
ger Infrastrukturministerium einen Klarstellungsantrag eingereicht, mit dem die
angeblich missverständliche entsprechende Aussage im Planfeststellungsbe-
schluss, bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom
16. März 2006 (BVerwG 4 A 1001.04), zu Gunsten der FBB/BFG geklärt wer-
den soll. Weiterhin führte das bisher sehr kleinliche Vorgehen bei der Umset-
zung der Schallschutzmaßnahmen durch die FBB/BFG zusätzlich und berech-
tigt zu großem Unverständnis bei den Betroffenen. Erst am 20. April 2012 be-
schloss der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft, sich bei den Lärmschutz-
maßnahmen bei Deckenhöhen, Raumgrößen etc. großzügiger zu zeigen und die
sogenannte Abgeltungsklausel, durch die Anspruchsberechtigte auf weitere An-
sprüche pauschal verzichten sollten, zu streichen. Für die dadurch erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen werden über die bislang bewilligten Mittel in Höhe von
140 Mio. Euro hinaus weitere Mittel in Höhe von 17 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Doch auch diese reichen bei weitem nicht aus, die fehlerhafte und
rechtswidrige Berechnung der den Betroffenen zustehenden Lärmschutzmaß-
nahmen auszugleichen, die durch die unzulässige Annahme von sechs täglich
möglichen Überschreitungen von 55 dB(A) tags in Innenräumen entstanden ist.
Die Gesellschafter des Flughafens Berlin Brandenburg haben dafür Sorge zu tra-
gen, dass die Anforderungen des Planfeststellungsverfahrens erfüllt werden, be-
vor der Flughafen in Betrieb genommen wird.

Durch das Urteil des BVerwG vom 13. Oktober 2011 gilt am BER ein Nacht-
flugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr, ergänzt durch Beschränkungen in den vom
Gericht so genannten Nachtrandzeiten von 22.00 bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis
6.00 Uhr. Am Flughafen Frankfurt a. M. soll hingegen laut Urteil des BVerwG
vom 4. April 2012 ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr gelten, ergänzt
durch Beschränkungen für die Zeiten von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis
6.00 Uhr. Diese unterschiedlichen Nachtflugbeschränkungen sind für die An-
wohnerinnen und Anwohner nicht nachvollziehbar und liegen in der unzurei-

chenden gesetzlichen Vorgabe begründet, „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung
ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ (§ 29b Absatz 1 Satz 2 des Luft-

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verkehrsgesetzes – LuftVG). Hier ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich,
damit zukünftig bundesweit einheitliche Nachtflugbestimmungen erlassen wer-
den, die die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr schützen. Das fordert auch das Um-
weltbundesamt. Während seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP die
vom BVerwG verhängten Flugbeschränkungen als Einschränkung für die Wirt-
schaft gesehen werden, gilt für die auf deutscher Seite betroffenen Anwohnerin-
nen und Anwohner des Flughafens Zürich ein einseitig von Deutschland erlas-
senes Nachtflugverbot über deutschem Gebiet werktags von 21.00 bis 6.00 Uhr
und an den Wochenenden sogar von 20.00 bis 9.00 Uhr. Von solch großzügigen
Nachtflugverboten können die Anwohnerinnen und Anwohner der deutschen
Flughäfen nur träumen.

Während im Planfeststellungsverfahren zum BER und in dem am 13. August
2004 festgestellten Plan für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld im-
mer von geradeaus verlaufenden Abflügen ausgegangen wurde, präsentierte die
Deutsche Flugsicherung (DFS) GmbH am 6. September 2010 erstmals Flug-
routenvorschläge für den BER, die nach dem Start abknickende Flugrouten vor-
sahen. Dabei berief sich die DFS auf eine Regel der Internationalen Zivilluft-
fahrtorganisation (ICAO), die allerdings schon seit 1998 existiert und daher
während der Planfeststellung bereits bekannt war. Dass diese jetzt für die Inbe-
triebnahme des BER angeblich unabdingbare Regelung nicht Grundlage des
Planfeststellungsverfahrens war, führte bei der nun tatsächlich betroffenen Be-
völkerung zur Verwehrung ihres Rechts auf Teilnahme am Planfeststellungsver-
fahren. Durch die am 26. Januar 2012 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsiche-
rung (BAF) förmlich durch Rechtsverordnung festgesetzten, nach dem Start
abknickenden Flugrouten sind nun viele Menschen zukünftig vom Fluglärm
betroffen, die auf den Planfeststellungsbeschluss vertrauend nicht davon ausge-
gangen sind. Nach Ansicht eines juristischen Gutachtens im Auftrag des Um-
weltbundesamtes besitzt diese Regel der ICAO allerdings nur empfehlenden
Charakter und ist nicht verpflichtend. Dieses Vorgehen kann allerdings momen-
tan formaljuristisch nicht beanstandet werden, weil die Flugrouten (Flugverfah-
ren) in einem eigenständigen Verfahren nach dem LuftVG durchgeführt werden
und auch während des Planfeststellungsverfahrens darauf hingewiesen wurde,
dass die Flugrouten erst später endgültig festgelegt werden. Politisch aber zeigt
sich, dass die vollständige Trennung beider Verfahren weder sachlich sinnvoll
noch an demokratischen Standards gemessen zeitgemäß ist und bei den Betrof-
fenen am BER wie auch an anderen Flughäfen zu Recht sehr großen Protest aus-
löst. Auch für die Flughafengesellschaften selbst ergeben sich daraus Nachteile,
weil – wie beim BER – teilweise auf Grundstücken Lärmschutzmaßnahmen
realisiert wurden, die auf den im Planfeststellungsbeschluss verwandten „fal-
schen“ Routen basieren, deren Betroffene bei den nun festgesetzten Flugrouten
gar keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen mehr haben. Da den Betref-
fenden eine Rückforderung nicht zugemutet werden kann, entstanden der FBB/
BFG unnötige und vermeidbare Kosten. Deswegen ist ein eigenständiges Ver-
fahren für die Festlegung von Flugverfahren zu schaffen, das beim Neu- und
Ausbau von Flughäfen mit dem Planfeststellungsverfahren verknüpft wird und
in den Fällen, in denen Flugrouten ohne bauliche Änderung geändert werden
sollen, eine umfassende demokratische Kontrolle gewährleistet ist. Deswegen
sind dabei nicht nur die Fluglärmkommissionen, sondern sämtliche potenziell
Betroffenen wie bei einem Planfeststellungsverfahren zu beteiligen.

Weiterhin problematisch ist der Verordnungsvorschlag des Europäischen Parla-
ments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebs-
beschränkungen auf Flughäfen der Europäischen Union (Ratsdok. 18010/11), ins-
besondere weil sich die EU-Kommission damit das Recht verschaffen möchte,

Betriebsbeschränkungen an Flughäfen vor Inkrafttreten zunächst aussetzen und
sogar gänzlich verhindern zu können. Anwohnerinnen und Anwohner von Flug-

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hafenstandorten befürchten, dass dadurch bestehende Nachtflugverbote aus-
gehebelt werden könnten (www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/2342115-
1210653-eubeamte-bringen-flughafenanwohner-auf-d.htmml).

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, ist mit
einem Anteil von 26 Prozent Gesellschafterin der FBB/BFG. Zwei Staatssekre-
täre, aus dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vertreten als Mitglieder der Bundesregie-
rung im Aufsichtsrat der FBB die Interessen des Gesellschafters Bund. Die Bun-
desregierung ist somit als Vertreterin des Gesellschafters Bund an der FBB/BFG
Vertreterin des 100-prozentigen Eigners Bund an der DFS und in Form des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weisungsbefugte Auf-
sichtsbehörde des BAF, das die Flugrouten festgelegt hat, in mehrfacher Funk-
tion für diese Fehlentwicklungen zuständig und mitverantwortlich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. aktiv an der Aufklärung der erneut verschobenen Eröffnung des BER mitzu-
wirken, dem Deutschen Bundestag dafür die erforderlichen Unterlagen zur
Verfügung zu stellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

2. sich in ihrer Funktion als Gesellschafterin der FBB/BFG dafür einzusetzen,
dass diese ihren kürzlich beim Brandenburger Infrastrukturministerium ein-
gereichten Klarstellungsantrag zurückzieht, wonach für den erforderlichen
Lärmschutz in der Tag-Schutzzone sechs Einzelschallereignisse mit einem
Maximalpegel größer als 55 dB(A) rechtmäßig sein sollen, sowie alle Lärm-
schutzmaßnahmen im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses neu berechnet,
wonach weniger als ein Einzelschallereignis täglich den Wert von 55 dB(A)
überschreiten darf;

3. sich ohne Nebenbedingungen bereit erklärt, die daraus entstehenden anteili-
gen Mehrkosten für Lärmschutzmaßnahmen anteilig zu tragen;

4. sich in ihrer Funktion als Gesellschafterin der FBB/BFG dafür einzusetzen,
dass alle baulichen Lärmschutzmaßnahmen vor der Eröffnung des BER
realisiert sein können;

5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
vorzulegen, mit dem die Grenzwerte des § 2 Absatz 2 wie folgt geändert wer-
den:

a) für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile und militärische Flug-
plätze im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 4:

Tag-Schutzzone 1 = 55 dB(A),

Tag-Schutzzone 2 = 50 dB(A),

Nacht-Schutzzone = 45 dB(A), LAmax = 6-mal 53 dB(A);

b) für bestehende zivile und militärische Flugplätze im Sinne des § 4 Ab-
satz 1 Nummer 1 bis 4:

Tag-Schutzzone 1 = 60 dB(A),

Tag-Schutzzone 2 = 55 dB(A),

Nacht-Schutzzone = 45 dB(A), LAmax = 6-mal 53 dB(A);

6. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorzulegen, mit
dem

a) für die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr Nachtflugverbote zu erlassen sind,
wenn Anwohnerinnen und Anwohner größerem Lärm als den geänderten

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9750

Werten des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für die Nacht-Schutz-
zone ausgesetzt wären, und

b) ein eigenständiges Planungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit
bei Neufestlegung und Änderung bestehender Flugverfahren eingeführt
wird. Bei Neubau oder wesentlicher Erweiterung eines Flughafens ist
dies parallel zu dem und verknüpft mit dem entsprechenden Planfeststel-
lungsverfahren durchzuführen. Die formalen Vorgaben haben sich an
denen für Planfeststellungsverfahren zu orientieren; der Entwurf des
entsprechenden Gesetzes ist in den Fluglärmkommissionen und dem
Beratenden Ausschuss nach § 32a LuftVG vor der Verbände- und
Ressortabstimmung zur Diskussion zu stellen. Über die dort jeweils vor-
gebrachten Argumente ist dem Deutschen Bundestag bei Nichtberück-
sichtigung durch die Bundesregierung ein Bericht vorzulegen;

7. das Flughafenkonzept der Bundesregierung von 2009 dahingehend zu über-
arbeiten, dass eine bundesweit abgestimmte Flughafenplanung an Stelle des
derzeitigen Wildwuchses an wirtschaftlich nicht lebensfähigen Regionalflug-
häfen erfolgt, und dieses anschließend auf Basis des § 17 Absatz 2 des Raum-
ordnungsgesetzes umzusetzen. Wesentliches Ziel muss dabei sein, den Luft-
verkehr auf deutlich weniger Standorte als bislang zu konzentrieren und ihn,
insbesondere den Frachtflugverkehr, so weit wie möglich aus den Ballungs-
räumen heraus und hin zu siedlungsferneren Flughäfen zu verlagern;

8. sich entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Fe-
bruar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8618) auf europäischer Ebene vehe-
ment dafür einzusetzen, dass der Vorschlag der Kommission für eine euro-
päische Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union (Ratsdok. 18010/11) zu-
rückgenommen wird und statt dessen die vorhandene Betriebsbeschrän-
kungsrichtlinie (2002/30/EG) dahingehend überarbeitet wird, dass die Grenze
für die Möglichkeit zum Ausschluss lauter Flugzeuge von derzeit –5 dB(A)
zum Kapitel 3 auf –12 dB(A) gesenkt wird und dort, oder in der Umgebungs-
lärmrichtlinie, verbindliche, EU-weit gültige Mindestgrenzwerte zum Schutz
der Menschen vor Fluglärm, insbesondere nachts, allgemein verankert wer-
den.

Berlin, den 23. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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