BT-Drucksache 17/5536

Zur Situation von Roma in der Europäischen Union und in den (potentiellen) EU-Beitrittskandidatenstaaten

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5536
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Manuel Sarrazin,
Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Katja Dörner,
Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken,
Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic,
Ute Koczy, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Tabea Rößner,
Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Situation von Roma in der Europäischen Union und in den (potentiellen)
EU-Beitrittskandidatenstaaten

Als mit Zoni Weisz am 27. Januar 2011 zum ersten Mal ein Vertreter der Sinti
und Roma in der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des
Nationalsozialismus sprach, machte er deutlich, dass die Verfolgung der Sinti
und Roma in Europa nicht erst eine Erfindung des Dritten Reiches war: „Xeno-
phobie, die Angst vor dem Fremden und den Fremden, gab es zu allen Zeiten.
Für Sinti und Roma waren Verfolgung und Ausgrenzung nichts Neues. Seit
Jahrhunderten wurden wir verfolgt und ausgeschlossen. Pogrome kamen regel-
mäßig vor. Deshalb hatten wir häufig keine Chance, ein normales Leben aufzu-
bauen, zur Schule zu gehen und einen normalen Beruf auszuüben. Viele von
uns wurden an den Rand der Gesellschaft gedrängt.“

Im 14. Jahrhundert kamen die ersten Sinti und Roma nach Europa und leisteten
in der Folge einen eigenen kulturellen Beitrag in der europäischen Entwick-
lung. Sie wurden aber auch von Beginn an diskriminiert, verfolgt und immer
wieder zur Migration und Flucht gezwungen, entgegen der folklorisierenden
Vorstellung und weit verbreiteten Meinung, die Roma seien ein typisches Wan-
der- und Nomadenvolk.

Den Höhepunkt erreichten die Vertreibungen, Verfolgungen und sogenannten
ethnischen Säuberungen an den Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Dem
Völkermord an den Sinti und Roma fielen mehrere Hunderttausend Menschen
zum Opfer. Allein in der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden bei der „Li-
quidierung des Zigeunerblocks“ im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau
mehrere Tausend Sinti und Roma massakriert. In Deutschland und Österreich

wurden mehr als 90 Prozent der Romabevölkerung vernichtet. Zoni Weisz
schlug in seiner Rede die Brücke vom Holocaust zur heutigen Situation in
Europa: „Eine halbe Million Sinti und Roma – Männer, Frauen und Kinder –
wurden im Holocaust ausgerottet. Nichts oder fast nichts hat die Gesellschaft
daraus gelernt, sonst würde sie heute verantwortungsvoller mit uns umgehen.“

Heute leben in Europa, auf praktisch alle Mitgliedsländer des Europarates ver-
teilt, 10 bis 12 Millionen Sinti und Roma als deren Staatsbürger und -bürgerin-

Drucksache 17/5536 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nen. Rund 80 Prozent von ihnen sind sesshaft und die meisten Roma leben gut
integriert in den jeweiligen Gesellschaften. Gleichzeitig sind jedoch auffällig
viele Roma im Vergleich zur Mehrheitsgesellschaft von Armut betroffen. Insbe-
sondere die Transformation der osteuropäischen Staaten hat viele Roma vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossen und damit zur z. T. drastischen Verarmung der
Roma in diesen Staaten geführt. Sowohl Stellungnahmen verschiedener EU-In-
stitutionen, wie die Council Conclusions on Advancing Roma Inclusion des
Rates der Europäischen Union vom Juni 2007, als auch Berichte der Organisa-
tion für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europarates und
diverser Nichtregierungsorganisationen beklagen alle die europaweit prekäre Si-
tuation der Roma, gerade was die Einhaltung von wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Menschenrechten betrifft. Die Wohnbedingungen in vielen, vor al-
lem den segregierten, Siedlungen sind meist extrem schlecht, es herrscht ein
stark beschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung
und die Lebenserwartungen der Roma bleiben dementsprechend weit unter dem
Durchschnitt der Mehrheitsgesellschaft. Gerade die Situation der Romafrauen
und -mädchen ist besonders heikel, weil ihnen multiple Diskriminierungen dro-
hen.

Die EU-MIDIS-Erhebung (Minorities and Discrimination Survey) zu Minder-
heiten und zur Diskriminierung aus dem Jahr 2009 war die erste EU-weite Erhe-
bung, in der Migrantinnen und Migranten und ethnische Minderheiten über ihre
Erfahrungen mit Diskriminierung und krimineller Viktimisierung in ihrem All-
tagsleben befragt wurden. Bei der spezifischen Befragung unter Angehörigen der
Romaminderheit gab im Schnitt jede/r zweite Befragte an, in den vorausgegan-
genen zwölf Monaten mindestens einmal Opfer einer gezielten Diskriminierung
oder Viktimisierung geworden zu sein. Nach einer Auswertung der EU beinhal-
ten zudem die meisten Beschwerden und Klageverfahren im Zusammenhang mit
der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG die Diskriminierung von Roma. Ak-
tuell zeigt sich der oft menschenunwürdige Umgang mit Roma an dem gezielten
europarechtswidrigen Vorgehen gegen Roma in Frankreich: Erstmalig in der Ge-
schichte der EU wurde in der Folge einem EU-Mitgliedstaat ein Vertragsverlet-
zungsverfahren aufgrund von Menschenrechtsverletzungen angedroht.

Deutschland ist von diesen Diskriminierungen nicht ausgenommen. Nach einer
Umfrage des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma z. B. haben 76 Prozent der
Sinti und Roma in Deutschland Diskriminierung erfahren, u. a. bei der Woh-
nungssuche, am Arbeitsplatz, in der Schule und bei der Ausbildung (http://
zentralrat.sintiundroma.de/content/downloads/stellungnahmen/
Umfrage Rassismus 06.pdf). Dies erklärt auch, dass der überwiegende Teil der
Roma in Deutschland sich nicht als Roma zu erkennen gibt.

Weiterhin bietet die Situation vieler Roma im Kosovo Anlass zur Sorge. Am
14. April 2010 wurde von Vertretern der deutschen und der kosovarischen Re-
gierung ein Rücknahmeabkommen unterzeichnet, wonach unter anderem bis zu
12 000 kosovarische Roma, Aschkali und Ägypter aus Deutschland rückge-
führt werden sollen. Internationale Berichte belegen übereinstimmend, dass
Roma im Kosovo nach wie vor weitgehend und systematisch diskriminiert wer-
den, und dass dem Kosovo ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme und Inte-
gration der Roma fehlen. Besonders betroffen von den Abschiebungen sind
Alte und Kranke sowie etwa 6 000 Romakinder, die zum Großteil in Deutsch-
land geboren und aufgewachsen sind. Im Kosovo droht ihnen unter anderem
der Verlust ihrer Rechte auf Bildung, medizinische Versorgung und soziale Un-
terstützung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5536

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Situation der Roma in der Europäischen Union und in den (potentiellen)
EU-Beitrittskandidatenstaaten, ohne die Bundesrepublik Deutschland und das
Kosovo

1. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Lage der Roma in der Euro-
päischen Union und in den (potentiellen) EU-Beitrittskandidatenstaaten?

Welches sind die drängendsten Probleme, und in welchen Ländern sind sie
am größten?

2. Wodurch zeichnet sich die Situation der Roma in Italien aus?

a) Welche besonderen Probleme hinsichtlich der Wohnsituation sind der
Bundesregierung bekannt?

b) Welche besonderen Probleme hinsichtlich des Zugangs zu Bildung sind
der Bundesregierung bekannt?

c) Welche besonderen Probleme hinsichtlich des Zugangs zum Arbeits-
markt sind der Bundesregierung bekannt?

3. Gibt es Bestrebungen seitens der italienischen Regierung, den umfassenden
Minderheitenschutz von Roma und Sinti auf zentralstaatlicher Ebene einzu-
führen beziehungsweise zu vereinheitlichen?

4. Inwiefern hat sich die Bundesregierung auf bilateraler und europäischer
Ebene gegenüber der italienischen Regierung für die Anerkennung und För-
derung eines einheitlichen Minderheitenstatus mit umfassenden Schutzrech-
ten der Sinti und Roma eingesetzt?

5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über strukturell bedingte
arbeits- und aufenthaltsrechtliche Diskriminierungen von Roma und Sinti in
Italien vor, und inwieweit gibt es Anstrengungen von Seiten der Bundes-
regierung, die italienische Regierung bei der Aufhebung dieser Diskriminie-
rungen zu unterstützen?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den nationalen Plan Sinti und Roma
(Integrationsprogramm) der italienischen Regierung; gibt es Bestrebungen
innerhalb der Bundesregierung beziehungsweise der Europäischen Union,
Italien bei der Umsetzung des Integrationsprogrammes zu unterstützen, und
wenn nein, warum nicht?

7. Wie bewertet die Bundesregierung den „Nomaden-Plan“ der Stadt Rom, der
am 31. Juli 2009 eingeführt wurde und die Umsiedlung von 6 000 Roma aus
13 Lagern vorsieht, in Bezug auf seine Konformität mit internationalen
Menschenrechtskonventionen, da Nichtregierungsorganisationen die Ver-
letzung von Menschenrechten wie beispielsweise rechtswidrige Zwangs-
räumungen befürchten?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die von dem ehemaligen Ministerpräsi-
denten Romano Prodi entwickelten Pakte für Sicherheit (Pattie per la Sicu-
rezza), auf deren Grundlage die Anzahl von Zwangsräumungen von Roma-
lagern seit 2007 gestiegen ist, und welche weiteren Auswirkungen hatte
diese Maßnahme für Roma und Sinti?

9. Welche Auswirkungen und Konsequenzen hatte das präsidiale Dekret des
Ministerrates vom 21. Mai 2008 auf die Roma und Sinti, das bestimmte Be-
fugnisse an die Präfekturen übertrug, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Auswirkungen?

Drucksache 17/5536 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

10. Gibt es Bestrebungen der italienischen Regierung, die Schulausbildung
minderjähriger Roma und Sinti, insbesondere aus den illegalen Lagern, zu
fördern, da sie aufgrund von fehlenden Transportmöglichkeiten nur er-
schwert die Möglichkeit haben, reguläre Schulen zu besuchen und nach
Angaben der OECD drei Viertel der in Rom und Umgebung wohnenden
minderjähren Roma und Sinti die Schule nicht besuchen, und falls nein, in-
wieweit gibt es Anstrengungen der deutschen Bundesregierung, zu einer
Verbesserung der Lage von minderjährigen Roma und Sinti in Bezug auf
ihr Recht auf Bildung hinzuwirken?

11. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Pläne der italienischen Regie-
rung vor, die Nomadenlager (campi nomadi), in denen zugewanderte Roma
und Sinti untergebracht wurden, in adäquate Unterkünfte umzubauen bezie-
hungsweise neue angemessene Unterkünfte zu errichten?

12. Wie viele Personen leben in den illegalen Lagern, die 75 Prozent der beste-
henden Camps in den Ballungsräumen Rom, Neapel und Mailand aus-
machen, und gibt es Bestrebungen von Seiten der italienischen Regierung,
diese Lager, die auf brachliegenden Wiesen und leerstehenden Fabrik-
geländen entstanden sind, zu legalisieren und umzubauen?

13. Sind der Bundesregierung gewaltsame Überfälle und Übergriffe auf die in
diesen illegalen Lagern lebenden Menschen bekannt, und inwieweit wird
von Seiten der italienischen Regierung für einen Schutz der Roma und
Sinti, insbesondere den Schutz auf körperliche Unversehrtheit, gesorgt?

14. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob die italienische Regie-
rung Präventivmaßnahmen unternimmt beziehungsweise plant, um weitere
Gewalttaten und Übergriffe auf Romasiedlungen zu verhindern?

15. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung für
solche Maßnahmen ein, und wenn nein, warum nicht?

16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Instrumente der
italienischen Regierung vor, Maßnahmen zur Bekämpfung der akuten
Brandgefahr in den Lagern der Roma und Sinti zu ergreifen, da aufgrund der
provisorisch angelegten Elektroleitungen und Heizmöglichkeiten insbeson-
dere Kinder häufig Opfer von Bränden in solchen Lagern waren?

17. Wie viele Todesfälle und Opfer von Brandverletzungen hat es in den letz-
ten fünf Jahren durch Brände in den Romalagern gegeben, und wie viele
Kinder waren von diesen Bränden betroffen?

18. Inwieweit hat die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen und auf euro-
päischer Ebene auf die Brandgefahren in den Romalagern verwiesen und
auf eine Verbesserung der Situation gedrungen?

19. Inwieweit hat die Bundesregierung die Zwangsräumungen der Lager „Ba-
cula“ und „Via Contocelle“, bei denen die Lager ohne Ankündigung und
somit ohne Klagemöglichkeiten der Betroffenen geräumt wurden und
keine beziehungsweise kaum alternative Wohnmöglichkeiten für die Be-
troffenen geschaffen wurden, kritisiert?

20. Inwieweit gibt es Erwägungen innerhalb des Europäischen Parlaments, der
Europäischen Kommission oder des Europäischen Rates, ein Vertrags-
verletzungsverfahren nach Artikel 7 des Vertrages über die Europäische
Union (EUV) aufgrund der Zwangsräumungen der Lager „Bacula“ und
„Via Contocelle“ einzuleiten, und würde die Bundesregierung ein solches
Verfahren innerhalb der Europäischen Kommission unterstützen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5536

21. Hat die Bundesregierung gegenüber Frankreich auf bilateraler und euro-
päischer Ebene die Massenausweisungen von Roma nach Rumänien und
Bulgarien im Sommer 2010 kritisiert, und wenn ja, mit welchen Argumen-
ten, und wenn nein, warum nicht?

22. Hat die Bundesregierung gegenüber Frankreich auf bilateraler und europäi-
scher Ebene die Zwangsräumungen von Romalagern im Sommer 2010 kri-
tisiert, und wenn ja, mit welchen Argumenten, und wenn nein, warum nicht?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der Europäischen
Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren wegen einer Verletzung
der fundamentalen Grundsätze nach Artikel 7 EUV bzw. wegen der Ver-
letzung der Freizügigkeitsrichtlinie gegen Frankreich einzuleiten, obwohl
die französische Regierung gezielt und in diskriminierender Weise
Zwangsräumungen von Romalagern durchgeführt und Roma ohne Einzel-
fallprüfungen aus Frankreich ausgewiesen hat?

24. Liegen der Bundesregierung Informationen über den Verbleib der von
Frankreich nach Rumänien und Bulgarien zurückgeführten Roma vor, und
gibt es diesbezüglich Informationen über erfolgte Diskriminierungen in
Rumänien und Bulgarien?

25. Welche Maßnahmen und welchen Zeitplan beinhaltet der Plan für die Um-
setzung der Freizügigkeitsrichtlinie, den die französische Regierung am
15. Oktober 2010 der Europäischen Kommission vorgelegt hat, und wie
bewertet die Bundesregierung diesen Umsetzungsplan?

26. Hält die Bundesregierung den Umsetzungsplan Frankreichs für geeignet,
zukünftige Verletzungen der Freizügigkeitsrichtlinie zu verhindern?

27. Was ist der Bundesregierung über wiederholte Brandanschläge von neona-
zistischen Gruppen auf Romafamilien bekannt, wie beispielsweise im April
2009 in Vítkov in Mährisch-Schlesien, wo ein zweijähriges Mädchen bei
einem Brandanschlag lebensgefährliche Verbrennungen erlitt?

28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufklärungsstand
dieser Anschläge und den Umgang der tschechischen Behörden mit Opfern
und Tätern?

29. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der neonazistischen Partei
Národní strana um Petra Edelmannová ein, die in Tschechien wiederholt
mit der Forderung nach einer „Endlösung der Zigeunerfrage“ durch Depor-
tation nach Indien auftritt?

30. Was weiß die Bundesregierung über den Vorschlag des tschechischen Bil-
dungsministeriums, in Schulen freiwilligen Sprachunterricht der Roma-
sprache Romanes anzubieten?

31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des nationalen Aktions-
plans, der entwickelt wurde, um die Segregation in Schulen zu adressieren?

32. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Reaktionen des Minis-
teriums auf die Facebookkampagne, mit welcher sich über 85 000 Men-
schen gegen diesen Vorschlag aussprachen?

33. Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung hinsichtlich der Aufklärung
und juristischen und sonstigen Aufarbeitung der ohne das Wissen der
Romafrauen an ihnen durchgeführten Sterilisationen bekannt?

Gibt es einen neuen Kenntnisstand der Bundesregierung bezüglich der Auf-
klärung und Strafverfolgung von Zwangssterilisationen an Romafrauen in
der Tschechischen und der Slowakischen Republik?

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34. Sind der Bundesregierung neue Fälle von Zwangssterilisationen in jüngster
Zeit bekannt?

35. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der tschechischen Regie-
rung, dass die Schweinefarm unmittelbar neben dem früheren Konzentra-
tionslager für Roma im südböhmischen Lety auch in Zukunft bestehen soll –
entgegen der Angabe des tschechischen Justizministeriums vom 8. März
2006, wonach die Schweinemastfarm aufgekauft werden sollte?

36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der slowa-
kischen Regierung zur Verbesserung der Integration der Roma in ihrem
Land, insbesondere auf dem Gebiet der politischen Partizipation, der Bil-
dungs- sowie der Arbeitsmarktpolitik?

37. Liegen bereits Evaluierungen dieser Maßnahmen vor, und wie sind diese
zu bewerten?

38. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau einer Mauer zur Abgrenzung
der Romasiedlung in der ostslowakischen Stadt Presov zur angeblichen
Verhinderung von Kleinkriminalität?

39. Wie steht die slowakische Regierung zu dem Vorgehen der Stadtverwal-
tung?

40. Sind der Bundesregierung weitere solche Aktionen bzw. Pläne derselben
bekannt?

41. Was ist der Bundesregierung über den Stand der rechtlichen Rahmenbe-
dingungen bezüglich der Situation von Roma in Bulgarien und Rumänien
bekannt?

Welche Fortschritte sind seit dem Beitritt der beiden Staaten zur EU zu ver-
zeichnen?

42. Liegen der Bundesregierung statistische Erhebungen bezüglich des Zu-
gangs von Roma zu medizinischer Versorgung und Bildung, der Analpha-
betismusrate von Roma sowie des Zugangs zum Arbeits- und Wohnungs-
markt von Roma in Bulgarien und Rumänien vor?

a) Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung diese Informa-
tionen?

b) Wie sind diese Informationen zu bewerten?

43. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Integration der Roma in Rumä-
nien und Bulgarien sind der Bundesregierung seit dem EU-Beitritt dieser
Länder bekannt, die im Rahmen der „Dekade der Roma Integration 2005
bis 2015“ initiiert wurden?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die „Dekade der Roma Integration
2005 bis 2015“?

b) Mit wie viel Mitteln hat sich Deutschland an dieser Initiative beteiligt?

c) Steht die Bundesregierung in Kontakt mit dem Roma Education Fund,
und wenn ja, in welcher Form?

d) Liegen der Bundesregierung erste Auswertungen und Evaluierungen der
Maßnahmen zur Verbesserung der Integration der Roma in Rumänien
und Bulgarien vor, und wie sind diese zu bewerten?

e) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung diese Maßnahmen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5536

44. Liegen der Bundesregierung Daten über den Kenntnisstand der Roma in
Bulgarien und Rumänien bezüglich der Existenz von Antidiskriminie-
rungsgesetzen und Hilfsorganisationen für ihre Belange vor?

a) Welche Maßnahmen von Seiten der Regierungen Rumäniens und Bul-
gariens sind der Bundesregierung bekannt, um die Rechtssensibilisie-
rung der Sinti und Roma in diesen Staaten voranzutreiben?

b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung solche Programme?

45. Was ist der Bundesregierung über den Gesetzesentwurf der rumänischen
Regierungspartei PDL vom Dezember 2010 bekannt, wonach im offiziel-
len Sprachgebrauch das Wort „Roma“ wieder durch das Wort „Zigeuner“
ersetzt werden soll?

a) Lässt sich trotz offizieller Reformen zur Verbesserung der Integration
von Roma eine Zunahme von populistischem Rassismus und Antiziga-
nismus in der rumänischen Politik, der Gesellschaft und den Medien
feststellen?

b) Sind der Bundesregierung weitere Gesetze oder Gesetzesinitiativen in
Rumänien bekannt, durch die eine Diskriminierung der Sinti und Roma
stattfindet?

46. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Reaktionen aus rumä-
nischer und bulgarischer Politik und Öffentlichkeit auf die massenhafte
Ausweisung von Roma aus Frankreich im Sommer 2010?

47. Welche konkreten Maßnahmen zur Aufnahme und Reintegration der ca.
700 Roma in Rumänien und Bulgarien, die Frankreich im Sommer 2010
ausgewiesen hatte, sind der Bundesregierung bekannt?

48. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der Roma in Un-
garn und den Stand der Integration im Vergleich zu anderen EU-Ländern?

49. Hat sich die Situation der Roma in Ungarn seit dem Beitritt Ungarns zur
Europäischen Union im Mai 2004 verändert?

Wenn ja, wie sehen diese Veränderungen aus?

50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung der
Roma im Bildungswesen und auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt in Un-
garn?

51. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der so genannten Ungarischen
Garde und der im ungarischen Parlament vertretenen Partei Jobbik in Be-
zug auf Diskriminierung von Roma und der gesellschaftlichen Integration
der Roma?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedlichen
Einrichtungen der Selbstverwaltung der Roma in Ungarn?

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle, die Gestaltungsmöglichkeiten
und den Einfluss dieser Einrichtungen?

53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anschläge auf Roma in
Ungarn seit Januar 2008?

Was ist der Bundesregierung über den Stand der strafrechtlichten Verfol-
gung der Täter bekannt, insbesondere in Bezug auf die folgenden Fälle:

a) die Ermordung zweier Roma am 3. November 2008 in Nagycsécs,

b) die Ermordung zweier Roma durch eine Handgranate am 18. November
2008 in Pécs,

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c) die Ermordung eines Vaters und seines Sohnes am 23. Februar 2009 in
Tatarszentgyörgy,

d) die Ermordung eines Mannes am 22. April 2009 in Tiszalök,

e) die Ermordung einer Frau am 3. August 2009 in Kisléta?

54. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Klassifizierung der
Anschläge und Übergriffe auf Roma im ungarischen Strafrecht und in der
ungarischen Kriminalstatistik?

a) Welche unterschiedlichen Klassifizierungen werden vom ungarischen
Staat verwendet?

b) Führt die vorgenommene Klassifizierung aus Sicht der Bundesregierung
dazu, dass offizielle Statistiken Anschläge gegenüber Roma adäquat
widerspiegeln oder ist aufgrund der Klassifizierungspraxis von einer
Dunkelziffer auszugehen?

c) In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine entspre-
chende Dunkelziffer an Straftaten an Roma in Ungarn zu vermeiden?

d) Welche Maßnahmen im Bereich der Opferhilfe in Ungarn sind der Bun-
desregierung bekannt?

55. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die ungarische Ratspräsi-
dentschaft in ihrem Bemühen, eine europäische Romastrategie zu ent-
wickeln?

56. Sind der Bundesregierung erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte in
Ungarn bekannt, die sich für die Integration der Roma einsetzen?

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung diese bzw. arbeitet sie
mit entsprechenden Organisationen zusammen?

57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Roma
im ungarischen Dorf Gyönggyöspata?

a) Was ist der Bundesregierung über Einschüchterungen der Roma in
Gyönggyöspata durch die Organisation Szebb Jövöért Polgárör Egyesület
bekannt, die European Roma Rights Center, Amnesty International und
Human Rights First in ihrem gemeinsamen Brief vom 17. März 2011 an
den ungarischen Premierminister Viktor Orbán anprangern?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Grund- und Menschen-
rechte der Roma in Gyönggyöspata aktiv einzusetzen?

58. Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der derzeitigen Assoziierungspro-
zesse und der künftigen Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des west-
lichen Balkans für einen stärkeren Fokus auf die Situation der Roma und der
gesellschaftlichen Integration der Roma in den jeweiligen Staaten ein?

Wenn ja, in welcher Form?

a) Welche Zusammenarbeit hat sich daraus bisher in diesem Kontext erge-
ben?

b) Welche konkreten Finanzierungsinstrumente stehen zur Verfügung und
werden zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Situation der
Roma genutzt?

c) Gibt es veränderte Mechanismen, und wenn ja, wie soll der Missbrauch
finanzieller Mittel, wie er im Zuge der letzten Beitrittsrunde oftmals kri-
tisiert wurde, verhindert werden?

59. Setzt sich die Bundesregierung für verbindliche Kriterien in Bezug auf die
Integration der Roma als Bedingung für einen Beitritt zur Europäischen

Union ein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5536

60. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Maßnahmen und
Programme die Europäische Union zwecks der Verbesserung der gesell-
schaftlichen Integration der Roma in den Staaten des westlichen Balkans
unterhält?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?

61. Welche Maßnahmen und Programme unterhält die Bundesregierung
zwecks der Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Roma in
den Staaten des westlichen Balkans?

a) Wie viele Mittel stehen dafür zukünftig und im Vergleich zu den Jahren
2008 bis 2011 zur Verfügung, und wofür konkret werden sie eingesetzt?

b) Wie viele Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für diese Maßnahmen
und Programme, und wofür konkret werden sie eingesetzt?

62. Inwiefern ist die Auflösung von Lagern binnenvertriebener Roma und de-
ren gesellschaftliche und damit auch wohnliche Integration Voraussetzung
für einen Beitritt der Staaten des westlichen Balkans zur Europäischen
Union?

63. Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung Serbiens nach Kenntnis
der Bundesregierung, um strukturelle Nachteile der Roma beim Zugang
zum Arbeitsmarkt sowie ihre anhaltenden Diskriminierungen im Bildungs-
wesen zu überwinden?

64. Sind auf diesen Gebieten seit 2005, als Serbien der EU-Beitritt in Aussicht
gestellt wurde, de facto Verbesserungen festzustellen, was Arbeitslosen-
zahlen und Zugang zu Bildung der Roma betrifft?

65. Liegen der Bundesregierung statistische Daten über ethnisch motivierte
Gewalttaten und andere Kriminalität gegenüber Sinti und Roma in Serbien
vor?

66. Was weiß die Bundesregierung über die Aufklärung, strafrechtliche Verfol-
gung und Verurteilung von Gewalttaten aus ethnischen Gründen gegen
Roma durch die serbischen Behörden?

67. Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung der nationalen Minder-
heitenräte in Serbien sowie deren Zusammensetzungsprozess, Funktions-
weisen und Handlungsfelder?

68. Welche Maßnahmen des nationalen Minderheitenrates der Roma zur Ver-
besserung der Integration der Roma sind der Bundesregierung bekannt,
und wie bewertet sie diese?

69. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die im August 2009
vollzogene Zwangsräumung der Romasiedlung unter der Gazela-Brücke in
Belgrad, Serbien, und wie bewertet sie diese Zwangsräumung?

70. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Zwangsräumung
der Romasiedlung unter der Gazela-Brücke im Zusammenhang mit einem
Infrastrukturprojekt vorgenommen wurde, das von der Europäischen Inves-
titionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Ent-
wicklung (EBRD) finanziert wird?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von den Banken formu-
lierten Bedingungen für einen Umsiedlungsaktionsplan von den Belgrader
Behörden eingehalten wurden?

Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass EIB und
EBRD ein erstes Darlehen im März bzw. Februar 2010 ausgeschüttet haben?
71. Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib und die Wohnverhält-
nisse der rund 800 zwangsvertriebenen Roma dieser Siedlung?

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72. Sind der Bundesregierung noch andere Fälle der Zwangsevakuierung von
Romasiedlungen in Serbien bekannt?

73. Mahnt die Bundesregierung in Gesprächen mit ihren serbischen Partnern
die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zum Recht auf
Wohnen an?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

74. Wie stellt die Bundesregierung grundsätzlich sicher, dass Infrastrukturpro-
jekte, die durch EIB und/oder EBRD in den EU-Beitrittsländern finanziert
werden, nicht Menschenrechtsverletzungen verursachen oder zu Men-
schenrechtsverletzungen beitragen?

75. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Segregation der
Roma im kroatischen Bildungswesen?

76. Gibt es nach wie vor Regionen, in denen alle Romakinder in Sonderschu-
len und/oder separate Klassen eingeschult werden?

77. Gibt es Programme der kroatischen Regierung, die dieser Diskriminierung
aktiv entgegensteuern und die Integration der Roma in das reguläre Bil-
dungswesen fördern?

78. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Roma in der kro-
atischen Verfassung nicht explizit als Minderheit aufgeführt werden und
auch im Parlament nicht repräsentiert sind?

79. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zugangsmöglich-
keiten der Roma zur kroatischen Staatsbürgerschaft?

80. Gibt es Programme von Seiten der kroatischen Regierung, um die Situation
der vielen staatenlosen Roma in Kroatien zu verbessern?

81. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Niederbrennen eines
Romacamps nahe Tirana im Februar 2011?

In welcher Form setzt sich die Bundesregierung für die Aufklärung dieses
Vorfalls ein?

82. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der folgenden Urteile
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch die jeweiligen
Regierungen:

a) D. H. vs. Tschechische Republik, Urteil vom 13. November 2007,

b) Oršuš et al. vs. Kroatien,

c) Sampanis et al. vs. Griechenland?

83. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Ergeb-
nisse und der Umsetzung der verpflichtenden Erklärung des Dreiervorsit-
zes der EU auf dem zweiten Gipfeltreffen zur Lage der Roma in der EU in
Cordoba vom 8. bis 9. April 2010 vor?

Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der Vorbereitung und Durch-
führung des Gipfels eingebracht?

84. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der von der
EU-Kommission am 19. Oktober 2010 angekündigten Vorlage eines EU-
Rahmens für Romastrategien der Mitgliedstaaten vor?

a) Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen, eine Rahmenstrategie
für nationale Romastrategien zu verabschieden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5536

b) Falls nein, welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesre-
gierung auf europäischer Ebene stattdessen vereinbart werden, um die
Diskriminierung und den Ausschluss von Roma zu beenden?

Warum hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für geeigneter als
eine Rahmenstrategie?

c) Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Strategie
einbezogen?

d) Welche Themen sieht die Bundesregierung hinsichtlich der nationalen
Umsetzung einer solchen Strategie als besonders relevant an?

e) Wie gedenkt die Bundesregierung, eine entsprechende nationale Strate-
gie im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen?

85. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Roma Task Force der EU
unterstützt, und wie wird sie sie weiter unterstützen?

86. Welches sind die zentralen Ergebnisse des im September 2010 stattgefun-
denen Treffens der Regierungen des Europarates, bei dem die Normen des
Europarates und der EU in Bezug auf die Rechte der Roma überprüft wer-
den sollten?

a) Welche Rolle hat die Bunderepublik Deutschland dabei gespielt?

b) Wie hat sich Deutschland konkret eingebracht?

87. Welche gemeinsamen Maßnahmen der Staaten des Europarates zur Verbes-
serung der Situation der Roma in Europa wurden beschlossen?

88. Was kann die Bundesregierung über das im Januar 2011 begonnene Media-
torentrainingsprogramm für Roma berichten?

a) Was sind die konkreten Ziele, die mit diesem Programm verfolgt wer-
den, und auf welchen Zeitraum ist das Programm festgelegt?

b) Wie viele Romavertreterinnen und -vertreter nehmen an diesem Pro-
gramm teil, und auf welcher Grundlage wurden diese ausgewählt?

89. Liegen der Bundesregierung Evaluierungen der Kampagne des Europarates
„Dosta!“ vor, die 2006 und 2007 mit dem Ziel, Vorurteile und Stereotypen
abzubauen, in den Staaten Südosteuropas implementiert wurde?

90. Gibt es Bestrebungen oder konkrete Pläne der Bundesregierung, diese
Kampagne auch in Deutschland umzusetzen?

91. Hat sich die Bundesregierung jemals im UPR-Prozess (UPR: Universal
Periodic Review) des UN-Menschenrechtsrates mit Fragen zu Roma einge-
bracht, und wenn ja, wie will sie dazu ein Follow-up gestalten?

92. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung angesichts ihres starken Engage-
ments auf UN-Ebene für das Recht auf Wasser auch hinsichtlich der Roma,
insbesondere in informellen Siedlungen und Lagern, für einen Zugang zu
sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung ein, und in welchen
Ländern und konkreten Wohngebieten sieht sie hier besondere Probleme?

II. Zur Situation der Roma und Sinti in der Bundesrepublik Deutschland

93. Wie viele Sinti und Roma leben insgesamt in Deutschland?

a) Wie viele davon mit deutscher Staatsangehörigkeit?

b) Wie viele mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates?

c) Wie viele davon mit eingeschränkter Freizügigkeit?

Drucksache 17/5536 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

94. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von Kindern
aus Romafamilien in Deutschland und deren Lebenssituation, insbeson-
dere mit Blick auf die gesundheitliche Situation und die Betroffenheit von
Armut?

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Bildungs-
teilnahme von Sinti und Roma vom frühkindlichen Bereich bis in die
Sekundarstufe 2 vor?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und be-
absichtigt sie in dieser Legislaturperiode noch zu ergreifen, um die
frühkindliche Bildung von Sinti und Roma sowie die schulvorbereiten-
den Maßnahmen speziell für Sinti und Roma zu verbessern?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende
Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern?

95. Gibt es einen inhaltlichen Austausch zwischen der Bundesregierung und
den Bundesländern, um Initiativen zur Stärkung der Bildungsteilnahme
und des Bildungserfolges von Kindern aus Roma- und Sintifamilien im
vorschulischen und im schulischen Bereich zu fördern?

Wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchem Inhalt?

96. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Bil-
dungsteilnahme von Roma und Sinti nach dem Ende der Schulpflicht?

97. Welche Folgen hat die Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-Kinder-
rechtskonvention, die Deutschland verpflichtet, bei allen Entscheidungen
das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, für das Bleiberecht von
Romakindern und ihren Familien in Deutschland?

98. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung bzw unterstützen
die Bundesländer im Bereich Arbeitsmarkt?

Welche Förderinstrumente werden bereitgestellt?

99. Wie fördert die Bundesregierung die kulturelle Identität von Roma und
Sinti in Deutschland, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
konkret ergriffen, um die Integration von Sinti und Roma in Deutschland
voranzutreiben?

100. Erhält die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Mittel aus dem EU-
Strukturfonds, um die Integration der Roma voranzutreiben?

Wenn ja, für welche Projekte werden diese verwendet?

Wenn nein, warum ruft die Bundesrepublik Deutschland keine Mittel ab?

101. Inwiefern wird die Bundesregierung der Pflicht nach Artikel 5 Absatz 1
des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten bezo-
gen auf die Minderheit der Roma und Sinti gerecht, „die Kultur zu pfle-
gen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Iden-
tität, nämlich ihre Religion, ihre Sprachen, ihre Traditionen und ihr kultu-
relles Erbe zu bewahren“, und welche Veränderungen haben sich seit der
Veröffentlichung des zweiten Berichts der Bundesrepublik Deutschland
zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten bislang ergeben?

102. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur gegen Roma und Sinti
gerichteten Fremdenfeindlichkeit (Antiziganismus)?

Sind Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle eingegangen, und
wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung dies?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5536

103. Welche Maßnahmen gegen Antiziganismus hat die Bundesregierung er-
griffen bzw. will sie in der laufenden Legislaturperiode ergreifen?

a) Welche akademischen Forschungsvorhaben und Lehrstühle sind der
Bundesregierung zu diesem Themenkomplex bekannt?

b) In welchen Bundesprogrammen werden Projekte gegen Antiziganis-
mus gefördert?

104. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten des Landes Berlin im
Mai 2009, als bei einem größeren Polizeieinsatz ein Dutzend Romafami-
lien aus Rumänien (ca. 60 Personen), die von ihrem Recht auf Freizügig-
keit als Unionsbürgerinnen und -bürger Gebrauch machten, mit der Andro-
hung, die Kinder ihren Eltern wegzunehmen und in Fürsorgeeinrichtungen
einzuweisen, aus dem Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg vertrieben und
in eine Sammelunterkunft in der Motardstraße in Berlin-Spandau einge-
wiesen wurden und sich dann gegen Zahlung eines Handgeldes zur Aus-
reise verpflichte mussten?

Welche Haltung bezieht die Bundesregierung zu der Kampagne gegen die
„Bettel-Rumänen“, mit der Teile der Presse Berlins diese Geschehnisse
begleiteten?

105. Sind der Bundesregierung weitere solche Verhaltensweisen gegen Roma-
familien aus Rumänien oder anderen Staaten der EU in anderen Bundes-
ländern bekannt, und falls ja, um welche Länder handelt es sich, und
wann genau fanden die Vorfälle statt?

106. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung runder Tische oder die
Berufung von unabhängigen Beauftragten, die in solchen Fällen Ansprech-
und Verhandlungspartner für die betroffenen Romafamilien sind, um mit
den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Lösungen für die anste-
henden Probleme des Wohnens, der medizinischen und sozialen Versor-
gung und den Schul- und Kindergartenbesuch zu finden, wie dies in Frank-
furt/Main praktiziert worden sein soll?

Falls nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keinen Hand-
lungsbedarf?

107. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass polizeiliche Repressionen
gegen Romafamilien, wie die Vertreibung von öffentlichen Plätzen, die
Androhung und der Entzug der Kinder, als Ausdruck von Antiziganismus
verstanden werden können?

108. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Würdigung und Anerkennung
von Sinti und Roma, die Opfer der Nationalsozialisten waren, ein?

a) Warum ist das zentrale Mahnmal noch nicht eröffnet worden, und wel-
che Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine Eröffnung zu
befördern?

b) Welche begleitenden Maßnahmen, wie z. B. ein Ort der Information,
sind neben der Mahnmalseröffnung seitens der Bundesregierung ge-
plant?

c) Wie steht die Bundesregierung zum Aufruf des Zentralrates Deutscher
Sinti und Roma, eine bundesweite Regelung zu treffen, damit die ca.
2 000 Grabstätten von NS-verfolgten Sinti und Roma nicht entfernt,
sondern dauerhaft erhalten und geschützt werden?

Drucksache 17/5536 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

III. Zur Situation der Roma im Kosovo

109. Wie hoch ist die Anerkennungsquote für Romaflüchtlinge aus dem Ko-
sovo in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010 und im ersten Quar-
tal 2011?

110. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der insgesamt
niedrigen Anerkennungsquote und der Tatsache, dass der Hohe Flücht-
lingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eine internationale
Schutzbedürftigkeit feststellt?

111. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge das Vorliegen des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe b der EU-
Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG) individuell prüft?

Liegen Anwendungshinweise aus dem Bundesministerium des Innern vor?

Falls ja, wie sehen diese aus?

112. Inwiefern sieht die Bundesregierung die durch die Verfassung verbrieften
Grundrechte der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter (RAE) im Kosovo
tatsächlich geschützt?

113. Teilt die Bundesregierung die Beobachtung des UNHCR, wonach im Ko-
sovo ethnische Diskriminierung von Angehörigen der Minderheitenge-
meinschaften in Bereichen wie Beschäftigung, Gesundheitswesen, Bil-
dung, Recht auf Eigentum und Zugang zu Polizei und Gerichten weiterhin
ein Problem ist?

114. Welche Nachteile hat die kosovarische Regierung in der Regierungs-
strategie „Strategy for the Integration of Roma, Ashkali und Egyptian
Communities in the Republic of Kosovo 2009–2015“ im Einzelnen für
die RAE identifiziert, und wie gedenkt die kosovarische Regierung diese
Nachteile zu beheben?

115. Auf welche internen Koordinationsschwierigkeiten (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/692) ist es zu-
rückzuführen, dass die Umsetzung des im Dezember 2009 verabschiedeten
Aktionsplans für die Integration der Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter
bisher nur schleppend verläuft, und unterstützt die Bundesregierung die
kosovarische Regierung personell und finanziell bei der Behebung dieser
Koordinationsschwierigkeiten, und wenn nein, warum nicht?

116. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der OSZE (Bericht vom
11. November 2009 „Implementation of the Strategy for Reintegration of
Repatriated Persons in Kosovo’s Municipalities“), dass örtliche Institutio-
nen im Kosovo ihren Verpflichtungen, die Wiedereingliederung von Per-
sonen, die aus den Aufnahmestaaten in das Kosovo zurückgeführt wur-
den, zu unterstützen, nicht nachkommen und konkrete Maßnahmen zur
Förderung der Wiedereingliederung von zurückgeführten Personen in den
wichtigen Bereichen Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Unterbrin-
gung fehlen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die inzwischen überarbeitete Re-
integrationsstrategie von 2010?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Implementierung dieser über-
arbeiteten Reintegrationsstrategie von 2010?

117. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage in der Untersuchung der
OSZE vom 11. November 2009, wonach bisher keine Gemeinde im Ko-
sovo politische Vorgaben oder Verfahren im Zusammenhang mit der Wie-
dereingliederung zwangsweise zurückgeführter Personen entwickelt hat,
und von den örtlichen Behörden im Kosovo keinerlei konkrete Bemühun-

gen im Bereich der Beschäftigung und sozialen Unterstützung von Rück-
kehrern unternommen wurden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5536

118. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung in dem OSZE-Be-
richt, wonach der fehlende Zugang zu Unterkunft und Unterbringung
einen schwerwiegenden Hinderungsgrund für eine nachhaltige Rückkehr
und Wiedereingliederung darstellt, da keine der Gemeinden im Kosovo
Schritte zur vorübergehenden oder dauerhaften Lösung der Wohnsituation
zurückgeführter Personen unternommen hat und dafür auch keinerlei
finanziellen Mittel vorgesehen sind?

119. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbrin-
gungssituation insbesondere für abgeschobene Angehörige der RAE?

120. Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten der kosovarischen Re-
gierung, die zurückgeführten bzw. abgeschobenen RAE erfolgreich in den
Kosovo zu integrieren, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, der man-
gelnden Unterkünfte, der geringen Sozial- und Gesundheitsleistungen und
der Perspektivlosigkeit?

121. Sind die durch Umweltgifte kontaminierten Lager Cesmin Lug und Oste-
rode in Nord-Mitrovica nunmehr geschlossen worden, und wenn ja, wo
leben die ehemaligen Bewohner dieser Romalager jetzt?

122. Wie viele Häuser wurden im ehemaligen Romawohngebiet Roma Mahalla
in Süd-Mitrovica zwischenzeitlich errichtet (bitte getrennt beantworten
nach Einfamilienhäusern und Wohnblocks), und wie viele Personen woh-
nen jeweils jetzt dort dauerhaft?

123. Wie gestaltet sich das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Be-
wohner der Roma Mahalla?

a) Wie viele erwerbsfähige Personen sind arbeitslos (bitte aufschlüsseln
nach Zahlen und Prozent)?

b) Welche medizinische Versorgung können betroffene Personen in der
Gesundheitsstation der Roma Mahalla erhalten?

Welche medizinische Versorgung steht den Bewohnern im Falle ernst-
hafter Erkrankungen tatsächlich zur Verfügung, und wo und wer trägt
die Kosten?

c) Gehen die Kinder zur Schule und gegebenenfalls, wo?

d) Erhalten die bedürftigen Bewohner Sozialleistungen, und von welcher
Institution und in welcher Höhe?

124. Gibt es Bemühungen von Seiten der Bundesregierung und der Bundeslän-
der, keine Personen ohne gültige Personenstandsdokumente in den Ko-
sovo abzuschieben beziehungsweise zurückzuführen, da die RAE ohne
Ausweis- oder Personenstandsdokumente keinerlei Möglichkeiten für die
Beantragung von Sozial- und Gesundheitsleistungen besitzen und RAE-
Kindern das Recht auf Bildung erschwert wird?

125. Wie können zurückgeführte Personen, die nur über ein EU-Laissez-Passer
verfügen, an Personenstandsurkunden gelangen, und erhalten diese Perso-
nen hierbei Unterstützung von der Bundesregierung beziehungsweise den
Bundesländern, und wenn nein, warum nicht?

126. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass zurückgeführte be-
ziehungsweise abgeschobene RAE, die auf Sozialleistungen angewiesen
sind, ihr Recht auf Freizügigkeit im Kosovo nicht genießen können, weil
sie die Sozialhilfe nur an dem Ort beantragen können, an dem sie zuletzt
vor der Ausreise ihren Wohnsitz hatten, und gibt es Bemühungen inner-
halb der kosovarischen Regierung, diesen Umstand zu beheben?

Drucksache 17/5536 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
127. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die geplante Reihen-
folge bei den Rücknahmeersuchen (zunächst Straftäter, allein reisende Er-
wachsene, erst dann Familien, Alleinerziehende, Alte und Kranke) in der
Praxis nicht eingehalten wird, und gibt es Bemühungen, diesen Umstand
zu beheben, und wenn nein, warum nicht?

128. Wie bewertet die Bundesregierung die Rückmeldung der Bundesländer,
dass sich das von der Bundesregierung gegenüber dem Kosovo zugesagte
„angemessene Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ bei den Rück-
führungsersuchen nur schwer realisieren lasse und im Zeitraum Januar bis
August 2010 beispielsweise von 285 Abschiebungsaufträgen aus Baden-
Württemberg 210 Roma sowie ausnahmslos alle Abschiebungsaufträge
aus Rheinland-Pfalz (57), Sachsen (55) und Sachsen-Anhalt (83) Roma
oder andere Minderheitenangehörige betrafen, und wie erwägt die Bun-
desregierung, diesen Umstand zu beheben?

129. Wie wird eine Unterstützung der zurückgeführten oder zurückgekehrten
RAE unmittelbar nach ihrer Ankunft garantiert, da sich die IOM (Inter-
national Organization for Migration) nur um diejenigen freiwilligen
Rückkehrer kümmert, die auch mit Unterstützung der IOM zurückgekehrt
sind und der UNHCR keine Personen beraten oder in irgendeiner Weise
eingreifen darf?

130. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass RAE-Kinder aus humani-
tären Gründen nicht in den Kosovo abgeschoben werden sollten, da sie
dort keinerlei Chancen auf ein menschenwürdiges Leben und eine nor-
male Entwicklung haben, und wenn nein, warum nicht?

131. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der am 8. Juli 2010
vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF veröffentlichten
Studie gezogen, wonach drei von vier Kindern, deren Familien in den ver-
gangenen Jahren in den Kosovo abgeschoben wurden, im Kosovo nicht
mehr zu Schule gehen, und falls keine, warum nicht?

132. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
UNICEF-Studie gezogen, wonach viele Romakinder ihr Recht auf Bil-
dung nicht durchsetzen können, da ihnen Geburtsurkunden oder andere
Personenstandsdokumente fehlen?

Wie können die deutschen Behörden sicherstellen, dass die Abgeschobe-
nen alle relevanten Dokumente mitführen?

133. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Recht auf Bil-
dung von Romakindern eingeschränkt ist, da sie bei einer Abschiebung
bzw. Rückkehr in den Kosovo dem Schulunterricht nicht angemessen fol-
gen können, da viele weder albanisch noch serbokroatisch sprechen?

134. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, damit insbesondere
Romakinder bei der Abschiebung bzw. Rückführung aus Deutschland in
den Kosovo gültige Personenstandsdokumente besitzen, da sonst ihre
medizinische Versorgung und soziale Unterstützung nicht gewährleistet
werden können, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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