Vom 13. März 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12691
17. Wahlperiode 13. 03. 2013
Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ingrid Hönlinger,
Kai Gehring, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Jerzy Montag,
Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Gerhard Schick, Wolfgang
Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gleiches Recht für Lebenspartnerschaft und Ehe beim Adoptionsrecht – Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 jetzt umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das
Verbot der sukzessiven Adoption durch Lesben und Schwule mit dem Grund-
gesetz unvereinbar ist. Ab sofort können eingetragene Lebenspartnerschaften
nach erfolgreicher Vermittlung durch eine Adoptionsstelle nacheinander ein
Kind annehmen.
In der oben genannten Entscheidung stellte das Gericht klar: „Unterschiede zwi-
schen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Aus-
gestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht;
insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und
rechtlich verfestigt“.
Daher müssen im Adoptionsrecht zum Wohle der in gleichgeschlechtlichen Le-
benspartnerschaften lebenden Kinder alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen,
auf Lebenspartnerschaften übertragen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bis zum 31. März 2013 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umsetzt und die gleiche
Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten von Ehen und eingetragenen
Lebenspartnerschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sicherstellt.
Berlin, den 13. März 2013
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion