BT-Drucksache 17/11565

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 20. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11565
17. Wahlperiode 20. 11. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Priska Hinz (Herborn), Lisa Paus, Volker Beck
(Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel,
Harald Ebner, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian
Kindler, Ute Koczy, Tom Koenigs, Markus Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg),
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin
von Notz, Omid Nouripour, Dr. Hermann E. Ott, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn, Arfst Wagner (Schleswig), Dr. Valerie Wilms, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10804, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Europäische Parlament und der Rat verhandeln derzeit über den künftigen
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020. Auf einem EU-Sondergipfel der Staats-
und Regierungschefs soll am 22. und 23. November 2012 eine politische Eini-
gung herbeigeführt werden. Als Verhandlungsgrundlage hat EU-Ratspräsident
Herman van Rompuy am 14. November 2012 eine aktualisierte Verhandlungs-
box vorgelegt, die im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen
Kommission vom 29. Juni 2011 Kürzungen um rund 74 Mrd. Euro vorsieht.
Diese konzentrieren sich vor allem auf die Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für
Wachstum und Beschäftigung“ (umfasst u. a. Bildung, Forschung und Entwick-

lung und Erasmus) und auf die Rubrik „Globales Europa“ in denen um 14 bzw.
9 Prozent gekürzt werden soll. Andere Bereiche, wie die Direktzahlungen im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, werden mit gerade einmal 5 Prozent
Einsparungen verschont, während bei der Ländlichen Entwicklung deutlich stär-
ker gekürzt werden soll. Außerdem soll es innerhalb der Gemeinsamen Agrar-
politik mehr Flexibilität zwischen der 1. und 2. Säule geben, indem 15 Prozent
der Gelder aus der 2. in die 1. Säule verschoben werden können. Somit besteht

Drucksache 17/11565 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

die Gefahr, dass die Kürzungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik vollständig
zulasten der Ländlichen Entwicklung und der Agrarumweltmaßnahmen gehen.

Am 27. Juni 2012 hat das Bundeskabinett formell den „Pakt für nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen. Dieser Pakt wurde im Rahmen der
Verhandlungen um die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrags zwischen
der Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN ausgehandelt. Der Pakt stellt unter anderem fest, dass Kon-
solidierung und Wachstum zusammengehören. Die Bundesregierung, die Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und die Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN einigten sich außerdem darauf,

• dass „Bei den Haushaltsverhandlungen über den neuen EU-Finanzrahmen
[…] ein grundlegender Wandel erreicht werden (muss) – zugunsten von Be-
schäftigung, Wachstum, Innovation, Technologie, Ausbildung und For-
schung.“

• dass sich „Die Bundesregierung […] in den Verhandlungen über den Mittel-
fristigen Finanzrahmen 2014–2020 dafür einsetzen (wird), dass der EU-
Haushalt auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen ausge-
richtet wird. Das heißt, dass es nicht zu Kürzungen zu Lasten von Investitio-
nen in den Struktur- und Kohäsionsfonds sowie im Europäischen Sozialfonds
kommen soll.“

• „dass die Mittel der CEF (Connecting Europe Fazilität) überwiegend für
Netzinfrastrukturen (Energienetze, Bahninfrastruktur, Breitband) genutzt
werden.“

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass der Vorschlag des EU-Ratspräsidenten
nicht mit dem Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung vereinbar ist.
Der Vorschlag sieht Kürzungen zulasten von Investitionen in den Struktur- und
Kohäsionsfonds vor und kürzt zusätzlich überproportional zulasten von For-
schung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung. Der Deutsche Bundestag ist
überzeugt, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen eindeutig gegen
den vom EU-Ratspräsidenten eingeschlagenen Weg aussprechen muss. Wie be-
reits von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert (vgl. Bundestags-
drucksache 17/7952) muss die EU gerade jetzt in der aktuellen Krise dafür sor-
gen, dass mithilfe des EU-Haushalts Investitionen in nachhaltiges Wachstum
und Beschäftigung getätigt werden. Die Bundesregierung muss den Haushalt
der EU als Chance begreifen und das Steuer in Richtung Zukunftsfähigkeit
herumreißen. Der EU-Haushalt ist das zentrale Instrument für mehr Investi-
tionen in Europa. In den sogenannten Krisenländern, aber auch in vielen ost-
europäischen EU-Mitgliedstaaten werden 50 bis 70 Prozent – in Ungarn sogar
rund 95 Prozent – aller öffentlichen Investitionen aus dem EU-Haushalt ko-
finanziert. Ohne diese Mittel wären kaum Investitionen möglich.

Die Bundesregierung muss die Vereinbarungen mit zwei der drei Oppositions-
fraktionen ernst nehmen und sich wie versprochen für die Ziele des Pakts für
nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung einsetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich in den Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020
dafür einzusetzen

• dass die Vereinbarung mit den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN – der Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – um-
gesetzt wird;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11565

• dass bei der Ausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 ein
grundlegender Wandel vollzogen wird – zugunsten von Beschäftigung,
Wachstum, Innovation, Technologie, Ausbildung und Forschung sowie zur
Erreichung der europäischen Zielsetzungen im Klima-, Umwelt- und Bio-
diversitätsschutz;

• dass es nicht zu Kürzungen zulasten von Investitionen in den Struktur- und
Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds sowie den separaten Europä-
ischen Entwicklungsfonds kommt;

• dass der Vorschlag der Europäischen Kommission, Bereiche wie Forschung
und Entwicklung, Bildung und Ausbildung sowie Globales Europa besser
und angemessen auszustatten, nicht zurückgenommen und nicht etwa durch
überproportionale Kürzungen torpediert wird.

Berlin, den 19. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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