BT-Drucksache 17/11333

Transparenz und Unabhängigkeit im Bundestag und in der Bundesregierung

Vom 6. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11333
17. Wahlperiode 06. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Jan Korte, Agnes Alpers,
Matthias W. Birkwald, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Katja Kipping, Harald Koch, Katrin Kunert, Caren Lay, Ralph Lenkert,
Ulrich Maurer, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Niema Movassat, Thomas Nord,
Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler,
Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Transparenz und Unabhängigkeit im Bundestag und in der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Transparenz ist kein Almosen, sondern ein Anspruch der Wählerinnen und
Wähler. Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland erwartet von den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Offenlegung ihrer Nebentätig-
keiten und in der Regel der genauen Höhe der diesbezüglichen Einkünfte.

Die Mitglieder der Bundesregierung und die Parlamentarischen Staatssekre-
tärinnen und Staatssekretäre müssen über jeden Zweifel der Beeinflussung ihres
öffentlichen Amtes erhaben sein. Um das Vertrauen in die unparteiische Amts-
führung zu stärken, bedarf es einer angemessenen fünfjährigen Karenzzeit für
den Übergang in Tätigkeiten für große Unternehmen, für die die Zuständigkeit
des betreffenden Bundesministeriums bestand.

II. Der Deutsche Bundestag beauftragt den Ausschuss für Wahlprüfung, Immu-
nität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss), zeitnah einen Formulierungs-
vorschlag für eine Initiative im Deutschen Bundestag zur Änderung der ent-
sprechenden gesetzlichen und der geschäftsordnungsrechtlichen Regeln mit
folgendem Inhalt vorzubereiten:

1. Es erfolgt eine betragsgenaue Offenlegung der Einkünfte aus Nebentätigkei-
ten neben dem Abgeordnetenmandat auf Euro und Cent ab einer Jahresne-
beneinkommensgrenze von 1 000 Euro. Die jeweilige genaue Art der Neben-

tätigkeit ist dabei immer zu veröffentlichen. In Fällen, in denen der
Vertragspartner nicht zugleich der zahlende Auftraggeber ist (beispielsweise
Redneragenturen), muss dieser Auftraggeber angegeben werden. Im Falle
gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten oder Zeugnisverweigerungsrechte
sind grundsätzlich die Branche des Vertragspartners und die durchschnittli-
che Einnahmenshöhe anzugeben.

Drucksache 17/11333 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Die Unterbindung solcher Nebentätigkeiten, die mit der unabhängigen
Stellung und der Tätigkeit als Abgeordnete unvereinbar sind, muss geregelt
werden.

3. Ein grundsätzliches Verbot von Spenden an Abgeordnete und gegebenenfalls
Bundestagskandidatinnen bzw. -kandidaten ist zu regeln.

III. Der Deutsche Bundestag fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf mit dem folgenden Inhalt vorzulegen:

1. Frühere Bundesministerinnen bzw. Bundesminister und Parlamentarische
Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre unterliegen einer fünfjährigen
Karenzzeit in Bezug auf Tätigkeiten für große Unternehmen, für die die
Zuständigkeit des betreffenden Bundesministeriums bestand.

2. Es wird ausgeschlossen, dass bei der Erstellung und Formulierung von
Gesetzentwürfen für die Bundesregierung Angestellte oder Beraterinnen
bzw. Berater von Lobbyverbänden beteiligt werden.

Berlin, den 6. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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