BT-Drucksache 17/11162

Wirtschaft im Umbruch - Wandel ökologisch, sozial und europäisch gestalten

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11162
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Beate
Walter-Rosenheimer, Oliver Krischer, Fritz Kuhn, Volker Beck (Köln), Cornelia
Behm, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas
Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius,
Priska Hinz (Herborn), Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Tom Koenigs, Oliver
Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Nicole Maisch, Beate
Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Brigitte
Pothmer, Tabea Rößner, Krista Sager, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof Schmidt, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner, Arfst
Wagner (Schleswig), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wirtschaft im Umbruch – Wandel ökologisch, sozial und europäisch gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die deutsche Wirtschaft ist international wettbewerbsfähig, weil sie über gut
qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen breiten Pro-
duktionsmix, eine große Fertigungstiefe, technologische Vorsprünge und eine
gute Mischung aus flexiblen Kleinunternehmen, einem dynamischen und star-
ken Mittelstand sowie global operierenden Konzernen verfügt. Die Stärken un-
seres Standorts müssen weiterentwickelt werden. Ohne die unternehmerische
Vielfalt ist die ökologische Modernisierung der Wirtschaft nicht zu bewältigen.
Wir brauchen ihre Kreativität und Flexibilität und ihre Investitionskraft. Die
Vorgängerregierungen haben mit tiefgreifenden Reformen z. B. für die Markt-
einführung der erneuerbaren Energien, dem Staatsbürgerschaftsrecht, aber auch
mit Reformen auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialversicherungssystemen
gezeigt, wie Wettbewerbsfähigkeit gewonnen werden kann. Diese Reformen
müssen überprüft, positive Erfahrungen weiterentwickelt und Fehlentwicklun-
gen abgestellt werden. Die Stillstandspolitik der schwarz-gelben Bundesregie-
rung, insbesondere vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Philipp Rösler, schwächt die Vorreiterrolle deutscher Unternehmen bei
nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen und gefährdet deren Wettbe-
werbsvorteile.
Unternehmen in Deutschland und Europa stecken in einem rasanten Umbruch.
Globalisierung, die Finanzkrise, eine immer pluralistischere Gesellschaft, Digi-
talisierung, Klima- und demografischer Wandel, Ressourcenverknappung und
ein stärkeres Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein der Konsumentinnen
und Konsumenten stellen neue Anforderungen und bewirken Veränderungen.
Der Strukturwandel der Vergangenheit wird deshalb an Tempo und Reichweite
noch zunehmen. Wirtschaftspolitik muss diesen Wandel gestalten. Die Art, wie

Drucksache 17/11162 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

wir wirtschaften, wird sich grundlegend ändern müssen. Diese Einsicht wird in-
zwischen auch von den Unternehmen und selbst von konservativen Ökonomin-
nen und Ökonomen geteilt und von der Europäischen Kommission vertreten.
Nur folgt für das praktische Regierungshandeln der schwarz-gelben Bundes-
regierung daraus nichts. Die wirtschaftspolitische Tatenlosigkeit der Bundes-
regierung ignoriert die Herausforderungen und verpasst die Chancen, die sich
aus dem Umbruch ergeben. Denn mit grünen Ideen lassen sich schwarze Zahlen
schreiben.

Veränderungen rufen Ängste hervor. Deshalb müssen die Transformation der
Wirtschaft und die notwendige Regulierung der Finanzmärkte zusammen gehen
mit einem neuen sozialen Ausgleich, der Verteilungsgerechtigkeit mit Zugangs-
gerechtigkeit verbindet. Die Überwindung der sozialen Spaltung und die Ver-
wirklichung der Teilhabe aller ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit. Sie ist
auch ökonomisch notwendig, um den Umbau hin zu einem nachhaltigen Wirt-
schaftssystem zu ermöglichen.

Wer dagegen verspricht, dass alles bleiben kann wie es ist, betreibt Augen-
wischerei. Wer den Bestand gegen jede Änderung zu schützen versucht, gefährdet
ihn am Ende. Eine vorausschauende Wirtschaftspolitik muss Zukunftstrends er-
kennen und verstehen und Unternehmen dabei unterstützen, die neuen Potentiale
zu heben und Chancen zu ergreifen. So bedeutet die Energiewende zwar weniger
Absatz von Strom und Wärme für die großen Energieversorger. Sie schafft aber
gleichzeitig neue Märkte für Einsparung, Effizienz und erneuerbare Energien und
ermöglicht neuen Akteurinnen und Akteuren mit alten Strukturen in Wettbewerb
zu treten.

Es gibt keine gute oder schlechte Industrie – alle Unternehmen müssen diesen
Strukturwandel vollziehen, um auch in Zukunft am Markt Bestand zu haben. Die
aktuelle Wirtschaftspolitik verteidigt veraltete Strukturen. Sie setzt auf Be-
standsschutz und erhaltende Subventionierung. Die verschleppte Energiewende
und der versäumte Abbau unnötiger ökologisch schädlicher Subventionen sind
sichtbare Ergebnisse dieser verfehlten Politik. Diese klassische Klientelpolitik
auf Druck einflussreicher Lobbys geht zulasten unserer Zukunft. Innovationen
werden ausgebremst. Nachhaltige Wirtschaftspolitik gestaltet Veränderung statt
blind den Status quo zu verteidigen.

Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung vernachlässigt die Belange kleiner
und mittlerer Unternehmen (KMU). Ob bei der einseitigen Mehrwertsteuersen-
kung für eine Branche, bei der Blockade bei der Energieeffizienzrichtlinie oder
bei der fehlenden steuerlichen Forschungsförderung: Die Bundesregierung
denkt immer erst an die Interessen einzelner Branchen und Konzerne, anstatt ge-
zielt die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Auf europäischer Ebene ist der wirtschaftliche Integrationsprozess weit voran-
gekommen. Vom europäischen Binnenmarkt profitieren alle Mitgliedstaaten,
insbesondere Deutschland mit seiner exportorientierten Wirtschaft. Der europä-
ische Integrationsprozess darf hier aber nicht stehen bleiben. Obwohl im Vertrag
von Lissabon verankert ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitiken als
„Angelegenheit von gemeinsamen Interesse“ betrachten und „koordinieren“,
haben die Regierungen in der Vergangenheit de facto national geprägte Wirt-
schaftspolitik betrieben. Auf diese Weise haben sich gefährliche Ungleichge-
wichte innerhalb der Europäischen Union (EU) aufgebaut, die es dringend abzu-
bauen gilt. Hierzu muss auch Deutschland durch eine höhere Binnennachfrage
beitragen. Die EU 27 konnte im letzten Jahr nicht mehr so viele Güter exportie-
ren, wie sie zum Bezahlen der Rohstoffimporte benötigt hätte. Das Außenhan-
delsdefizit der EU von 120 Mrd. Euro ist vor allem durch die europäische Roh-
stoffrechnung von über 400 Mrd. Euro begründet. Der ökologische Umbau der

europäischen Wirtschaft muss zentrales Element der Krisenbewältigung wer-
den. Aus der europäischen Krise hilft nur ein Green New Deal. Grundsätzlich

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11162

muss das Ende wirtschaftspolitischer Kleinstaaterei eingeläutet und eine starke
wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU aufgebaut werden.

Wandel gestalten

1. Ökologischer Umbau der gesamten Wirtschaft

Das traditionelle Wirtschaftsmodell mit seinem gigantischen Energie- und Roh-
stoffhunger und seinen immensen Emissionen ist nicht zukunftsfähig. Das alte
erdölbasierte System stößt an seine ökologischen und ökonomischen Grenzen.
Ökologisch vor allem geprägt durch den Klimawandel, den dramatischen Ver-
lust der biologischen Vielfalt und die rücksichtslose Ausbeutung rarer werden-
der Ressourcen und ökonomisch durch die rapide gestiegenen Rohstoffkosten.
Die Industriegesellschaft hat nur eine Zukunft, wenn sie sich mitten im laufen-
den Betrieb neu erfindet. Eine Halbierung der globalen Treibhausgasemissionen
bis zur Mitte des Jahrhunderts und eine Senkung um 90 Prozent in den Industrie-
nationen sind international vereinbarte Ziele, zu denen sich auch die Bundes-
regierung bekennt. Ebenso wichtig ist es, die negativen Auswirkungen der Nut-
zung von natürlichen Ressourcen verbindlich auf ein ökologisch vertretbares
Maß zu begrenzen. Das bedeutet nichts weniger als eine industrielle Revolution.
Die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft ist eine Strategie für
nachhaltiges Wirtschaften und Beschäftigung. Sie ist eine großartige Herausfor-
derung für unseren Forschergeist, für Ingenieure, Pionierunternehmer, Architek-
ten, Stadtplaner und Mobilitätsexperten. Und natürlich für kluge, vorausschau-
ende Politik. Diese muss die Weichen auf nachhaltiges Wirtschaften stellen.

Vorreiter beim ökologischen Umbau sein: „Made in Germany“ sollte künftig für
modernste, umweltfreundliche und nachhaltige Produktion stehen. Schon heute
wird in Deutschland jeder neunte Euro mit Produkten und Dienstleistungen rund
um Klima- und Umweltschutz erwirtschaftet. Der Weltmarkt für diese Produkte
und Dienstleistungen wächst rasant. In Sparten wie Effizienz, erneuerbare Ener-
gien, nachhaltige Mobilität oder Abfallwirtschaft entwickelt sich schon bis zum
Jahr 2020 ein weltweiter Markt von rund 3 Bio. Euro p. a.

Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen schaffen: Unternehmen
brauchen Planungssicherheit, um Innovations- und Investitionsentscheidungen
treffen zu können. Die Transformation unserer Wirtschaft ist kein Projekt für
wenige Jahre. Umso wichtiger sind verlässliche langfristige Ziele und Rahmen-
setzungen. Die Klimaschutzziele müssen in einem Klimaschutzgesetz verbind-
lich festgelegt, deren Einhaltung transparent überwacht und bei Abweichungen
vom Zielpfad frühzeitig gegengesteuert werden.

Dauerhafte Strukturen und stabile Finanzierungsbedingungen gewährleisten:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder verbindliche jährliche Energie-
einsparvorgaben im Rahmen der Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie schaffen
verlässliche Anreizsysteme. Der Umgang der Bundesregierung mit dem EEG ist
das Gegenteil von Planungssicherheit und schädigt vor allem mittelständische
Unternehmen. Vier Novellen des EEG innerhalb von zweieinhalb Jahren haben
jegliche Planungssicherheit und das Vertrauen von Investoren in die Politik er-
schüttert. Investitionen in die Verkehrsnetze werden nicht nach Notwendigkeit,
sondern nach regionalem Proporz und politischem Einfluss geplant. Um die Ver-
kehrsnetze zu erhalten, sind neue Finanzierungsinstrumente notwendig, die eine
dauerhafte Qualität der Schienen, Straßen und Wasserstraßen garantieren kön-
nen.

Umweltschädliche Subventionen abbauen: Der Staat bremst Innovationen aus,
wenn er mit Erhaltungssubventionen den Interventionen mächtiger und einfluss-
reicher Lobbys nachgibt. Das ist klassische Lobbypolitik zulasten der Zukunft.

Würde die Bundesregierung die 2009 eingeführte Nachhaltigkeitsprüfung von
Gesetzentwürfen und Verordnungen ernst nehmen, dürfte es keine Subventionen

Drucksache 17/11162 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mehr geben, die sich gegen Nachhaltigkeitsziele richten. Die ökologisch schäd-
lichen Subventionen müssen konsequent abgebaut werden, auch um Anreize für
die ökologische Modernisierung zu setzen. Zudem schafft dies neue Haushalts-
spielräume und einen notwendigen Innovationsdruck.

Ressourcenschutz ins Zentrum stellen: Deutschland kommt dem Ziel der Nach-
haltigkeitsstrategie, die Ressourcenproduktivität von 1994 bis 2020 zu verdop-
peln, nicht näher. Der absolute Materialverbrauch ist sogar gestiegen. Neue An-
strengungen sind nötig, um die Langlebigkeit, Wiederverwendung und Repara-
turfähigkeit von Produkten zu verbessern. Wenn knappe Rohstoffe weniger ver-
wendet, wieder verwendet und durch andere Materialien ersetzt werden, werden
die Abhängigkeit von Rohstoffen reduziert, die Betriebskosten gesenkt, die
Konkurrenzfähigkeit von Produkten sowie Dienstleistungen gesteigert und die
Umwelt und das Klima geschont und die biologische Vielfalt erhalten. Die Bun-
desregierung ignoriert, dass eine Effizienzstrategie aufgrund verschiedener
Reboundeffekte alleine nicht erfolgreich sein wird. Technologische Fortschritte
führen nur zu Verbrauchsminderungen, wenn Verbrauchsobergrenzen und ge-
eignete Preisgestaltung für Energie und Rohstoffe in Form einer sozial-ökologi-
sche Steuerreform geschaffen werden. Die Rohstoffstrategie der Bundesregie-
rung ist einseitig auf einen Konkurrenzkampf um den Zugang zu Rohstoffen
ausgerichtet. Entwicklungschancen für die rohstoffreichen Länder bleiben außen
vor. Statt eines immer härteren Wettkampfs der Nationen bedarf es der interna-
tionalen Kooperation und des Aufbaus einer multilateralen Rohstoff-Gover-
nance. Ohne eine stärkere Institutionalisierung der globalen Rohstoffpolitik und
ohne verbindliche ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards bei
Rohstoffabbau und -handel droht ein für alle Seiten ruinöser Kampf um Res-
sourcen, vor allem auf Kosten der Menschen in rohstoffreichen Entwicklungs-
ländern.

2. Neue Innovationsstrategie

Digitalisierung, Klima- und demografischer Wandel sowie Ressourcenverknap-
pung stellen hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft
und der deutschen Wirtschaft. Umbrüche wie die Digitalisierung bergen jedoch
auch große Potenziale für eine nachhaltige Zukunft. Den Anforderungen müssen
wir mit einer breiten Innovationsstrategie begegnen. Dazu zählt das Ziel, ge-
samtstaatlich 3 plus X Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und
Entwicklung und 7 Prozent für Bildung aufzuwenden, ebenso, wie die Schaf-
fung von geeigneten Rahmenbedingungen für Innovationen. Eine leistungs-
fähige und ergebnisoffene Grundlagenforschung ist für unsere Zukunft ebenso
wichtig wie die Investitionen in Forschung und Entwicklung von KMU zu för-
dern. Wir brauchen gleichermaßen Sprunginnovationen und schrittweise Neue-
rungen. Dabei gilt: Technische Innovationen lassen sich nicht von sozialen
Innovationen trennen. Wir brauchen deshalb einen breit gefassten Innovations-
begriff, der neben technischen auch organisatorische und soziale Innovationen
umfasst. Mehrwert entsteht in Deutschland zunehmend aus der Fähigkeit, Ak-
teure zu vernetzen, Projekte und Kooperationen zu managen, gesellschaftliche
und kulturelle Trends zu antizipieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Wer wirtschaftlich verwertbare Innovationen sucht, der darf nicht nur technik-
fixiert sein.

Kritische Diskurse für den Innovationsprozess nutzen: Für den Erfolg einer In-
novation ist gesellschaftliche Akzeptanz unerlässlich. Bei Forschung und Ent-
wicklung müssen Anwendungsperspektiven und potenzielle Verwendungsmög-
lichkeiten von daher frühzeitig einbezogen werden. Das Vorsorgeprinzip muss
oberste Priorität haben. Für neue Produkte sollte eine umfassende Analyse der
Umwelt- und Gesundheitsrisiken verpflichtend sein. Dies gilt insbesondere für

umweltoffene und verbrauchernahe Anwendungen. Dies stärkt auch die Investi-
tionssicherheit. Für eine erfolgreiche Innovationspolitik sollte das zentrale inno-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11162

vationspolitische Beratungsorgan der Bundesregierung – die Forschungsunion
Wissenschaft – Wirtschaft und weitere entscheidungsrelevante Expertengre-
mien in ihrer Zusammensetzung auch für Vertreterinnen und Vertreter der Zivil-
gesellschaft geöffnet werden.

Steuerliche Forschungsförderung für den Mittelstand einführen: Kleine und
mittlere Unternehmen sind ein wichtiger Innovations- und Technologiemotor.
Viele sogenannte Hidden Champions sind aufgrund ihrer Technologieführer-
schaft und ihrer Fähigkeit komplexe Lösungen anzubieten, Weltmarktführer in
bestimmten Marktnischen. Diese Position müssen wir stärken. Viele KMU er-
reicht die traditionelle Projektförderung jedoch nur unzureichend. Wertvolle In-
novationspotenziale werden so nicht genutzt. Die steuerliche Forschungsförde-
rung in Form einer Steuergutschrift bietet einen unbürokratischen, berechenba-
ren und breiten Zugang zu Forschungsförderung. Seit drei Jahren wartet die
Wirtschaft auf die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt wurde. Die Bun-
desregierung vertröstet die Wirtschaft mit Verweis auf fehlende finanzielle
Spielräume. Angesichts von Betreuungsgeld und Mehrwertsteuersenkung für
Hoteliers ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Statt sich auf den Mittel-
stand zu konzentrieren, verzichtet die Bundesregierung komplett auf die steuer-
liche Forschungsförderung. Große Unternehmen und Konzerne sind die Haupt-
nutznießer der Projektförderung.

Kreative Wege gehen: Senkung der Markteintrittsbarrieren für junge Unterneh-
men, u. a. durch standardisierte und offene Technologieplattformen, Förderung
von Open-Source-Innovationen und von offenen Standards sowie das Prüfen
neuer Instrumente, wie das Ausschreiben von Preisgeldern, gehören ebenso zu
einer neuen Innovationsstrategie wie der verbesserte Zugang zu publizierten wis-
senschaftlichen Ergebnissen und zu wissenschaftlichen als auch öffentlichen Daten
durch eine umfassende Förderung des Open-Access- und Open-Data-Prinzips.

Zugang zu Wagniskapital erleichtern: Innovativen Unternehmen fehlt häufig das
Kapital, um Forschungsergebnisse zu marktfähigen Produkten und Verfahren
weiterentwickeln zu können. Außer Ankündigungen hat die Regierungskoalition
auch hier nichts zustande gebracht. Damit mehr Innovationen tatsächlich umge-
setzt werden, sind international attraktive Bedingungen für Wagniskapital not-
wendig und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital neu zu ord-
nen. Schon die steuerliche Forschungsförderung würde die Ertragssituation von
innovativen Gründungen stärken und so den Unternehmen leichteren Zugang zu
Wagniskapital eröffnen. Weitere Erleichterungen sind zu prüfen. So soll darüber
hinaus erreicht werden, dass bei innovativen Unternehmen Verluste auch bei
neuen Investoren erhalten bleiben. Die sogenannte Sanierungsklausel muss dem-
entsprechend gestaltet werden.

3. Umfassende Strategie gegen den Fachkräftemangel

Zur Bewältigung des Fachkräftemangels genügt es nicht, auf ein einzelnes In-
strument zu setzen. Einheimische und Einwanderer dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt werden. Angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung
und des daraus resultierenden Rückgangs an Arbeitskräften müssen ein kluger
Mix aus Bildung, Qualifizierung und Aktivierung zurzeit nicht genutzter Fach-
kräftepotenziale sowie ein transparentes Einwanderungssystem auf den Weg
gebracht werden. Nur so können negative Folgen für die Wirtschaft, die Sozial-
systeme und nicht zuletzt für die betroffenen Menschen verhindert werden.

Mit Bildung Chancen für alle eröffnen: Grundlage sämtlicher Fachkräftestrate-
gien ist ein guter Bildungsstart für die Kleinsten, ein Berufsbildungssystem, das
alle Jugendlichen zu einem beruflichen Abschluss führt, und ein offenes Hoch-

schulsystem ohne soziale Schranken. Notwendig sind daher ein Rechtsanspruch
auf einen ganztägigen und qualitativ hochwertigen Kitaplatz ab dem ersten Le-

Drucksache 17/11162 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

bensjahr, der flächendeckende Ausbau von echten Ganztagsschulen, ein mit
dem grünen Konzept „DualPlus“ weiterentwickeltes Berufsausbildungssystem
und die Aufstockung des Hochschulpakts. Denn wie die Prognose der Kultus-
ministerkonferenz vom Sommer 2012 zeigt, liegt der Bedarf an Studienplätzen
um circa 300 000 Plätze höher als Bund und Länder es für die laufende zweite
Phase des Hochschulpakts vereinbart haben. Nur eine bessere und gerechtere
Studienfinanzierung ermöglicht auch den Studienberechtigten aus finanzschwa-
chen und bildungsfernen Familien ein Studium. Deswegen müssen die Leistun-
gen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kurzfristig erhöht
und mittelfristig zu einem 2-Säulen-Modell weiterentwickelt werden.

Für Zukunftsberufe weiterbilden: Wer es ernst damit meint, die einheimischen
Arbeitskraftpotentiale besser nutzen und das Konzept des lebenslangen Lernens
umsetzen zu wollen, muss gute Rahmenbedingungen für Weiterbildung schaf-
fen. Dabei muss ein Schwerpunkt auf Zukunftsberufe gesetzt und die Mittel der
Arbeitsförderung auf Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Pflegefachbe-
rufe, Betreuung, Erziehung und weitere regional identifizierte Mangelberufe,
konzentriert werden. Außerdem ist es notwendig, besonders diejenigen für Qua-
lifizierung zu gewinnen, die bisher von Weiterbildungsangeboten kaum erreicht
wurden: Ältere, Frauen in oder nach der Familienphase, Menschen mit Migra-
tionshintergrund und Geringqualifizierte. An die Stelle des so genannten Meister-
BaFöGs muss ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz treten, das für mehr
Gruppen als bisher Anreize zur – auch akademischen – Weiterbildung setzt.

Erwerbsbeteiligung erhöhen: Das Potenzial vieler einheimischer Fachkräfte
wird zurzeit nur ungenügend genutzt. Dies betrifft vor allem Frauen und Ältere,
aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinde-
rung. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft muss die Barrieren für
Frauen im Erwerbsleben abbauen. Darüber hinaus sind zügig Maßnahmen zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen wie Männer erforder-
lich. Das die ungleiche Erwerbsarbeitsteilung von Ehepartnerinnen fördernde
Ehegattensplitting muss darüber hinaus abgeschmolzen werden. Die systemati-
sche Aussteuerung von Älteren aus dem Erwerbsleben muss endlich ein Ende
haben. Dazu müssen die Gestaltung alterns- und altersgerechter Arbeitsbedin-
gungen, der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz insbesondere zum
Schutz vor psychischen Gefährdungen erheblich ausgebaut und verbessert und
die Altersdiskriminierung bekämpft werden.

Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte schaffen: Deutschland braucht
qualifizierte Fachkräfte. Wir sollten ausländische Fachkräfte mit offenen Armen
empfangen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den Zuzug ausländischer
Fachkräfte durch Einführung eines Punktesystems zu vereinfachen und transpa-
renter zu gestalten. Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz hat die
Bundesregierung zwar endlich sichergestellt, dass künftig alle Personen mit aus-
ländischen Berufsabschlüssen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ih-
rem Wohnsitz Zugang zu Anerkennungsverfahren erhalten. Dieser Schritt reicht
aber nicht aus, um die Chancen auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
für Menschen mit ausländischen Qualifikationen umfassend zu verbessern. Es
fehlt der Anspruch auf Beratung und Begleitung der Betroffenen im Verfahren
genauso wie auf die verbindliche Information darüber, welche Anpassungsqua-
lifizierungen für einen vollqualifizierenden Abschluss fehlen. Hier muss die
Bundesregierung nachbessern.

4. Nachhaltige Finanzmärkte

Ein neues Gleichgewicht zwischen Real- und Finanzwirtschaft ist nötig. Banken
müssen ihrer Rolle als Dienstleister wieder gerecht werden. Nachhaltige Finanz-

marktpolitik beruht auf dem Prinzip von Haftung und Verantwortung. Das
schiere Gegenteil haben wir in der weltweiten Finanzkrise zu spüren bekommen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11162

Wenn Banken Milliarden versenken, sich dann aber mit Steuergeldern retten las-
sen und gleichzeitig Banker und Aktionäre horrende Gewinne einfahren, dann
ist dieses Prinzip durchbrochen. Das enorme Auf und Ab an den Finanzmärkten
und die zahlreichen Krisen belasten die wirtschaftliche Entwicklung enorm. Da-
mit einher geht ein schleichender Vertrauensverlust in die Legitimation unseres
Ordnungssystems. Wenn Banken so groß sind, dass der Staat ihre Pleite nicht
zulassen kann, wird er erpressbar. Dann gibt es keinen Anreiz, vernünftig mit
Risiken umzugehen, das Haftungsprinzip ist durchbrochen.

Größenbremse für Banken einführen: Großbanken, die nicht pleitegehen kön-
nen, erhalten am Markt günstigere Refinanzierungsbedingungen als kleinere In-
stitute. Denn die Investoren vertrauen auf den Schutz durch den Staat. Dieser
Vorteil stellt eine milliardenschwere Subvention für Großbanken dar. Mit stei-
gender Institutsgröße soll deshalb mehr Eigenkapital und mehr Liquidität vorge-
halten werden, um diesen Vorteil zu kompensieren. Außerdem ist eine Trennung
der einlagengesicherten Geschäfte von anderen Geschäften wie Investmentban-
king und Eigenhandel (Trennbankensystem) sowie ein europäischer Restruktu-
rierungsfonds nötig, um auch größere Banken kostengünstig abwickeln oder re-
strukturieren zu können. Die Bundesregierung steht bisher bei beiden Projekten
auf der Bremse und verhindert so eine Durchsetzung des Haftungsprinzips.

Schuldenbremse für Banken verbindlich machen: Nachhaltige Finanzmarkt-
politik muss für kluge Regeln sorgen, damit Banken sicherer wirtschaften müssen
und im Ernstfall nicht so leicht in Schieflage geraten. Mehr Sicherheit bedeutet
weniger Rendite. Renditeziele von 25 Prozent sind nicht mehr möglich. Solche
überzogenen Ziele sind mit einem nachhaltigen Finanzmanagement ohnehin
nicht vereinbar und haben mit in das aktuelle Desaster geführt. Solche Eigenka-
pitalrenditen sind nur möglich, wenn mit minimalem Eigenkapital gewirtschaftet,
also der Einsatz von Fremdkapital maximiert wird. Nötig ist deshalb eine ver-
bindliche Schuldenbremse für Banken (leverage ratio) von 5 Prozent, wie sie etwa
in Kanada besteht. Die Bundesregierung hat sich bisher gegen eine verbindliche
Schuldenbremse gewehrt und lässt somit instabile Geschäftsmodelle weiter zu.

Kundinnen und Kunden als Marktakteure stärken: Finanzmärkte sollen Dienst-
leister für Unternehmen und private Kundinnen und Kunden sein und nicht
Kostgänger der Realwirtschaft. Doch die Finanzwirtschaft hat sich immer mehr
von der Finanzierung realer Investitionen entfernt. Jetzt steht eine Konversion
der Finanzwirtschaft an: Weg von hochkomplexen Finanzprodukten, mit denen
Risiken verschleiert werden, und automatisiertem Handel im Millisekunden-
bereich, hin zu einfachen Produkten, die realwirtschaftliche Investitionen sowie
den Handel mit Gütern und Dienstleistungen unterstützen. Weg von einer provi-
sionsorientierten Vertriebsmaschine, hin zu langfristiger Kundenbindung und
fachkundiger Beratung. Dafür ist es nötig, die Kundenseite rechtlich zu stärken,
aber auch klare Ge- und Verbote durchzusetzen: Nötig ist ein Tempolimit am
Finanzmarkt und das Verbot intransparenter Finanzprodukte. Damit Verbrau-
cherinnen und Verbraucher ihr Vertrauen in den Finanzmarkt zurückgewinnen,
müssen sie sich darauf verlassen können, dass die Finanzaufsicht nicht nur die
Solvenz der Institute, sondern auch den Verbraucherschutz als Ziel verfolgt, und
das Anbieter Geschäftsmodelle verfolgen, die sich am Nutzen der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher orientieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht muss deshalb wie die europäischen Finanzaufsichtsbehörden mit
der verbraucherorientierten Marktaufsicht mandatiert werden und der Finanz-
marktwächter als ein zusätzliches Instrument für mehr Anlegerschutz geschaf-
fen werden.

Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in den Blick nehmen:
Bisher fehlen bei vielen Finanzprodukten Informationen über die realwirtschaft-

lichen Auswirkungen. Die ökologisch-soziale Transformation erfordert aber
auch die entsprechenden Informationsgrundlagen in Form nichtfinanzieller In-

Drucksache 17/11162 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dikatoren, etwa über CO2-Emissionen, Ressourceneffizienz oder die Auswir-
kung auf die biologische Vielfalt. Die Bundesregierung hält aber nach wie vor
daran fest, am Finanzmarkt ausschließlich finanzielle Indikatoren bei der Unter-
nehmensberichterstattung und in den Produktinformationsblättern bei Finanz-
produkten vorzuschreiben. Statt den Wandel zu unterstützen, erschwert die
Bundesregierung so die Neuausrichtung des Finanzmarkts. Multilaterale (Ent-
wicklungs-)Banken wie die International Finance Corporation (IFC) der Welt-
bankgruppe oder die Europäische Investitionsbank, die Kredite an die Privat-
wirtschaft geben, bieten hier einen wichtigen Ansatzpunkt zur Verbreitung von
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards. Anfang 2012 ist das neue
Sustainability Framework der IFC in Kraft getreten. Die Bilanz fällt gemischt
aus. Die Bundesregierung muss die Umsetzung der überarbeiteten Standards
kritisch begleiten und sich für die Verbreitung substanzieller Umwelt-, Sozial-
und Menschenrechtsstandards in der Finanzierung einsetzen.

Ökologische Modernisierung finanzieren: Die ökologische Modernisierung ist
im Kern ein Investitionsprogramm mit enormem Finanzierungsbedarf. Dabei
mangelt es nicht an privatem Kapital, welches nach attraktiven Investitionsmög-
lichkeiten sucht, denn die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat zu einer Neu-
bewertung der Risiken von Staatsanleihen geführt. Viele private Anleger sind
deshalb auf der Suche nach anderen sicheren Anlagemöglichkeiten. Wir brau-
chen eine Politik, die diese Finanzströme in den ökologischen Umbau lenkt. Da-
bei müssen auch innovative Finanzierungswege eröffnet werden, wie die jetzt
auf europäischer Ebene geplanten Projektbonds, bei denen der Staat einen klar
definierten Anteil der Hochrisiken übernimmt, die von den Privaten nicht getra-
gen werden können. Auch bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur kön-
nen öffentlich-private Partnerschaften zur Realisierung beitragen, allerdings nur,
wenn das Projekt bei einer transparenten Betrachtung der gesamten Lebens-
zykluskosten für die öffentliche Hand günstiger ist als bei einer Haushaltsfinan-
zierung.

5. Rahmenbedingungen für die Modernisierung und Digitalisierung der Infra-
struktur

Die Unternehmen in Deutschland brauchen eine leistungsstarke und moderne
Infrastruktur. Wer sich dabei aber in erster Linie auf neue Straßen oder unterir-
dische Bahnhöfe konzentriert, wird den Anforderungen nicht gerecht. Der Aus-
bau einer flächendeckenden Breitbandversorgung ist von großer wirtschaftli-
cher Bedeutung. Ein flächendeckendes Breitbandnetz mit hohen Bandbreiten
sowie intelligente Verkehrs- und Energienetze sind entscheidende Faktoren für
einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort. Die Energiewende und der Über-
gang zur Elektromobilität sind ohne entsprechende Infrastruktur nicht möglich.
Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) trägt die Breitbandkommunikation heute bis zu einem
Drittel des Produktivitätzuwachses der hochentwickelten Länder bei. Neue
Dienste wie Cloud Computing treiben die Volkswirtschaft voran, lasten aber
auch wegen ihres ständig steigenden Kapazitätsbedarfs die vorhandene Infra-
struktur immer weiter aus.

Breitband ausbauen: Trotz des Wissens um den Stellenwert der Breitbandversor-
gung klaffen in Deutschland Anspruch und Wirklichkeit bei der Kommunika-
tionsinfrastruktur noch weit auseinander. Durch neue Anwendungen wie Cloud
Computing, Smart Grids, im Gesundheitswesen oder in der Wissenschaft (z. B.
Klimaforschung) steigt der Datenumsatz rasant. Für diese Anwendungen bedarf
es eines sehr schnellen Breitbandzugangs. Deutschland hinkt aber beim Glas-
faserausbau im europäischen Vergleich hinterher. Die im Telekommunikations-
gesetz verbesserten Regeln und die Möglichkeit der Mitnutzung bundeseigener

Infrastrukturen für den erleichterten Auf- und Ausbau von Breitband müssen
endlich durch die Bundesregierung umgesetzt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11162

Darüber hinaus muss durch eine Verpflichtung der Telekommunikationsunter-
nehmen eine Basisversorgung für jede Nutzerin und jeden Nutzer garantiert
werden. Wichtig ist dabei eine diskriminierungsfreie Übertragung von Daten-
paketen („Netzneutralität“).

Intelligentes Stromnetz ausbauen: Den Einsatz „intelligenter Stromnetze“
(Smart Grids), also die über Informations- und Kommunikationstechnik opti-
mierte Verbindung von Stromverbrauchern und dezentralen Stromerzeugern,
soll über Pilotvorhaben, die Festlegung technischer Standards und die Klärung
datenschutzrechtlicher Fragen voranbringen. Dabei wird die höchstmögliche in-
formationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher über
die für Smart Grids erhobenen und verarbeiteten Daten angestrebt. Außerdem
bedarf es einer intensiven und offenen Diskussion der möglichen Sicherheits-
risiken und Vorlage entsprechender Schutzkonzepte. Die Bundesregierung
agiert hier viel zu zögerlich. Die nötigen Verordnungen müssen zügig an die
neue Gesetzesgrundlage des Energiewirtschaftsgesetzes angepasst werden.

Datenschutz stärken: Die Einspeisung erneuerbarer Energien oder die Integra-
tion von Speichertechnologien (z. B. von Elektroautos) verlangen höhere Flexi-
bilität und mehr Steuerung im Netz, die Absenkung der Lastspitzen geht nur mit
intelligentem Nachfragemanagement. Voraussetzung ist, dass Erzeuger, Ver-
braucher und Vermittler miteinander vernetzt und willens sind, die nötigen In-
formationen zur Aussteuerung des Netzes bereitzustellen. Nur wenn die Ver-
braucher Vertrauen in die sparsame Datenerhebung, in Korrektheit und Sicher-
heit der Datenverarbeitung haben, wird der Um- und Ausbau intelligenter
Netzinfrastrukturen gelingen. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus
im Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden ist – neben den grundrecht-
lichen Schutzpflichten – auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Das in Deutsch-
land als Pionierland des Datenschutzes besonders hohe Datenschutzniveau wirkt
heute bereits als Standortfaktor und muss – z. B. durch die Förderung von
Privacy-Enhancing-Technologies-Anbietern, durch unabhängige Gütesiegel und
Auditierungen und der dazugehörigen Forschung – unterstützt werden.

Zielkonflikte transparent und offen lösen: Aus dem Interesse an intelligenten In-
frastrukturen können Zielkonflikte zwischen dem dafür erforderlichen umfas-
senden Datenaustausch und dem Schutz der Privatsphäre entstehen. Die Politik
muss in einem transparenten und offenen Verfahren einen gesellschaftlichen
Konsens herstellen.

6. Energiewende

Die Energiewende ist die große Chance für neue Geschäftsfelder und eine starke
Positionierung der deutschen Wirtschaft auf den internationalen Zukunftsmärk-
ten. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, sie zu einem ge-
samtgesellschaftlichen Projekt zu machen. Als erstes großes Industrieland könnte
Deutschland ganz auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz setzen und eine
internationale Vorreiterrolle einnehmen, indem gezeigt wird, dass und wie die
Energiewende gelingen kann. Die große Mehrheit der Menschen im Land steht
hinter dem Plan. Leider sind die Kernaufgaben der Energiewende von der Bun-
desregierung bislang nur zögerlich angegangen worden. Dazu gehören:

Energieeffizienz verbindlich machen: Erforderlich sind ein nationales Effi-
zienzgesetz mit einem Einsparziel von 20 Prozent bis 2020, verbindliche
Einsparvorgaben für Energieversorger und eine klare Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand. Ehrgeizige und verbindliche Energieeffizienzziele sind das
nachhaltigste Konjunkturprogramm mit einer dreifachen Rendite. Handwerk,
mittelständische Maschinenbauer und Energieberater profitieren von einer ge-
stiegenen Nachfrage, Unternehmen und Mieterinnen/Mieter senken ihre Ener-

giekosten und tun etwas für den Klimaschutz. Die Bundesregierung betreibt mit
ihrem mittelstandsfeindlichen Widerstand gegen die EU-Energieeffizienzricht-

Drucksache 17/11162 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

linie das Gegenteil von kluger Wirtschaftspolitik. Sie muss sich jetzt bei der Um-
setzung der Richtlinie für verbindliche Energiesparmaßnahmen starkmachen.

Energiesparfonds auflegen: Mit einem neuen Energiesparfonds von 3 Mrd. Euro
können Energiesparmaßnahmen insbesondere einkommensschwacher Haus-
halte unterstützt, Beratungs- und Informationsangebote vor Ort verbessert und
Investitionen in Stromeffizienz kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert
werden.

Netzausbau bürgerfreundlich und umweltverträglich voranbringen: Deutsche
Unternehmen sind Technologieführer beim Netzausbau auf der Höchstspan-
nungsebene und für neue Gleichstromübertragungsnetze (HGÜ) für Ökostrom.
Sie stehen in den Startlöchern, um ihr Know-how zum Einsatz zu bringen. Um
den Netzausbau endlich voranzubringen, muss eine Bundesnetzgesellschaft für
die neuen HGÜ geschaffen werden, in der die öffentliche Hand den bestimmen-
den Einfluss bekommt. Die Netzausbaupläne müssen sich am Ziel der Ener-
giewende orientieren, nicht an fossiler Kraftwerksstruktur. Frühzeitige Bürger-
beteiligung und die Möglichkeit, Freileitungen teilweise durch Teil-Erdverkabe-
lungen zu ersetzen, können die Akzeptanz verbessern und die Eingriffe in Natur
und Umwelt auf eine Minimum reduzieren.

Für faire Preise sorgen: Die Kosten der Energiewende müssen fair verteilt wer-
den. Die Befreiung von immer mehr Unternehmen von den EEG- und Netzkos-
ten gehen zulasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen und unter-
minieren die gerechtfertigten und richtigen Befreiungen für besonders ener-
gieintensive Unternehmen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Novelle des
Fördergesetzes den Kreis der von der Umlage befreiten Unternehmen völlig un-
nötig ausgeweitet. Dadurch wird die Zahl der privilegierten Unternehmen von
ca. 600 auf über 2 000 steigen. Rund 20 Prozent des in Deutschland verbrauch-
ten Stroms ist damit ganz oder weitgehend von der EEG-Umlage befreit. Die
Befreiung muss wieder auf diejenigen eingeschränkt werden, die mehr als
10 Gigawatt Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen.
Außerdem brauchen wir endlich eine wirksame Kontrolle der Preisbildung.
Etwa über eine Markttransparenzstelle, die die Energieversorger wirksam über-
prüft und den Energieverbrauchern mit Strompreisvergleichen nutzt.

7. Verbrauchermacht

Verbraucherpolitik muss so aufgestellt sein, dass die Nachfrageseite bei der Ge-
staltung einer nachhaltigen und innovationsfreudigen Wirtschaft auf Augenhöhe
einbezogen wird. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher stützen mit ihrer
Nachfrage maßgeblich das Bruttoinlandsprodukt. Ökologisch und fair produ-
zierte und gehandelte Güter treffen auf steigendes Interesse – „Geiz ist geil“ ist
auf dem Rückzug. Mit Nachfragen nach Kontrollergebnissen oder Hygiene-
zuständen fordern Verbraucherinnen und Verbraucher von Behörden und Unter-
nehmen eine offene Informationskultur ein. Sie unterstützen die Innovationskul-
tur im Netz, wo sie bereits heute häufig Prosumer sind, sich mittels des Social
Web vernetzen und der Wirtschaft Ideen für die bedarfsgerechte Weiterentwick-
lung vor allem digitaler Produkte geben. Die Energiewende kann auf die Akzep-
tanz der Verbraucherinnen und Verbraucher zählen. In diesem Sinne ist Verbrau-
cherpolitik ein Wettbewerbsvorteil und kein Standortrisiko. Auch deshalb ist die
Arbeit der Verbraucherzentralen zu sichern und auszubauen. Diese Chancen
werden von der schwarz-gelben Wirtschaftspolitik vernachlässigt. Das Markt-
geschehen wird nicht systematisch aus Verbraucherperspektive beobachtet.
Schäden, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Kartellrechtsverstöße er-
leiden, werden nicht ausgeglichen. Transparente und nützliche Verbraucher-
informationen sind Mangelware.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11162

Marktbeobachtung und Markttransparenz weiterentwickeln: Um valide Er-
kenntnisse zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Märkten zu
erhalten und frühzeitig Fehlentwicklungen zu identifizieren, muss ein System
der verbraucherorientierten Marktbeobachtung mit Unterstützung der Verbrau-
cherorganisationen aufgebaut werden. Im Energiemarkt soll die neue Markt-
transparenzstelle mit Strom- und Spritpreisvergleichen Transparenz für die Ver-
braucherinnen und Verbraucher schaffen. Bisher soll diese eine transparente und
wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit
Strom und Gas nur auf der Großhandelsstufe sicherstellen. Das muss, im Sinne
der Endverbraucher weiterentwickelt werden, damit diese ihr Verhalten daran
orientieren können.

Verbraucherschutz im Wettbewerbsrecht stärken: Wettbewerbspolitik muss den
Wettbewerb in den Dienst der Verbraucherinnen und Verbraucher stellen und zu
ihren Gunsten eingreifen, wenn Machtkonzentrationen und wettbewerbsbe-
schränkende Maßnahmen sie finanziell benachteiligen und Unternehmen unge-
rechtfertigte Renditen ermöglichen. Die Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher als ebenso betroffene Marktteilnehmer sind bisher im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht hinreichend verankert. Das Gesetz
ist so zu reformieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Schadens-
ersatzanspruch durchsetzen und Unrechtsgewinne bzw. -vorteile abgeschöpft
werden können.

Transparenz und Informationszugang stärken; Verbraucherinformationsgesetz
weiterentwickeln: Verbraucherinnen und Verbrauchern muss ein umfassender
Zugang zu den bei den Behörden und Unternehmen vorhandenen verbraucherre-
levanten Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Verbrau-
cherprodukte und verbrauchernahe Dienstleistungen eröffnet werden. Behörden
sollen verpflichtet sein, Informationen von sich aus im Internet zu veröffentli-
chen. Ein Informationszugangsgrundrecht muss dafür in das Grundgesetz. So-
weit die begehrte Information dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit von
Menschen oder dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dient, sollen da-
bei auch Informationsansprüche gegenüber Privaten verfassungsrechtlich abge-
sichert werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen gebührt
gesetzlicher Schutz. Der in der Praxis leider häufig zu beobachtenden pauscha-
len Verweigerung von Information unter Berufung auf Betriebs- und Geschäfts-
geheimnissen muss aber ein Riegel vorgeschoben werden. Das Verbraucherin-
formationsgesetz hat auch in seiner neuen Fassung zahlreiche Schwachstellen,
die eine weitere Novellierung unumgänglich machen, um die Markttransparenz
tatsächlich zu erhöhen.

8. Wettbewerb, Selbständigkeit und Unternehmertum

Wettbewerb, Selbständigkeit und Unternehmertum sind wichtige Triebkräfte
unserer sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb ist eine elementare Vorausset-
zung für funktionierende Märkte, denn die übergroße Marktmacht einzelner An-
bieter führt zu höheren Preisen und bremst Innovationen. Es ist eine permanente
wirtschaftspolitische Aufgabe, geeignete Bedingungen zu schaffen und Frei-
räume im Markt gegen Konzentrations- und Abschottungstendenzen zu schüt-
zen. Die Wettbewerbspolitik der Bundesregierung reagiert auf die marktwirt-
schaftlichen Verwerfungen unsystematisch und unkoordiniert mit mehr oder we-
niger willkürlichen Einzelmaßnahmen.

Missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument einführen: Die Kartellbe-
hörden brauchen schlagkräftige Instrumente, wie z. B. die Möglichkeit, markt-
beherrschende Unternehmen auch ohne einen Missbrauchsnachweis zur Auf-
gabe von Unternehmensteilen oder Marktanteilen zwingen zu können. Als

Ultima Ratio muss daher, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein missbrauchs-
unabhängiges Entflechtungsinstrument in das GWB eingeführt werden. Gleich-

Drucksache 17/11162 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zeitig sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche Rege-
lung auch auf europäischer Ebene eingeführt wird.

Bürokratische Notwendigkeiten optimieren: Besonders kleine und mittlere Un-
ternehmen profitieren von einer modernen und effizienten Verwaltung. Bürokra-
tische Notwendigkeiten müssen immer so geregelt werden, dass sie möglichst
geringe Belastungen mit sich bringen. So sollten beispielsweise Kleinstunter-
nehmen generell von der Bilanzierungspflicht befreit werden. Darüber hinaus
sollten kleine Unternehmen Sozialabgaben immer erst nach dem Monatsende
feststellen und bezahlen müssen. Die Vorabbezahlung bedeutet einen doppelten
bürokratischen Aufwand und kostet Liquidität. Das Steuerrecht muss handhab-
barer werden: Die Regeln für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschafts-
gütern sind hochkompliziert. Die Poolabschreibung soll abgeschafft und die Ab-
schreibungsgrenze auf mindestens 750 Euro angehoben werden. Die Umsatz-
steuer muss dringend im Hinblick auf Administrierbarkeit und Betrugsanfällig-
keit überarbeitet werden. Das ist gerade für den Mittelstand wichtig, der
aufgrund unterschiedlicher europäischer Regelungen einen nicht zu rechtferti-
genden bürokratischen Aufwand hat.

Unternehmensteuer in Hinblick auf den Mittelstand weiterentwickeln: Die Un-
ternehmensteuer ist im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig. Hier muss
Kontinuität gewährleistet sein. Sie orientiert sich allerdings überwiegend an den
Strukturen der großen, international tätigen Unternehmen. Im Hinblick auf
kleine und mittlere Unternehmen besteht dagegen Handlungsbedarf: Um nach-
haltige Finanzierungen attraktiver zu machen, muss die Benachteiligung bei der
Besteuerung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital beendet werden. Die
Abgeltungsteuer soll abgeschafft und die Besteuerung der Kapitaleinkünfte wie-
der der individuellen Höhe der Einkommensteuer unterworfen werden. Die
Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne soll investitionsfördernd
ausgebaut werden.

Gründungen fördern: Die unternehmerische Umsetzung neuer Ideen ist ein
wichtiger Baustein im Transformationsprozess der Wirtschaft. Durch Unterneh-
mensgründungen können neue Märkte entstehen und neues Wissen kann in Pro-
dukte sowie Produktionsverfahren umgesetzt werden. Damit die Risikobereit-
schaft und Kreativität Einzelner sich optimal entfalten kann, müssen Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik Raum für die Entwicklung und Umsetzung
neuer Ideen sowie optimale Rahmenbedingungen und geeignete Anreize schaf-
fen, um Menschen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern. Gerade das
Potenzial von Frauen für Existenzgründungen liegt weitgehend brach, weil ihre
spezifischen Gründungsbedürfnisse von Maßnahmen und Förderprogrammen
der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für mehr Grün-
derinnen braucht es eine gendergerechte Überarbeitung der Gründungsförde-
rung, - beratung und -infrastruktur und zudem ein passgenaues Angebot an
Mikrokrediten. Auch Arbeitslose müssen bei der Unternehmensgründung wie-
der besser unterstützt werden und Anspruch auf eine Förderung mit dem
Gründungszuschuss haben.

Gründungskultur schaffen: Deutschland braucht eine Kultur, die Gründungen
befördert und Lust auf Selbständigkeit nicht im Keim erstickt. Kleine Unterneh-
men spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung dezentraler und regio-
naler Produktions- und Verbrauchskreisläufe und binden Kapital in Deutsch-
land. Dazu gehört ein zeitgemäßes Insolvenzrecht, das eine Kultur der zweiten
Chance etabliert. Notwendig sind aber auch Maßnahmen, die den Schritt in die
Selbständigkeit sozial sicherer machen, z. B. eine steuerfinanzierte Garantie-
rente für langjährige Versicherte, bezahlbare Mindestbeiträge für die Kranken-
versicherung im Rahmen einer Bürgerversicherung und eine bezahlbare freiwil-

lige Arbeitslosenversicherung für alle Selbständigen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11162

Solidarische Ökonomie unterstützen: Neues Wirtschaften braucht einen starken
gemeinwohlorientierten, solidarischen Sektor. Soziale Unternehmen, Stadtwerke
und kommunale Versorger, Bürgersolar- und -windanlagen, neue Stromnetze in
Bürgerhand, genossenschaftliche Initiativen bei Produktion und Wohnen, regio-
nale Produkt- und Angebotsreihen, Handelsnetze und bürgerschaftliches Enga-
gement gewinnen stetig an Bedeutung. Diese Verbindung gesellschaftlicher An-
liegen mit unternehmerischem Engagement muss gezielt gefördert und weiter-
entwickelt werden. Die Förderung der Solidarischen Ökonomie soll im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie institutionell verankert wer-
den. Die genossenschaftliche Rechtsform soll entbürokratisiert und bei den
Pflichtprüfungen entlastet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Un-
ternehmensbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen verein-
facht und die Diskriminierung von Gemeinschaftsunternehmen bei der öffent-
lichen Beschaffung, bei Gründungs- und Förderprogrammen beendet werden.

9. Verantwortung und gute Kultur in Unternehmen

Initiativen und Selbstverpflichtungen der Unternehmen für mehr Nachhaltig-
keit, gute Unternehmenskultur und -verantwortung sind grundsätzlich begrü-
ßens- und unterstützenswert. Diese müssen in die Unternehmensstrategie inte-
griert werden. „Greenwashing“ ist keine nachhaltige Strategie.

Freiwillige Initiative fördern und Ordnungsrecht weiterentwickeln: Die Politik
sollte Initiativen wie z. B. Nachhaltigkeitsberichterstattung durch geeignete
Rahmenbedingungen fördern und sich stärker am europäischen und globalen
Diskurs beteiligen. Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat mit dem Nachhal-
tigkeitskodex ein für alle Branchen praktikables Instrument entwickelt. Der Ko-
dex enthält Indikatoren von der allgemeinen Strategie eines Unternehmens über
die Prozessbewertung, das Stakeholder-Engagement, die Inanspruchnahme von
Ressourcen bis hin zu Arbeitnehmerrechten und Menschenrechten. Freiwillige
Initiativen ersetzen allerdings nicht die Weiterentwicklung bestehender ord-
nungsrechtlicher Vorschriften, damit durch Unternehmensaktivitäten keine ne-
gativen ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen entste-
hen. In der EU werden bereits die entsprechenden Richtlinien überarbeitet, um
diesem Regelungsbedarf Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung sollte die-
sen Prozess aktiv voranbringen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung die
UN-Leitlinien für verantwortliches, unternehmerisches Handeln unterstützen
und ferner auch Empfehlungen für die Berichterstattung über die Auswirkungen
von Unternehmensaktivitäten auf die biologische Vielfalt entwickeln.

Unternehmensverantwortung international wahrnehmen: Besonderes Augen-
merk muss auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechts-, Sozial- und Um-
weltstandards auch bei den Zulieferern gelegt werden, hier besteht Regelungs-
bedarf hinsichtlich der Berichtspflichten. Für Opfer von Menschenrechtverlet-
zungen müssen wirksame Beschwerde und Klagemechanismen sowie Rechts-
behelfe in Deutschland geschaffen werden. Nötig ist eine Durchgriffshaftung von
Unternehmen für die Menschenrechtverletzungen ihrer Tochterfirmen. Die
Außenwirtschaftsförderung darf keine ökologisch, sozial, menschenrechtlich
und entwicklungspolitisch schädlichen Projekte, wie z. B. Atomtechnologien in
Entwicklungsländern, fördern. Bei der Vergabe von Exportgarantien ist ein sys-
tematisches menschenrechtliches Screening im Zielland nötig. Dafür nötige Ex-
pertise muss in den Exportkreditagenturen geschaffen werden. Wirtschaftspoli-
tische Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit müssen den Aufbau einer
lokalen Privatwirtschaft in den Partnerländern fördern, mit langfristigem Horizont
bis zu zehn Jahren geplant werden und vor allem den Ärmsten zugutekommen.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand stärken: Unternehmen mit Bundesbetei-

ligung müssen als Vorbild für sozial und ökologisch verantwortungsvolles Han-
deln dienen und entsprechende Kodizes wie die Kernarbeitsnormen der Interna-

Drucksache 17/11162 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tionalen Arbeitsorganisation anwenden, die Kinderarbeit ausschließen. Bei der
öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe muss noch viel stärker als bisher
auf hohe Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards gesetzt werden. Die
rechtlich vorhandenen Möglichkeiten einer Vergabe nach ökologischen und so-
zialen Kriterien müssen praxistauglich ausgestaltet werden. Notwendig ist ein
bundesweiter Aktionsplan für umweltfreundliche und faire Beschaffung, um so-
ziale und ökologische Vergabe für die Beschaffer vor Ort rechtssicher und hand-
habbar auszugestalten.

10. „Gute Arbeit“ für alle

Der ökologische Umbau kann nur mit hoch motivierten und gut qualifizierten
Beschäftigten gelingen. Gemeinsam mit den Unternehmen und Gewerkschaften
muss Politik gute Arbeit schaffen. Das umfasst viele Maßnahmen: mehr Weiter-
bildung im Beruf, flexible Arbeitszeitmodelle, gleichen Lohn für gleichwertige
Arbeit für Frauen und Männer, einen nachhaltigen Arbeitsschutz, Unterstützung
bei der Vereinbarkeit von Kindern und Beruf oder Beteiligungen am Unterneh-
mensgewinn. Wir wollen keinen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne, sondern
um die höchste Qualität und die besten Innovationen. Ein gesetzlicher Mindest-
lohn von 8,50 Euro, ein konsequentes Vorgehen gegen Schein-Werkverträge,
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag (Equal Pay) und mehr be-
triebliche Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitskräften schützen nicht
nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen,
die ihre Beschäftigten fair bezahlen. Mit diesen Maßnahmen werden die Sozial-
partnerschaft und das Tarifvertragssystem gestärkt und die Tarifflucht bekämpft.

Diversity Management anwenden: Viele Unternehmen setzen bereits erfolgreich
auf eine Kultur der Vielfalt in ihrer Belegschaft. Sie wissen, dass von einem in-
nerbetrieblichen Diversity Management das gesamte Unternehmen profitiert. In
einer modernen Gesellschaft und ihrer Arbeitswelt gehören Kreativität, Reibung
und unterschiedliche Kenntnisse und Hintergründe zum Erfolg dazu. Dennoch
gibt es immer noch Diskriminierung am Arbeitsmarkt und in den Unternehmen.
Konsequente Diversity Konzepte beweisen, dass aus besonderen Erfahrungen
und Lebensumständen besondere Fähigkeiten und Stärken erwachsen. Die Viel-
falt unserer Gesellschaft muss als eine Chance und als Bereicherung verstanden
werden. Das ist auch Aufgabe von Politik. Sie muss sich dafür einsetzen, dass
sich noch mehr Firmen der Charta der Vielfalt anschließen.

Wandel in den Führungsetagen voranbringen: In Deutschlands Führungsetagen
sind kaum Frauen zu finden. Das Potential von gut ausgebildeten, ideenreichen
und engagierten Frauen bleibt ungenutzt. Auch hier tritt die Bundesregierung
auf der Stelle. Nach langem Schattenboxen der Bundesministerinnen wurde so-
gar die sehr leichtgewichtige „Flexi-Quote“ beerdigt. Die Bundesregierung muss
endlich Konsequenzen aus dem Scheitern der freiwilligen Zusagen der Wirt-
schaft für mehr Frauen in Führungsetagen ziehen. Eine gesetzliche Frauenquote
von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände schafft eine planbare
Grundlage für die Unternehmen, um in einem angemessenen Zeitraum zu mehr
Gleichstellung zu kommen. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft
stellt dafür eine wesentliche Voraussetzung dar. Auch an den Gehaltsstrukturen,
die kurzfristiges und hochriskantes Renditestreben in den Führungsetagen über-
proportional belohnen, hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Notwen-
dig sind gesetzliche Regelungen, die variable Gehaltsbestandteile eng be-
grenzen und die Vergütungen damit stärker auf den langfristigen Unternehmens-
erfolg lenken, die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern muss strikter
gefasst und die Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern und Abfindungen
durch die Steuerzahlenden eingeschränkt werden.
Wirtschaftsdemokratie ausbauen: Die deutsche Mitbestimmung ist nicht nur de-
mokratischer, sondern auch krisenfester. Das hat die Finanzkrise gezeigt. Die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11162

Mitbestimmung übernimmt eine wichtige Funktion in der unternehmensinter-
nen Kommunikation und schafft Vertrauen in der Belegschaft – auch bei schwie-
rigen Entscheidungen. Gerade im Strukturwandel muss die Mitbestimmung als
Chance und Standortvorteil verstanden werden. Deshalb müssen die Unterneh-
mensmitbestimmung gestärkt und das europäische Mitbestimmungsrecht ausge-
baut werden. Ebenso muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
mung auch im Betrieb durch ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz
gewahrt werden. Das ist Grundvoraussetzung für demokratische Beteiligung.

11. Integration in Europa

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist die Einbindung in den ökonomi-
schen und politischen Rahmen der Europäischen Union ein großer Vorteil. Die
exportorientierte Wirtschaft Deutschlands profitiert stark vom europäischen
Binnenmarkt und den Anstrengungen der EU in Konvergenz und Kohäsion. Die
Stabilität des Binnenmarkts und des Euro-Währungsgebiets sind daher gerade
für Deutschland von besonders großem Interesse. Hinzu kommt: Die europäi-
sche Krise ist in Deutschland angekommen. Aktuelle Prognosen sehen eine
deutlich verlangsamte wirtschaftliche Entwicklung. Die OECD rechnet sogar
mit einer Rezession. Die Unternehmen in Deutschland brauchen ein starkes Eu-
ropa und einen starken Euro. Gute Wirtschaftspolitik muss deswegen Europa
konstruktiv und aktiv voranbringen, statt wie vielfach in der aktuellen Krise zu
zaghaft und zu spät zu handeln.

Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union als Ganzes stärken: Die Rich-
tung ist klar: Mehr Europa! Deutschland muss vorangehen und für mehr Kom-
petenzen der Europäischen Union in den Bereichen der Wirtschafts-, Haushalts-,
Finanz- und Sozialpolitik eintreten. Die EU muss alle ihr zur Verfügung stehen-
den Wege der Einflussnahme – vom EU-Haushalt und den Struktur- und Agrar-
mitteln bis hin zu den Politikempfehlungen im Rahmen der europäischen Steu-
erungs- und Überwachungsverfahren (Europäisches Semester, Defizitverfahren,
makroökonomisches Ungleichgewichtsverfahren) – nutzen können, um die ge-
meinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele der Europäischen Union
stark zu machen. Die in vielen Bereichen notwendigen Strukturreformen, Kon-
solidierung von Haushalten und europäische Investitionen müssen Hand in
Hand gehen. Dafür muss die Einführung der Finanztransaktionssteuer und eines
Altschuldentilgungsfonds mit allem Nachdruck verfolgt werden. Zudem sollte
die Einführung eines gemeinsamen Systems der Unternehmensbesteuerung, ins-
besondere eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage bei der Kör-
perschaftsteuer, kombiniert mit einem Mindeststeuersatz, forciert werden.

EU-Haushalt stärken: Mit besser und effizienter eingesetzten Mitteln können ge-
rade jetzt Impulse gesetzt und zukunftsfähige Strukturen gefördert werden. Das
Zusammenkürzen des EU-Haushalts auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkom-
mens (BNE) ist deshalb abzulehnen. Der Investitionsspielraum der EU muss im
Rahmen der bisherigen Höhe der Verpflichtungsermächtigungen von 1,11 Pro-
zent der Wirtschaftsleistung gesteigert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

aktiv Strategien für eine ambitionierte, zukunftsgerichtete und nachhaltige Wirt-
schaftspolitik umzusetzen, die die Wirtschaft bei der Bewältigung des tiefgrei-
fenden Transformationsprozesses unterstützen, die sich ergebenden Chancen
konsequent nutzen und den Wandel ökologisch, sozial und europäisch gestalten.
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Mit einem Klimaschutzgesetz, ehrgeizigen CO2-Minderungs- und -Energie-
einsparzielen, der Fortführung der sozial-ökologischen Steuerreform ver-

bunden mit einem konsequenten Abbau von ökologisch schädliche Subven-

Drucksache 17/11162 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tionen und einer Vorbildrolle der öffentlichen Hand bei der Beschaffung
Innovationsanreize und neue Märkte zu schaffen, damit Klimaschutz und
Schutz der biologischen Vielfalt zum Wettbewerbsvorteil wird.

2. Mit einer Rohstoffstrategie, die auf Effizienz, Recycling und Substitution
setzt, die Rohstoffabhängigkeit der Unternehmen zu senken und beim Zu-
gang zu Rohstoffen internationale Abstimmungsmechanismen voranzubrin-
gen sowie verbindliche ökologische, soziale und menschenrechtliche Stan-
dards beim Rohstoffabbau- und -handel durchzusetzen.

3. Mit einer steuerlichen Forschungsförderung, besserem Zugang zu Wagniska-
pital, der Förderung standardisierter und offener Technologieplattformen und
von Open-Source-Innovationen sowie neuen Wettbewerben und Ausschrei-
bungen eine neue Innovationsstrategie vorzulegen, die Innovationen vor al-
lem in kleinen und mittleren Unternehmen stärkt und den Innovationsbegriff
breit fasst.

4. Mit mehr Ganztagsplätzen in Kitas und Schulen, mehr Studienplätzen, mo-
derner Berufsausbildung und Ausrichtung von Qualifizierungsangeboten auf
Zukunftsberufe und benachteiligte Gruppen sowie einem Erwachsenenbil-
dungsförderungsgesetz inländische Fachkräftepotenziale zu aktivieren und
mit einem transparenten Einwanderungssystem eine neue Willkommenskul-
tur zu schaffen, um für gut qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu sorgen.

5. Mit einer Mindesteigenkapitalquote, mit steigender Größe zunehmenden Ei-
genkapital- und Liquiditätsanforderungen, einem Trennbankensystem, einem
europäischen Bankenrestrukturierungsfonds und einer Finanztransaktions-
steuer das Prinzip von Haftung und Verantwortung zu stärken und mit ver-
ständlichen Produkten und Beratung, Finanzmarktwächtern und einer Fi-
nanzaufsicht, die den Verbraucherschutz auf der Agenda hat, Banken und
Finanzmärkte wieder in den Dienst von Unternehmen, Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu stellen und mit einem Nachhaltigkeitsranking nachhaltige ge-
genüber umweltschädlichen Geldanlagen und Finanzmarktprodukten kennt-
lich zu machen.

6. Mit einer garantierten Basisversorgung bei Breitbandanschlüssen, dem Er-
halt der Netzneutralität und erleichterter Mitnutzung von Bundesfernstraßen
und Eisenbahninfrastruktur ein flächendeckendes Breitbandnetz mit hohen
Bandbreiten voranzubringen und mit Pilotprojekten, Standardisierung und
Klärung datenschutzrechtlicher Zielkonflikte den Um- und Ausbau intelli-
genter Stromnetze zu forcieren, um sichere und zukunftsfähige Netze für
Kommunikation und Strom auszubauen.

7. Mit einem Masterplan Energiewende die Maßnahmen im Bereich erneuerba-
rer Energien, Kraftwerksbau, Effizienz und Einsparung, Netzausbau, Spei-
cherung und Energiemarktreform zusammenführen und so Verlässlichkeit
und Planbarkeit für den Umbau unseres Energiesystems zu schaffen.

8. Mit einem wiederbelebten Gründungszuschuss, weniger Bürokratie, mittel-
standsorientierten Verbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung, mehr
sozialer Sicherheit durch Garantierente und bezahlbare Absicherung von
Krankheit und Arbeitslosigkeit, mit einem missbrauchsunabhängigen Ent-
flechtungsinstrument und mit einer Kultur der zweiten Chance im Insolvenz-
recht gute Bedingungen für Gründungen, Wettbewerb und Selbständigkeit im
Sinne einer Politik für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen.

9. Mit einem System verbraucherorientierter Marktbeobachtung, stärkerer Aus-
richtung der Markttransparenzstelle auch auf die Endverbraucher, besserer
Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen und der Abschöpfung von
Unrechtgewinnen, mit der Verankerung des Verbraucherschutzes im Wettbe-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11162

werbsrecht und einem umfassenden Zugang von Verbraucherinnen und Ver-
brauchern zu Daten von Behörden und Unternehmen Verbraucherinnen und
Verbraucher als Marktteilnehmende zu stärken.

10. Mit der Förderung von freiwilligen Initiativen und einer aktiven Rolle bei
den EU-Reformprozessen ökologische und soziale Unternehmensverant-
wortung zu stärken, mit hohen Transparenz- und Menschenrechtsstandards
für Unternehmen und der Unterstützung von freiwilligen Initiativen, wie der
Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und Publish What You
Pay, auf mehr Nachhaltigkeit insbesondere bei Rohstoffen hinzuwirken und
mit einer an verbindlichen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen
Kriterien orientierten Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik
eine gute Entwicklung in den Zielländern zu begünstigen.

11. Mit einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und einer Ge-
schlechterquote für Führungspositionen Benachteiligungen von Frauen auf
dem Arbeitsmarkt abzubauen, mit mehr Mitbestimmung, Mindestlohn und
„Equal Pay“ auf gute und fair bezahlte Arbeit hinzuwirken und mit Mindest-
haltfristen für Boni, Managerbeteiligung bei den Haftpflichtversicherungen
und begrenztem Steuerabzug für Millionengehälter und -abfindungen nach-
haltiges Handeln in den Führungsetagen einzufordern.

12. Mit einem klarem Solidaritätsversprechen die notwendigen Strukturrefor-
men zu begleiten und mit einem konsequenten ökologischen Aufbruch da-
für zu sorgen, dass Europa schneller, besser und zukunftsorientierter aus der
aktuellen Wirtschaftskrise herauskommt. Mit mehr Kompetenzen der EU
bei der wirtschaftspolitischen Steuerung, höherer Investitionsfähigkeit
durch eine Stärkung des EU-Haushalts auf 1,11 Prozent des BNE und einer
gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaft-
steuer inklusive einem Mindeststeuersatz die Wettbewerbsfähigkeit der EU
als Ganzes voranzubringen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.