BT-Drucksache 16/7582

Ursachen und Folgen von Armut bei Kindern und Jugendlichen

Vom 14. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7582
16. Wahlperiode 14. 12. 2007

Große Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
Heidrun Bluhm, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Sevim Dag˘delen, Werner
Dreibus, Dr. Gregor Gysi, Lutz Heilmann, Cornelia Hirsch, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Dr. Hakki Keskin, Katja Kipping, Jan Korte, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Kornelia Möller, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Elke
Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn
Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Ursachen und Folgen von Armut bei Kindern und Jugendlichen

Die Einkommensarmut von Kindern hat in der Bundesrepublik Deutschland
einen historischen Höchststand und eine neue Qualität erreicht. Während noch
im Jahr 2004 knapp eine Million Kinder auf die Sozialhilfe angewiesen waren
und 2005 rund 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld nach dem
SGB II bzw. Sozialhilfe erhielten, müssen nach Angaben des Deutschen Kinder-
schutzbundes (DKSB) inzwischen 1,93 Millionen Kinder unter 15 Jahren in
Familien aufwachsen, die auf dem Niveau von Hartz IV leben. Damit sind knapp
17 Prozent der 11,5 Millionen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland ge-
zwungen, mit 208 Euro monatlich für Ernährung, Kleidung, Spielzeug, Gesund-
heit, Bildung, Schulkosten etc. auszukommen. Der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit zufolge befanden sich im Mai 2007 noch deutlich mehr als 2,2 Mil-
lionen Minderjährige im SGB-II-Leistungsbezug; wobei 1,9 Mio. unter 15-Jäh-
rige Sozialgeld erhielten und rund 330 000 Minderjährige ALG II bezogen. Im
Mai 2007 lebte fast die Hälfte der „Hartz-IV“-Kinder in Bedarfsgemeinschaft
mit 660 000 Alleinerziehenden; die andere Hälfte der „Hartz-IV“-Kinder lebte
in Bedarfsgemeinschaft mit 1,3 Millionen Eltern bzw. einem Elternteil und des-
sen Lebenspartner. Die Zahl der auf SGB-II-Leistungen angewiesenen armen
Eltern und deren Kinder belief sich somit im Mai 2007 auf insgesamt über
4,2 Millionen Personen. „Bei rd. 58 Prozent der SGB-II-Leistungsbezieher han-
delte es sich demzufolge um Familien mit minderjährigen Kindern. Nicht un-
beachtlich ist darüber hinaus die Dunkelziffer derjenigen bis zu 1,9 Millionen
Geringverdiener, die zwar Anspruch auf aufstockende SGB-II-Leistungen hätten,
diesen Anspruch aber aus unterschiedlichen Gründen nicht geltend machen.“
[Johannes Steffen (Arbeitnehmerkammer Bremen), Überwindung der „Hartz-IV“-
Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern, Bremen 10/2007, S. 4.]

2,6 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in Familien, die
vom Arbeitslosengeld II abhängen (vgl. Kinderarmut in Deutschland nimmt zu,
in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. August 2007). Für rund fünf Mil-
lionen Heranwachsende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr stehen dem DKSB
zufolge weniger als 250 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt zur Verfügung
(vgl. „Märkische Oderzeitung“ vom 28. August 2007). Schätzungsweise über
50 000 Kinder und Jugendliche werden schließlich auf die gekürzten Regelsätze

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nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen und müssen häufig in Mas-
senunterkünften auf engstem Raum leben.

Armut ist ursächlich kein individuelles, sondern ein gesellschaftlich bedingtes
Phänomen. Die Existenz von Armut und insbesondere Kinderarmut in einem
reichen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland ist nicht unbekannt, hat aber
noch immer nicht den Stellenwert in der öffentlichen Debatte, den dieses Thema
unbedingt verlangt. Laut Koalitionsvertrag vom November 2005 sollte die ma-
terielle Kinderarmut reduziert werden. Doch die Kinderarmut hat in starkem
Maße zugenommen. Um bestehende Armut bekämpfen und entstehende Armut
verhindern zu können, ist zunächst ein öffentliches Bewusstsein dieses gesell-
schaftlichen Problems zu schaffen. Auf der politischen Agenda muss dem
Thema „Kinderarmut“ höchste Priorität zukommen, denn hier werden die Chan-
cen der Zukunft hergestellt oder verspielt.

Dabei ist Kinderarmut mehr als Einkommensarmut, sie hat viele Gesichter.
Armut wirkt sich insbesondere bei Kindern auf verheerende Weise aus und ge-
fährdet deren zukünftige Entwicklung. Kinder werden in vielen Lebensberei-
chen ihrer Entwicklungschancen beraubt. Kinder mit so genanntem Migrations-
hintergrund sind aufgrund rechtlicher Beschränkungen, der vergleichsweise
schlechteren Wohn-, Einkommens-, Erwerbs- und Bildungssituation ihrer Eltern
und verbreiteter Diskriminierungen besonders benachteiligt. Fast ein Drittel der
Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland haben einen
Migrationshintergrund. Um die unterschiedlichen Benachteiligungen in Armut
lebender Kinder fassen zu können, wurde das Lebenslagenkonzept entwickelt.
Dieses umfasst die zur adäquaten Beurteilung der kindlichen Entwicklung erfor-
derlichen Dimensionen der individuellen Lebenslage. Diese lassen sich unter
folgenden Punkten zusammenfassen: die materielle Grundversorgung, die
kulturelle, die soziale und die gesundheitliche Lage. Familiäre Armut muss als
Ausgangspunkt für die Entstehung von Kinderarmut betrachtet werden. Als ein
Ansatzpunkt muss deswegen die Bekämpfung von familiärer Armut begriffen
werden. Der zweite Schritt muss eine kindbezogene Sichtweise als Ausgangs-
punkt wählen und somit qualitativ einen Schritt weiter gehen. Ernährung hat
großen Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen. Bei Heran-
wachsenden kommt hinzu, dass der Körper sich in vielfacher Hinsicht erst in der
Entwicklungsphase befindet (z. B. Immunsystem, Knochen, Entwicklung geis-
tiger Leistungsfähigkeit). Darum ist hier die bedarfsgerechte und ausgewogene
Ernährung von außerordentlicher Bedeutung. In Armut lebende Kinder sind
einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt als andere Kinder. Dauerhafte
Armut zeitigt hierbei besonders schwerwiegende Folgen und gefährdet die
positive Entwicklung von Kindern langfristig. Kinder, welche in Armut leben,
zeigen häufiger Auffälligkeiten in ihrem Verhalten. Hierdurch werden ihnen
schon früh Entwicklungschancen im Vorschulalter und Grundschulalter genom-
men. Ebenso sind Benachteiligungen hinsichtlich sozialer Kontakte zu beobach-
ten. Armut gefährdet nicht nur die Grundversorgung und Gesundheit von Kin-
dern auf gefährliche Art und Weise, sondern beeinflusst ebenso in hohem Maße
die Entwicklung sozialer Kompetenzen von Kindern negativ. Man kann eine
doppelte bzw. sich verstärkende Benachteiligung von Kindern beobachten. Zum
einen werden diese Kinder objektiven materiellen und immateriellen Mangel-
lagen ausgesetzt, und gleichzeitig ist ihre Fähigkeit, aktive Problembewälti-
gungsstrategien bzw. abfedernde soziale Kompetenzen zu entwickeln, durch ein
Leben in Armut extrem erschwert. Die aktive und effiziente Bekämpfung von
Armut und insbesondere Kinderarmut kann nur ein Ansatzpunkt im Gesamtkon-
zept sein. Mindestens ebenso wichtig ist die aktive Verhinderung der Entstehung
von Armutslebenslagen. Eine umfassende Bestandsaufnahme zu diesen Lebens-
bereichen ist dringend erforderlich, um zu einer realistischen Einschätzung der
Lebenslage von Kindern zu gelangen. Die beiden Armuts- und Reichtums-
berichte der Bundesregierung bieten leider kaum kinderspezifische Erkenntnisse.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7582

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Einschätzung

1. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Annäherung an die im Nationalen
Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ formulierten
Ziele bezüglich des Kindeswohls?

2. Wurde nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel, für alle Kinder einen an-
gemessenen Lebensstandard sicherzustellen, erreicht?

a) Falls ja, wie sehen die Verbesserungen konkret aus, und welche empiri-
schen Belege lassen sich hierfür anführen (bitte nach Bundesländern ge-
trennt angeben)?

b) Falls nein, welche Instrumente der Kinderarmutsbekämpfung der Bundes-
regierung haben sich als unzureichend erwiesen, und wie gedenkt die
Bundesregierung die Instrumente zu verbessern und zu erweitern, um
Kinderarmut in Zukunft wirksam zu bekämpfen?

3. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung von Kinder-
armut seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland dar (bitte nach Bundes-
ländern getrennt angeben)?

a) Welches Armutskonzept liegt der Betrachtungsweise der Bundesregie-
rung dabei zugrunde?

b) Wie ist der negative Einfluss von Kinderarmut auf die allgemeine Ent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen einzuschätzen?

c) Auf welchem Niveau bewegt sich die Bundesrepublik Deutschland bezüg-
lich der Kinderarmut im internationalen Vergleich?

d) Auf welchem Niveau bewegt sich Ostdeutschland bezüglich der Kinder-
armut im Vergleich zu Westdeutschland und im internationalen Vergleich?

e) Welche Aussagen lassen sich insbesondere in Bezug auf Veränderungen
der Armutsquote seit 1990 in vergleichender europäischer Perspektive
treffen?

f) Wie hat sich die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit in der Bun-
desrepublik Deutschland seit 1990 entwickelt?

4. Wie hoch sind die Gesamtausgaben für Kinder in der Bundesrepublik
Deutschland, und wie groß ist der Anteil an diesen Kosten, der durch Trans-
ferleistungen vom Staat gedeckt werden muss (bitte nach ost- und westdeut-
schen Bundesländern getrennt angeben)?

5. Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Existenzsicherung im Rahmen
des SGB II, SGB XII und AsylbLG für ausreichend, um Kinderarmut in der
Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?

6. Wie viele Kinder leben in der Bundesrepublik Deutschland derzeitig in
Armut nach gesetzlicher Lesart, d. h. auf einem Niveau unter dem gesetzlich
definierten soziokulturellen Existenzminimum (bitte nach Bundesländern
getrennt angeben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder)?

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Kinder ein, die Anspruch
auf Hilfeleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG hätten, deren
Familien ihren Anspruch aber nicht geltend machen (bitte nach Bundeslän-
dern getrennt angeben)?

a) Sieht die Bundesregierung ein Problem in verdeckter Kinderarmut, und
was gedenkt sie gegen diese zu unternehmen?

Drucksache 16/7582 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Falls es laut Bundesregierung keine verdeckte Kinderarmut gibt, welche
Gründe sprechen für diese Feststellung?

8. Hat die Bundesregierung die Absicht, alle Anspruchsberechtigten zu errei-
chen?

a) Falls ja, welche Mittel betrachtet die Bundesregierung dafür als geeignet,
und welche werden bereits angewandt?

b) Falls nein, wie sieht die Begründung dafür aus?

9. Davon ausgehend, dass Kinder das entscheidende Zukunftspotential einer
Gesellschaft darstellen, welche speziell auf Bekämpfung von Kinderarmut
zielenden Vorhaben hat die Bundesregierung?

a) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung gezielt die Kinder-
armut in Ostdeutschland bekämpfen?

b) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung gezielt die Kinder-
armut in Familien mit Migrationshintergrund bekämpfen?

10. Betrachtet die Bundesregierung Kinder in diesem Zusammenhang als
eigenständige Bevölkerungsgruppe?

a) Falls ja, wie soll dieser Tatsache im Sinne konkreter politischer Vorhaben
Rechnung getragen werden?

b) Falls nein, warum werden Kinder nicht als eigenständige Bevölkerungs-
gruppe behandelt, und wie kann dann sichergestellt werden, dass die Be-
lange von Kindern in der allgemeinen Existenzsicherungsdebatte nicht
zu kurz kommen?

11. In welchen Lebensbereichen sieht die Bundesregierung die Entwicklung
von Kindern besonders gefährdet, wenn diese in Armut leben müssen (bitte
ausführlich begründen)?

12. Wie leitet die Bundesregierung die Festsetzung des Regelsatzes für Kinder
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit 60 Prozent des Eckregelsatzes
im Rahmen des SGB II her?

a) Welche substantielle Begründung gibt es für die Festlegung, dass Kinder
einen Betrag in der Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes für Erwach-
sene benötigen?

b) Wie hat sich dieser Prozentsatz des Regelsatzes für Kinder bis zur Voll-
endung des 14. Lebensjahres seit den 1960er Jahren in der Bundesrepu-
blik Deutschland entwickelt?

c) Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich der Bedarf eines Kindes
weder im qualitativen noch im monetären Sinne seit 2003 geändert hat,
da der von ihr errechnete Bedarf auf der Grundlage der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 berechnet wurde?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

d) Sieht die Bundesregierung im Bereich frühkindlicher Bildung seit 1998
einen gesteigerten Bedarf für Kinder (beispielsweise für Lernmateria-
lien, Schulbücher, Computer etc.)?

e) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Argumente dafür, die Regel-
sätze für Kinder auf der Grundlage von Untersuchungen zu berechnen,
welche die spezifischen Verbrauchsausgaben für Kinder berücksichti-
gen, so dass der Regelsatz für Kinder nicht einfach von dem für Erwach-
sene abgeleitet wird?

Welche wären dies?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7582

f) Wie steht die Bundesregierung angesichts dessen, dass die momentane
Berechnung des Regelsatzes auf der EVS basiert und hierbei die unteren
20 Prozent der Verbrauchergruppen betrachtet werden, zu der Tatsache,
dass die im Speziellen herangezogenen Verbrauchsausgaben der Ein-
Personen-Haushalte eine Konzentration von Rentnerinnen- und Rent-
nerhaushalten aufweisen, die tendenziell niedrigere Verbrauchsausgaben
haben, besonders bei für Kinder relevanten Ausgabeposten?

g) Kann auf diese Weise der benötigte Bedarf eines Arbeitlosen oder der
von Kindern korrekt abgebildet werden?

h) Wie beurteilt die Bundesregierung das Warenkorbmodell als eine mög-
liche Alternative zum beschriebenen Statistikmodell, um die Bedarfe
korrekt und realitätsnah zu ermitteln?

i) Wie begründet die Bundesregierung die Festlegung der Altersgrenzen
bezüglich der Regelsätze für Kinder (60 Prozent für Kinder bis zur Voll-
endung des 14. Lebensjahres, 80 Prozent für Kinder ab 14 Jahre)?

j) Womit lässt sich sachlich begründen, dass keine Differenzierung nach
Altersklassen für Kinder unter 14 Jahren vorgenommen wird, zumal die
Untersuchung des statistischen Bundesamtes, welche als Basis für die
aktuelle Altersklassifizierung herangezogen wurde, eine Gliederung
nach drei Alterklassen vornimmt und auch zu unterschiedlichen Ausga-
ben für diese Altersklassen kommt (0 bis 6 Jahre, 6 bis 12 Jahre, 12 bis
18 Jahre)?

k) Kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass bei der Regelsatz-
bemessung (EVS, untere 20 Prozent der Verbrauchergruppen) Schul-
kosten enthalten sein können?

l) Wie setzt sich die relevante Regelsatzbemessungsgruppe in ihrer Alters-
struktur zusammen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung be-
züglich der für diese Gruppe anfallenden Kosten für Schulmaterial?

m) Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich der Bedarf eines Kindes,
das Leistungen nach dem AsylbLG erhält, weder im qualitativen noch
im monetären Sinne seit 1993 geändert hat, da die gesetzlich festgeleg-
ten Bedarfssätze seitdem unverändert geblieben sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wie hat sich seit dem 1. Januar 2005 die Antrags- und Bewilligungspraxis
des Instrumentes „Kinderzuschlag“ entwickelt (bitte nach Bundesländern
getrennt angeben und den Anteil betroffener nichtdeutscher Kinder kennt-
lich machen)?

a) Welche der von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sind inzwischen durchgeführt
worden?

Zu welchen Erkenntnissen gelangt die Bundesregierung hinsichtlich der
Auswirkungen dieser Maßnahmen?

Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Effizienz und Ziel-
genauigkeit des Instrumentes „Kinderzuschlag“ inzwischen treffen?

b) Konnte wirksam Kinderarmut vermieden werden (bitte begründen)?

c) In welchem Maße konnte die Kinderarmut in Ein-Elternteil-Familien
durch den Kinderzuschlag bekämpft werden?

Drucksache 16/7582 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

d) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tat-
sache, dass bislang nur sehr wenige der bundesweit gestellten Anträge
auf Kinderzuschlag bewilligt wurden, und welche konkreten Pläne hat
die Bundesregierung für Veränderungen dieses Instrumentes unter Be-
rücksichtigung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben?

14. Wie sehen die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich einer Beitragsfreiheit
der Kinderbetreuung konkret aus?

a) Wie soll der generelle Rechtsanspruch des Kindes auf Ganztagsbetreu-
ung ausgestaltet werden?

b) Wie viele Betreuungsplätze sind nach Ansicht der Bundesregierung not-
wendig, um ein flächendeckendes bzw. bedarfsgerechtes Angebot zu ge-
währleisten, das von einem Betreuungsschlüssel nicht über 1 zu 5 aus-
geht?

c) Wie soll der Ausbau der Betreuungsplätze konkret vollzogen werden,
und wie kann die Finanzierung trotz der durch die Föderalismusreform
errichteten Hürden sichergestellt werden?

d) Betrachtet die Bundesregierung es als Nachteil für die Entwicklung von
Kindern, wenn diesen die Teilnahme an öffentlicher Kinderbetreuung
versagt wird?

e) Sieht die Bundesregierung in der Kinderbetreuung eine besondere gesell-
schaftliche Aufgabe?

II. Familiäre Armut

15. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Familie“?

16. Welche speziellen Armutsrisiken sieht die Bundesregierung für Familien?

17. Wie viele Familien leben nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland in Armut (bitte nach Bundesländern getrennt
angeben und den Anteil der Familien mit – wenigstens teilweise – nicht-
deutscher Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund kenntlich ma-
chen)?

a) Wie viele Familien leben in Armut nach gesetzlicher Lesart, d. h. auf
oder unter einem Einkommensniveau, welches dem gesetzlich definierten
sozio-kulturellen Existenzminimum entspricht, und wie viele Familien
leben insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundes-
ländern getrennt angeben)?

b) Wie viele Familien leben in Armut aufgeschlüsselt nach Anzahl der in
diesen Familien lebenden Kinder (bitte nach Bundesländern getrennt an-
geben)?

c) Wie viele Familien leben in Armut, wenn man eine bei 50 Prozent bzw.
60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) angesiedelte Armuts-
grenze zugrunde legt (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

18. Wie stark schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen fami-
liärer Armut und Kinderarmut ein?

19. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Armutsrisiko für Kinder
von familiärer Armut zu entkoppeln?

a) Falls ja, welche Lösungen bzw. Instrumente bieten sich hier an?

b) Falls nein, warum nicht?

20. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die familiäre Ar-
mut zu bekämpfen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7582

III. Kinderarmut und Grundversorgung

21. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Ernährung von Kindern
bei?

a) Geht die Bundesregierung von einem besonderen Bedarf bei der Ernäh-
rung von Kindern aus?

b) Inwiefern drückt sich ein besonderer Bedarf hinsichtlich der Ernährung
im Regelsatz für unter 14-Jährige bzw. im Regelsatz für 14- bis 18-Jährige
nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG aus?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass arme Kinder häufiger
als nichtarme Kinder hungrig in die Kindertagesstätten bzw. Schulen kom-
men, und wo sieht sie Möglichkeiten der Abhilfe gegen diesen Umstand?

23. Wird nach Ansicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung der beson-
deren Ernährungsbedürfnisse Heranwachsender eine ausgewogene und be-
darfsgerechte Ernährung dadurch sichergestellt, dass für unter 14-jährige
Sozialgeldempfängerinnen und -empfänger in der Regelleistung nach
SGB II von monatlich 208 Euro ein Betrag von 2,28 Euro pro Tag für die
Ernährung einkalkuliert ist?

Wie verhält es sich diesbezüglich mit den nochmals gekürzten Regelsätzen
nach dem AsylbLG, insbesondere bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr (bitte
begründen)?

a) Wie ist unter diesen Bedingungen eine Teilnahme an der Schulspeisung
zu realisieren, wenn allein der durchschnittliche Preis für ein Mittagessen
bei ca. 2,50 Euro (Frederike Lülfs/Maren Lüth: Ernährungsalltag in
Schulen, Heidelberg 2006, S. 31) liegt?

b) Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung regelmäßig an Schulspeisungen teil (bitte nach Bun-
desländern getrennt angeben)?

c) Wie haben sich diese Zahlen (auch prozentual) nach Einführung des
ALG II verändert (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

24. Sieht die Bundesregierung im Besonderen Handlungsbedarf in Bezug auf
den Anteil am Regelsatz nach SGB II für die Ernährung?

a) Falls nein, wie ist ein Betrag von 2,28 Euro täglich für die Ernährung von
Kindern bzw. Jugendlichen zu begründen?

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einem derartigen
Betrag eine täglich ausgewogene Ernährung sichergestellt werden?

b) Falls ja, wie könnten Veränderungen in qualitativer und quantitativer
Hinsicht aussehen?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegenwärtig, und wann
werden sie umgesetzt?

25. Wie viel Wohnraum steht armen Kindern verglichen mit nichtarmen Kin-
dern im Durchschnitt zur Verfügung (bitte nach Bundesländern getrennt an-
geben)?

a) Wie viele arme Kinder haben ein eigenes Kinderzimmer verglichen mit
nichtarmen Kindern (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

b) Wie viel Wohnraum steht Kindern, die Leistungen nach dem AsylbLG
erhalten, durchschnittlich zur Verfügung, und wie viele haben ein eige-
nes Kinderzimmer?

Drucksache 16/7582 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

26. Was versteht die Bundesregierung unter „angemessenem“ Wohnraum, und
wie wird die im SGB II verwandte Definition hergeleitet?

a) Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele Aufforderungen zur
Senkung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II ausgespro-
chen worden sind (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

b) Wie häufig waren davon Familien mit Kindern betroffen (bitte nach Bun-
desländern getrennt angeben)?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung von durch die Sen-
kungsaufforderung bedingten Umzügen auf das soziale Netzwerk von
Kindern?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung durch Senkungsaufforderung be-
dingte Umzüge unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass
arme Kinder in Bezug auf ihre sozialen Netzwerke von vornherein be-
nachteiligt sind?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen einer jahrelangen Unter-
bringung von Kindern zusammen mit ihren Eltern in nur einem oder zwei
Räumen in Massenunterkünften für Asylsuchende und Geduldete?

IV. Kinderarmut und Gesundheit

27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das durch Armut verursachte erhöhte
Gesundheitsrisiko bei Kindern ein?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Auswir-
kung langfristiger Benachteiligungen bzw. Kinderarmut

– hinsichtlich der Häufigkeit von Adipositas?

– hinsichtlich der Häufigkeit von Zahnerkrankungen?

– hinsichtlich Bewegungsmangels (grob- und feinmotorische Pro-
bleme)?

b) Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Pla-
nung, um in diesem Bereich Besserung zu schaffen?

28. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Zusammenhang zwi-
schen dem Ernährungsverhalten von Kindern und dem sozialen Status ihrer
Familie?

a) Falls dem so ist, wo liegen die Hauptursachen für eine schlechtere Ernäh-
rung armer Kinder?

b) Kann die Erhöhung des im Regelsatz (SGB II) für unter 14-jährige Kin-
der vorgesehenen Anteils für Ernährung zu einer besseren Ernährung
beitragen?

29. Sollte nach Meinung der Bundesregierung ein Recht auf gesundheitliche
Chancengleichheit im BGB verankert werden, und wie könnte dies ausge-
staltet sein?

Falls nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7582

30. Begreift die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Rauchen Kinder
und Jugendliche in besonders hohem Maße schädigt, da die Auswirkungen
des Tabakkonsums in der Entwicklungsphase wesentlich stärker sind als bei
Erwachsenen, den Nichtraucherschutz, speziell den Schutz von Kindern
und Jugendlichen, als eine gesellschaftliche Aufgabe?

a) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine Lösung auf Bundesebene
trotz der durch die Föderalismusreform aufgebauten Hindernisse anzu-
streben, die einer solchen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung ge-
recht würde?

b) Wird ein erneuter Vorstoß zu einer bundeseinheitlichen Lösung über den
Gesetzentwurf zum Passivrauchen vom 20. April 2007 (Bundestags-
drucksache 16/5049) hinaus seitens der Bundesregierung angestrebt, und
warum bzw. warum nicht?

c) Gibt es Vorstellungen bei der Bundesregierung Möglichkeiten der
Rauchentwöhnung insbesondere für Kinder und Jugendliche auszuwei-
ten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

d) Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, als die bisher genutz-
ten, Aufklärungsarbeit und Rauchprävention im Kinder- und Jugend-
bereich durchzuführen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung Kindern und Jugend-
lichen den Zugang zu Tabakwaren weiter zu erschweren?

Wie sollen solche Maßnahmen besser als bisher umgesetzt und kontrol-
liert werden?

31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Rauchverhal-
tens von Kindern und Jugendlichen?

Gibt es in diesem Zusammenhang Erkenntnisse, dass Kinder und Jugend-
liche aus armen Familien häufiger rauchen?

32. Welche Gründe kann es nach Ansicht der Bundesregierung dafür geben,
dass, obwohl die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen 0 und 6 Jah-
ren sowie die so genannte J-Untersuchung von Jugendlichen zwischen 12
und 14 Jahren gebührenfrei sind, dieses Angebot von Eltern mit niedrigem
Einkommen seltener als von anderen Eltern in Anspruch genommen wird?

a) Inwiefern sieht die Bundesregierung ein allgemeines gesellschaftliches
Klima der Stigmatisierung von Menschen oder Menschengruppen, die
auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, als einen möglichen
Grund dafür, dass arme Kinder von ihren Eltern seltener zu Vorsorgeun-
tersuchungen geschickt werden?

b) Wie kann die Teilnahmequote erhöht werden, ohne einen Zwang oder
Sanktionen auszuüben?

c) Welche besonderen Maßnahmen plant die Bundesregierung für Kinder
mit Migrationshintergrund?

Drucksache 16/7582 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

33. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Kranken-
kassen Bonusprogramme zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen aufge-
legt haben?

a) Welche sind das?

b) Wie sind diese Programme ausgestaltet?

c) Welche Wirkungen zeigen die Programme?

34. Hält die Bundesregierung das Untersuchungsprogramm der U1- bis U9-Un-
tersuchungen wie auch der J-Untersuchungen im Hinblick auf die besonders
bei sozial benachteiligten Kindern zu beobachtenden Symptome für ausrei-
chend (bitte begründen)?

a) Welche weiteren Untersuchungsinhalte und -möglichkeiten wären nach
Ansicht der Bundesregierung wünschenswert und realisierbar?

b) Sollten auch im Hinblick auf die Anzahl und zeitlichen Abstände der
Untersuchungen Änderungen vorgenommen werden?

35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die
Wohnverhältnisse von armen Familien auf den Gesundheitszustand der Kin-
der auswirken (z. B. im Bezug auf Wohnungsschadstoffe, Feuchtigkeit,
Lärmbelastung, Abgase und Verkehrssicherheit)?

V. Kinderarmut und die kulturelle Lage

36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verhaltensauffällig-
keiten von Kindern vor (bitte hierbei vergleichen zwischen Kindern, die län-
gere Zeit in Armut leben oder lebten und Kindern, die keine Armut über län-
gere Zeit erfahren mussten)?

a) Wie viele in Armut lebende Kinder zeigen Auffälligkeiten in ihrem
Spielverhalten?

b) Wie viele in Armut lebende Kinder zeigen Auffälligkeiten in ihrem
Sprachverhalten?

c) Wie viele in Armut lebende Kinder zeigen Auffälligkeiten bei ihrem
Arbeitsverhalten in der Kita oder Schule?

37. Welchen speziellen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier, um
Entwicklungsdefizite in diesen Bereichen auszugleichen?

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Erzieherinnen und Erzieher im
Vorschulalter sowie Lehrerinnen und Lehrer eine spezielle Ausbildung
brauchen, damit sie eventuelle Entwicklungsprobleme in Armut leben-
der Kinder besser erkennen, mit diesen umgehen und abbauen können?

b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Allgemeinen, was
den erforderlichen Qualifikationsgrad des mit vorschulischer Erziehung
beauftragten Personals anbelangt?

c) Was spricht gegen eine Anhebung der Qualifikationsniveaus auf Hoch-
schulniveau?

d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Festschreibung
von Bildungsstandards?

38. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, um die Resilienz (Wider-
standsfähigkeit) in Armut lebender Kinder zu stärken?

a) Welchen Stellenwert nehmen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung
die Teilnahme der Kinder an öffentlicher Kindertagesbetreuung und die
damit verbundene Einbindung in soziale Netzwerke ein?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/7582

b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des voraus-
sichtlichen Fachkräftemangels ihre Krippenausbaupläne bis 2013 zu ver-
wirklichen?

c) Wie will die Bundesregierung verhindern, dass qualifiziertes Krippen-
und Kitapersonal aus Ostdeutschland aufgrund der höheren Löhne und
Gehälter in den westdeutschen Bundesländern dorthin abwandert und ein
überdurchschnittlicher Fachkräftemangel gerade in den ostdeutschen
Ländern entsteht?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Betreuungs-
geldes (wie in Thüringen) auf die Teilnahme sozial benachteiligter Kin-
der an möglichst früher Förderung in der Krippe?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus hinsichtlich ihrer
eigenen Bedarfsprognose zur Kleinkinderbetreuung?

e) Welche Vor- und welche Nachteile hätte nach Ansicht der Bundesregie-
rung ein so genanntes Gutscheinmodell für sozial benachteiligte Kinder
(Bezug nehmend auf Erfahrungen in Hamburg und Berlin)?

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre Bedarfs-
prognose zum Krippenausbau?

f) Wie hoch ist in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit gemeinsamer Fa-
milienaktivitäten einzuschätzen, und sind die durch das SGB II gesetzten
finanziellen Rahmenbedingungen dafür ausreichend?

g) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um dem Zustand, dass
Familien in Armut leben, trotz voller Erwerbstätigkeit der Eltern, entge-
genzuwirken, angesichts der Tatsache, dass die Gruppe der „working
poor“ in den letzten Jahren besonders stark gewachsen ist?

39. Welche Daten liegen der Bundesregierung vergleichend zwischen armen
und nichtarmen Kindern vor bezüglich

a) emotionaler Probleme,

b) Hyperaktivitätsproblemen,

c) aggressiven Verhaltens?

40. Sieht die Bundesregierung in der besonderen Förderung kindlicher Bildung
ein wesentliches Merkmal wirksamer Armutsprävention?

a) Falls ja, wie drückt sich dies im Regelsatz nach SGB II für Kinder aus,
d. h., wie groß ist der für Schulmaterial vorgesehene Anteil, und wie be-
rechnet er sich?

b) Wie lässt es sich logisch erklären, dass der Regelsatz für Schulkinder
dem von Säuglingen entspricht, die keine Schulmaterialien benötigen?

c) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch durchschnitt-
lich die monatlichen Aufwendungen für Schulmaterial sind, die von den
Eltern aufzubringen sind?

Welche sind dies?

d) Hülfe Kindern in Armut dafür der gebührenfreie Besuch einer Krippe,
einer Kindertagesstätte und einer Ganztagsschule (bitte für jede Einrich-
tung gesondert antworten)?

41. Wo sieht die Bundesregierung die Hauptursachen für eine nichterfolgreiche
Schullaufbahn von Kindern?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung die im internationalen Vergleich sehr
frühe und starke soziale Selektivität des deutschen Schulsystems, und in-

Drucksache 16/7582 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wieweit sind Kinder mit Migrationshintergrund hiervon z. B. aufgrund von
diskriminierenden Einstufungen besonders betroffen?

a) Inwiefern werden durch diesen Mechanismus Benachteiligungen armer
Kinder perpetuiert?

b) Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die soziale
Selektivität des deutschen Schulsystems zu vermindern?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der privaten Nachhilfe hin-
sichtlich der Festigung sozialer Selektion im Schulbereich?

d) Wie gedenkt die Bundesregierung diesem Problem zu begegnen?

e) Plant die Bundesregierung kommerzielle Nachhilfeanbieterinnen und
Nachhilfeanbieter in die Umsatzsteuerpflicht einzubeziehen?

43. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um die im Bericht des UN-
Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, beklagte
institutionelle Benachteiligung armer Kinder im deutschen Bildungssystem
aufzubrechen (vgl. Familienausschussdrucksache 16 (13) 250)?

Wie beurteilt die Bundesregierung dessen Empfehlungen zur Reform des
deutschen Schulsystems?

44. Wie häufig werden in Armut lebende Kinder im Vergleich zu nicht in Armut
lebenden Kindern in der Bundesrepublik Deutschland nicht regulär einge-
schult (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

45. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zum Zusammenhang von „an-
haltender Armut“ und Klassenwiederholungen treffen?

46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der unter-
schiedlichen Benotung von armen und nichtarmen Kindern vor?

a) Falls ja, wie sehen sie aus, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung daraus?

b) Falls keine Erkenntnisse vorliegen, wann und wie wird die Bundesregie-
rung sich diese mit der Bildungsforschung beschaffen?

VI. Kinderarmut und die soziale Lage

47. Welche Erkenntnisse über Defizite im Problembewältigungshandeln armer
Kinder liegen der Bundesregierung vor?

a) Welche Probleme lassen sich im Bereich der Konfliktlösung bei armen
Kindern konstatieren?

b) Welche Probleme sind insbesondere in Situationen mit besonders hohem
Druck, beispielsweise schulischem Leistungsdruck, zu beobachten?

c) Welche Unterschiede lassen sich im Umgang mit Trauer erkennen?

48. Welche Lösungsansätze hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
Kinder in Armutslagen Studien zufolge eher die Strategie der Problemver-
meidung als der aktiven Problemlösung anwenden, um zur Veränderung
Kinder- und Jugendhilfeangebote zu sichern und attraktiver zu gestalten und
insbesondere Kinder aus armen Familien zur Inanspruchnahme zu motivie-
ren?

49. Welchen Stellenwert haben nach Auffassung der Bundesregierung hier die
durch Verbände und öffentliche sowie freie Träger gegebenen Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe?

a) Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes, der Länder und
der Kommunen für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe in den

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/7582

letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern getrennt ange-
ben)?

b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Infrastruktur der Kinder-
und Jugendarbeit ausgebaut werden muss, und warum bzw. warum
nicht?

50. Strebt die Bundesregierung die Schaffung elternbeitragsfreier Kitaplätze für
alle Kinder an, da je früher und dauerhafter der Besuch einer Kindertages-
stätte (Kita) von Kindern ist, desto geringer sind die Entwicklungsrisiken
und die sichtbaren Entwicklungsdefizite?

a) Für welche Altersgruppen soll ein beitragsfreier Kitabesuch gewährleis-
tet werden?

b) Bis wann ist die Umsetzung eines solchen Vorhabens geplant?

51. In welchen Bereichen außerhalb der Familie verortet die Bundesregierung
die wichtigsten Ressourcen für eine positive Entwicklung von Kindern?

52. Wie kann die soziale Integration armer Kinder gezielt gestärkt werden?

a) Wo sieht die Bundesregierung den größten Handlungsbedarf?

b) Für wie wichtig erachtet die Bundesregierung die Integration über Ver-
eine, Verbände, Sportvereine und ähnliche Angebote, und wie kann ins-
besondere für arme Kinder der dazu notwendige finanzielle Rahmen
sichergestellt werden, um die ansonsten stattfindende Segregation auszu-
schließen?

c) Wie stark schätzt die Bundesregierung die entstehenden Nachteile für
Kinder ein, die aus Kostengründen oder weil für sie kein Rechtsanspruch
besteht von ihren erwerbslosen Eltern nicht in die Kita geschickt werden
können?

VII. Armutsprävention

53. Hat die Bundesregierung ein übergreifendes Konzept von Armutspräven-
tion?

a) Falls ja, wie sehen die Schwerpunkte aus, und wie greifen die verschie-
denen Ansatzpunkte ineinander?

b) Falls nein, warum nicht?

54. Welche persönlichen, familiären und außerfamiliären Ressourcen des Kin-
des werden von der Bundesregierung dabei in die Betrachtung einbezogen?

55. Welches sind die größten (Armuts-)Risikofaktoren, denen Kinder in unserer
Gesellschaft ausgesetzt sind?

56. Welchen Ansatz gewichtet die Bundesregierung höher, einen Ansatz der auf
die Veränderung institutioneller Rahmenbedingungen setzt oder einen An-
satz der auf die positive Beeinflussung des Verhaltens abzielt?

Drucksache 16/7582 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

57. Hält die Bundesregierung eine kindbezogene Armutsprävention für drin-
gend erforderlich?

a) Was bedeutet „kindbezogen“ für die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang?

b) Strebt die Bundesregierung an, Kinder und Jugendliche als eigene
Rechtspersönlichkeiten mit Grundrechten in das Grundgesetz aufzuneh-
men?

c) Wie kann die Existenzsicherung von Kindern von den unsicheren bzw.
schwankenden Entwicklungen am Arbeitsmarkt entkoppelt werden?

Berlin, den 14. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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