BT-Drucksache 16/2730

Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern

Vom 25. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2730
16. Wahlperiode 25. 09. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Margrit
Spielmann, Dr. Lale Akgün, Ingrid Arndt-Brauer, Rainer Arnold, Sabine Bätzing,
Ernst Bahr (Neuruppin), Doris Barnett, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Petra
Bierwirth, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Volker Blumentritt, Clemens Bollen,
Dr. Gerhard Botz, Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Marco
Bülow, Dr. Michael Bürsch, Dr. Martina Bunge, Martin Burkert, Christian
Carstensen, Marion Caspers-Merk, Dr. Peter Danckert, Elvira Drobinski-Weiß,
Siegmund Ehrmann, Hans Eichel, Dr. Dagmar Enkelmann, Gernot Erler, Klaus
Ernst, Gabriele Fograscher, Rainer Fornahl, Dagmar Freitag, Peter Friedrich,
Wolfgang Gehrcke, Martin Gerster, Eberhard Gienger, Diana Golze, Renate
Gradistanac, Dieter Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese, Wolfgang
Grotthaus, Monika Grütters, Wolfgang Gunkel, Dr. Gregor Gysi, Hans-Joachim
Hacker, Heike Hänsel, Klaus Hagemann, Lutz Heilmann, Reinhold Hemker, Gustav
Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Inge Höger-Neuling,
Eike Hovermann, Christel Humme, Lothar Ibrügger, Brunhilde Irber, Johannes
Jung (Karlsruhe), Josip Juratovic, Dr. h. c. Susanne Kastner, Ulrich Kelber,
Christian Kleiminger, Astrid Klug, Norbert Königshofen, Dr. Bärbel Kofler, Karin
Kortmann, Rolf Kramer, Anette Kramme, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Angelika Krüger-
Leißner, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn-Mengel, Dr. Uwe Küster, Katrin Kunert,
Dr. Karl Lauterbach, Waltraud Lehn, Dr. Gesine Lötzsch, Helga Lopez, Lothar Mark,
Katja Mast, Hilde Mattheis, Petra Merkel (Berlin), Dr. Matthias Miersch, Kornelia
Möller, Marko Mühlstein, Kersten Naumann, Dr. Norman Paech, Heinz Paula,
Christoph Pries, Dr. Sascha Raabe, Bodo Ramelow, Mechthild Rawert, Maik
Reichel, Gerold Reichenbach, Christel Riemann-Hanewinckel, Walter Riester,
René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Paul
Schäfer (Köln), Bernd Scheelen, Marianne Schieder, Renate Schmidt (Nürnberg),
Heinz Schmitt (Landau), Dr. Herbert Schui, Reinhard Schultz (Everswinkel), Swen
Schulz (Spandau), Ewald Schurer, Frank Schwabe, Dr. Angelica Schwall-Düren,
Rolf Schwanitz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Frank
Spieth, Dr. Ditmar Staffelt, Gero Storjohann, Christoph Strässer, Dr. Rainer
Tabillion, Dr. Kirsten Tackmann, Jella Teuchner, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Jörn
Thießen, Franz Thönnes, Hans-Jürgen Uhl, Alexander Ulrich, Simone Violka, Jörg
Vogelsänger, Dr. Marlies Volkmer, Andreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Karl-Georg Wellmann, Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba,

Dr. Wolfgang Wodarg, Heidi Wright, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann

Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern

Drucksache 16/2730 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Tabakrauch in Innenräumen stellt eine weithin unterschätzte, erhebliche Ge-
sundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar. In Deutschland stufte die
MAK-Kommission (Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft) Tabakrauch am Arbeits-
platz aufgrund wissenschaftlich fundierter Kriterien bereits 1998 in die höchste
Gefahrenstufe der Kategorie krebserzeugender Arbeitsstoffe ein. Für die im
Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe existiert keine für die Gesundheit unbe-
denkliche Untergrenze. Weder ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem
Rauchen und dem Aufenthalt in Räumen, in denen geraucht wurde, noch mit
hohem Aufwand verbundene Lüftungsmaßnahmen reichen aus, um die gesund-
heitsgefährdenden Schadstoffe des Tabakrauches in der Umgebung vollständig
zu beseitigen.

Das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe, das Pas-
sivrauchen, verursacht in Deutschland nach aktuellen Berechnungen des Deut-
schen Krebsforschungszentrums jährlich mehr als 3 300 vermeidbare Todesfälle
unter Nichtrauchern durch Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungenkrebs, chro-
nisch-obstruktive Lungenerkrankungen sowie durch den plötzlichen Kindstod.
In diese Zahl sind die nicht tödlichen passivrauchbedingten Erkrankungen wie
koronare Herzkrankheiten, Schlaganfälle und chronische Lungenerkrankungen
nicht eingerechnet.

Einen Schutz vor Passivrauchbelastung gibt es bis heute in Deutschland faktisch
nicht. Die Souveränität des Einzelnen zur Entscheidung, ob er sich Tabakschad-
stoffen aussetzen will oder nicht, ist in Deutschland nicht gegeben. Eine aktuelle
Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zeigt, dass mittlerweile 59 Pro-
zent der Deutschen eine rauchfreie Gastronomie wünschen.

Fast die Hälfte der erwerbstätigen Nichtraucher in Deutschland ist am Arbeits-
platz und knapp ein Drittel aller Nichtraucher in der Freizeit Zigarettenrauch
ausgesetzt. Zwar schreibt § 5 Abs. 1 der im Jahr 2004 novellierten Arbeitsstät-
tenverordnung vor, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu tref-
fen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten an Arbeitsstätten wirksam vor
den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Dies gilt jedoch nur
sehr eingeschränkt für Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr, wie beispielsweise
in der Gastronomie. Im Bereich der Gastronomie ist die Problematik des Passiv-
rauchens besonders offenkundig. Aktuelle Untersuchungen zeigen unstrittig
auf, dass Schad- und Feinstaubbelastungen in Gastronomiebetrieben mit Tabak-
konsum massiv erhöht sind. Das in den Gastronomiebetrieben angestellte Perso-
nal wird aktuell nicht durch die Arbeitsstättenverordnung geschützt und unter-
liegt somit einem höheren Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Restaurants, Bars und Kneipen haben ein um 50 Prozent er-
höhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Es wird geschätzt, dass 4 von
1 000 nichtrauchenden Servicekräften, die langfristig in der deutschen Gastro-
nomie beschäftigt sind, an durch Tabakrauchbelastung verursachtem Lungen-
krebs sterben werden. In diesen Zahlen zur erhöhten Sterblichkeit durch Passiv-
rauchen sind andere assoziierte Erkrankungen noch nicht berücksichtigt.

Zurückblickend muss festgestellt werden, dass von der Seite des Gesetzgebers
der Schutz der Gesamtbevölkerung vor den Folgen des Passivrauchens bisher
ein zweitrangiges Ziel gewesen ist. Das bisherige zentrale Anliegen war die
Tabakprävention. Die Herangehensweise war geprägt vom Ansatz der Freiwil-
ligkeit. Sie wurde unterstrichen durch die am 1. März 2005 geschlossene Verein-
barung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA. Diesem

gehört allerdings nur knapp ein Drittel der deutschen Gastronomiebetriebe an.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2730

Die übrigen zwei Drittel der Unternehmen sind entsprechend von dieser Rege-
lung nicht verbindlich betroffen. Diese Vereinbarung sieht zwar für größere
Speisebetriebe auf freiwilliger Basis einen Stufenplan zur Einrichtung von
Nichtraucherarealen vor. Inhaltlich fehlt aber das wesentliche Instrumentarium,
um die Umsetzung dieser Vereinbarung kontrollieren zu können. Bis jetzt ist un-
klar, ob die erste Umsetzungsstufe (Stichtag 1. März 2006), nach der 30 Prozent
der in der Vereinbarung benannten Speisebetriebe 30 Prozent ihres Platzangebo-
tes für Nichtraucher bereithalten müssen, erreicht wurde.

Die gleiche Grundproblematik stellt sich im besonders zu schützenden öffent-
lichen Raum. Unter Verweis auf die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer,
die mögliche Wahrnehmung des Hausrechtes durch den Hausherrn etc. gibt es
bis heute keine verbindlichen rauchfreien Zonen. Die Realität zeigt, dass die
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bei Behördengängen, der Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel, in Schulen, Universitäten und weiteren öffentlichen
Räumen oft unausweichlich Passivrauchbelastungen ausgesetzt sind. Die Be-
troffenen können, selbst wenn sie es wollten, diesen Gesundheitsrisiken nicht
ausweichen. Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegt und lag
eine Vielzahl von Petitionen aus der Bevölkerung zu dieser Problematik vor.

In vielen europäischen Ländern gelten mittlerweile strikte und umfassende
Rauchverbote für alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr, also Hotellerie,
Gastronomie und alle öffentlichen Gebäude. Zum Teil bestehen diese Vorschrif-
ten schon seit Jahrzehnten, zum Teil traten sie erst in der jüngsten Vergangenheit
in Kraft oder werden zeitnah erlassen. Im Einzelnen sind folgende Länder zu
nennen, welche eine rauchfreie Gastronomie gesetzlich verankert haben: Irland
(2004), Malta (2004), Norwegen (2004), Italien (2005), Schweden (2005), Por-
tugal (2005), Schottland (2005), Spanien (2006), Finnland (2006), England
(2007), Belgien (2007), Lettland (2007), Estland (2007).

Diese Übersicht zeigt, dass Deutschland beim Thema Schutz vor Passivrauch-
belastungen international zurückliegt. Es besteht großer Handlungsbedarf. Da-
bei ist durchgängig die eindeutige Formulierung „Schutz vor Passivrauchen“ zu
verwenden, da wir wissen, dass die Bezeichnung „Schutz der Nichtraucher“ un-
terschiedlich interpretiert werden kann und schon heute auf freiwilliger Basis
Nichtraucher geschützt werden. Mittlerweile ist wissenschaftlich belegt, dass
ein wirklicher Schutz vor Passivrauchen nur mit Rauchverboten bewirkt werden
kann.

Dadurch dass, wie bereits dargelegt, die überwiegende Zahl beispielsweise der
EU-Länder mittlerweile klare Regelungen zum Umgang mit Tabakprodukten in
Gastronomie und dem öffentlichen Raum getroffen hat, können die Konsequen-
zen von Rauchverboten anhand echter Daten ausgewertet werden. Nicht hypo-
thetisch, sondern wissenschaftlich belegt, muss festgestellt werden:

● Eine rauchfreie Gastronomie hat zu Umsatzsteigerungen, nicht zu Umsatz-
minderungen geführt. Die größte internationale Studie für Alkohol- und
andere Drogenprobleme kommt nach Durchsicht von ca. 100 neutral finan-
zierten Studien zu dem Ergebnis, dass „keine einzige einen Hinweis auf
negative Folgen“ im Umsatz der Gastronomiebranche aufzeigt.

● Die Einführung einer rauchfreien Gastronomie hat zu einer Steigerung des
Umsatzsteueraufkommens in der Gastronomie sowie einem gesteigerten
volkswirtschaftlich gewünschten Konsumverhalten jenseits von Tabakpro-
dukten geführt.

● Länder mit rauchfreier Hotellerie und Gastronomie beschreiben eine zuneh-
mende Zahl von Beschäftigten, die Arbeitsplatzzahlen steigen.

Drucksache 16/2730 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Die Akzeptanz der Bevölkerung für gesetzlich fixierte Rauchverbote in der
Gastronomie und öffentlichen Räumen hat während der Einführung und Um-
setzung noch weiter zugenommen.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages aber auch der Bundesrat ha-
ben in zurückliegenden Entschließungen (2-15-15-21270-015948 und 480/92)
ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer am Arbeitsplatz in Zukunft ausnahmslos vor den Schadstoffen
des Passivrauchens geschützt werden müssen. Der gleiche umfassende Schutz
sollte zukünftig für Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Räumen gelten.
Beide Gremien mahnten Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung durch
den Bundesgesetzgeber an.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2006
einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, welcher

● Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft an allen Arbeitsplätzen
(also auch im Bereich der Gastronomie) ausnahmslos vor Passivrauchen
schützt,

● Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Bereichen (hier sind ge-
meint alle öffentlichen Gebäude, öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen,
Universitäten etc.) in der Bundesrepublik Deutschland vor den Schadstof-
fen des Tabakrauches durchgängig schützt.

Berlin, den 25. September 2006

Dr. Carola Reimann
Lothar Binding (Heidelberg)
Dr. Margrit Spielmann
Dr. Lale Akgün
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Sabine Bätzing
Ernst Bahr (Neuruppin)
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Sören Bartol
Petra Bierwirth
Karin Binder
Dr. Lothar Bisky
Volker Blumentritt
Clemens Bollen
Dr. Gerhard Botz
Klaus Brandner
Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Marco Bülow
Dr. Michael Bürsch
Dr. Martina Bunge
Martin Burkert
Christian Carstensen
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel

Klaus Ernst
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Wolfgang Gehrcke
Martin Gerster
Eberhard Gienger
Diana Golze
Renate Gradistanac
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Wolfgang Grotthaus
Monika Grütters
Wolfgang Gunkel
Dr. Gregor Gysi
Hans-Joachim Hacker
Heike Hänsel
Klaus Hagemann
Lutz Heilmann
Reinhold Hemker
Gustav Herzog
Petra Heß
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Inge Höger-Neuling
Eike Hovermann
Christel Humme

Johannes Jung (Karlsruhe)
Josip Juratovic
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Christian Kleiminger
Astrid Klug
Norbert Königshofen
Dr. Bärbel Kofler
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Angelika Krüger-Leißner
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Dr. Uwe Küster
Katrin Kunert
Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Dr. Gesine Lötzsch
Helga Lopez
Lothar Mark
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Dr. Matthias Miersch
Kornelia Möller
Marko Mühlstein
Kersten Naumann
Dr. Dagmar Enkelmann
Gernot Erler

Lothar Ibrügger
Brunhilde Irber

Dr. Norman Paech
Heinz Paula

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2730

Christoph Pries
Dr. Sascha Raabe
Bodo Ramelow
Mechthild Rawert
Maik Reichel
Gerold Reichenbach
Christel Riemann-Hanewinckel
Walter Riester
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Paul Schäfer (Köln)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
Renate Schmidt (Nürnberg)
Heinz Schmitt (Landau)
Dr. Herbert Schui

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Ilja Seifert
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Ditmar Staffelt
Gero Storjohann
Christoph Strässer
Dr. Rainer Tabillion
Dr. Kirsten Tackmann
Jella Teuchner
Dr. h. c. Wolfgang Thierse

Jörn Thießen
Franz Thönnes
Hans-Jürgen Uhl
Alexander Ulrich
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Andreas Weigel
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Karl-Georg Wellmann
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Heidi Wright
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann

Autoren

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.